Nachrichten


- Müllabfuhr in dieser Woche
- Überprüfung der Sirenen
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bröltalbad - Angebote und Öffnungszeiten
- Entsorgung von Hundekot
- Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig
- Verkehrsbeschränkungen anlässlich der „Historischen Rheinischen Christophorusfahrt 2012“
- Rentensprechtag
- Bürgermeistersprechstunde am 24. Mai 2012 – Ich bin für Sie da!
- Fundsachen
- Präsentation der Ergebnisse zur Landtagswahl am 13. Mai 2012
- Programm - Historische Rheinische Christophorus-Fahrt Schönenberg
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachung

  

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche



 


 

Freitag

Samstag

 

18.05.2012

19.05.2012

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 12. Mai 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Die Gemeindestraßen werden am

 

Dienstag, dem 15. Mai 2012

 

gereinigt.

 

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

 

Angebote und Öffnungszeiten

 

 

montags

06 30 – 09 00 Uhr

Frühschwimmen

 

dienstags

14 00 – 15 00 Uhr

Wassergewöhnung

ab 3 Jahren

 

15 00 – 16 00 Uhr

Aqua Jogging

für Ungeübte u. Nichtschwimmer

mittwochs

06 30 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 5 ½ Jahren

15 00 – 17 30 bzw. 18 30 Uhr

Damenbad

 

17 30 – 18 30 Uhr

Schwimmkurs für

Erwachense

bei Bedarf

19 00 – 20 00 Uhr

Aquarobic

für geübte Schwimmer

donnerstags

08 00 – 13 00 Uhr

Allgemeinheit

Wassertemperatur: 30° C

Wassertiefe ab 20.00 Uhr:

1,30 – 1,80 m

16 00 – 22 00 Uhr

Allgemeinheit

 

freitags

06 30 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 5 ½ Jahren

15 00 – 18 30 Uhr

Allgemeinheit

Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 30 Uhr - 19 00 Uhr gesperrt.

19 00 – 20 00 Uhr

Aqua Power

für Schwimmer mit Kondition

20 00 – 22 00 Uhr

Doppel-Flexi-Stunde

1. Freitag im Monat
2.

3.

4.
5. Freitag im Monat

 

Herrenbad
Aqua-Ball für alle
relaxen u. entspannen mit
    Pool-Nudeln

Spätschwimmen für alle
Herrenbad

samstags

08 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

8 00 – 9 00 Uhr Bahnenschwimmen

sonntags

09 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

 

 

Anmeldeformulare für Kurse erhalten Sie im Bröltal-Bad und im Rathaus, Zimmer 104, oder zum Herunterladen unter www.ruppichteroth.de .


 

 

InfraRotCenter

Damit Sie das IRC zur gewünschten Zeit nutzen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll. Rufen Sie hierzu bitte im Bröltal-Bad an unter 0 22 95 – 56 01.

Einlass bis 30 min vor Schluss.

montags

  6 30 –   8 45 Uhr

dienstags

  8 00 – 12 45 Uhr

14 00 – 20 45 Uhr

mittwochs

  6 30 – 12 45 Uhr

14 00 – 19 45 Uhr

donnerstags

  8 00 – 12 45 Uhr

16 00 – 21 45 Uhr

freitags

   6 30 – 12 45 Uhr

14 00 – 21 45 Uhr

samstags

   8 00 – 11 45 Uhr

sonntags

   9 00 – 11 45 Uhr

 

Preise

 

Eintritt

Einzelkarte

10er-Karte

Erwachsene

3,00 €

27,00 €

vergünstigt:

Kinder u. Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren, Schüler, Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 80 und auf Hilfe angewiesen (Vermerk im Ausweis))

1,50 €

12,50 €

Kinder bis einschl. 3 Jahre

Eintritt frei

Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Nachweis und Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth

Berechtigte der Ruppichterother Tafel mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth

Eintritt frei  (Gutscheine werden durch die Tafel ausgehändigt)

Familienkarte (max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern)

8,00 €

Warmbadetag, je Eintritt

0,50 €

InfraRotCenter

5,20 €

52,00 €
(11er-Karte)

 

Kursgebühren

Kinderkurse, 15 Unterrichtseinheiten

60,00 €

Aqua-Kurse, 10 Unterrichtseinheiten

60,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung von Hundekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen , Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

 

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Es ist vorgesehen Stichprobenartig die nicht erfolgte Entsorgung von Hundekot zu kontrollieren und entsprechend Bußgelder auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger

 

Aufgrund von wiederholten Nachfragen informiere ich hiermit über die geltenden Regelungen für den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger.

 

Die 32. Verordnung zu Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Geräte ohne eigenen Antrieb, deren Schneidemechanismus durch die Räder angetrieben wird (sog. Handrasenmäher).

 

Entsprechend der vorgenannten Verordnung sind Geräte und Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreiben.

 

Eine Ausnahme von dieser zeitlichen Beschränkung bilden folgende Maschinen und Geräte :

 

  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 02 –Freischneider
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 24 –Grastrimmer
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 –Laubbläser
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 –Laubsauger

 

Diese Geräte dürfen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

 

Von einem Freischneider spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus Metall oder Kunststoffscheiben mit verschiedenen Zahnungen besteht.

 

Von einem Grastrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus rotierenden Fäden oder Schnüren aus Kunststoff besteht.

 

Von einem Rasentrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Elektromotor erfolgt und der Werkzeugbesatz ausschließlich aus einem Fadenkopf besteht. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

 

Rasenmäher außer solche im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz dürfen nicht

 

  1. an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an
  2. Sonn und Feiertagen betrieben

 

werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen, aber auch in der freien Landschaft auf unbefestigten Wegen erhebliche Beschädigungen durch  Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

 

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

 

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

 

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

 

  1. Das Reiten ist danach erlaubt
    1. in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
      • auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
    2. im Wald
      • auf den gekennzeichneten Reitwegen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
      • in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-

      Sieg-Kreises ( so auch in der Gemeinde Ruppichteroth ), die 

                                   durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten freigegeben

                                   sind.

 

     b.   Das Reiten ist nicht erlaubt.

  • auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
  • auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
  • in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

 

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet muss im Besitz eines Reitkennzeichens ( Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein.

Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

                                                                       - 2 -

                                                                       - 2 -

 

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

 

Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

                                      - Untere Landschaftsbehörde -

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

                                         Tel: 02241/132999.

 

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 38,68 €, für Reiterhöfe 88,88 €.

 

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.

Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

 

Entsorgung von Pferdekot

 

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer

 

  • in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
  • kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt.
  • öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet ( mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen ).

Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen ( Farbmarkierung auf den Bäumen etc. ) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW:

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig!

 

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (maximal Oktober 2017), die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe (je nach Reiseziel) oder Personalausweise zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Bürgerbüro wenden unter der

Telefonnummer: 02295- 4956 oder 4924

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsbeschränkungen anlässlich der „Historischen Rheinischen Christophorusfahrt 2012“

 

Am 19. & 20.05.2012 findet in Schönenberg die „Historische Rheinische Christophorusfahrt 2012“ statt. Hierzu wird die Ortsdurchfahrt Schönenberg, „Rathausstraße“ und die Brölstraße (B478) in der Zeit vom 18.05.2012, 15:00 Uhr bis 20.05.2012, 24:00 Uhr, gesperrt. Die Sperrung besteht im Bereich vom Ortsausgang Ruppichteroth in Fahrtrichtung Hennef bis zum Abzweig L 86 „Hänscheider Straße“ in Schönenberg.

Der Verkehr wird ab Kreisverkehr Ruppichteroth über die L312 (Retscheroth) und die L350 umgeleitet. Von Hennef kommend umgekehrt.

Der Linienbusverkehr wird in dieser Zeit ebenfalls eingeschränkt. Die Linie 530 fährt als letzte Haltestelle Bröleck an und folgt dann der Umleitung zu einer Bedarfshaltestelle am Edekamarkt in Ruppichteroth. Aus Richtung Waldbröl kommend folgt der Linienbus ebenfalls der Umleitungsstrecke.

Die regulären Bushaltestellen entlang der B478, die zwischen dem Kreisverkehr in Ruppichteroth und Bröleck liegen, werden über einen kostenlosen Sonderfahrdienst bedient. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge an den einzelnen Haltestellen. Die Linie 531 endet in dem Zeitraum der Sperrung an der Haltestelle „Hänscheider Straße“.

Ich bitte ein besonderes Augenmerk auf die örtlichen Umleitungsbeschilderung zu legen.

Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen während der Christophorusfahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

22. Mai 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 24. Mai 2012 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 21. Juni 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 16. August 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

Urlaubsbedingt findet im Monat Juli keine Bürgermeistersprechstunde statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Schlüssel, Ruppichteroth, am  26. April 2012

1 Schlüssel, Winterscheid, am 1. Mai 2012

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse zur

Landtagswahl am 13. Mai 2012

 

 

 

      Die Präsentation der Ergebnisse der

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

 

erfolgt

 

am Sonntag, den 13. Mai 2012, ab 18.00 Uhr,
 

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,

1. Obergeschoss, Zimmer 202.

 

Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Historische Rheinische Christophorus-Fahrt Schönenberg

am 19. und 20. Mai 2012

 

Programm

 

Samstag, 19. Mai 2012

 

ab 7.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer und rustikales Frühstück (Cateringteam Bröltaler Sport Club 03) – Sportplatz Schönenberg

Start: 09.00 Uhr Start des 1. Fahrzeugs Rathausstraße Schönenberg

Moderatoren/Starter: Alfred Noell / Stephan Anton / Bürgermeister Mario Loskill

ab 9.30 Uhr Gleichmäßigkeitsprüfung auf der Strecke (Motorsportfreunde Winterscheid)

– Ingersau Richtung Winterscheid über den Wendelinus und Fahrt durch die Gemeinden von bergisch 4; Rückkehr der Oldtimer in Schönenberg ab 14.00 Uhr.

16.00 Uhr Begrüßung durch Bürgermeister Mario Loskill anschl. Christophorus- Autosegnung (Oldtimer) durch Pfarrer Nies und Pastor Neuhaus (Festbühne/Rathausstraße)

Historische Bilderausstellung des Bürgervereins Schönenberg im Rathaus: 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr

17.45 Uhr Konzert Rockabilly Band „Christine“ auf der Festbühne

18.30 Uhr: Drivers Night im VIP Zelt (nur mit Eintrittskarte) mit Uwe Steiniger & Andreas Huberti

20.00 Uhr Konzert  „Blues Brothers: Heart & Soul“ auf der Festbühne

22.30 Uhr Ballonglühen im Ortskern mit den Nümbrechter Ballonfahrern & dem Rundschau Ballon

ab 23.00 Uhr: PS-Party im Kultur- und Tanzcafe Berghof – Saal Thölen

Möglichkeit des Public Viewing des Champions League Finales auf dem Gelände der Grundschule „Zum Brölbach“

 

Sonntag, 20. Mai 2012

 

ab 9.45 Uhr: Oldtimertour vom ICE Bahnhof Siegburg nach Schönenberg mit dem „Schwytzer Poschti“

ab 10.00 Uhr: Markenclubtreffen / Oldtimer Traktorentreffen/ Historische Feuerwehrfahrzeuge/ Oldtimer Motorradtreff / Oldtimer Automobilausstellung  / Bilderausstellung im Rathaus „Motorsport in Schönenberg“ / News mit der Rhein-Sieg-Rundschau

11.00 Uhr: Concours d´Elegance um den „Ehrenpreis des Bundesministers des Innern“

12.00 Uhr: Ansprache Bürgermeister Mario Loskill (Festbühne)

Im Anschluss: Musikalisches Rahmenprogramm mit dem Musikverein Winterscheid 1895 e. V., dem Akkordeon Orchester jmk Ruppichteroth e. V.  und dem Bröltaler Musikverein e. V. (Festbühne)

Siegerehrung der Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt &  Concours d´Elegance mit Verleihung des „Ehrenpreises des Bundesministers des Innern“  (Festbühne)

Während des Tages: Rundtouren mit dem Schwytzer Poschti um Schönenberg

18.00 Uhr Veranstaltungsschluss

 

An beiden Tagen: Große Tombola  -  mit Unterstützung der Schülerinnen des St. Theresien-Gymnasiums; Kinderkarussell und Kettenkarussell Veranstaltungsteam Radermacher; Mobile Oldtimerbücherei Élosge; Verkaufsstand „Historische Christophorus-Medaille“

 

Während der beiden Veranstaltungstage ist für Essen u. Trinken gesorgt, z.B. „Straußwirtschaft“ des Bürgervereins Schönenberg im Innenhof „Zur Linde“; Kaffeeklatsch

„Lindenterasse“ der KFD Schönenberg;  Bierpils BSC 03; Bierpils MGV Winterscheid; „Maibowlen-Bar“ Blue Girls; Reibekuchen Heimatverein Winterscheid;  Waffeltheke Förderverein Grundschule Schönenberg; Kuchenbuffet BSC 03 Catering-Team an der Grundschule; Pommesbar Pfadfinder; Grillstand „Picco“; Futterkrippe; Eisstand Tormen; Bäckerei Schmitz; Pizzatheke; u.v.m.

 

ACHTUNG: Die Tankstelle MTM Marco Müller, Lottoshop Rudolph, Frisörsalon „Regina´s Lockenstübchen“ und die Futterkrippe sind zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Sie sind über die ausgeschilderten Umleitungen/Parkplätze zu erreichen. Die Bäckerei Schmitz bietet zusätzlich auf der Außenterasse Kaffee, Kuchen, etc. an.

 

 

Streckenverlauf der „Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt“  am 19. Mai 2012

 

Start (im Minutentakt):                              

9.00 Uhr Schönenberg Mitte – Rathausstraße 1. Fahrzeug

Ingersau über die Brücke Richtung Wendelinus

Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) Wendelinus Richtung Winterscheid (9.30 Uhr bis 12.00 Uhr)

Winterscheid Richtung Kuchem / Derenbachtal Richtung Brölstraße

10.15 Uhr bis 12.45 Uhr Durchfahrt Hennef - Bröl

10.45 Uhr bis 13.15 Uhr Durchfahrt Seligenthal

Haltepunkt Wahnbachtalsperre

11.00 Uhr bis 13.45 Uhr Durchfahrt Heide / Naafshäuschen

11.30 Uhr bis 14.15 Uhr  Durchfahrt Weegen

Haltepunkt: Haus Stolzenbach

12.00 Uhr bis 15.45 Uhr Ortsdurchfahrten:

Wahlscheid / Höffen / Seelscheid / Much / Marienfeld / Hambuchen

Ruppichteroth „Historischer Ortskern“ Oberdorf
Brölstraße

Zieleinlauf Rathausstraße in Schönenberg (Nähe Futterkrippe)

 

Alle Zeiten sind Circa-Angaben!

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.christophorusfahrt.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 12.05.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Sonntag, den 13.05.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Montag, den 14.05.2012

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Dienstag, den 15.05.2012

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Mittwoch, den 16.05.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Donnerstag, den 17.05.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Freitag, den 18.05.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 12.05.2012

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

 

Sonntag, den 13.05.2012

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380

 

Montag, den 14.05.2012

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954

 

Dienstag, den 15.05.2012

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636

 

Mittwoch, den 16.05.2012

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

Donnerstag, den 17.05.2012

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke:  Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Freitag, den 18.05.2012

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke:  Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:

Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,

donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

 

Frau Lichtenstein ist außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nr. erreichbar:

02247/9215 5529

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 13. Mai 2012
findet die

 

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

statt.

 

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:

 

Stimmbezirk 010 -                                 Hambuchen

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Bacherhof

Bölkum

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

Stranzenbach

Straße

 

 

Stimmbezirk 020 -                                     Ruppichteroth I (Nord)

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Denkmal

Am Heiligenberg

Am Herchenstück

Am Juliusstollen

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Amselweg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Glöcknersgarten

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!

 

Fortsetzung:

Stimmbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)

Köttinger Weg

Marktstraße

Mucher Straße

Nordhang

Pfarrgasse

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Schulstraße

Schustergasse

Severinusstraße

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Stimmbezirk 030 -      

Ruppichteroth II (Süd-West)

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Eschenweg

Friedensstraße

Heide

Herchener Straße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Höllchen

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Stein

Steiner Weg

Tannenweg

Ulmenweg

Untere Hirschbitze

Waldfrieden

Waldstraße

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

 

 

 

Stimmbezirk 040 -                                           Ruppichteroth III (Ost)

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Bacherbusch

Falkenweg

Grubenwall

In der Schleeharth

Im Bruch

Köttinger Hecke

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sonnenhang

 

 

 

Stimmbezirk 050 -                                          Ruppichteroth IV (Außenorte)

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Harth

Hove

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Schmitzhöfgen

Velken

Wingenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 060

Schönenberg I

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

                   Auf der Burghardt 1

 

Hänscheid

Schönenberg

 

 

 

Stimmbezirk 070 -                                Schönenberg II

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

                   Auf der Burghardt 1

 

Berg

Bornscheid

Damm

Fußberg

Herrenbröl

Jünkersfeld

Kammerich 

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Rose

Scheid

Schneppe

Thal

Wingenbacherhof

 

 

 

Stimmbezirk 080 -                                     Büchel

Wahllokal: Kindergarten Büchel

                   Alte Schule 4

 

Beiert

Bröleck

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Herrnstein

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 090 -                                     Winterscheid I (Nord)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Schreckenberg

Winterscheid mit den Straßen

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

Winterscheiderbröl

 

 

 

Stimmbezirk 100 -                                     Winterscheid II (Süd)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Winterscheid mit den Straßen

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 110 -                                    Winterscheid III (Außenorte)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Ingersauelermühle

Litterscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Stockum

Tanneck

Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 22.04.2012 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

 

Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110.

Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (13.05.2012) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr.

Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 121
(Erdgeschoss); der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss).

Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.

 

Alle zuvor aufgeführten Wahllokale einschl. der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus sind barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dies bedeutet, dass der Zugang und die Nutzung des Wahllokals für Menschen mit

Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Auf die vorhandene Barrierefreiheit wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten hingewiesen.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.

 

 

Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben.

 

4.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
     
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Par-teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die
    Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
    der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

 

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

 

 

 

dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

 

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

 

 

 

dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.

 

 

Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

 

Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).

 

5.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

 

 

 

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck, zugeordnet sind,
 

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises
    oder
  2. durch Briefwahl
     

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (13.05.2012) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.

 

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben

(§ 26 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes NRW).

 

Strafbestimmungen:

Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.