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Motorradkennzeichen werden kleiner

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Zur neuen Zweiradsaison gibt es eine Neuerung am Heck bei Motorrädern. Auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums hat der Bundesrat einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zugestimmt, so dass nun besonders kleine Kennzeichen für Motorräder erlaubt sind. Diese Regelung gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen. Somit können die Kraftradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden.
Sowohl die TÜV-Plakette als auch die Zulassungsplakette werden in der Mitte des Kennzeichens zwischen den beiden Zeilen aufgeklebt.

Hier eine Abbildung des neuen Motorradkennzeichens mit den Maßen: 180 x 200   




Trotz der geringeren Breite bietet das neue Kennzeichen ausreichend Platz für längere Erkennungsnummern. Das bedeutet, dass das Kennzeichen auch bei einer vierstelligen Buchstaben-/Ziffern-Kombination die Breite von 18 cm behält. Erreicht wird dieses durch die Freigabe der bisher u.a. den Leichtkrafträdern vorbehaltenen Schriftart mit kleineren Buchstaben.

Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern werden nach der Gesetzesänderung nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt, bei denen aufgrund ihrer Bauart die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, begrüßt die neue Regelung. „Jetzt ist es möglich, sehr viel mehr Motorradfahrern ihren Wunsch nach einem schmalen Schild zu erfüllen“.
Die Biker wird das freuen, zumal durch diese Änderung die Heckansicht ihrer Krafträder optisch verbessert wird.

Die Neuregelung tritt sofort in Kraft.