- Tag der offenen Tür der Gesamtschule Much/Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bürgermeistersprechstunde am 23. Februar 2012
- Rentensprechtag
- Öffnungszeiten des Rathauses an den Karnevalstagen
- Rathauserstürmung 2012 – Die Jecken kommen
- Überprüfung der Sirenen
- Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters
- Bereitschaftsdienste
Wir laden ein zum Tag der offenen Tür
der Gesamtschule Much/Ruppichteroth
Samstag, 11.02.2012, 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Much,
Schulstr. 12 (Schulzentrum)
Samstag, 11.02.2012, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Ruppichteroth, St. Florian-Str. 2 (Hauptschulgebäude)
Was erwartet Sie am
Tag der offenen Tür der Gesamtschule Much/Ruppichteroth?
Informieren Sie sich über die Gesamtschule vor Ort und nutzen Sie die
Möglichkeit, die zukünftige Gesamtschule praxisnah kennen zu lernen.
Wir bieten Ihnen
und Ihrem Kind Stationen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften,
Englisch, Deutsch, Informatik, Kunst, Selbstgesteuertes Lernen (SegeL) und
Informatik.
Weiterhin können Sie sich über das pädagogische Konzept, die Raumplanung und
die sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten informieren. Für Geschwisterkinder
besteht die Möglichkeit des Schmuckbastelns. Natürlich ist für das leibliche
Wohl gesorgt.
Die Anmeldungzur Gesamtschule Much/Ruppichteroth kann an folgenden Tagen in den Rathäusern Much und Ruppichteroth erfolgen:
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Much |
Ruppichteroth |
Mo. |
13.02.2012 |
8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr |
8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr |
Di. |
14.02.2012 |
8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr |
13.00 - 17.00 Uhr |
Mi. |
15.02.2012 |
8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr |
8.00 - 12.00 Uhr |
Fr. |
17.02.2012 |
--- |
8.00 - 12.00 Uhr |
Mi. |
22.02.2012 |
8.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 17.00 Uhr |
Do. |
23.02.2012 |
13.00 - 17.00 Uhr |
8.00 - 12.00 Uhr |
Fr. |
24.02.2012 |
8.00 - 12.00 Uhr |
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Di. |
28.02.2012 |
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8.00 - 12.00 Uhr |
Mi. |
29.02.2012 |
8.00 - 12.00 Uhr |
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Do. |
01.03.2012 |
13.00 - 17.00 Uhr |
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Fr. |
02.03.2012 |
8.00 - 12.00 Uhr |
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Sa. |
03.03.2012 |
8.00 - 12.00 Uhr |
8.00 - 12.00 Uhr |
Das Datum der Anmeldung an den zuvor genannten Terminen ist nicht ausschlaggebend für die Aufnahme an der Gesamtschule Much/Ruppichteroth. Sollten Sie Ihr Kind vorab an einer anderen Gesamtschule anmelden und dort wird es nicht aufgenommen, können Sie es anschließend selbstverständlich an der Gesamtschule Much/Ruppichteroth anmelden.
Zu folgenden Zeiten steht im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth für fachspezifische Fragen die Sonderpädagogin der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth, Frau Riedel-Pfannenschmidt, zur Verfügung:
§ 14.02.2012:von 15.00 – 17.00 Uhr
§ 28.02.2012:von 08.00 – 10.30 Uhr
Was müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
· den Anmeldeschein für weiterführende Schulen
· das Jahreszeugnis der 3. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Original und Kopie)
· Familienstammbuch mit Geburtsurkunde
· zwei Passfotos
Haben Sie noch Fragen?
Gemeinde
Much
0
22 45 - 68 21 oder 68 24; stefan.mauermann@much.deoder gaby.goebel@much.de
Gemeinde Ruppichteroth
0 22 95 - 49 16 oder 49 44; klaus.mueller@ruppichteroth.deoder katrin.theus@ruppichteroth.de
Alfred Haas |
Mario Loskill |
Müllabfuhr in dieser Woche
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Restmüll 14tägig |
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Restmüll 4wöchentlich |
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Biotonne, Grünabfall |
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Informationen finden Sie unter www.bundesumweltamt.de
Bürgermeistersprechstunde am 23. Februar 2012 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 15. März 2012, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 19. April 2012, 14.00 – 17.00 Uhr.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
28. Februar 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Öffnungszeiten des Rathauses an den Karnevalstagen
Das Rathaus informiert
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
• Donnerstag, dem 16. Februar 2012 (Weiberfastnacht), ab 12.00 Uhr
• Freitag, dem 17. Februar 2012 (Rathausstürmung), ab 11.00 Uhr
Wichtig: Die Anmeldungen zur neuen Gesamtschule Much/Ruppichteroth
können Sie unabhängig von der vorgenannten Regelung an
diesem Tag gerne in der Zeit von 8.00 –12.00 Uhr im Rathaus
vornehmen.
• Montag, dem 20. Februar 2012 (Rosenmontag), ganztägig
geschlossen.
Rathauserstürmung 2012 – Die Jecken kommen! ! !
Am 17. Februar 2012, um 11.11. Uhr, lade ich alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zur Rathauserstürmung vor das Rathaus in Schönenberg ein. Lassen Sie uns diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.
Für Musik und gute Laune wird gesorgt. Auch das leibliche Wohl darf nicht zu kurz kommen. Bei niedrigen Temperaturen sorgen heiße Bockwurst und herzhafte Erbsensuppe für innere Wärme. Auch Waffeln stehen für den Hunger bereit. Für zünftige Getränke ist ebenfalls gesorgt.
Meine Ermunterung an die „Jecken“:
Das Rathaus wollen sie erobern
den Geldsack und den Schlüssel holen.
Zur Verteidigung bin ich bereit
und stelle mich dem Wörterstreit.
Doch meine Bitte, lasst mich nicht allein,
zur Rathauserstürmung lade ich gemeinsam
mit dem 1. WFV alle ein.
Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen!
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 11. Februar 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und deren Stellvertreterin Frau Dorothe Ebertz wird gem. § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz (SchAG) NRW mit Ablauf des 13.02.2012 enden. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetz für das Land NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird eine Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.
Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung durch das Gesetz zur Ausführung von
§ 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung geworden.
Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Dies ist der Fall
1. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600,00 € nicht übersteigt,
2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a) der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
b) des Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
c) des Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
d) eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
e) der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte, sofern es sich um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
3. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Nicht zuständig sind die Gütestellen in vorgenannten Angelegenheiten, wenn es sich handelt um
1. Klagen nach §§ 323, 324, 328 der Zivilprozessordnung, Widerklagen und Klagen, die binnen einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu erheben sind,
2. Streitigkeiten in Familiensachen,
3. Wiederaufnahmeverfahren,
4. Ansprüche, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess geltend gemacht werden,
5. die Durchführung des streitigen Verfahrens, wenn ein Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht worden ist,
6. Klagen wegen vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere nach dem Achten Buch der Zivilprozessordnung,
7. Anträge nach § 404 der Strafprozessordnung,
8. Klagen, denen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ein Vorverfahren vorauszugehen hat.
Vom Amt einer Schiedsperson ist ausgeschlossen, wer
1. infolge Richterspruchs öffentliche Ämter nicht ausüben darf,
2. entmündigt ist oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft steht.
Schiedsperson soll nach § 2 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.
Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Das Amt einer Schiedsperson kann nach § 8 der Schiedsamtsordnung ablehnen oder niederlegen, wer
1. das 60. Lebensjahr vollendet hat,
2. schon die vorangegangenen 5 Jahre als Schiedsperson tätig war,
3. anhaltend krank ist,
4. aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist,
5. ein öffentliches Amt verwaltet,
6. durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird,
7. aus ähnlichen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.
Verfahren bei der Schiedsperson sind denkbar unbürokratisch. Sie werden eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Anträge können der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben sie ohne genügende Entschuldigung aus, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit und hört ihnen genau zu; sie versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit wird er rechtswirksam. Dieses unkomplizierte Verfahren hat einen großen Vorteil gegenüber den meisten Prozessen: kurze Verfahrenszeiten.
Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 08. März 2012 bewerben bei:
Bürgermeister
der Gemeinde Ruppichteroth
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 11.02.2012
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Sonntag, den 12.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Montag, den 13.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Dienstag, den 14.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Mittwoch, den 15.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Donnerstag, den 16.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Freitag, den 17.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 11.02.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940
Sonntag, den 12.02.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280
Montag, den 13.02.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500
Dienstag, den 14.02.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Mittwoch, den 15.02.2012
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Donnerstag, den 16.02.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700
Freitag, den 17.02.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!