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Neubau eines kombinierten Rad- und Gehwegs entlang der Kreisstraße 17 von Hennef-Bröl bis Ruppichteroth-Derenbach im Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen
Weiterer Lückenschluss für familienfreundliches Radwegenetz

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Einstimmig haben die Mitglieder des Planungs- und Verkehrsausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in ihrer aktuellen Sitzung den Neubau eines Rad- und Gehwegs entlang der Kreisstraße (K) 17 von der Bundesstraße B 478 bei Hennef - Bröl bis zur Landesstraße L 86 bei Ruppichteroth – Derenbach beschlossen. Gleichzeitig werden große Teile der Fahrbahn zwischen der B 478 und etwa Betriebskilometer 6,0 instand gesetzt.  




Träger dieser umfangreichen Baumaßnahme zur Aufwertung der Bröltalstrecke ist der Rhein-Sieg-Kreis. Die voraussichtlichen Baukosten für den kombinierten Rad- und Gehweg inklusive der Straßensanierung betragen rund 3,2 Millionen Euro; sie werden mit siebzig Prozent entsprechend der Förderrichtlinien des Bundes zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst, so dass aus den Haushaltsmitteln des Rhein-Sieg-Kreises 30 Prozent, also rund 962.700 Euro zu tragen sind.

Der jetzt beschlossene Radwegebau erhöht die Sicherheit entlang der Kreisstraße und ist ein wichtiger Lückenschluss für ein familienfreundliches Radverkehrsnetz im Rhein-Sieg-Kreis.

Der Rad- und Gehweg, von der Einmündung  an der B 478 bis zur Einmündung an der L 84, wird eine Gesamtlänge von 7,15 Kilometer und eine Breite von 2,50 Meter zuzüglich Sicherheitsstreifen haben und durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt werden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Stützwände wird im Bereich der Ortslage Bechlingen die Fahrbahn für den Autoverkehr – aufgrund der Bebauung und der vorhandenen Stützwände – auf eine Breite von 5,75 Meter und der Radweg auf eine Breite von 2 Metern, zuzüglich Sicherheitsstreifen, verringert. 

Da die K 17 zwischen der B 478 und etwa Betriebskilometer 6,0 erhebliche Schäden aufweist, müssen große Teile der Fahrbahn, zur Verkehrssicherheit und zur Vermeidung weiterer Schäden, ebenfalls erneuert werden. Zum Bau des Rad- und Gehwegs ist es notwendig, die Fahrbahn, die heute noch zwischen 6 Meter und 7,50 Meter breit ist, auf eine Regelbreite von 6 Metern zu vereinheitlichen.  

Die Baumaßnahme umfasst ebenfalls eine behindertengerechte Ausgestaltung der Bushaltestellen, da es im Zuge des Fahrbahnrückbaus notwendig ist, die Bushaltestellen an die neuen Straßengegebenheiten anzupassen. Die sieben Bushaltestellen entlang der K 17 am nördlichen Fahrbahnrand erhalten eine Bordeinfassung durch einen Hochbordstein mit 12 Zentimeter Aufkantung und im Bereich der Wartefläche mit 18 Zentimeter Aufkantung. Die Wartebereiche werden in Pflasterbauweise befestigt.

Hintergrund der gesamten Baumaßnahme ist die Notwendigkeit eines Rad- und Gehwegs entlang der K 17. Obwohl die landschaftlich reizvolle Radroute R 14 des Radwanderwegenetzes des Rhein-Sieg-Kreises auf einem größeren Abschnitt entlang der K 17 läuft sind Anlagen für den Radverkehr bisher nicht vorhanden.

Mit der gesamten Baumaßnahme darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids begonnen werden; derzeit wird mit einem Baubeginn Anfang 2012 gerechnet.