Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch, Frau Elly Anger, Ruppichteroth, Schönenberg, Im Gierenfeld 7, zur Vollendung des 96. Lebensjahres am 29. November 2010

 - Präsentation des Ergebnisses der DSL-Machbarkeitsstudie
 - Bürgerbus für Ruppichteroth – Gründungsversammlung
 - DSL-Breitbandversorgung – Installation von LTE-Sendemasten
 - Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses in Ruppichteroth
- Sitzung des Betriebsausschusses
- Jahresablesung der Wassermesser
- Zensus 2011-Volkszählung
- Rodelstrecke in Ruppichteroth
- Hallenbad Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift Rat

  
 
 
 
 
 
Öffentliche Informationsveranstaltung

Herzliche Einladung zur
Präsentation des Ergebnisses
der DSL-Machbarkeitsstudie
in der Gemeinde Ruppichteroth


Wann :  Donnerstag, 09.12.2010, um 15.00 Uhr  

Wo:   Sitzungssaal im Rathaus in Schönenberg, 
53809 Ruppichteroth  

 

In dieser Veranstaltung wird die Firma IK-T Manstorfer und Hecht aus Regensburg
das Ergebnis der in der Gemeinde Ruppichteroth durchgeführten Machbarkeitsstudie
zur Verbesserung der Breitbandversorgung vorstellen.

Ich würde mich freuen, viele interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer zu dieser Veranstaltung begrüßen zu können.

 

 


Bürgerbus für Ruppichteroth – Gründungsversammlung am 7. Dezember 2010


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die beiden Informationsabende am 26.10. sowie am 08.11.2010 haben gezeigt, das erfreulicherweise genügend Bürgerinnen und Bürger Interesse an der Gründung eines Bürgerbusvereins zeigen. Es findet daher die Gründungsversammlung noch in diesem Jahr statt.

Wann :  Dienstag, 07.12.2010, 18.00 Uhr  

Wo:   Sitzungssaal im Rathaus in Schönenberg, 
53809 Ruppichteroth  

 

Der Satzungsentwurf des Bürgerbusvereins in der Gemeinde Ruppichteroth sowie der Entwurf der Beitragssatzung des Vereins steht zum Herunterladen bzw. zum Lesen auf der Startseite der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ bereit. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass beide Satzungsentwürfe per E-Mail oder per Brief Ihnen zugesendet werden. Sie können die Entwürfe telefonisch bei meiner Mitarbeiterin Frau Symens unter 02295-4914 oder per E-Mail unter annika.symens@ruppichteroth.de anfordern.

Folgende Tagesordnung ist für die Gründungsversammlung vorgesehen:

1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl einer Versammlungsleiterin / eines Versammlungsleiters
4. Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
5. Feststellung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
6. Beratung und Verabschiedung der Vereinssatzung
7. Wahl des Vorstandes
8. Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
9. Festlegung der Mitgliedsbeiträge
10.Sonstiges


Gemeinsam mit dem künftigen Verein bzw. künftigen Vorstand würde ich mich sehr freuen, im Rahmen der Gründungsversammlung weitere Interessierte sowie tatkräftige Unterstützerinnen bzw. Unterstützer für das Projekt „Bürgerbus für Ruppichteroth“ gewinnen zu können.

Worum geht es bei diesem wichtigen Bürgerbus-Projekt?

- Der Bürgerbus-Verein soll für die Gemeinde Ruppichteroth in Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbessern,
- Der Bürgerbus soll eine Verbindung für die Bürgerinnen und Bürger der Außenorte an die drei Hauptorte Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid schaffen,
- Der Bürgerbus stellt somit ebenfalls eine Anbindung an den bestehenden Linienbusverkehr nach Hennef und Waldbröl her (= Buslinien 530 und 531). Er verkehrt daher nicht in Konkurrenz zur RSVG, sondern ermöglicht ein Umsteigen auf RSVG-Linien, um die weiter entfernt liegenden Ziele wie z.B. auch Siegburg zu erreichen,
- Der Bürgerbus ist für „alle“ da – vor allem soll er neben den Jugendlichen die Seniorinnen und Senioren in den Außenorten ansprechen, um in den drei Zentren der Gemeinde Ruppichteroth einkaufen sowie Veranstaltungen besuchen zu können. So erhalten wir uns viel an Lebensqualität im gewohnten Umfeld bis ins hohe Alter! Wir stärken unseren Einzelhandel in den drei Hauptorten der Gemeinde!
- Der Bürgerbus-Verein soll mit einem regelmäßig verkehrenden Kleinbus, der wie ein Linienbus nach einem festen Fahrplan durch alle Gemeindeteile fährt, die Gemeinde lebens- und liebenswerter gestalten!

Wichtig:
Ohne bürgerschaftliches Engagement sind die Gründung eines Bürgerbusvereins sowie der Betrieb von Buslinien nicht realisierbar! Es werden Ehrenamtliche gesucht für die Vorstandsarbeit, ehrenamtliche Fahrer für die Buslinien und ebenso wichtig diejenigen Menschen, die zusätzlich im Hintergrund des Vereins wirken und wichtige Funktionen übernehmen. Daher wäre es wünschenswert und großartig auch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Außenorten für den Bürgerbus-Verein gewinnen zu können. Sie, die in den Außenorten leben, wissen am besten, wo der Bedarf für einen Bürgerbus am größten ist!

Liebe Bürgerinnen und Bürger - bitte unterstützen Sie die Aktion „Bürgerbus für Ruppichteroth“ und bringen Sie sich aktiv und ehrenamtlich für die Gemeinde ein!
Machen Sie mit und sorgen Sie mit dafür, dass am 7. Dezember viele Bürgerinnen und Bürger den Verein „Bürgerbus Ruppichteroth“ gründen!

Der künftige Verein bzw. der künftige Vorstand würde sich sehr freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger Mitglied im Verein werden und die künftigen Aktivitäten des Vereins unterstützen.

Dafür vorab mein herzliches Dankeschön!

 

 


DSL-Breitbandversorgung – Installation von LTE-Sendemasten


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Hinblick auf die am 9. Dezember stattfindende Vorstellung der endgültigen Ergebnisse der DSL-Machbarkeitsstudie (= Einladung zu dieser Veranstaltung in diesem Amts- und Mitteilungsblatt!) sowie aufgrund der fortschreitenden Installation von LTE-Sendemasten durch die Telekommunikationsunternehmen informiere ich Sie über mein Antwortschreiben zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema.

Frage 1:
Wieso werden bereits vor Abschluss der Machbarkeitsstudie Fakten bezüglich LTE-Technik geschaffen?
Frage 2:
Was hat der Bürgermeister unternommen, um die Installation der LTE-Technik bis zur Entscheidung des Rates über das weitere Vorgehen zu verhindern?
Frage 3:
Welche Möglichkeiten bestehen, die Inbetriebnahme der bisher installierten Anlagen zu verhindern?

Antwort zu den Fragen 1, 2 u. 3)
Ich habe die Deutsche Telekom AG und die Vodafone D2 GmbH mit elektronischer
Nachricht vom 28.05.2010 bzw. mit Schreiben vom 20.08.2010 auf die von der Gemeinde Ruppichteroth in Auftrag gegebene DSL-Machbarkeitsstudie hingewiesen.
Im Hinblick darauf habe ich für die Gemeinde Ruppichteroth die Erweiterung der be-
stehenden Standorte im Rahmen der LTE-Technik nur vorläufig abgelehnt, verbunden mit dem Hinweis und der Bitte die Ergebnisse der DSL-Machbarkeitsstudie abzuwarten. Mit Schreiben vom 31.08.2010 teilte mir die Vodafone D2 GmbH mit, dass für den LTE-Ausbau an Bestandsstandorten eine Abstimmung mit den Kommunen entfällt, da der Ausbau als Erweiterungsmaßnahme anzusehen ist. Die Kommunen sind lediglich über den Ausbau der LTE-Technik zu informieren. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bestätigt in ihrem Schreiben vom 26.07.2010 diese Aussage.
Im Ergebnis konnte bzw. kann ich die Installation der LTE-Technik nicht verhindern.

Frage 4:
Wann wird die Bevölkerung, die im Bereich der installierten Sendeeinrichtungen liegt, über die Einschätzungen der gesundheitlichen Auswirkungen (siehe hier auch die Aussagen der Europäischen Umweltagentur zu den gentoxischen Wirkungen) informiert?


 
Antwort zu Frage 4):
Die Vodafone D2 GmbH wird im Dezember 2010 eine Informationsveranstaltung über die LTE-Technik anbieten. Den konkreten Termin wird Vodafone D2 GmbH über die bekannten Medien veröffentlichen. Die Vodafone D2 GmbH teilte mir in einem Schreiben vom 17.08.2010 zum Thema „Schutz und Gesundheit“ Folgendes mit:
„Die LTE-Technologie bietet höhere Datenraten als die bisherige Mobilfunktechnologie, behält aber auch viele bewährte technische Eigenschaften bei, zum Beispiel die Reduzierung der Sendeleistung auf das minimal erforderliche Maß.
Die Sendeleistung liegt dabei in einer ähnlichen Größenordnung wie die einer GSM- oder UMTS-Sendeanlage. Insgesamt wird die Immission deshalb sicher zunehmen.
Trotzdem wird die Gesamtimmission auch mit der Nutzung der jetzt versteigerten Funkfrequenzen nur einen Bruchteil des gesetzlichen Grenzwertes ausschöpfen.
Mit Einhaltung der Grenzwerte und Überprüfung derselben im Rahmen des Standort-
bescheinigungsverfahrens wird der Schutz der Bevölkerung gewährleistet.
So hat die Bundesregierung im Rahmen des Abschlusskongresses des deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms erklärt:
„Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK)
haben übereinstimmend festgestellt, dass das Forschungsprogramm keine Erkenntnisse erbracht hat, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen.“
Mit elektronischer Nachricht vom 12.11.2010 hat die Vodafone D2 GmbH auf den Link „http://izmf.de/html/de/67783.html“ verwiesen, auf dem sich die neueste Studie betreffend LTE-Immission befindet.
Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) unter „http://www.emf-forschungsprogramm.de“ nachzulesen. Hierauf hat mich das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen verwiesen.

Frage 5:
Wann werden dem Rat der Abschlussbericht der Studie, der vorgesehene Zeitplan und die vorgesehenen weiteren Schritte bzw. konkrete Alternativen in der DSL-Versorgung zur Entscheidung vorgelegt?

Antwort zu Frage 5):
Die mit der Durchführung der DSL-Machbarkeitsstudie beauftragte Firma IK-T Manstorfer und Hecht, Regensburg, wird in einer Veranstaltung am 23.11.2010 die ersten Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie den Verwaltungen der betroffenen Kommunen präsentieren.
Das Endergebnis wird am 09.12.2010, 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung dem Rat, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern durch die Firma IK-T Manstorfer und Hecht entsprechend vorgestellt.

Ruppichteroth, den 24.11.2010
        Ihr Bürgermeister
         Mario Loskill

  
  
  
  
 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Am Dienstag, dem 30. November 2010, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil
 
 1. Fragestunde für Einwohner
 
 2. Kreisentwicklungskonzept 2020
hier: Kenntnisnahme
 
 3. DSL-Breitbandversorgung
hier: Vorstellung der Zwischenergebnisse
 
 4. Mitteilungen und Anfragen
 
Nichtöffentlicher Teil
 
 5. Mitteilungen und Anfragen
 

 

 


 
Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses in Ruppichteroth, In der Schleeharth 5

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet folgendes bebaute Grundstück zum Verkauf an:

Wohnhaus am östlichen Ortsrandgebiet von Ruppichteroth, „In der Schleeharth 5“, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 8, Parzelle 244 (1.367 qm), voll erschlossen, sanierungsbedürftig, Wohnfläche: ca. 167 qm, 7 Zimmer,
Waschküche und Heizungsraum im Nebengebäude

 Verkehrswert 50.000,- € (Mindestgebot)
 Angebote bitte schriftlich bis zum 22.12.2010 an:
Gemeinde Ruppichteroth
Der Bürgermeister
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Die Unterlagen für die Angebotsabgabe und Termine zur Besichtigung erhalten sie unter oben angegebener Adresse oder unter Tel.-Nr. 02295/4964 bzw. 4942. Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen per e-Mail unter monika.limburger@ruppichteroth.de bzw. claudia.winkler@ruppichteroth.de anzufordern.

Bei dieser Amtlichen Bekanntmachung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Gemeinde Ruppichteroth ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 


Sitzung des Betriebsausschusses


Am Donnerstag, dem 2. Dezember 2010, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


 Öffentlicher Teil
 
 1. Fragestunde für Einwohner
 
 2. Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz
 
 3. Anschluss der Ortslage Bölkum an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Ruppichteroth
 
 4. Kalkulation der Gebührensätze 2011 für die öffentliche Wasserversorgung
 
 5. Beratung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Jahr 2011
 
 6. Beratung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011
 
 7. 39. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
 
 8. Mitteilungen und Anfragen
 
 Nichtöffentlicher Teil
 
 9. Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2011
 
 10. Mitteilungen und Anfragen


 
 
 
 

 

Jahresablesung der Wassermesser
 
 Für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2010 ist die Ablesung der Wassermesser durch das Selbstableseverfahren erforderlich.  

Die Selbstablesekarten werden zur Zeit versendet. Die ausgefüllte Ablesekarte bitte ich bis zum 20.12.2010 zurückzusenden. 

Alternativ kann der Zählerstand auch  per Internet übermittelt werden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth http://www.ruppichteroth.de/    
ebenfalls ein entsprechender Verweis zur Verfügung. Nach Anwahl dieses „Links“ kann in einfachen Schritten unter Angabe der Kundennummer und Zählernummer der Zählerstand bis zum 31.12.2010 übermittelt werden.

Ich bitte alle Kunden, den Zählerstand innerhalb der genannten Frist per Ablesekarte oder Internet zu melden. Durch die korrekte Übermittlung des Zählerstandes kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2010 erfolgen. 

Falls der Wasserverbrauch aufgrund des fehlenden Rücklaufes Ihrer Ablesekarte bzw. Internet nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Schätzung auf der Basis des
Vorjahresverbrauches.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth gerne zur Verfügung.

 

 


Zensus 2011-Volkszählung

Ca. 1 Million Gebäude- und Wohnungseigentümer in NRW erhalten ab November Post im Rahmen des Zensus 2011

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in Deutschland wird zum Stichtag 9. Mai des nächsten Jahres der Zensus 2011 durchgeführt. Bei dem Zensus (lat. für Volkszählung) wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Ein Bestandteil des Zensus 2011 ist eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT:NRW) ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung der Zählung in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Ich möchte Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, dass zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung bereits ab Mitte November 2010 ca. 1 Million Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Verwalterinnen und Verwalter von Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen einen kurzen Fragebogen zugesandt bekommen. Bei dieser Vorbefragung sollen die angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen ihrer Immobilie(n) sowie die der IT.NRW vorliegenden Adressangaben überprüfen und ggf. korrigieren oder ergänzen. Für die Vorbefragung besteht Auskunftspflicht. Der Fragebogen kann handschriftlich ausgefüllt zurückgesandt oder online beantwortet werden. Die Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung.

Folgende Informationsangebote und Hotlines zum Zensus stehen zur Verfügung:

Information zum Zensus in Deutschland:  http://www.zensus2011.de/

 

Information zum Zensus in Nordrhein-Westfalen: http://www.zensus.it.nrw.de/

 

Rückfragen zum Zensus in Nordrhein-Westfalen: Tel. 01803 504040
                                                                         (9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz,
                                                                            Mobilfunk max. 0,42 €/Minute)
                                                                                E-Mail: Zensus2011@it.nrw.de

                    
                    
                    
                    
                    


Rodelstrecke in Ruppichteroth


Wie in jedem Jahr wird bei herrschendem Winterwetter in Ruppichteroth, auf dem oberen Teil der Straße „Eichweiher“ eine Rodelstrecke eingerichtet.

Ich wünsche allen viel Schnee, viel Spaß und unfallfreies Rodeln.

 

 


Hallenbad Ruppichteroth


Sehr geehrte Nutzer/innen unseres Hallenbades!

Das Bad muss aus betrieblichen Gründen

am Donnerstag Vormittag, dem 02.12.10,

geschlossen bleiben.

Am Nachmittag ist wie gewohnt ab 15.00 Uhr inkl. Warmbade-Temperatur geöffnet.

Aktuelle Änderungen können Sie auch telefonisch unter 0 22 95 – 56 01 im Hallenbad erfragen.

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

15. Dezember 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 02.12.2010, AB 1,
am Freitag, dem 03.12.2010, AB 2.

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 02.12.2010, AB 3,
am Freitag, dem 03.12.2010, AB 4.

Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:             02241 / 306-272

 

 


Bereitschaftsdienste  

 

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 27.11.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Sonntag, den 28.11.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Montag, den 29.11.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Dienstag, den 30.11.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Mittwoch, den 01.12.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Donnerstag, den 02.12.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Freitag, den 03.12.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 27.11.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528


Sonntag, 28.11.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522


Montag, 29.11.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Engelbert-Humperdinck-Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 10-12,
                             Tel.: 02241/592040

 

 

Dienstag, 30.11.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944


Mittwoch, 01.12.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  Löwen-Apotheke, Siegburg, Markt 32, Tel.: 02241/62192

 

Donnerstag, 02.12.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

Freitag, 03.12.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

                    
                    
                    
                    
                    
Niederschrift Rat

Nachstehend wird die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Rates und des Ausschusses für Schule und Sport der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.10.2010 gemäß
§ 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Anregung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth –
gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Kürzung der Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde,

a) dem Kreistag folgende geänderte Teilstrecke für die Buslinie 531 vorzutragen, verbunden mit der Bitte, die aktuell beschlossene Streckenführung entsprechend zu überdenken bzw. zu ändern:

Ausgehend von Winterscheid über die „Kirchstraße“ und am sog. „Drückesiefen“
auf die K 17 Richtung „Winterscheider Mühle“, dort wenden, Anfahrt Haltestelle „Winterscheider Mühle“ und zurück Richtung „Tanneck“,

b) den Kreistag ergänzend auf die finanziellen Konsequenzen bei Wegfall der Haltestelle „Winterscheider Mühle“ hinzuweisen (= Kosten in Höhe von rund 60.000,-- €).

einstimmig


Einziehung einer gemeindlichen Wegeparzelle in Ruppichteroth-Bölkum
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde, den Weg in Ruppichteroth-Bölkum mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Ruppichteroth, Flur 1, Flurstück 282, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuziehen.

einstimmig 


Stromliefervertrag für gemeindliche Objekte für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013
hier: Prüfung des Bezugs von Öko-Strom
Bürgermeister Loskill und Herr Schwamborn erläutern ausführlich den in der Verwaltungsvorlage vom 21.10.2010 aufgeführten Sachverhalt zur Prüfung des Bezugs von Öko-Strom im Rahmen des Stromliefervertrags für gemeindliche Objekte für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013.
Des weiteren wird dargestellt, dass die im abgeschlossenen Stromliefervertrag enthaltenen Optionen für die Jahre 2014 und 2015 zusammen mit allen beteiligten Kommunen über-
wacht werden. Je nach Entwicklung des Strompreises wird die Option ausgeübt.


Nach ausführlicher Diskussion über die Bezugsmöglichkeiten von Öko-Strom lässt der Bürgermeister über die in der Verwaltungsvorlage im Rahmen des Beschlussvorschlages dargestellte „Alternative 1“ abstimmen:

„Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth nimmt die dargestellte optionale Möglichkeit zum Bezug von Öko-Strom zur Kenntnis. Aus Gründen der Kosteneinsparung wird jedoch auf den Erwerb von sog. RECS-Zertifikaten verzichtet.“

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
11 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth -, 1 Enthaltung des
Bürgermeisters


Auf Anregung von Bürgermeister Loskill wird die Sitzung in der Zeit von 19.55 Uhr bis 20.03 Uhr unterbrochen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Herking und Bürgermeister Loskill eröffnen die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport und des Rates der Gemeinde um 20.03 Uhr.


Verpflichtung eines beratenden Mitglieds
Der Ausschussvorsitzende Herr Herking, verpflichtet das stellvertretende beratende Mitglied der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth im Ausschuss für Schule und Sport, Frau Eva Hüppelshäuser, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.


Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der Gemeinde
Bürgermeister Loskill berichtet über sein Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Nümbrecht, Herrn Redenius, vom 27.10.2010, in welchem evtl. Kooperationsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der Bestandssicherung der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth erörtert wurden. Im Ergebnis ist für die Gemeinde Nümbrecht im Rahmen
einer Kooperation als einzige Möglichkeit das Konstrukt „Zusammenschluss von Haupt-schulen benachbarter Kommunen mit Dependancenbildung“ bezogen auf die Hauptschulen Nümbrecht und Ruppichteroth vorstellbar.

Die Herren Bieber und Steiner vom Planungsbüro komplan stellen detailliert die für die
Gemeinde Ruppichteroth gefertigte Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung 2010 –
in der der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 21.10.2010 beigefügten Form dar.

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantworten Herr Bieber und Herr Steiner die Fragen der Ausschussmitglieder bzw. der Mitglieder des Rates.

 

 


Die Ausführungen des Planungsbüros komplan und des Bürgermeisters führen unter Berücksichtigung der vorgestellten Schulentwicklungsplanung und der gleichzeitig geführten
Gespräche mit der Gemeinde Much, den Gemeinden Eitorf und Windeck, der Gemeinde
Nümbrecht sowie den Ausführungen der Bezirksregierung Köln und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf derzeit zu folgendem Ergebnis:

Die nachstehenden, in Zusammenhang mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, verfolgten Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der weiterführenden Schulen (Sekundarstufe), sind für die Gemeinde Ruppichteroth nicht umsetzbar:
- Kooperation im Bereich der Haupt- und Realschule (Verbundschule) mit der
Gemeinde Much aufgrund der von der Bezirksregierung Köln gegenüber der Gemeinde Much mit Schreiben vom 22.09.2010 mitgeteilten nicht möglichen Genehmigungsfähigkeit
- Kooperation im Bereich „Gemeinsame Gemeinschaftsschule“ oder Gesamtschule
mit den Gemeinden Eitorf und Windeck bzw. Eitorf oder Windeck
bezüglich dem Modell „Gemeinsame Gesamtschule“ aufgrund der in dem Gesprächstermin des Bürgermeisters beim Ministerium für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf am 20.10.2010 seitens des Ministeriums ausgeschlossenen Genehmigungsfähigkeit bzw. dem Wunsch der Gemeinden Eitorf und Windeck auf Beibehaltung der bestehenden gymnasialen Landschaft im Hinblick auf eine evtl. Gesamtschule.

Im Bereich der weiterführenden Schule kann die Realisierbarkeit folgender Kooperationsmöglichkeiten weitergehend geprüft werden:
- mit der Gemeinde Much:
a) Modellschule Much/Ruppichteroth
oder
b) das Modell „Gemeinsame Gemeinschaftsschule“

- mit der Gemeinde Nümbrecht:
Zusammenschluss der Hauptschule Nümbrecht und der Hauptschule Ruppichteroth mit Dependancenbildung

Bürgermeister Loskill bittet, eine Beschlussfassung im Hinblick auf die noch verbleibenden Kooperationsmöglichkeiten herbeizuführen, um die dementsprechenden Interessensbekundungen gegenüber der Gemeinde Much und der Gemeinde Nümbrecht fertigen zu können.

In Zusammenhang mit den noch verbleibenden Optionen müssen die evtl. Kooperationspartner gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf bis zum 31.12.2010 bezüglich eines möglicherweise in Frage kommenden Modells für das Schuljahr 2012/2013 ebenfalls schriftlich Interesse bekunden und anschließend im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die jeweils notwendigen Maßnahmen einleiten (pädagogisches Konzept etc.).

Ausschussmitglied Neuber beantragt für die CDU-Fraktion, den Bürgermeister zu beauftragen, in Richtung der zuvor dargestellten noch verbleibenden Optionen im Hinblick auf eine evtl. Kooperation mit der Gemeinde Much oder der Gemeinde Nümbrecht zwecks Erhalt der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth weitergehend tätig zu werden.


Nach nochmaliger vertiefender Diskussion gibt Gemeindevertreterin Dr. Tondorf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Protokoll, dass die sachkundige Bürgerin ihrer Fraktion im Ausschuss für Schule und Sport bzw. die Mitglieder ihrer Fraktion im Rat der Gemeinde
der zuvor dargestellten Verfahrensweise zustimmen werden.

Dies hat lt. Gemeindevertreterin Dr. Tondorf aber nicht unbedingt zur Konsequenz, dass ihre Fraktion einem letztendlich evtl. in Frage kommenden Modell im Rahmen der späteren abschließenden Ergebnisfindung zustimmen wird.

Auf der Basis der zuvor dargestellten Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung 2010 – und der parallel dazu erzielten Gesprächsergebnisse sowie dem Antrag von Ausschussmitglied Neuber für die CDU-Fraktion, empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat der Gemeinde, im Hinblick auf eine evtl. Kooperation im Bereich der weiterführenden Schulen (Sekundarstufe) mit der Gemeinde Much oder der Gemeinde Nümbrecht

a) gegenüber der Gemeinde Much im Hinblick auf die evtl. Möglichkeit der von dieser angestrebten
- Modellschule Much/Ruppichteroth
oder
- dem Modell „Gemeinsame Gemeinschaftsschule
      und
b) gegenüber der Gemeinde Nümbrecht im Hinblick auf die Möglichkeit des evtl. von dieser angestrebten
- Zusammenschlusses der Hauptschule Nümbrecht und der Hauptschule Ruppichteroth
  mit Dependancenbildung

schriftlich Interesse zu bekunden.

Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat der Gemeinde, die Schulentwicklungsplanung für die Gemeinde Ruppichteroth – Fortschreibung 2010 – gemäß der in der Sitzung zum heutigen Sachstand dargestellten Form zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig 

Der Rat der Gemeinde stimmt anschließend über die zuvor dargestellten Beschlussempfehlungen des Ausschusse für Schule und Sport ab.

einstimmig


Bürgermeister Loskill setzt die Sitzung des Rates anschließend fort. Zuvor erfolgt jedoch eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 22.03 Uhr bis 22.08 Uhr.


In nichtöffentlicher Sitzung wurde über


Energetische Maßnahmen an Gebäuden aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
hier: Auftragsvergabe für die Neueindeckung und
         Wärmedämmung des Daches am Altbauteil der
         Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg

Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinden Ruppichteroth, Much, Neunkirchen-Seelscheid und die Stadt Lohmar