Nachrichten


- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltalbad Öfnnungszeiten und Kurse
- Lärm – leider ein alltägliches Problem
- Beratungsstelle für Vorbeugenden Brandschutz
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen
- Fundsachen
- Rentensprechtag
- Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge
- Eröffnung des „Streifzuges Fachwerkweg“
- Wahl einer Schiedsperson
- Niederschrift des Rates
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche



 


 

Freitag

Samstag

 

05.10.2012

06.10.2012

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten des Bröltal-Bades

in den Herbstferien

 

 

 

Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad

 

am 11.10. und 18.10.2012 (jeweils Donnerstag) an den Vormittagen

 

geschlossen.

Das Bad steht der Öffentlichkeit an diesen Tagen in der Zeit von 16.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Warmbadetage finden an diesen beiden Terminen nicht statt.

 

Das Frühschwimmen montags und mittwochs wird auch in den Ferien angeboten.

 

 

Aqua Jogging im Bröltal-Bad – Plätze frei

 

Am Dienstag, dem 09.Oktober 2012, beginnt um 15.00 Uhr ein neuer Aqua-Jogging-Kurs. Er ist geeignet für Ungeübte als auch Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer. Detaillierte Auskünfte geben Ihnen gerne das Personal im Bröltal-Bad unter der Rufnummer 0 22 95 – 56 01 oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .

Anmeldungen erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .

 

 

Aqua Power im Bröltal-Bad – Plätze frei

 

Am Freitag, dem 05.Oktober 2012, beginnt um 19.00 Uhr ein neuer Aqua-Power-Kurs. Er ist geeignet für Schwimmerinnen und Schwimmer mit Kondition. Detaillierte Auskünfte geben Ihnen gerne das Personal im Bröltal-Bad unter der Rufnummer 0 22 95 – 56 01 oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .

Anmeldungen erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

Lärm – leider ein alltägliches Problem

 

Lärm sind Geräusche, die durch Lautstärke oder Art störend wirken. Hört der Musikliebhaber Beethoven in Originallautstärke ist das für ihn (oder sie) ein Genuss. Der Nachbar sieht das voraussichtlich anders – vor allem nach 22.00 Uhr, wenn er am nächsten Morgen arbeiten muss. Für ihn ist das Lärm, der ihn stört.

Lärm ist also kein absoluter Wert, es ist zumindest teilweise ein subjektives Problem.
Zu dem Lärm aus der Nachbarschaft kommt noch Lärm des Straßenverkehrs, Fluglärm und Arbeitsgeräusche von Maschinen.

Spielende Kinder sind zwar laut, aber dieser Lärm muss hingenommen werden. Wir waren alle mal Kinder und Spielen ist Teil einer normalen Entwicklung der Kinder.

 

Das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Nach § 3 Abs. 1 LImschG muss sich jede/r so verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse (dazu gehört auch Lärm) vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. Lärm darf also sein, wenn er unvermeidlich ist, dann aber nur bis zur gesetzlichen Lärmgrenze.
Die Nachtruhe ergibt sich aus § 9 LImschG – sie dauert von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.
Hierzu muss ein verbreiteter Irrtum aufgeklärt werden: Es gibt nicht das Recht, einmal im Jahr richtig Lärm zu machen. Auch nicht auf einer Geburtstagsfeier.

In der übrigen Zeit (also von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (Radios, Stereoanlagen, Musikinstrumente) nur so laut genutzt werden, dass Dritte nicht erheblich belästigt werden.
 

Unzulässiger Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Ergibt sich keine Ordnungswidrigkeit aus dem Immissionsschutzrecht dient § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als sog. Auffangtatbestand; vermeidbarer Lärm ist jedenfalls unzulässig, wenn er Dritte erheblich belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt.

Ein häufiger Streitfall zwischen Nachbarn: Nutzung von Gartenwerkzeug.


Motorisierte Gartenwerkzeuge (Rasenmäher, Freischneider, Häcksler, Kettensägen usw.) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr benutzt werden.
Haben die Geräte kein EU-Umweltkennzeichen, dürfen sie werktags nur von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr genutzt werden.
 

Wichtiger Hinweis :
Die Rasenmäherverordnung gibt es seit 2003 nicht mehr.

Das private Recht
Wenn Ihr Nachbar nur Sie stört (nicht die Allgemeinheit) haben Sie einen Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass er dies unterlässt.
Nachbarschaftsrechtliche Ansprüche können Sie über die Schiedsperson geltend machen. Gerichtliche Schritte sind erst möglich, wenn eine Schlichtung durch die Schiedsperson gescheitert ist. Sie können auch einen Anwalt hinzuziehen.
Was tun bei Lärm?
Sprechen Sie den Verursacher an – in einem Gespräch kann meistens viel geregelt werden. Laute Musik stört nicht, wenn Sie auf der Arbeit sind. Dann muss der Sohn des Nachbarn eben tagsüber Schlagzeug üben.

Vielleicht muss der Nachbar ja auch nur einmal am Abend Rasen mähen und hat einen Grund dafür. Dann können Sie das sicherlich tolerieren. Bevor Sie die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten – reden Sie bitte miteinander.

Wenn das nicht hilft, sprechen Sie die Ordnungsbehörde an. Hat die Ordnungsbehörde keinen Dienst (z. B. nachts) hilft Ihnen die Polizei weiter. Die Polizei ermittelt dann den Sachverhalt und gibt den Vorgang an die Ordnungsbehörde ab.

Ansprechpartner der Ordnungsbehörde in der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth :

 

  • Herr Jochen Breuer, Tel.: 02295 / 4925
  • Herr Peter Gauchel, Tel.: 02295 / 4923

 

 

 

 

 

 

 

 

- Beratungsstelle für Vorbeugenden Brandschutz -

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Herr Brandoberinspektor           Claus Müller, steht Ihnen an jedem ersten Donnerstag eines Monats - jeweils in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr - für Fragen zum Vorbeugenden

  • baulichen (Rettungswege, Flure, Treppen, etc.)
  • anlagentechnischen (Rauchwarnmelder, Alarmierungseinrichtungen, etc.)
  • betrieblich-organisatorischen (Brandschutzordnung, Unterweisungen, etc.)

Brandschutz im persönlichen Gespräch im Rathaus oder ggfs. auch vor Ort zur Verfügung und berät Sie gerne in Ihren Anliegen.

Zur Koordination der nächsten Sprechstunde am 4. Oktober 2012 bitte ich Sie, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Gespräches, Ihre Fragen vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit Herrn Claus Müller die Beratungstermine per E-Mail unter der Adresse wehrleiter-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 8. November 2012,               16.00 - 18.00 Uhr.

Donnerstag, den 6. Dezember 2012,              16.00 - 18.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notariatsverwalter Dr. Tobias Clevinghaus, Hennef, findet am Freitag, dem 5. Oktober 2012, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ informiert!

 

Die Seniorengruppe des „Arbeitskreises Senioren/behinderte

Menschen“ wünscht sich dringend Verstärkung!

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Angeboten wird z.Zt. Line Dance, eine beliebte Tanzform, die für viel Bewegung, Abwechslung und Spaß sorgt. Tanzinteressierte aller Altersstufen bewegen sich

miteinander in Reihen und Linien überwiegend zu Country-

und Westernmusik nach einer vorgegebenen Choreographie.

Line Dance ist eine gute Gelegenheit, sich geistig und körperlich fit zu halten, da man die Schrittfolgen mit der Musik in Einklang bringen muss.

Keine Angst, getanzt wird ohne Partner in der Gruppe.

Qualifizierte Tanzlehrer vermitteln die Tanzschritte und Line Dance Regeln, die es ermöglichen, in jeder Gruppe mittanzen zu können.

Wir freuen uns, wenn Sie einmal reinschnuppern.

Treffpunkt ist jeden Mittwoch von 18.45 - 19.45 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Ruppichteroth.

 

Weitere Infos: Hans-Peter Weiß, Tel.: 02295/6892.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

1  Handy, Ruppichteroth, am 12.September 2012

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer

02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

23. Oktober 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2013/2014

 

 

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 4.September 2013

beginnende Schuljahr festgelegt.

Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden. 

 

Vor diesem Hintergrund sind mit den Leitern der gemeindlichen Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 folgende Anmeldetermine vereinbart worden:

 

GGS Ruppichteroth

22.10.; 24.10.; 26.10. und 29.10.2012

10.00 – 12.00 Uhr

GGS Schönenberg

26.10. und 29. - 31.10.2012

11.00 – 16.00 Uhr

GGS Winterscheid

01.10. - 02.10.2012

08.00 – 15.00 Uhr

 

Eingeschult werden:

 

a)

alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2007 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2012/2013 (22.08.2012) eingeschult wurden;

 

 

b)

auf Antrag die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2007 bis 31.12.2007 geboren sind. 

Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden gebeten, sich in den Schulsekretariaten der jeweiligen Grundschulen zu melden. Von dort erhalten sie dann einen separaten Anmeldetermin.

 

Die Termine für die ärztliche Untersuchung der Schulneulinge werden vom Kreisgesundheitsamt Siegburg gesondert mitgeteilt.

 

Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten der Schulneulinge erhalten von den gemeindlichen Grundschulen eine besondere Benachrichtigung mit genauer Angabe des Tages und der Uhrzeit für die Anmeldung. Dieser Termin ist mit dem zur Anmeldung gelangenden Kind wahrzunehmen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Ihnen im Rahmen des Anmeldeverfahrens die Wahl der Grundschule frei steht, an der das Kind eingeschult werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzliche Einladung

zur Eröffnung des „Streifzuges Fachwerkweg“

am 3. Oktober 2012, 11.00 Uhr, Burgplatz in Ruppichteroth

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Wanderfreunde,

 

nur noch wenige Tage und ......

 

Ruppichteroth gehört offiziell zum Bergischen Wanderland!

 

Das schöne Bergische Land bekommt in diesem und nächsten Jahr Qualitätswanderwege, wie man sie sonst nur unter den Begriffen: Rennsteig, Rheinsteig, Rothaarsteig oder Natursteig Sieg kennt.

 

Es wird einen qualifizierten Fernwanderweg von Essen bis ins Siebengebirge geben, den "Bergischen Weg" mit einer Gesamtlänge von ca. 210 Kilometer.

 

Ein zweiter Fernwanderweg, der "Bergische Panoramasteig"  ist als Rundweg konzipiert, ebenfalls qualifiziert, dieser führt über Radevormwald, Marienheide, Bergneustadt, Morsbach, Waldbröl, Wiehl, Lindlar, Wermelskirchen und endet dann nach ca. 230 Kilometern wieder in Radevormwald.

 

An diese beiden Etappenwege sind jeweils in den einzelnen Kommunen so genannte "Bergische Streifzüge" konzipiert worden. Hierbei handelt es sich um insgesamt 24 Themenrundwege, welche mit einer Länge zwischen 8 und 15 km hervorragend geeignet sind für Halbtages- oder Tageswanderungen. Der Wanderer findet entlang der Wegstrecke verschiedene Tafeln, die sich mit der jeweiligen Thematik befassen, kurzweilig erfährt man über Text, Bilder und Grafiken wesentliche Dinge zum Thema.

 

Auch die Gemeinde Ruppichteroth hat einen 12 Kilometer langen Themenweg durch Wolfgang Steimel konzipiert; dieser steht unter der Überschrift: Fachwerkweg.

Der Wanderer findet neben den erwähnten Infotafeln anschauliche Hausobjekte in den Ortschaften Stein, Velken, Oeleroth, Lindscheid und letztlich im gesamten Oberdorf von Ruppichteroth.

Weitere Erlebnisstationen unterwegs sorgen zudem für zusätzliche Informationen zum Fachwerkbau.

Der neue Wanderweg in der Gemeinde ergänzt hervorragend das im Aufbau befindliche Wanderwegekonzept der Gemeinde Ruppichteroth. Er fördert den Tourismus und somit die wirtschaftliche Entwicklung unserer Kommune. An dieser Stelle gilt mein besonderer herzlicher Dank Herrn Wolfgang Steimel, der in seiner Freizeit einen ausgezeichneten Wanderweg entwickelt hat, der die Geschichte des Fachwerkbaus, welcher für unsere Gemeinde seit Jahrhunderten prägend war und ist, eindrucksvoll erzählt und darstellt.

Gleichzeitig gilt mein Dankeschön dem Bürgerverein Ruppichteroth, der die Umsetzung sowie Eröffnung des Streifzuges tatkräftig unterstützt.


Der neue Wanderweg wird offiziell eröffnet am

 

Mittwoch, dem 03. Oktober 2012, um 11:00 Uhr

auf dem Burgplatz in Ruppichteroth.

 

Der Geschäftsführer der Naturarena Bergisches Land, Herr Mathias Derlin aus Lindlar, Frau Brigitte Kohlhaas als Vertreterin der Wirtschaftsförderung im Rhein-Sieg-Kreis, sowie der Erfinder des Wanderweges, Herr Wolfgang Steimel, werden ein Grußwort an die Anwesenden richten.

 

Kinder der Grundschule Ruppichteroth werden die Eröffnung musikalisch und mit „Handwerkskunst“ mit gestalten. Unsere kleinen Gäste können nach Anleitung ein Minifachwerkhaus zusammen bauen, das vom Freilichtmuseum Kommern für diesen Anlass leihweise zur Verfügung gestellt wird.

 

Alle Wanderer, Naturliebhaber und  Freunde des Fachwerks sind herzlich eingeladen zu dieser Startwanderung. An diesem Tag werden unterwegs Spezialisten auf die Wanderer warten, um zusätzliche Informationen zu geben oder gezielt Fragen zu beantworten.

Ein Wegequiz zum aktuellen Thema ermöglicht ihnen zudem noch wertvolle Preise. 

 

Nutzen Sie den diesjährigen Tag der Deutschen Einheit als Wandertag – für die eigene gesunde Bewegung an der frischen Luft; für Ihre Familie, für Ihre Freunde und Bekannte. Laden Sie alle zu einem interessanten und sehenswerten Rundgang ein. Sie werden es nicht bereuen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Einladung zur Eröffnung des „Streifzuges Fachwerkweg“ zahlreich annehmen.

 

Lassen Sie sich die Eröffnung des interessanten neuen Wanderweges nicht entgehen und kommen Sie am Tag der Deutschen Einheit zum Burgplatz nach Ruppichteroth! Wir sehen uns!!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Nach Ablauf der Wahlperiode von fünf Jahren hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 20. März 2012

 

  • die bisherige Schiedsperson Frau Christina Ottersbach, Schönenberg, für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson und

 

  • Herrn Dieter Theuer, Thal, ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren zur stellvertretenden Schiedsperson

 

für den Schiedsamtsbezirk Ruppichteroth gewählt.

 

Die Wahl wurde vom Amtsgericht Siegburg durch Beschluss vom 29. Juni 2012 gemäß des

§ 4 des Schiedsamtsgesetzes NRW bestätigt.

 

Die Schiedspersonen sind ab sofort tätig und wie folgt erreichbar:

 

Schiedsperson:                                                          stellvertretende Schiedsperson:

 

Christina Ottersbach                                                 Dieter Theuer

Schönenberg                                                              Thal

Auf dem Gleichen 1                                                  Thal 1

53809 Ruppichteroth                                                53809 Ruppichteroth

 

Tel.: 02295/1250                                                       Tel.: 02295/9098725

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
      vom 12. September 2012 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt
      gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nachbesetzungen im Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, folgende Bürgerinnen und Bürger als weitere Mitglieder des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen zu benennen:

 

1.

Herrn Klaus Schramm

(Katholischer Kirchengemeindeverband

Ruppichteroth-Schönenberg-Winterscheid)

2.

Frau Michaela Dittermann

(Aktiv Plus Ambulanter Pflegedienst)

3.

Herrn Uwe Stommel

(DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft - Kontaktkreis Ruppichteroth und Umgebung).

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresabschluss 2009;

a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2009

b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009

 

Zu a):

 

Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der
Gemeinde:

 

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2009, in der Fassung, die dem vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.08.2012 bestätigten und an den Rat der Gemeinde über den Bürgermeister zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt.

 

  1. Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2009 in Höhe von 2.843.253,72 € durch
    a) eine Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe von        1.944.504,41 €
    b) Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von       898.749,31 €
    vorzunehmen.

 

einstimmig

 

 

Zu b):

 

Der Bürgermeister nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Aufgrund dessen übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Wilfried Löbach, zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz im Rat.

 

Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2009 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig

 

Der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Wilfried Löbach, gibt den Vorsitz im Rat der
Gemeinde anschließend wieder an Herrn Bürgermeister Loskill zurück.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Einrichtung einer gentechnikfreien Zone in der Gemeinde Ruppichteroth;

hier: Antrag der Ortsbauernschaft Ruppichteroth vom 23.08.2012

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die Errichtung einer gentechnikfreien Zone auf freiwilliger Basis für die Gemeinde Ruppichteroth.

 

einstimmig

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

- Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth (Wehrführer)

- Anschaffung eines LKW für den gemeindlichen Bauhof - Auftragsvergabe -;

   hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 29.09.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Sonntag, den 30.09.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Montag, den 01.10.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Dienstag, den 02.10.2012

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Mittwoch, den 03.10.2012

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Donnerstag, den 04.10.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Freitag, den 05.10.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

 

Samstag, den 29.09.2012

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

 

 

 

 

Sonntag, den 30.09.2012

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

 

 

 

 

 

 

 

Montag, den 01.10.2012

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

 

 

 

 

 

Dienstag, den 02.10.2012

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

 

 

 

Mittwoch, den 03.10.2012

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

 

 

 

 

Donnerstag, den 04.10.2012

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke:  Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380

 

 

 

Freitag, den 05.10.2012

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954

 

 

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:

Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,

donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

 

Frau Lichtenstein ist außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nr. erreichbar:

02247/9215 5529

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!