Lesezeit ca. 1 Minute
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LkwDringend benötigte Güter dürfen transportiert werden Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Das derzeit herrschende Winterwetter hat zum
Teil auch erhebliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Um den
Nachschub wichtiger Güter und die Funktionsfähigkeit wesentlicher
Bereiche des öffentlichen Lebens aufrecht erhalten zu können, hat das
Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen für bestimmte Lieferungen eine
generelle Ausnahme vom Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen bis
zum 2. Januar 2011 verfügt.
Die Ausnahme gilt für Streusalz- und Heizöllieferungen, Transporte von Enteisungsmitteln und Treibstoffen sowie vergleichbarer Güter, die an den Weihnachtsfeiertagen und am Jahreswechsel witterungsbedingt dringend benötigt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hin.
Gestern landete der Erlass auf dem Schreibtisch von Dieter Siegberg, dem Leiter des Amtes. „Die Regelung kommt gerade noch rechtzeitig vor den Feiertagen, so dass wir auch noch die zuständigen Städte unterrichten können.“
Für Transporte in Nordrhein-Westfalen wird keine schriftliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, kann diese ohne die sonst übliche Dringlichkeitsprüfung erteilt werden.
„Mit dieser Ausnahmeregelung sollte die Versorgung mit notwendigen Gütern in der Region sichergestellt sein.“ sagte Siegberg weiter.
Die Gemeinde besteht neben den drei Hauptorten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid aus folgenden weiteren Ortsteilen: Ahe, Bacherhof, Bechlingen, Beiert, Berg, Bölkum, Bornscheid, Bröleck, Brölerhof, Broscheid, Büchel, Damm, Derenbach, Dörgen, Ennenbach, Fußberg, Fußhollen, Gießelbach, Hänscheid, Hambuchen, Harth, Hatterscheid, Herrenbröl, Herrnstein, Hodgeroth, Holenfeld, Honscheid, Hove, Ifang, Ingersau, Jünkersfeld, Junkersaurenbach, Kämerscheid, Kammerich, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Kuchem, Litterscheid, Millerscheid, Mittelsaurenbach, Neuenhof bei Ruppichteroth, Neuenhof bei Winterscheid, Niederlückerath, Niederpropach, Niedersaurenbach, Oberlückerath, Obersaurenbach, Oeleroth, Paulinenthal, Pulvermühle, Reiferscheid, Retscheroth, Rose, Rotscheroth, Scheid, Schmitzdörfgen, Schmitzhöfgen, Schneppe, Schreckenberg, Stockum, Stranzenbach, Straße, Tanneck, Thal, Thilhove, Velken, Wingenbach, Wingenbacherhof, Winterscheiderbröl, Winterscheidermühle.
Die Bekanntmachungen in unseren Artikeln/Terminen sind natürlich ohne Gewähr! Trotz eingehender Kontrolle durch unsere Redaktion können wir keine Verantwortung für die Inhalte verlinkter Seiten übernehmen. Sollten Sie auf, Ihrer Meinung nach, bedenkliche Inhalte stoßen so informieren Sie uns bitte umgehend per e-mail! Sie helfen uns damit den Qualitässtandard hoch zu halten.
Die Nutzung der Daten aus unserem Download Verzeichnis erfolgt auf eigene Gefahr - wir übernehmen keinerlei Gewähr, es gilt die GPL! Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Links dieser Seite zu anderen Seiten und stellen klar, dass wir uns den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu eigen machen möchten! Alle Logos und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer jeweiligen Besitzer. Die Kommentare wie Beiträge fremder Autoren stehen im Verantwortungsbereich ihrer jeweiligen Poster. This publication includes images from CorelDRAW9 which are proted by copyright laws of the U.S., Canada and elsewhere. Used under license. Außerdem verwenden wir Bilder von: Pixelio.de , deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos. Ansonsten unterliegen alle unsere Inhalte selbstverständlich dem Copyright und sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zu reproduzieren!