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Ausweisung der Naturschutzgebiete in Ruppichteroth-Schönenberg
 
Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt, die Landschaftsteile „Wälder auf Kalk“ und Waldbrölbachhöhle“ als Naturschutzgebiete auszuweisen.

Beide Verordnungen werden vom 30. Januar 2012 bis 10. März 2012 in der Kreisverwaltung Siegburg (2. Stock im „B-Trakt“ im Flurbereich vor Zimmer B 2.23), Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können von Eigentümern, Pächtern und anderen betroffenen die Verfahrensunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.   




Seit dem 20. Januar 2012 besteht eine gesetzliche Veränderungssperre, wonach alle Änderungen, mit Ausnahme der bisher rechtmäßig ausgeübten Bewirtschaftungsformen, in den geplanten Naturschutzgebieten verboten sind.

Anregungen oder Bedenken können bis spätestens 10. März 2012 schriftlich  bei nachfolgenden Stellen abgegeben werden:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 51, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Kreisverwaltung Siegburg
Amt 67
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Wichtige Informationen:
Anregungen oder Bedenken können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Über die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung unterrichtet die Bezirksregierung Köln