- Die Hauptschule Ruppichteroth freut sich auf Ihre Kinder
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Jahr 2010
- Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren
- Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift Hauptausschuss
- Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
Die Hauptschule Ruppichteroth freut sich auf Ihre Kinder
Zu Beginn des kommenden Schuljahres 2011/2012 wechseln die Grundschülerinnen und Grundschüler des 4. Schuljahres auf eine weiterführende Schule.
Im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth wurde bereits auf das damit verbundene Anmeldeverfahren hingewiesen.
Wir möchten trotzdem nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Ihnen bekannten Be-mühungen zur angestrebten Einführung der „Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II“ zum übernächsten Schuljahr 2012/2013 keinen Einfluss darauf haben, dass die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth auch im kommenden Schuljahr eine gute Adresse für die vom Schulwechsel betroffenen Kinder ist.
Auf Grund ihrer pädagogischen Konzeption ist die Hauptschule in der Lage, den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder bestens zu fördern.
Dies wird vor allem durch das Angebot eines differenzierten Unterrichts in zwei Anspruchs-höhen (Grundkurs bzw. erweiterter Kurs) in den Fächern Mathematik und Englisch, sowie durch das stark differenzierte Angebot im Wahlpflichtbereich erreicht, das den individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder gerecht wird. Zukunftsorientierte neue Medien, wie Computer und das Unterrichtsfach Informatik, sind eine Selbstverständlichkeit.
Die Schule verfügt über eine ausreichende Anzahl von Klassenräumen, Fachräume für Phy-sik/Chemie, Biologie, technisches Werken, sowie eine Aula. Hierdurch werden optimale Lern- und Arbeitsbedingungen geboten.
Die vorhandenen sportlichen Anlagen bilden die Grundlage für einen interessanten und viel-fältigen Sportunterricht.
Nutzen Sie daher die hervorragenden Möglichkeiten, die die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern bietet.
Ihre persönlichen Anmeldungen werden in der Zeit vom
14.02. bis 11.03.2011
jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr
- oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 02295/902301) -
in der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth,
Sankt-Florian-Straße 2,
gerne entgegengenommen.
Mitzubringen sind:
- das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde
- das letzte Zeugnis vom 11.02.2011.
Falls Sie sich vor einer Entscheidung über den schulischen Bildungsgang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder persönlich über die Arbeit an der Hauptschule informieren möchten, sind Sie jederzeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, zu einem Gespräch mit der Schulleitung herz-lich willkommen.
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
Am Montag, dem 21. Februar 2011, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1. Fragestunde für Einwohner
2. Sportlerehrung 2010
3. Modellprojekt "Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II"
hier: Elternbefragung
4. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
5. Sanierung des Hallenbades Ruppichteroth
hier: Auftragsvergaben für die Gewerke
- Dachdeckerarbeiten
- Wärmedämmverbundsystem
- Stahlbauarbeiten
- Zimmer- und Holzbauarbeiten
6. Mitteilungen und Anfragen
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
Am Montag, dem 28. Februar 2011, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1. Fragestunde für Einwohner
2. Vorstellung des neuen gemeindlichen Logos
3. Vorstellung der neuen gemeindlichen Homepage http://www.ruppichteroth.de/
4. Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis "Bergisch hoch vier"
hier: Rechenschaftsbericht 2010 und aktueller Ausblick auf das Jahr 2011
5. Arbeitskreis Tourismus
6. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
7. Mitteilungen und Anfragen
Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. im Jahr 2010
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vom 30. Oktober bis 19. November 2010 führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.
Die Sammlungsgelder werden für den Ausbau der Jugendbegegnungsstätte des Volks-
bundes in Ysselsteyn/Niederlande, zur Unterstützung von Workcamps sowie für die
Fertigstellung der Kriegsgräberstätte Cheb (Eger) in Tschechien, verwendet.
Das Sammelergebnis des Ortsverbandes Ruppichteroth betrug 2.359,35 € .
Für Ihre Spendenbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber den Sammlerinnen
und Sammlern möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.
Mein besonderer Dank gilt vor allem den Sammlerinnen und Sammlern, die ihren
Dienst in der guten Sache gestellt und mich bei der Haus- und Straßensammlung mit
viel Engagement und Einsatz unterstützt haben.
Es würde mich sehr freuen, wenn sich bei den künftigen Sammlungen weiterhin
Sammlerinnen und Sammler bereit erklären, für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. zu sammeln.
Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren
Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
hier: 1. Abschlagszahlung, Fälligkeit 28.02.2011
Alle Anschlussnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des 1. Abschlages
erinnert.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
mit der Endabrechnung 2010 vom 31.01.2011 für das Rechnungsjahr 2011
aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
Ruppichteroth zu überweisen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
einzugsermächtigung hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
chenden Informationen gerne bereit.
Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
durch den Bauhof innerhalb der Gemeinde Ruppichteroth
Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Ruppichteroth Baum- und/oder Strauchschnitt gehäckselt haben möchten, können dies ab sofort dem Fachbereich 3 der Gemeinde Ruppichteroth schriftlich, telefonisch unter 0 22 95 / 49 29, per Fax unter 0 22 95 / 49 69, oder per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de anmelden.
Folgende Angaben werden erbeten:
1. Vor- und Zuname, Ortsteil, Straße, Telefon
2. Lage des Häckselgutes
3. Ist es sichtbar zurecht gelegt?
4. Ist der Zugang frei?
5. Möchten Sie es behalten, oder soll der Bauhof es mitnehmen?
6. Sind Sie oder ein Vertreter anwesend?
Bestellungen werden bis einschl. Montag, den 14.03.2011, entgegengenommen.
Beachten Sie bitte, dass das Schnittgut einen maximalen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten darf.
Der Häckseltermin ist für
Mittwoch, den 16. März 2011, ab 7.30 Uhr,
vorgesehen.
Ich bitte das Häckselgut bis zu diesem Termin gut sichtbar an der Straße bzw. dem Grundstücksrand bereitzulegen.
Für die reine Häckselzeit einschl. LKW und zwei Mann Bedienung wird je angefangene Viertelstunde ein Selbstkostenpreis von 29,07 € berechnet.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
16. März 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 24.02.2011, AB 1,
am Freitag , dem 25.02.2011, AB 2.
Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 24.02.2011, AB 3,
am Freitag , dem 25.02.2011, AB 4.
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 19.02.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Sonntag, den 20.02.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Montag, den 21.02.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Dienstag, den 22.02.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, den 23.02.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Donnerstag, den 24.02.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Freitag, den 25.02.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 19.02.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Sonntag, den 20.02.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Montag, den 21.02.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700
Dienstag, den 22.02.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013
Mittwoch, den 23.02.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623
Donnerstag, den 24.02.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300
Freitag, den 25.02.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift Hauptausschuss
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 03.02.2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Tagesordnungspunkt:
Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011
Ausschussmitglied Frau Winkler erläutert das Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.01.2011,
in welchem um Darstellung der konkreten Auswirkungen des derzeit im Entwurf vorliegenden Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 ggfs. in Verbindung mit der Vorlage eines entsprechenden Resolutionsentwurfes gebeten wird.
Bürgermeister Loskill und Gemeindekämmerer Schwamborn verweisen auf die der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses beigefügte Stellungnahme vom 14.01.2011 der Bürgermeister und Kämmerer des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Kämmerer des Oberbergischen Kreises an den Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 und der damit verbundenen ersten Proberechnung.
Herr Schwamborn erläutert, dass die in dem Gespräch mit den Vorsitzenden der Fraktionen am 21.01.2011 dargestellte erste Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 derzeit weiterhin maßgebend ist. Die zweite Proberechnung wurde den Kommunen für Ende März 2011 angekündigt.
In Zusammenhang mit den Bestrebungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu einer Verbesserung der Situation für die kreisangehörigen Kommunen machen der Bürgermeister und der Kämmerer auf das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern des Rates der Gemeinde zugeleitete Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 27.01.2011 aufmerksam. In diesem werden der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 und die Gründe, die die Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf veranlasst haben, nochmals erläutert.
Nach weitergehender Diskussion nimmt der Hauptausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu erlassen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Anregungen der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit
§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Übernahme der Kosten im Rechtsstreit zu Veröffentlichungen der Partei
DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth - im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Gemeinde Ruppichteroth
b) Wiederanschaffung von Streugutbehältern
c) Eigenübernahme der Stromkonzession
Der Hauptausschuss berät und beschließt zu den schriftlichen Anregungen der Partei
DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth - im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung
der Gemeinde Folgendes:
a) Übernahme der Kosten im Rechtsstreit zu Veröffentlichungen der Partei DIE LINKE
- Ortsverband Ruppichteroth - im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde
Ruppichteroth
Herr Kemper nimmt als Mitglied des Hauptausschusses mit beratender Stimme an der Beratung zu dieser Anregung wegen Befangenheit nicht teil.
Der Hauptausschuss beschließt, die mit Schreiben vom 03.12.2010 vorgebrachte Anregung, wonach der Rat der Gemeinde beschließen möge, dass sämtliche Kosten, welche der Gemeinde im Rahmen des derzeit anhängigen Rechtsstreits Frank Kemper ./. den Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth zu Veröffentlichungen von Parteiinformationen im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth entstehen, der Rautenberg Media & Print Verlag KG zu belasten, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Rates am 07.02.2011 zu überweisen.
einstimmig
b) Wiederanschaffung von Streugutbehältern
Das im Hauptausschuss vertretene Ausschussmitglied mit beratender Stimme, Herr Kemper, erläutert die von ihm für die Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – mit Schreiben vom 07.01.2011 an den Rat der Gemeinde gerichtete Anregung, wonach der Rat der Gemeinde beschließen möge:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Streugutbehälter anzuschaffen und aufzustellen. Weiter soll die Befüllung mit geeignetem Streugut sichergestellt werden. Die Entnahme von Streugut soll, zur Anwendung auf den in unmittelbarer Umgebung der Behälter liegenden Wegen und Straßen, kostenlos von jedermann erfolgen dürfen. Die Bevölkerung soll hierüber informiert werden. Die genauen Standorte werden durch die Wegekommission festgelegt.“
Zu der vorgenannten Anregung stellt Bürgermeister Loskill die Verfahrensweise in anderen Kommunen dar. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Neuaufstellung von Streugutbehältern nicht vorgesehen ist. Vorhandene Streugutbehälter werden sukzessive abgebaut.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Gemeinde, der mit Schreiben vom 07.01.2011 vorgebrachten Anregung zur Wiederanschaffung von Streugutbehältern nicht stattzugeben und somit eine Anschaffung von Streugutbehältern abzulehnen.
einstimmig
c) Eigenübernahme der Stromkonzession
Mit Schreiben vom 14.01.2011 wird durch Herrn Kemper für die Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – im Hinblick auf die Eigenübernahme der Stromkonzession angeregt:
„Der Rat beschließt, dass die Gemeinde Ruppichteroth bestrebt ist, die Stromkonzession für das Gemeindegebiet selbst zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend zu handeln, insbesondere eine Bewerbung für die Übernahme der Konzession abzugeben. Aufgrund der Haushaltssituation soll eine gemeindeeigene GmbH als Betreibergesellschaft das Stromnetz übernehmen und die Konzession erhalten.
Für den Fall der Ablehnung wird ersatzweise angeregt:
Die Neuvergabe der Stromkonzession wird mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren vereinbart. Das zugrunde liegende Vertragswerk orientiert sich an dem Mustervertrag der Fraktionen „Die Grünen“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
In den folgenden fünf Jahren sollen Vorbereitungen zur Eigenübernahme des Stromnetzes getroffen werden.“
Der Bürgermeister verweist auf die derzeit laufenden Verhandlungen mit verschiedenen Bewerbern. In diesem Zusammenhang kündigt der Bürgermeister eine Information durch die Gemeindewerke Nümbrecht in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.03.2011 an.
Der Hauptausschuss beschließt, die mit Schreiben vom 14.01.2011 vorgebrachte Anregung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses zu überweisen.
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses Planung
und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 03.02.2011 gemäß § 26
der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Tagesordnungspunkt:
Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Mittelsaurenbach
hier: a) Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und
b) Satzungsbeschluss
Ausschussmitglied Neuber nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu den eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Mittelsaurenbach folgendes:
1.) Stellungnahme Barbara Rohstoffbetriebe GmbH vom 15.10.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
einstimmig
2.) Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigung vom 23.10.2007
Die Anregung wird berücksichtigt. Ein Hinweis wird im Satzungsentwurf ergänzt.
einstimmig
3.) LVR Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege vom 05.11.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Passus war bereits im Satzungsentwurf vorgesehen.
einstimmig
4.) Rhein-Sieg-Kreis vom 05.11.2007
Die Anregung wird berücksichtigt und ein entsprechender Hinweis auf § 51 a
Landeswassergesetz in den Satzungsentwurf aufgenommen.
einstimmig
5.) Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie vom 27.11.2007
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die betroffenen Bereiche werden entsprechend dem Gutachten in der Satzungsabgrenzungskarte gekennzeichnet und ein Hinweis in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.
einstimmig
6.) Anregung eines Bürgers vom 01.11.2007 auf Verschiebung der Satzungsgrenze im westlichen und nordwestlichen Bereich auf die Grundstücksgrenze der Parzellen 597 und 599
Die vorhandenen baulichen Anlagen wurden bei der Abgrenzung der Außenbereichssatzung berücksichtigt. Die Gemeinde beabsichtigt nicht zusätzliche Flächen, die weiter in den Außenbereich ragen, für eine mögliche Bebauung zu schaffen.
Fragestellungen des Rohrleitungssystems zum Betrieb der Wärmepumpenanlage sind nicht Gegenstand der Außenbereichssatzung und müssen im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Anträge bzw. Genehmigungen geprüft werden.
Den Anregungen wird folglich nicht entsprochen.
einstimmig
7.) Anregung zweier Eigentümer der Parzelle 3 vom 08.11.2007 auf Erweiterung der Satzungsgrenze
Die im Jahre 1993 genehmigte Jagdhütte konnte in dieser Form errichtet werden,
da es sich um ein teilpriviligiertes Vorhaben handelt. Eine Errichtung eines Wochenend- oder Wohnhauses an dieser Stelle ist nicht zulässig, da es sich ausschließlich um Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet handelt.
Die Baugenehmigung der Jagdhütte wurde damals unter Widerrufsvorbehalt erteilt. In folgenden Fällen tritt der Widerruf in Kraft:
a) wenn die Hütte anders genutzt wird als zur Ausübung der Jagd,
b) wenn die Hütte an einen anderen als den Jagdpächter dieses Reviers veräußert wird,
c) nach Ablauf des Jagdpachtverhältnisses.
Eine Wochenendhaus- oder Wohnhausnutzung ist dementsprechend an dieser Stelle nicht erwünscht.
Der Anregung wird nicht entsprochen.
einstimmig
b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB für die Ortslage Mittelsaurenbach zu beschließen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Gießelbach
hier: Grundsatzbeschluss
Nach angeregter Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung von 18.29 Uhr bis 18.37 Uhr beschließt der Ausschuss für Planung und Umweltschutz die Durchführung eines Verfahrens zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB für die Ortslage Gießelbach. Ein Vorentwurf des Lageplanes zur Abgrenzung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen