Nachrichten
Herzlichen Glückwunsch Frau Margarete Hupperich, Ruppichteroth, Winterscheid, Hauptstraße 61, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 20. Dezember 2011. Frau Katharina Alda, Ruppichteroth, Derenbach 9, zur Vollendung des 95. Lebensjahres am 21. Dezember 2011. Frau Christa Müller, Ruppichteroth, Köttingen 13, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 23. Dezember 2011.



- Müllabfuhr in dieser Woche
- Informationsveranstaltung der Kreispolizeibehörde'
- Niederschrift des Betriebsausschusses
- Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
- Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzun
- Fundsachen
- Rentensprechtag
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Jahresablesung der Wassermesser
- Bereitschaftsdienste         







Müllabfuhr in dieser Woche





 

Donnerstag

Freitag

 

22.12.2011

23.12.2011

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

Reklamationen                               02241 / 306-240

Kompostierung/Bioabfall:            02241 / 306-272

 

CD-Recycling – eine runde Sache                          Beschreibung: C:\Dokumente und Einstellungen\karkalis\Anwendungsdaten\Microsoft\Media Catalog\Downloaded Clips\cl5e\j0236666.wmf

 

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs

unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber

im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.

Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.  

 

            Informationen finden Sie unter www.bundesumweltamt.de

 















Keine Chance für Einbrecher - Informationsveranstaltung der Kreispolizeibehörde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Wohnungseinbrüche in der Gemeinde Ruppichteroth in den letzten Wochen möchte ich Sie an dieser Stelle über die Veranstaltungen der Kreispolizeibehörde zum Thema informieren.
Ich möchte Sie bitten, bei jeder verdächtigen Wahrnehmung s o f o r t die Polizei zu be-nachrichtigen und dies über die Notrufnummer 1 1 0.
Lieber einmal zuviel die Polizei anrufen, als durch zu späte oder gar keine Informationswei-tergabe eine Straftat geschehen zu lassen und möglicherweise wertvolle Ermittlungsansätze nicht nutzen zu können.

Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde vom 1. Dezember 2011

 

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Pressestelle, Frankfurter Straße 12 - 18, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/ 541– 2222  Fax.: 02241/ 541–2208 
Email: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de
Internet: www.polizei-rhein-sieg.de
verantwortlich: Burkhard Rick

Nach einem Einbruch bleibt oft die Angst der Opfer

Die Polizei Rhein-Sieg bietet wegen der großen Nachfrage weitere kostenlose Beratungs-abende zum Schutz vor Wohnungseinbrechern an

Aus polizeilicher Erfahrung wissen wir, dass Wohnungseinbrecher im Herbst und Winter be-sonders aktiv sind. Frühe Dunkelheit und ungemütliches Wetter senken das Entdeckungsrisi-ko der Täter.
Die Menschen halten sich weniger auf Balkonen, Terrassen oder in ihren Gärten auf, so dass sich Täter unbemerkt nähern und entfernen können. Dabei suchen Täter den Weg des gerings-ten Widerstandes und brechen bevorzugt in unzureichend gesicherte Häuser und Wohnungen ein. Bei ihrer Suche nach leicht transportablen Wertsachen richten sie nicht selten erhebliche Schäden an.
Opfer leiden nach einem Einbruch manchmal jahrelang unter psychischen Folgen wie Schlaf-losigkeit und Angstgefühlen. Der Einbruch wird als gewaltsamer Angriff auf die Privatsphäre empfunden.
Die Erfahrung zeigt aber, dass Einbrecher, wenn sie auf gut gesicherte Fenster und Türen tref-fen, schnell von ihrem Vorhaben ablassen.
Es lohnt sich also zusätzliche technische Sicherungen einzubauen.

Wie kann man sich vor Wohnungseinbrüchen schützen?
Es gibt eine Vielzahl, auch kostengünstige technische Mittel, um Wohnungen und Häuser zu sichern und damit Einbrechern das Leben schwer zu machen.
Dazu beraten Spezialisten des Kriminalkommissariates für Kriminalprävention und Opfer-schutz interessierte Hausbesitzer und Wohnungseigentümer an folgenden Terminen:

Donnerstag,         5. Januar 2012        19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch,        11. Januar 2012        19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Mittwoch,        18. Januar 2012        19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

im Hauptgebäude der Polizei Rhein-Sieg,
Frankfurter Straße 12-18
53721 Siegburg

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um verbindliche Anmeldung unter Tel.: 02241/541-4777 gebeten. Unter dieser Nummer können Sie Ihren Teilnahmewunsch auf Band sprechen. Bitte geben Sie dabei Ihre Telefonnummer an.
Anmelden können Sie sich auch per E-Mail unter
k-kvorbeugung.rhein-sieg-kreis@polizei.nrw.de
Tipps zum Einbruchsschutz auch im Rahmen der Landeskampagne –Riegel vor- im Internet unter www.riegelvor.nrw.de/tipps-gegen-wohnungseinbruch/







Niederschrift des Betriebsausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 1. Dezember 2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für
      den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern

Ausschussvorsitzender Nördershäuser verpflichtet die sachkundige Bürgerin, Frau Susanne Hardt und den sachkundigen Bürger, Herrn Timo Kaiser, in der durch die Verwaltungs-vorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.

Tagesordnungspunkt:
Kalkulation der Gebührensätze für die öffentliche Wasserversorgung

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegende Gebührenbedarfs-berechnung vom 17.11.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Im Jahr 2012 bleiben die Gebühren-sätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2012

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        1.146.700,-- €
    und Erträgen von                    1.150.000,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je               387.400,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt           212.800,-- €
    1. für Neuaufnahme       212.800,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 41. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 17.11.2011 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

?    Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin 2,10 %.

?    Den 41. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen zu beschließen:

 

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Jahr 2012

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        2.433.300,-- €
    und Erträgen von                    2.802.700,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je            1.782.400,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt        1.517.600,-- €
    1. für Neuaufnahme         46.900,-- €
    2. für Umschuldung    1.470.700,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes des Energiebetriebes für das Jahr 2012

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        24.300,-- €
    und Erträgen von                    24.600,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je            230.000,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt        225.000,-- €
    1. für Neuaufnahme       225.000,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

einstimmig




Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

- Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb
  für das Jahr 2012
  hier: Auftragsvergabe

 
 
 
 
 
21. Nachtrag

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 12.12.2011


Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Ge-
meindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011
(GV.NRW. S. 271) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NRW. S. 706, 1976 S. 12),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung
am 07.12.2011 den 21. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:



§ 1


§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)    dem überörtlichen Verkehr dient    0,14 Euro
b)    dem innerörtlichen Verkehr dient    0,19 Euro
c)    dem Anliegerverkehr dient    0,22 Euro


Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Ab-sätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)    dem überörtlichen Verkehr dient    0,94 Euro
b)    dem innerörtlichen Verkehr dient    1,03 Euro
c)    dem Anliegerverkehr dient    1,07 Euro.“
















§ 2

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt berichtigt:

Orte mit Straßen-
namen    Straßenarten    Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
        Geh-
weg    Fahrbahn-
reinigung    Winter-
dienst
               

Schönenberg
„Zur Bröltal Arena“
(Teilstück der Straße “Auf der
Burghardt” zum Sportplatz Schönenberg aus Richtung
B 478, Herrenbröl kommend)

Schreckenberg
Im Garten   

A






A   

x






x   

x






x   

-






-



§ 3

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt berichtigt:

Orte ohne Straßen-
namen    Straßenarten    Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
        Geh-
weg    Fahrbahn-
reinigung    Winter-
dienst
               

Rose (von den Parzellen 31 u.
141 bis zu den Parzellen 107
u. 146)   


A   


x   


x   


-









§ 4

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:

Orte ohne Straßen-
namen    Straßenarten    Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
        Geh-
weg    Fahrbahn-
reinigung    Winter-
dienst
               

Schmitzhöfgen   
A   
x   
x   
x



§ 5

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:

Orte mit Straßen-
namen    Straßenarten    Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
        Geh-
weg    Fahrbahn-
reinigung    Winter-
dienst
               

Ruppichteroth
Im Steinberg   

A   

x   

x   

x



§ 6

§ 2 dieses Nachtrages tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Die §§ 1, 3, 4 u. 5 dieses Nachtrages treten zum 01.01.2012 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 21. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen





dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.






41. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 12.12.2011

     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW.  S. 271) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Novellierung des Kurortgesetzes sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Gesetze und Verordnungen vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2008, S. 8) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (SGV NW 77), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.11.2010 (GV.NRW.S.185) hat der Rat der
Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.12.2011 folgenden 41. Nachtrag der
     Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:


§ 1

§ 9 Abs. 7 enthält folgende neue Fassung:

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser
          
a)    für Grundstücke nach § 8 Abs. 2
aa) für Schmutzwasser                                       3,88 € je cbm
bb) für Niederschlagwasser                                0,50 € je qm

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5
       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr
       und Abwasserabgabe                                           1,81 €
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr
      und ohne Abwasserabgabe                                   1,22 €.“



§ 2

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2012 in Kraft.



Bekanntmachungsanordnung

Der 41. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.



Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.






Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

1 Aktentasche in Winterscheid, Hauptstraße,  47. KW

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.






Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

21. Dezember 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.








Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 20. Dezember  2011  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen bei der ARGE Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerbe-ratung beantragen.







Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,


auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten. In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 13. Januar 2012.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

Elterninitiative Wirbelwinde Winterscheid:

Wir sind ein 3-gruppiger zertifizierter Bewegungskindergarten mit 65 Kindern von 0,4-6 Jahren.
Unsere Schwerpunkte liegen neben der Bewegung in der Natur ( feste Waldtage + Wochen ) und in der gesunden Ernährung.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag-Donnerstag von 07.00-16.30 Uhr und Freitag von 07.00-14.00 Uhr.
Wenn Sie Interesse an unserer  Einrichtung haben, dann können Sie sich Informationen auf unserer Homepage www.wirbelwinde.de holen, oder persönlich einen Termin bei der Kigaleitung Alexandra Scheldt unter 02247/5990 machen.


Katholischer Kindergarten St. Servatius:

Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth
Tel: 02247-2200
Ansprechpartner: Julia Hermann, Sabine Bergan


Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 50 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit wird sich ab dem 01.01.2011 durch den Leitung und Personalwechsel  an der Reggio-Pädagogik orientieren und basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Katholischer Kindergarten St. Severin:

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Tel: 02295-5115
Ansprechpartner: Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an der Reggio-Pädagogik und basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus.
Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Förderung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeiten sind deshalb ein zentrales Anliegen unserer Einrichtung. Erzieherin und Kind sind in einem Prozess, sie erleben, entdecken und erfahren dabei gemeinsam NEUES. Wir begleiten das Kind, dokumentieren sein Tun und nehmen Anteil an seinen Gefühlen, Gedanken und Fragen.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.


Ökumenischer Kindergarten "Schneckenhaus" Büchel:

Alte Schule 4, 53809 Ruppichteroth

In unserer eingruppigen Kindertageseinrichtung werden 20 Kinder von zwei bis sechs Jahren 35 Stunden von 7.00 bis 14.00 Uhr betreut.
Unsere Räumlichkeiten sind für eine altersgemischte Gruppe ideal ausgestattet. So verfügen wir über einen Gruppenraum mit einem integrierten Spiel- und Bewegungsbereich für unsere Kleinsten, sowie einen Wickel- und Ruheraum. Aber auch ein eigener Raum für die älteren Kinder lädt zum Forschen, Werken, Bauen und überhaupt "kreativ sein" und Lernen ein.
Zudem gibt es natürlich für alle Kinder einen großen Bewegungsraum.
Infos erhalten Sie bei der Leiterin Frau Gabriele Fuchs unter 02295/1274

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“:
Am Kindergarten 4, 53809 Ruppichteroth
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote vor Ort) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können. Auskunft zu unserem Familienzentrum erhalten Sie unter  02295/1230 bei Frau Kerstgens oder im Internet unter                         www.oekumenisches-familienzentrum.de    

Ökumenische Kita „Spatzennest“ Schönenberg:

Auf der Burghardt 7, 53809 Ruppichteroth
Wir sind eine zweigruppige Einrichtung und betreuen zurzeit 50 Kinder. Unsere Schwerpunkte liegen in der Kleingruppenarbeit, Bewegungserziehung, religionspädagogischer Erziehung und in unserem teiloffenen Konzept. Kinder mit besonderem Förderbedarf können in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden (z.B.: Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie,). Unsere Öffnungszeiten sind von 07.00 – 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin Frau Heimann, unter Telefon: 02295/2137 oder
per Email an: OekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de 








Jahresablesung der Wassermesser

              Ich weise nochmals auf die Ablesung des Wassermessers per Selbstablesekarte hin.
   
Die Selbstablesekarte bitte ich bis zum 20.12.2011 ausgefüllt zurückzusenden. 

Alternativ kann der Zählerstand auch  per Internet übermittelt werden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de ein entsprechender Verweis zur Verfügung. Nach Anwahl dieses „Links“ kann in einfachen Schritten unter Angabe der Kundennummer und Zählernummer der Zählerstand bis zum 31.12.2011 übermittelt werden.

Ich bitte alle Kunden, den Zählerstand innerhalb der genannten Frist per Ablesekarte oder Internet zu melden. Durch die korrekte Übermittlung des Zählerstandes kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2011 erfolgen. 

Falls der Wasserverbrauch aufgrund des fehlenden Rücklaufes Ihrer Ablesekarte bzw. Internet nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Schätzung auf der Basis des
Vorjahresverbrauches.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth gerne zur Verfügung.
 

 
 
 
 
 
 
Bereitschaftsdienste  


Polizei-Notruf                    110
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  -    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, -    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 17.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Sonntag, den 18.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Montag, den 19.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Dienstag, den 20.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Mittwoch, den 21.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Donnerstag, den 22.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Freitag, den 23.12.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.



Samstag, den 17.12.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626



Sonntag, den 18.12.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714




Montag, den 19.12.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943



Dienstag, den 20.12.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211


Mittwoch, den 21.12.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380


Donnerstag, den 22.12.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954


Freitag, den 23.12.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de





             Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.    Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!