Lesezeit ca. 1 Minute
Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen während der Brutzeit
In heimischen Gärten auf Nistplätze achten
Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Um Brut- und Nistplätze zu schützen, sind innerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September besondere Vorschriften beim Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen zu beachten. Darauf weist das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hin.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2) ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in dieser Zeit Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Sträucher, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“. Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, die jährlich austreibenden Zweige zu beseitigen oder die Bäume gesund zu erhalten, sind von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen und ganzjährig möglich..
Ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind Bäume, die auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, also auch in privaten Hausgärten. Bevor jedoch Bäume gefällt oder Gehölze stark zurück geschnitten werden, ist besondere Achtsamkeit gefordert. Sollten sich in den Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen Brut- und Nistplätze befinden, muss die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet werden. Diese prüft, ob der Baum gefällt oder das Gehölz gerodet werden darf. Das gleiche gilt grundsätzlich auch, wenn die geplanten Maßnahmen dazu dienen, die Verkehrsicherheit zu gewährleisten.
„Durch Radikalschnitte würde vielen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erläutert Bernd Zimmermann, Leiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz, und bittet, auf die heimische Tierwelt Rücksicht zu nehmen.
Außerdem weist die Untere Landschaftsbehörde darauf hin, dass in einigen Kommunen ein „Baumschutzsatzung“ besteht. Diese regelt, dass je nach Beschaffenheit eines Baumes - zum Beispiel hinsichtlich der Art des Baumes und dessen Stammumfang - das Fällen eines Baumes von der Kommune genehmigt werden muss. Es wird daher empfohlen, sich vorher bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung hierüber zu erkundigen.
Weitere Information erhalten Interessierte über das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises mit der Rufnummer 02241 / 13 2200 oder per Email an umwelttelefon@rhein-sieg-kreis.de
Die Gemeinde besteht neben den drei Hauptorten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid aus folgenden weiteren Ortsteilen: Ahe, Bacherhof, Bechlingen, Beiert, Berg, Bölkum, Bornscheid, Bröleck, Brölerhof, Broscheid, Büchel, Damm, Derenbach, Dörgen, Ennenbach, Fußberg, Fußhollen, Gießelbach, Hänscheid, Hambuchen, Harth, Hatterscheid, Herrenbröl, Herrnstein, Hodgeroth, Holenfeld, Honscheid, Hove, Ifang, Ingersau, Jünkersfeld, Junkersaurenbach, Kämerscheid, Kammerich, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Kuchem, Litterscheid, Millerscheid, Mittelsaurenbach, Neuenhof bei Ruppichteroth, Neuenhof bei Winterscheid, Niederlückerath, Niederpropach, Niedersaurenbach, Oberlückerath, Obersaurenbach, Oeleroth, Paulinenthal, Pulvermühle, Reiferscheid, Retscheroth, Rose, Rotscheroth, Scheid, Schmitzdörfgen, Schmitzhöfgen, Schneppe, Schreckenberg, Stockum, Stranzenbach, Straße, Tanneck, Thal, Thilhove, Velken, Wingenbach, Wingenbacherhof, Winterscheiderbröl, Winterscheidermühle.
Die Bekanntmachungen in unseren Artikeln/Terminen sind natürlich ohne Gewähr! Trotz eingehender Kontrolle durch unsere Redaktion können wir keine Verantwortung für die Inhalte verlinkter Seiten übernehmen. Sollten Sie auf, Ihrer Meinung nach, bedenkliche Inhalte stoßen so informieren Sie uns bitte umgehend per e-mail! Sie helfen uns damit den Qualitässtandard hoch zu halten.
Die Nutzung der Daten aus unserem Download Verzeichnis erfolgt auf eigene Gefahr - wir übernehmen keinerlei Gewähr, es gilt die GPL! Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Links dieser Seite zu anderen Seiten und stellen klar, dass wir uns den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu eigen machen möchten! Alle Logos und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer jeweiligen Besitzer. Die Kommentare wie Beiträge fremder Autoren stehen im Verantwortungsbereich ihrer jeweiligen Poster. This publication includes images from CorelDRAW9 which are proted by copyright laws of the U.S., Canada and elsewhere. Used under license. Außerdem verwenden wir Bilder von: Pixelio.de , deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos. Ansonsten unterliegen alle unsere Inhalte selbstverständlich dem Copyright und sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zu reproduzieren!