Nachrichten

- Tag der offenen Tür der Gesamtschule Much/Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bürgermeistersprechstunde am 23. Februar 2012
- Rentensprechtag
- Öffnungszeiten des Rathauses an den Karnevalstagen
- Rathauserstürmung 2012 – Die Jecken kommen
- Überprüfung der Sirenen
- Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters
- Bereitschaftsdienste



  














Wir laden ein zum Tag der offenen Tür

der Gesamtschule Much/Ruppichteroth

 

Samstag, 11.02.2012, 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Much, Schulstr. 12 (Schulzentrum)

 

Samstag, 11.02.2012, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Ruppichteroth, St. Florian-Str. 2 (Hauptschulgebäude)

Was erwartet Sie am Tag der offenen Tür der Gesamtschule Much/Ruppichteroth?
Informieren Sie sich über die Gesamtschule vor Ort und nutzen Sie die Möglichkeit, die zukünftige Gesamtschule praxisnah kennen zu lernen.

Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind Stationen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Deutsch, Informatik, Kunst, Selbstgesteuertes Lernen (SegeL) und Informatik.
Weiterhin können Sie sich über das pädagogische Konzept, die Raumplanung und die sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten informieren. Für Geschwisterkinder besteht die Möglichkeit des Schmuckbastelns. Natürlich ist für das leibliche Wohl gesorgt.

Die Anmeldungzur Gesamtschule Much/Ruppichteroth kann an folgenden Tagen in den Rathäusern Much und Ruppichteroth erfolgen:

 

 

Much

Ruppichteroth

Mo.

13.02.2012

8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Di.

14.02.2012

8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

13.00 - 17.00 Uhr

Mi.

15.02.2012

8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

8.00 - 12.00 Uhr

Fr.

17.02.2012

---

8.00 - 12.00 Uhr

Mi.

22.02.2012

8.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 17.00 Uhr

Do.

23.02.2012

13.00 - 17.00 Uhr

8.00 - 12.00 Uhr

Fr.

24.02.2012

8.00 - 12.00 Uhr

---

Di.

28.02.2012

---

8.00 - 12.00 Uhr

Mi.

29.02.2012

8.00 - 12.00 Uhr

---

Do.

01.03.2012

13.00 - 17.00 Uhr

---

Fr.

02.03.2012

8.00 - 12.00 Uhr

---

Sa.

03.03.2012

8.00 - 12.00 Uhr

8.00 - 12.00 Uhr

 

Das Datum der Anmeldung an den zuvor genannten Terminen ist nicht ausschlaggebend für die Aufnahme an der Gesamtschule Much/Ruppichteroth. Sollten Sie Ihr Kind vorab an einer anderen Gesamtschule anmelden und dort wird es nicht aufgenommen, können Sie es anschließend selbstverständlich an der Gesamtschule Much/Ruppichteroth anmelden.

 

Zu folgenden Zeiten steht im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth für fachspezifische Fragen die Sonderpädagogin der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth, Frau Riedel-Pfannenschmidt, zur Verfügung:

§ 14.02.2012:von 15.00 – 17.00 Uhr

§ 28.02.2012:von 08.00 – 10.30 Uhr

 

Was müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

·        den Anmeldeschein für weiterführende Schulen

·        das Jahreszeugnis der 3. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Original und Kopie)

·        Familienstammbuch mit Geburtsurkunde

·        zwei Passfotos

Haben Sie noch Fragen?

Gemeinde Much
0 22 45 - 68 21 oder 68 24;  stefan.mauermann@much.deoder gaby.goebel@much.de
Gemeinde Ruppichteroth
0 22 95 - 49 16 oder 49 44; klaus.mueller@ruppichteroth.deoder katrin.theus@ruppichteroth.de

Alfred Haas
Bürgermeister der Gemeinde Much

Mario Loskill
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

























Müllabfuhr in dieser Woche





 

Donnerstag

Freitag

 

16.02.2012

17.02.2012

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

CD-Recycling – eine runde Sache                     

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs

unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber

im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.

Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.  

 

            Informationen finden Sie unter www.bundesumweltamt.de































Bürgermeistersprechstunde am 23. Februar 2012 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 15. März 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 19. April 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.







Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

28. Februar 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.






Öffnungszeiten des Rathauses an den Karnevalstagen

 Das Rathaus informiert


Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am

•    Donnerstag, dem 16. Februar 2012 (Weiberfastnacht), ab 12.00 Uhr
•    Freitag, dem 17. Februar 2012 (Rathausstürmung), ab 11.00 Uhr
Wichtig: Die Anmeldungen zur neuen Gesamtschule Much/Ruppichteroth
               können Sie unabhängig von der vorgenannten  Regelung an
               diesem Tag gerne in der Zeit von 8.00 –12.00 Uhr im Rathaus
               vornehmen.
•    Montag, dem 20. Februar 2012 (Rosenmontag), ganztägig

geschlossen.







Rathauserstürmung 2012 – Die Jecken kommen! ! !

Am 17. Februar 2012, um 11.11. Uhr, lade ich alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zur Rathauserstürmung vor das Rathaus in Schönenberg ein. Lassen Sie uns diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.
Für Musik und gute Laune wird gesorgt. Auch das leibliche Wohl darf nicht zu kurz kommen. Bei niedrigen Temperaturen sorgen heiße Bockwurst und herzhafte Erbsensuppe für innere Wärme. Auch Waffeln stehen für den Hunger bereit. Für zünftige Getränke ist ebenfalls gesorgt.
    Meine Ermunterung an die „Jecken“:

    Das Rathaus wollen sie erobern
    den Geldsack und den Schlüssel holen.
    Zur Verteidigung bin ich bereit
    und stelle mich dem Wörterstreit.
    Doch meine Bitte, lasst mich nicht allein,
    zur Rathauserstürmung lade ich gemeinsam
    mit dem 1. WFV alle ein.

    Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen!

   
   
   
   
   
   
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 11. Februar 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.










Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und deren Stellvertreterin Frau Dorothe Ebertz wird gem. § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz (SchAG) NRW mit Ablauf des 13.02.2012 enden. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich.

Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetz für das Land NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird eine Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.

Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung durch das Gesetz zur Ausführung von
§ 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung geworden.

Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Dies ist der Fall

1.    in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600,00 € nicht übersteigt,

2.    in Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a)    der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem  gewerblichen Betrieb handelt,
b)    des Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
c)    des Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
d)    eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
e)    der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte, sofern es sich um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,

3.    in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Nicht zuständig sind die Gütestellen in vorgenannten Angelegenheiten, wenn es sich handelt um

1.    Klagen nach §§ 323, 324, 328 der Zivilprozessordnung, Widerklagen und Klagen, die binnen einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu erheben sind,
2.    Streitigkeiten in Familiensachen,
3.    Wiederaufnahmeverfahren,
4.    Ansprüche, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess geltend gemacht werden,
5.    die Durchführung des streitigen Verfahrens, wenn ein Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht worden ist,
6.    Klagen wegen vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere nach dem Achten Buch der Zivilprozessordnung,
7.    Anträge nach § 404 der Strafprozessordnung,
8.    Klagen, denen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ein Vorverfahren vorauszugehen hat.

Vom Amt einer Schiedsperson ist ausgeschlossen, wer
1.    infolge Richterspruchs öffentliche Ämter nicht ausüben darf,
2.    entmündigt ist oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft steht.

Schiedsperson soll nach § 2 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung nicht sein, wer
1.    das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2.    in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Das Amt einer Schiedsperson  kann nach § 8 der Schiedsamtsordnung ablehnen oder niederlegen, wer

1.    das 60. Lebensjahr vollendet hat,
2.    schon die vorangegangenen 5 Jahre als Schiedsperson tätig war,
3.    anhaltend krank ist,
4.    aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist,
5.    ein öffentliches Amt verwaltet,
6.    durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird,
7.    aus ähnlichen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.

Verfahren bei der Schiedsperson sind denkbar unbürokratisch. Sie werden eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Anträge können der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben sie ohne genügende Entschuldigung aus, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit und hört ihnen genau zu; sie versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.

Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit wird er rechtswirksam. Dieses unkomplizierte Verfahren hat einen großen Vorteil gegenüber den meisten Prozessen: kurze Verfahrenszeiten.


Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 08. März 2012 bewerben bei:

Bürgermeister
der Gemeinde Ruppichteroth
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth







Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf                    110
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  -    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, -    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 11.02.2012
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Sonntag, den 12.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Montag, den 13.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Dienstag, den 14.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Mittwoch, den 15.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Donnerstag, den 16.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Freitag, den 17.02.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, den 11.02.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940

Sonntag, den 12.02.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

Montag, den 13.02.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

Dienstag, den 14.02.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

Mittwoch, den 15.02.2012
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

Donnerstag, den 16.02.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke:  Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

Freitag, den 17.02.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de





             Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.    Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!