Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Ennenbach, Beiert 23, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 02. März 2011 und Frau Ilse Zangl, Ruppichteroth, Marktstraße 4, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 03. März 2011.


- Öffnungszeiten an Karneval
- Hauptschule Ruppichteroth
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Ortslage Mittelsaurenbach

 

 

 

 

Öffnungszeiten an Karneval

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am

• Donnerstag, dem 03. März 2011 (Weiberfastnacht), ab 12.00 Uhr
• Freitag, dem 04. März 2011 (Rathausstürmung), ab 11.00 Uhr
• Montag, dem 07. März 2011 (Rosenmontag), ganztägig

geschlossen.

 

 


Die Hauptschule Ruppichteroth freut sich auf Ihre Kinder

      Zu Beginn des kommenden Schuljahres 2011/2012 wechseln die Grundschülerinnen und Grundschüler des 4. Schuljahres auf eine weiterführende Schule.
Im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth wurde bereits auf das damit verbundene Anmeldeverfahren hingewiesen.

Wir möchten trotzdem nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Ihnen bekannten Be-mühungen zur angestrebten Einführung der „Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II“ zum übernächsten Schuljahr 2012/2013 keinen Einfluss darauf haben, dass die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth auch im kommenden Schuljahr eine gute Adresse für die vom Schulwechsel betroffenen Kinder ist.
Auf Grund ihrer pädagogischen Konzeption ist die Hauptschule in der Lage, den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder bestens zu fördern.

Dies wird vor allem durch das Angebot eines differenzierten Unterrichts in zwei Anspruchs-höhen (Grundkurs bzw. erweiterter Kurs) in den Fächern Mathematik und Englisch, sowie durch das stark differenzierte Angebot im Wahlpflichtbereich erreicht, das den individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder gerecht wird. Zukunftsorientierte neue Medien, wie Computer und das Unterrichtsfach Informatik, sind eine Selbstverständlichkeit.
Die Schule verfügt über eine ausreichende Anzahl von Klassenräumen, Fachräume für Phy-sik/Chemie, Biologie, technisches Werken, sowie eine Aula. Hierdurch werden optimale Lern- und Arbeitsbedingungen geboten.
Die vorhandenen sportlichen Anlagen bilden die Grundlage für einen interessanten und viel-fältigen Sportunterricht.

Nutzen Sie daher die hervorragenden Möglichkeiten, die die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern bietet.

Ihre persönlichen Anmeldungen werden in der Zeit vom

14.02. bis 11.03.2011
jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr
- oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 02295/902301) -

in der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth,
Sankt-Florian-Straße 2,

gerne entgegengenommen.

Mitzubringen sind:
- das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde
- das letzte Zeugnis vom 11.02.2011.

Falls Sie sich vor einer Entscheidung über den schulischen Bildungsgang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder persönlich über die Arbeit an der Hauptschule informieren möchten, sind Sie jederzeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, zu einem Gespräch mit der Schulleitung herz-lich willkommen.

 

 


Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus


      Am Montag, dem 28. Februar 2011, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil

1. Fragestunde für Einwohner

2. Vorstellung des neuen gemeindlichen Logos

3. Vorstellung der neuen gemeindlichen Homepage http://www.ruppichteroth.de/


4. Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis "Bergisch hoch vier"
hier: Rechenschaftsbericht 2010 und aktueller Ausblick auf das Jahr 2011

5. Arbeitskreis Tourismus

6. Mitteilungen und Anfragen


Nichtöffentlicher Teil

7. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren

          Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
           hier:  1. Abschlagszahlung,  Fälligkeit  28.02.2011  

          Alle Anschlussnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
          Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des  1. Abschlages      
          erinnert.

          Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
          mit der Endabrechnung 2010 vom 31.01.2011  für das Rechnungsjahr 2011
          aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
          Ruppichteroth zu überweisen.

          Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
          einzugsermächtigung  hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
          chenden Informationen gerne bereit. 

   
   
   
   
   
Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

16. März 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 03.03.2011, AB 3,
am Freitag       , dem 04.03.2011, AB 4.

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 03.03.2011, AB 1,
am Freitag       , dem 04.03.2011, AB 2.

Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:             02241 / 306-272


Abfuhr der gelben Säcke
am Montag, dem 28.02.2011, AB 1,
am Dienstag, dem 01.03.2011, AB 3,
am Donnerstag, dem 03.03.2011, AB 2 und 4.

Bei allen Fragen oder Beschwerden zum gelben Sack, z. B. Verteilung, Abholung oder Abfuhrreklamationen, wenden Sie sich bitte an die Entsorgungsfirma unter der kostenfreien Telefonnummer  0 800 / 1 88 99 66.

 

 


Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 26.02.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Sonntag, den 27.02.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Montag, den 28.02.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Dienstag, den 01.03.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Mittwoch, den 02.03.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Donnerstag, den 03.03.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Freitag, den 04.03.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.


Samstag, den 26.02.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655


Sonntag, den 27.02.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke:  Augustinus Apotheke,  St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200

 

 

Montag, den 28.02.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216

 

Dienstag, den 01.03.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510


Mittwoch, den 02.03.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234


Donnerstag, den 03.03.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

 

Freitag, den 04.03.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/

 

 

             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Ruppichteroth für die Ortslage Mittelsaurenbach (Außenbereichssatzung)

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB vom 01.10.2004 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) i. V. m §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW    S. 498) in seiner Sitzung am 07.02.2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich

Die Grenzen des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung werden entsprechend der Darstellung in beiliegender Anlage 1 (Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 2000), die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt.


§ 2
Vorhaben

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben und kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben nach      § 35 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB.

Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken oder kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienenden Vorhaben kann nicht entgegengehalten werden, dass sie
? einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
? die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Von der Satzung bleibt die Anwendung des § 35 Absatz 4 BauGB unberührt.


§ 3
Zulässigkeitsbestimmungen

Für den Satzungsbereich werden folgende Zulässigkeitsbestimmungen getroffen:

a) Vorhandene Bäume dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde Ruppichteroth entfernt werden (ausgenommen Nadelgehölze).
b) Um den ländlichen Charakter zu erhalten, sind bei zukünftigen Pflanzmaßnahmen  Baum- und Straucharten der als Anlage 2 beigefügten Vorschlagsliste zu bevorzugen. Mindestens 50 Prozent aller Gehölze des Grundstücks muss aus Arten dieser Vorschlagsliste bestehen. 
Der Anteil an Nadelgehölzen (einschließlich Thuja, Zypressen usw.) sowie Kirsch-Lorbeer darf 10 Prozent nicht überschreiten.  
Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde. 

- 2 -

c) Bei Neubauvorhaben ist je 250 qm Grundstücksfläche ein dorftypischer bzw. heimischer Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten (siehe Punkt a). Zusätzlich sind mindestens 10 % der Grundstücksfläche mit heimischen, standortgerechten Laubsträuchern zu bepflanzen (siehe Vorschlagliste). Die Pflanzungen sollten als Hecke oder als Gebüschgruppen angeordnet werden. Ein Rückschnitt ist lediglich etwa alle 10 Jahre zwecks Verjüngung erlaubt.
d) Stellplätze, Garagenzufahrten, Innenhöfe und ähnliche Flächen sind bei zukünftigen Maßnahmen (Neuanlagen bzw. Umgestaltungen) mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Rasengittersteine, grobes Pflaster) auszuführen und nach Möglichkeit zu begrünen.

 

§ 4
Kennzeichnung

Im Bereich des Plangebietes hat Bergbau im tagesnahen Bereich und oberflächennahen Bereich stattgefunden. Mit bergbaulichen Einwirkungen in Form von Absenkung auf die gekennzeichneten Bereiche des Plangebietes ist zu rechnen. In diesen Bereichen ergibt sich die Notwendigkeit von Baugrunderkundungsbohrungen.

 

§ 5
Hinweise


Abwasserbeseitigung:

Die Ortslage Mittelsaurenbach wird über ein Schmutzwassersystem entwässert. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt in Abstimmung mit den Gemeindewerken Ruppichteroth. Die Bestimmungen des § 51 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) sind zu beachten.

Bodendenkmalpflege:

1. Bei Erdarbeiten sind die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu berücksichtigen.
2. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder -befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22 unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.

Bergbau

Es wird empfohlen, im Zuge des Genehmigungsverfahrens neuer Bauvorhaben Erkundungen des Baugrundes auf bergbauliche Einwirkungen im Bereich der zu bebauenden Grundstücksflächen durchzuführen.

- 3 -

§ 6
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft.

Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht.

Sie kann im Rathaus Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106

montags bis freitags von  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags  von  14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags  von  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Ruppichteroth, den 11.02.2011
Der Bürgermeister

 

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 


Anlage 2


Vorschlagliste (Pflanzliste)
zu der Außenbereichssatzung für Mittelsaurenbach

Obstgehölze:
a) Obstbäume
 Äpfel
  Bäumchesapfel
Danziger Kantapfel
Doppelter Neuhauser
Dülmener Rosenapfel
Jakob Lebel
Kaiser Wilhelm
Luxemburger bzw. Doppelter Luxemburger
Ontario
Rabaue (= Graue Französische Renette)
Rheinischer Bohnapfel
Rheinischer Krummstiel
Rheinische Schafsnase
Rheinischer Winterrambour
Rote Sternrenette
Schöner aus Boskoop (Grüner oder Roter Boskoop)
Schöner aus Nordhausen
Weißer Klarapfel
Winterglockenapfel
Zuccalmaglio Renette

 Birnen
General Tottleben
Gräfin von Paris
Köstliche aus Charneu
Petersbirne
Philippsbirne
Pitmaston
Rote Bergamotte
Ulmer Butterbirne
Vereinsdechantsbirne

Kirschen
Dönissens Gelbe Knorpelkirsche
Große Schwarze Knorpelkirsche
Hedelfinger Riesenkirsche
Schneiders Späte Knorpelkirsche

Pflaumen/Zwetschen
Bühler Frühzwetsche
Große Grüne Reneclaude
Hauszwetsche

 

- 2 -

Sonstige
Echte Quitte (Birnen- oder Apfelquitte)

Beerensträucher
Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere usw. 

Laubgehölze (ohne Obstgehölze):


a) Laubbäume

Feld-Ahorn Acer campestre
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
Rotblühende Kastanie Aesculus carnea `Briotii´
Hain-Buche Carpinus betulus
Rot-Buche Fagus sylvatica
Gemeine Esche Fraxinus excelsior
Walnussbaum Juglans regia
Wildkirsche = Vogelkirsche Prunus avium
Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus
Stiel-Eiche Quercus robur
Trauben-Eiche Quercus petraea
Wild-Birne Pyrus communis
Trauer-Weide (für Gewässernähe) Salix alba `Tristis Resist.´
Eberesche – Vogelbeere Sorbus aucuparia
Winter-Linde Tilia cordata
Sommer-Linde Tilia platyphyllos
Bergulme Ulmus glabra


b) Laubsträucher

Wilde Berberitze Berberis vulgaris
Kornelkirsche Cornus mas
Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea
Haselnuss Corylus avellana
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna
Europ. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
Stechpalme, Ilex Ilex aquifolium
Gemeiner Liguster Ligustrum vulgare
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Schlehe = Schwarzdorn Prunus spinosa
Kreuzdorn Rhamnus cathartica
Faulbaum Rhamnus frangula
Berg-Johannisbeere Ribes alpinum
Acker-Rose Rosa arvensis
Wein-Rose Rosa rubiginosa
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Wolliger Schneeball Viburnum lantana
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus
- 3 -


c) Heckengehölze (für geschnittene Hecken):

Hain-Buche Carpinus betulus
Rot-Buche Fagus sylvatica
Gem. Liguster Ligustrum vulgare
Buchsbaum Buxus sempervirens
Eibe Taxus baccata

d) Kletterpflanzen

Waldreben in Sorten Clematis i. S.
Efeu Hedera helix
Kletter-Hortensie Hydranges anomala petiolaris
Geißblatt in Sorten Lonicera i. S.
Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata
Knöterich Polygonum aubertii
Glyzine Wisteria floribunda