Nachrichten


- Verzicht auf die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Köttinger Weg“
- Hinweise zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010
- Abschaffung der Lohnsteuerkarte
- Haus- und Straßensammlung des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE
- Offene Tür für Erneuerbare Energien
- Hallenbad Ruppichteroth
- Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste  
- Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Gemeinsame Sitzung des Rates und des Ausschusses für Schule und Sport
- Niederschrift Hauptausschuss

  

 

 

Verzicht auf die Einrichtung einer Einbahnstraße
in der Straße „Köttinger Weg“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

durch die vielen Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung zu der beabsichtigten Einrichtung einer vorübergehenden Einbahnstraße in der Straße „Köttinger Weg“ wird von dieser verkehrslenkenden Maßnahme abgesehen.
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat auf meine Bitte hin ihre veranlasste Anordnung zur Einrichtung der Einbahnstraße zurückgezogen.
Es hat sich gezeigt, dass durch die verbesserte Ampelschaltung am Kreisverkehr der Ortskern in Ruppichteroth durch Kraftfahrzeugführer weniger belastet wird. Darüber hinaus haben die Kontrollen des Ordnungsamtes ergeben, dass sich die Verkehrsströme seit Beginn der Ampelanlage am Kreisverkehr gleichmäßiger im Ortskern verteilen.

Ich bitte dennoch alle Verkehrsteilnehmer mit gemäßigter Geschwindigkeit und mit großer Vorsicht den Ortskern zu befahren, damit sich insbesondere bereits verursachte Beschädigungen an Fahrzeugen und Gebäuden künftig nicht wiederholen.

Das Bauzeitenende der umfangreichen Baumaßnahme auf der B 478 zeichnet sich für den Monat November und somit in rund vier bis fünf Wochen ab.
Ich möchte nochmals alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger herzlich bitten, die mit der Baustelle verbundenen Behinderungen und Belastungen für diesen Zeitraum noch hinzunehmen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

 

 


Hinweise zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010 


 

Elektronische Identität

Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen.

Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern vor allem im privaten Umfeld, bei-spielsweise beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb altersbeschränkter Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post.

Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Durch das nur noch scheckkartengroße Dokument wird die elektronische Identität genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist. So soll der neue Personalausweis auch als Treiber für E-Government-Dienstleistungen wirken.

Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt vollständig erhalten. Mit der neuen Multifunktionskarte können Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem neuen Personalausweis authentisieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert. Nur Anbieter, die erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben, erhal-ten technischen Zugang zu den Ausweisdaten ihrer Nutzer. Die ausgetauschten Daten sind somit in jedem Fall für beide Seiten - die Anbieter und die Nutzer - verwertbar. Der neue Per-sonalausweis kann darüber hinaus ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern. Damit steht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Do-kumenten auf Wunsch jedem zur Verfügung.

Auf einen Blick
• Einführung zum 01. November 2010
• Kreditkartenformat
• Kontaktloser Chip im Karteninneren
• Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
• Mehr Kontrolle über persönliche Daten
• Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen di-gitaler Dokumente
• Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer
Datensicherheit

Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zu-greifen darf. Beim elektronischen Ausweisen gegenüber Diensteanbietern regelt das Berechti-gungszertifikat, welche Daten der Anbieter erheben kann. Die Nutzer haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken. Darüber hinaus müssen sie die Übertragung ihrer Daten mit einer sechsstelligen PIN explizit bestätigen. Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung, sehr sensible Informationen, wie Lichtbild und gegebenenfalls gespeicherte Fingerabdrücke, abzufragen. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich, dass der Ausweis physisch vorliegt, um ein unbemerktes Auslesen zu verhindern. An Diensteanbieter oder über das In-ternet werden biometrisch nutzbare Daten in keinem Falle übertragen. Die Ausweisinhaber können somit nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Perso-nalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten ein Mehr an Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten.

Schutz vor Missbrauch

Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Einzelfall selbst, ob die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Aus-weisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.
Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 01.11.2010 beträgt nach der Personalausweisgebührenverordnung für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, für Antragsteller über 24 Jahre 28,80 Euro bei einer Gül-tigkeitsdauer von 10 Jahren.

 


Zwei wichtige Hinweise zur Antragsstellung

1. Die Antragstellung für den neuen Personalausweis wird leider deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als bisher. Ich Sie bitte daher, grundsätzlich ein wenig Zeit und Ge-duld für den Besuch im Rathaus einzuplanen.
2. Für die Antragstellung ist ab dem 01.11.2010 ein biometrisches Lichtbild zwingend erforderlich.


Weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden sie unter

http://www.personalausweisportal.de/

 

oder auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter

www.ruppichteroth.de

 

 


Abschaffung der Lohnsteuerkarte

Bis Januar 2012 sollen die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren durch ein neues "papierloses" Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ersetzt werden.                                                                                                      Bereits dieses Jahr entfällt die Übersendung einer neuen Lohnsteuerkarte für den Veranlagungszeitraum 2011 an die Einkommensteuerpflichtigen. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält stattdessen für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte zur etwaigen Änderung der Eintragung vorübergehend zu überlassen (§ 52b Abs. 1 – neu – Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010).
Daraus folgt für die Arbeitgeber, dass die Lohnsteuerkarten 2010 im Übergangszeitraum 2011 weiter aufzubewahren und nicht zu vernichten sind. 
Nach der Übergangsphase stehen für die Arbeitgeber die ELStAm-Daten ihrer Arbeitnehmer (etwa Steuerklasse, Kinderfreibeträge, andere Freibeträge) in der sog. ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit. Der genaue Starttermin für den Abruf in 2012 wird vom Bundesfinanzministerium noch bekannt gegeben. Der Zugriff der Arbeitgeber bzw. ihrer Dienstleister im Rahmen der Entgeltabrechnung erfolgt dann über das Elster-Online-Portal unter http://www.elsteronline.de/.
Das elektronische Verfahren soll u.a. zu einer nachhaltigen Entlastung der Arbeitgeber führen. Die bisher jährlich zu erfolgende Aufzeichnung der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder der Abgleich mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Vorjahres, die Verwaltung und Vernichtung der Lohnsteuerkarten sowie eine etwaige Erinnerung des Arbeitnehmers an die Abgabe der Lohnsteuerkarte entfallen zukünftig.
  
Zudem behalten die ELStAM-Daten des Arbeitnehmers so lange ihre Gültigkeit, bis die Änderung dem Arbeitgeber durch die Änderungsliste angezeigt wird. Für den Arbeitgeber sollen nur noch die abgerufenen und elektronisch gespeicherten Daten verbindlich sein.

Für weitere Informationen steht Ihnen mein Bürgerbüro unter den Rufnummern 02295/4924 und 02295/4956 oder das Finanzamt Siegburg unter 02241/105-0 zur Verfügung.

 

 

Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 30. Oktober bis 19. November 2010 des
VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.V.


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutsch-
land für alle deutschen Kriegsgräber in nahezu 100 Ländern der Welt zuständig.
Am 16. Dezember 2009 ist der Volksbund 90 Jahre alt geworden. Er sieht seine Arbeit jedoch nicht nur als selbstverständliche völkerrechtliche Verpflichtung, sondern als unverzichtbaren Beitrag gegen das Vergessen und als Mahnung zum Frieden. Der Volksbund bietet vielfältige Möglichkeiten, für ein friedvolleres Miteinander aktiv zu werden. Ausgehend von den Gräbern der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terror betreibt der Volksbund als weltweit einzige mit der Kriegsgräberfürsorge beauftragte Organisation eine eigenständige international ausgerichtete Jugend- und Schularbeit. Über 200.000 Jugendliche aus unzähligen Ländern haben bis heute dabei mitgewirkt.

Die Spendengelder der Haus- und Straßensammlung für das Jahr 2010 sind für den
Ausbau der Jugendbegegnungsstätte des Volksbundes in Ysselsteyn/Niederlande, zur
Unterstützung von Workscamps sowie zur Fertigstellung der Kriegsgräberstätte Cheb
(Eger) in Tschechien bestimmt.

Nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle in Berlin gibt es in der Tschechischen
Republik 18.368 Gräber deutscher Gefallener des Zweiten Weltkrieges.
Ein Kriegsgräberabkommen mit Tschechien steht allerdings noch aus.
Seit 1990 arbeitet der Volksbund -in Abstimmung mit dem dortigen Außen-, Innen-
und Verteidigungsministerium- mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen.
Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des
Senates sowie die kommunalen Verwaltungen. In Cheb entsteht die elfte und letzte
deutsche Kriegsgräberstätte in Tschechien. Die Fläche bietet die Möglichkeit, bis zu
7.000 Tote einzubetten; über 5.500 Tote haben dort bereits eine letzte Ruhestätte be-
kommen. Auf ca. 600 steinernen Grabkreuzen werden die Namen und Daten der Toten
stehen, auf Steinstelen ihrer Herkunftsorte. Am 11. September 2010 ist die deutsche
Kriegsgräberstätte in Cheb eingeweiht worden.
Ein Ort des Zusammenkommens stellt die Jugendbegegnungsstätte in Ysselsteyn/Nieder-
lande dar. Sie ist einer der Dreh- und Angelpunkte für eine interkulturelle Schul- und
Jugendarbeit im Volksbund unter pädagogischer Leitung und mit entsprechendem
Programmangebot. In den Jahren 2009/2010 wird dort ein neues Gebäude mit weiterem
Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeiten für Betreuer entstehen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, diese Aktivitäten des Volksbundes müssen fortge-
führt werden und bedürfen unser aller Unterstützung. Insofern bitte ich Sie herzlich,
eine angemessene Spende zu geben, wenn Sie in der Zeit vom 30. Oktober bis zum
19. November 2010 von den Sammlerinnen und Sammlern des Volksbundes Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. angesprochen werden.

 

 


Offene Tür für Erneuerbare Energien am 7.11.2010, 13.00 – 17.00 Uhr
der „Bergischhochvier“ Kommunen

Energieeffizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien gehen alle an und sind die Antwort auf steigende Energiepreise; auch der Klimaschutz profitiert davon. Nach der erfolgreichen Veranstaltung im vergangenen Jahr öffnen in den „Bergischhochvier“-Kommunen Ruppichteroth, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Much zum 2. Mal in einer gemeinsamen Aktion 20 private Hausbesitzer und Unternehmen ihre Türen, um verschiedene alternative und umweltfreundliche Energienutzungsmöglichkeiten zu präsentieren. Auch energieeffiziente Häuser und Techniken wie Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Holzvergaseranlagen sowie Kachelöfen werden gezeigt. Der Info-Tag ist ein Projekt, das im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“ entwickelt wurde und das in Kooperation von den Gemeinden Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid, Much und der Stadt Lohmar mit freundlicher Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises organisiert wird. Die Federführung für das Projekt liegt in diesem Jahr bei der Gemeinde Much.

Für die Besucher gibt es Sachpreise zu gewinnen. Teilnahmekarten liegen am 7.11.2010 bei allen Vorzeigeprojekten vor Ort aus.

Eine Informationsbroschüre, in der die einzelnen Vorzeigeobjekte vorgestellt werden, liegt in der 43. Kalenderwoche den Mitteilungsblättern in Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much sowie dem Stadtecho Lohmar bei. Außerdem können Sie die Info-Broschüre auf den Homepages der „Bergischhochvier“ Kommunen herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den jeweiligen Kommunen:

- Gemeinde Ruppichteroth: Stephen Lang und Anke Göber, Tel. 02295/4963, Email: anke.goeber@ruppichteroth.de, Internet: http://www.ruppichteroth.de/
- Stadt Lohmar: Erika Meul, Tel. 02246/15374, Email: erika.meul@lohmar.de, Internet: http://www.stadt-mit-persönlichkeit.de/
- Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid: Christa Klein, Tel. 02247/303311, Email: christa.klein@neunkirchen-seelscheid.de, Internet: http://www.neunkirchen-seelscheid.de/
- Gemeinde Much: Josef Freiburg, Tel. 02245/6865, Email: josef.freiburg@much.de, Internet: http://www.much.de/

 

Die „Bergischhochvier“ Kommunen Ruppichteroth, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Much laden Sie ganz herzlich zu diesem zum zweiten Mal gemeinsam organisierten Infotag ein. Wir und die Aussteller freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 


Hallenbad Ruppichteroth

Aus betrieblichen Gründen muss das Bad

am Donnerstag Vormittag, dem 28.10.10,

geschlossen bleiben.

Am Nachmittag ist das Bad wie gewohnt ab 15.00 Uhr inkl. Warmbade-Temperatur geöffnet.

 

 


Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
           hier:  5. Abschlagszahlung,  Fälligkeit  30.10.2010  

          Alle Anschlussnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
          Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des  5. Abschlages      
          erinnert.

          Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
          mit der Endabrechnung 2009 vom 29.01.2010  für das Rechnungsjahr 2010
          aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
          Ruppichteroth zu überweisen.

          Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
          einzugsermächtigung  hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
          chenden Informationen gerne bereit. 

   
   
   
   
   
Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

17. November 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 28.10.2010, AB 3,
am Freitag, dem 29.10.2010, AB 4.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 28.10.2010, AB 1,
am Freitag, dem 29.10.2010, AB 2.


Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

CD-Recycling – eine runde Sache   

Mitmachen – Umwelt schützen

Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet. 

 Informationen finden Sie unter http://www.bundesumweltamt.de/


 
 
 
 
Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 23.10.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Sonntag, den 24.10.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Montag, den 25.10.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Dienstag, den 26.10.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Mittwoch, den 27.10.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Donnerstag, den 28.10.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Freitag, den 29.10.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, den 23.10.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Löwen-Apotheke, Siegburg, Markt 32, Tel.: 02241/62192


Sonntag, den 24.10.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132


Montag, den 25.10.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160


Dienstag, den 26.10.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950


Mittwoch, den 27.10.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke:  Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333


Donnerstag, den 28.10.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897


Freitag, den 29.10.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 


Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Am Mittwoch, den 27.10.2010, um 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil

1. Fragestunde für Einwohner


2. Einführung eines Bürgerbusses in der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Bericht über den Informationsabend am 26.10.2010


3. Einziehung einer gemeindlichen Wegeparzelle in Ruppichteroth-Bölkum


4. Anregung der Partei DIE LINKE -Ortsverband Ruppichteroth- gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Kürzung der Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis


5. Ökumenischer Kindergarten "Unter`m Regenbogen" in Ruppichteroth
hier: Anfrage bzw. Antrag der Antrag der CDU-Fraktion bezgl. 
a) Dauerhafte Sperrung der Straße "Am Kindergarten" 
b) Parkplätze im oberen Bereich der Straße "Am Kindergarten" und entlang der Straße "Zum Sperber"


6. DSL-Breitbandversorgung
hier: Sachstandsbericht zur Auswertung der Studie


7. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

8. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Gemeinsame Sitzung des Rates und des Ausschusses für Schule und Sport

Am Donnerstag, den 28.10.2010, um 19.00 Uhr, findet im Forum der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth bzw. eine gemeinsame Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses für Schule und Sport statt.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
  
1. Fragestunde für Einwohner

alleiniger Sitzungsteil für den Rat der Gemeinde:
2. Einziehung einer gemeindlichen Wegeparzelle in Ruppichteroth-Bölkum
  
3. Stromliefervertrag für gemeindliche Objekte für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013
    hier: Prüfung des Bezugs von Öko-Strom
  
gemeinsamer Sitzungsteil für den Rat der Gemeinde und den Ausschuss für Schule und Sport:
4. Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer
    Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der
    Gemeinde
  
5. Mitteilungen und Anfragen
  
Nichtöffentlicher Teil
  
alleiniger Sitzungsteil für den Rat der Gemeinde:
6. Energetische Maßnahmen an Gebäuden aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
     hier: Auftragsvergabe für die Neueindeckung und Wärmedämmung des Daches am
             Altbauteil der Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg
   

7. Mitteilungen und Anfragen

 

 


Niederschrift Hauptausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 05.10.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth

Ausschussmitglied Frau Winkler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2010 zum Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth und formuliert diesen unter Berücksichtigung der zu dem Antrag vorgetragenen Diskussionsbeiträge wie folgt neu:

„Der Rat möge beschließen, dass für die Versorgung der Bevölkerung im östlichen Rhein-Sieg-Kreis die Rettungswache im Ort Ruppichteroth mit einer „24 Stunden Besetzung“ erhalten wird.“

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion schlagen Ausschussmitglied Frau Dr. Tondorf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ausschussmitglied Löbach für die CDU-Fraktion in
Anlehnung an die im ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2010 enthaltene weitere Formulierung, dass neben dem Erhalt der Rettungswache im Ort Ruppichteroth in der Gemeinde Much eine weitere Rettungswache eingerichtet wird, die nachstehende Änderung vor:

„Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Ruppichteroth die Gemeinde Much in dem Vorhaben, eine eigene Rettungswache im Gebiet der Gemeinde Much einzurichten.“

Auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill soll die Beschlussfassung darüber hinaus dahingehend erweitert werden, dass der Bürgermeister beauftragt wird, sich in weiteren Gesprächen für eine Kostenübernahme zum Erhalt der Rettungswache im Ort Ruppichteroth sowie zur gleichzeitigen Einrichtung einer eigenen Rettungswache in der Gemeinde Much durch die zuständigen Kostenträger (= Krankenkassen) einzubringen.

Über den zuvor dargestellten Antrag der CDU-Fraktion wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bürgermeisters in Form einer Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde abgestimmt.

einstimmig 


Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Kürzung der Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis

Die Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – hat mit Schreiben vom 10.09.2010 folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth über den Bürgermeister an den Rat der Gemeinde Ruppichteroth gerichtet:

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth möge beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zu errechnen wie hoch die Kosten für Instandsetzung und Unterhaltung des Schulwegs von den Orten Stockum, Honscheid, Litterscheid und Fußhollen zur Haltestelle Tanneck ausfallen.
Die Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis werden um den errechneten Betrag gekürzt.“

Bürgermeister Loskill stellt ausführlich die rechtliche Betrachtung der Anregung dar, wonach im Ergebnis die vorgeschlagene Kürzung nicht möglich ist.

Nach ausführlicher Diskussion überweist der Hauptausschuss die zuvor dargestellte Anregung gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der
SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, 1 Nein-Stimme der CDU-Fraktion


Mitteilungen und Anfragen
Anfrage der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth -
hier: Verantwortung bei Wegfall der Haltestelle
         "Winterscheider Mühle"

Bürgermeister Loskill erläutert die versicherungstechnischen Aspekte zur Anfrage der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth -, wenn vor dem Hintergrund eines evtl. vorübergehenden Wegfalls der Haltestelle „Winterscheider Mühle“ die am Nahverkehr teilnehmenden Personen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, im Rahmen ihres Schulweges einen evtl. Unfall erleiden.
Der Bürgermeister stellt detailliert die verschiedenen Verantwortlichkeiten der Gemeinde, der den Nahverkehr durchführenden Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH und des Rhein-Sieg-Kreises dar.

Weitere Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.


In nichtöffentlicher Sitzung wurde über

Veräußerung eines gemeindlichen Objektes in Ruppichteroth

Energetische Gebäudesanierung aus Mitteln des
Konjunkturpaketes II
-Auftragsvergabe für die Wärmedämmverbundarbeiten an der Fassade des Altbauteils der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth -
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW

 

 

Energetische Gebäudesanierung aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
- Auftragsvergabe für  Dachdeckerarbeiten für die Neueindeckung und Wärmedämmung des Daches des Altbauteils der Gemeinschaftshauptschule
Ruppichteroth –
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW


Personalangelegenheiten

beraten bzw. beschlossen.