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Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen während der Brutzeit
In heimischen Gärten auf Nistplätze achten

Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Um Brut- und Nistplätze zu schützen, sind innerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September besondere Vorschriften  beim Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen zu beachten. Darauf weist das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hin.

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2) ist es grundsätzlich nicht erlaubt,  in dieser Zeit Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Sträucher, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“. Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, die jährlich austreibenden Zweige zu beseitigen oder die Bäume gesund zu erhalten, sind von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen und ganzjährig möglich..

  

 

 

Ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind Bäume, die auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, also auch in privaten Hausgärten. Bevor jedoch Bäume gefällt oder Gehölze stark zurück geschnitten werden, ist besondere Achtsamkeit gefordert. Sollten sich in den Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen Brut- und Nistplätze befinden, muss die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet werden. Diese prüft, ob der Baum gefällt oder das Gehölz gerodet werden darf. Das gleiche gilt grundsätzlich auch,  wenn die geplanten Maßnahmen dazu dienen, die Verkehrsicherheit zu gewährleisten.

„Durch Radikalschnitte würde vielen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erläutert Bernd Zimmermann, Leiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz, und bittet, auf die heimische Tierwelt Rücksicht zu nehmen.

Außerdem weist die Untere Landschaftsbehörde darauf hin, dass in einigen Kommunen ein „Baumschutzsatzung“ besteht. Diese regelt, dass je nach Beschaffenheit eines Baumes  - zum Beispiel hinsichtlich der Art des Baumes und dessen Stammumfang - das Fällen eines Baumes von der Kommune genehmigt werden muss. Es wird daher empfohlen, sich vorher bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung hierüber zu erkundigen.

Weitere Information erhalten Interessierte über das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises mit der Rufnummer 02241 / 13 2200 oder per Email an umwelttelefon@rhein-sieg-kreis.de