Nachrichten
- Bürgerbus für Ruppichteroth
- Bürgermeistersprechstunde am 21. Oktober 2010
- B 478 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bröleck und Schönenberg
- Parken in Ruppichteroth während der Kirmes
- Vorübergehende Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Köttinger Weg“
- Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2011
- „Unser Dorf hat Zukunft“ – Kreiswettbewerb 2011
- Öffnungszeiten des Hallenbades in den Herbstferien
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift Betriebsausschuss
- Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth

  

 

 

Bürgerbus für Ruppichteroth

Ehrenamtliche gesucht!

Much, Neunkirchen-Seelscheid und Lohmar haben ihn! – Ruppichteroth soll ihn auch bekommen. Einen Bürgerbus. Er soll über die Dörfer fahren und im Wesentlichen Kinder und Jugendlichen sowie älteren Bürgerinnen und Bürgern mehr Mobilität verschaffen.
Getragen wird er von einem Bürgerbusverein.

Dafür suchen wir aktive Mitstreiterinnen und Mitstreiter.

Informieren Sie sich unverbindlich. Denn wenige Stunden Ihrer Freizeit würden Menschen ohne Auto helfen, mobil zu sein.

Herzliche Einladung zu einem Infoabend

Wann :  Dienstag, 26.10.2010, 19.00 Uhr  

Wo:   Sitzungssaal im Rathaus in Schönenberg, 
53809 Ruppichteroth  


Anmeldungen bitte an:

Klaus Brettschneider
Beiert 6
53809 Ruppichteroth

Tel.: 02295 90 81 47
Fax: 02295 90 81 48
Mobil: 0178 760 35 47
E-Mail: info@knobel-max.de

 

Herr Brettschneider und ich würden uns über Ihr Interesse und Ihr Kommen zum Informationsabend sehr freuen!
Ohne bürgerschaftliches Engagement sind die Gründung eines Bürgerbusvereins sowie der Betrieb von Buslinien nicht realisierbar!

Bitte unterstützen Sie die Aktion „Bürgerbus für Ruppichteroth“ und bringen Sie sich aktiv und ehrenamtlich für die Gemeinde ein.
Für Ihr Interesse bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 21. Oktober 2010 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 18. November 2010,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 16. Dezember 2010,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 


B 478 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen
Bröleck und Schönenberg


Der Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Rhein-Berg, hat die Baumaßnahme „Fahrbahndeckenerneuerung B 478“ in dem Bereich ab „Bröleck“ in Höhe der Einmündung der Straße „Felderhoferbrücke“ bis Ortseingang „Schönenberg“ (Einmündungsbereich L 86 – aus Richtung „Hänscheid“ kommend) beauftragt.
Die Arbeiten beginnen am Freitag, den 08.10.2010 ab 09.00 Uhr und werden voraussichtlich bis Samstag, den 23.10.2010 (= somit voraussichtlich ca. 2 Wochen) andauern.
Während der gesamten Bauzeit wird der vorgenannte Bereich der B 478 von Schönenberg bis Bröleck zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hennef und somit in diesem Bereich ausschließlich in Fahrtrichtung Hennef passierbar sein.
Die Umleitung in Richtung Ruppichteroth bzw. Waldbröl erfolgt während der gesamten Bauzeit ab Bröleck über die L 350 und die L 312 (Retscheroth / Hambuchen) bis zum Kreisverkehr in Ruppichteroth (L 312 / B 478) zurück auf die B 478.
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert.
Die Zufahrt zur Firma Eymold GmbH in Schönenberg, Rathausstraße 3, wird während der gesamten Bauzeit aus Richtung Ruppichteroth kommend möglich sein. Die Abfahrt vom Firmengelände bzw. vom Kundenparkplatz ist sowohl in Richtung Ruppichteroth, als auch in Richtung Bröleck gewährleistet.
Für weitere Verkehrsbeeinträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme bitte ich um Ihr Verständnis.

 

 


Parken in Ruppichteroth während der Kirmes vom 16.10. bis 18.10.2010

Vom 16. bis 18. Oktober findet in diesem Jahr die Kirmes in Ruppichteroth statt. Aus diesem Grunde müssen für die Verkaufsstände und Fahrgeschäfte vom 13. bis 19. Oktober 2010 die Straßen „Mucher Straßen“, „Marktstraße“, „Sankt-Florian-Straße“, „Am Heiligenberg“ und „Burgplatz“ ganz bzw. teilweise gesperrt werden.

Die Einsatzfahrten der Rettungswache Ruppichteroth werden über die Sankt-Florian-Straße, Glöcknersgarten und Köttinger Weg unmittelbar auf die L 312 geführt, um die Einsatzstellen im Bedarfsfall schnell zu erreichen. Auf dieser Strecke wird ein beidseitiges uneinge- schränktes Halteverbot eingerichtet.

Diese Maßnahmen sind zwingend notwendig, da es sich hier um Rettungswege handelt. Eine entsprechende Ausschilderung und Abspannung des Wegerandes mit Flatterband erfolgt.

Den Kirmesbesuchern werden Parkflächen in ausreichender Zahl insbesondere auf dem Gelände der Firmen Huwil und den örtlichen Lebensmitteldiscountern angeboten und ausgeschildert. Daher können Parkverstöße nicht mehr hingenommen werden. Sollten trotzdem Parkverstöße festgestellt werden, erfolgt die Festsetzung von Verwarnungsgeldern.
Behindernd parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Jeder Kirmesbesucher sollte sich über die möglichen Folgen eines Parkverstoßes im Klaren sein, denn er selbst könnte im Notfall auf eine schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst angewiesen sein.

Ich bitte um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

 

 


Vorübergehende Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße „Köttinger Weg“


Aufgrund der Baumaßnahme auf der B478 und den damit verbundenen Ampeln am Kreisverkehr in Ruppichteroth wird der Ortskern durch Kraftfahrzeugführer die diesen Bereich umfahren wollen stark belastet. Es hat sogar schon Beschädigungen an Fahrzeugen und Häusern gegeben.
Aus diesem Grund wird die Straße „Köttinger Weg“ bis zum Abschluss der Baumaßnahme in eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ umgewandelt. Die Zufahrt von der L 312 wird nicht mehr möglich sein und durch das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) untersagt. Um die betroffenen Anwohner so wenig wie möglich zu belasten, können diese von der „Mucher Straße zu ihren Häusern und von dort in beide Richtungen wieder weg fahren.

Die Sperrung wird nach der Kirmes ab dem 19.10.2010 errichtet.

 

 


Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2011

Die Gemeinde Ruppichteroth möchte den Ehepaaren, die das Fest der goldenen, diamantenen

oder eisernen Hochzeit feiern, gerne besonders gratulieren.

Außerdem übermittelt zu diesen Festen auch die Regierungspräsidentin die Glückwünsche

des Landes Nordrhein-Westfalen.


Ich bitte deshalb alle Ehepaare, die ein solches Jubiläum im Jahre 2011 feiern, sich bei meiner Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Behrens, persönlich im Zimmer 209 oder telefonisch unter 02295/4910 zu melden. Die Meldung sollte möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Monate vor dem Fest, erfolgen.

 

 


„Unser Dorf hat Zukunft“ – Kreiswettbewerb 2011

Informationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises am 21.10.2010 in Hennef-Stoßdorf

Auch im Jahr 2011 führt der Rhein-Sieg-Kreis wieder den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ als Vorbereitung auf den Landes- bzw. Bundeswettbewerb durch.
Die Informationsveranstaltung dient der Beantwortung allgemeiner Fragen wie z.B.:
• Was beinhaltet der Wettbewerb?
• Welchen Nutzen bietet die Teilnahme?
• Welche Möglichkeiten der Wettbewerbsvorbereitung bestehen?
• Worauf achtet die Bewertungskommission?

An der Veranstaltung beteiligen sich sowohl Fachleute als auch Bewohner aus sog. „Gold“-Dörfern, die ihre eigenen Erfahrungen mit dem Wettbewerb schildern.

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle räumlich geschlossenen Ortschaften und Stadt-/ Gemeindeteile bis zu einer Größe von 3.000 Einwohnern berechtigt. Die einzelnen Bewerberdörfer werden im 2. Halbjahr 2011 bewertet. Somit bleibt viel Zeit für entsprechende Vorbereitungen.

Alle Dorfbewohner/innen, die Interesse an dem Wettbewerb haben, sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Stoßdorf, Ringstraße 112, 53773 Hennef (Sieg).

Die Anmeldung kann unter Angabe von Name, Adresse, Telefon und ggf. Email sowie der Anzahl der teilnehmenden Personen erfolgen:

Schriftlich oder per Fax beim

Rhein-Sieg-Kreis
Planungsamt – Abtl. 61.2
Postfach 1551
53705 Siegburg
Fax: 02241/13-2430

Telefonisch oder per Email bei

Frau Marlies Speck
Tel.: 02241/13-2459
Email: marlies.speck@rhein-sieg-kreis.de


Anmeldeschluss ist der 18.10.2010!

Weitere Fragen beantwortet Frau Beate Klüser, Tel.: 02241/13-2327. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/ / Rubrik Bürgerservice / Servicebereiche / Planen, Bauen, Wohnen / Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

 

 


Öffnungszeiten des Hallenbades
in den Herbstferien

Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad

am 14.10. und 21.10.2010 (jeweils Donnerstag) an den Vormittagen

geschlossen.
Das Bad steht der Öffentlichkeit an diesen Tagen in der Zeit von 15.00 – 21.30 Uhr zur Verfügung. Warmbadetage finden an diesen beiden Terminen nicht statt.

 

 

 

Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden wegen der Ruppichterother Kirmes am

Mittwoch, dem 20.10.2010

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeu-gen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

20. Oktober 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 21.10.2010, AB 1,
am Freitag, dem 22.10.2010, AB 2.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 21.10.2010, AB 3,
am Freitag, dem 22.10.2010, AB 4.


Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

 

 

 

Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte               02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, 16.10.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Sonntag, den 17.10.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Montag, den 18.10.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Dienstag, den 19.10.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Mittwoch, den 20.10.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Donnerstag, den 21.10.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Freitag, den 22.10.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 16.10.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

 

Sonntag, 17.10.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980


Montag, 18.10.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740

 

Dienstag, 19.10.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528


Mittwoch, 20.10.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522

 

Donnerstag, 21.10.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Engelbert-Humperdinck-Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 10-12,
                             Tel.: 02241/592040


Freitag, 22.10.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 


Niederschrift Betriebsausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.09.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Feststellung des Jahresabschlusses 2009 für den Entsorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2009 mit einer Bilanzsumme von 26.839.902,74 €  und einem Jahresgewinn in Höhe von 246.563,47 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

 Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung
- Sollzuführung aus dem Jahr 2009      

173.928,-- €
 Zuführung in die allgemeine Rücklage 72.635,47 €
? Jahresgewinn 2009 246.563,47 €

einstimmig 


Feststellung des Jahresabschlusses 2009  für den Versorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2009 mit einer Bilanzsumme von 4.834.253,04 € und einem Jahresgewinn von 5.725,30 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn zur teilweisen Deckung des Jahresverlustes 2007 zu verwenden. Unter Berücksichtigung dieser Gewinnverwendung sind noch folgende Verlustvorträge auszugleichen:

  ? Rest aus Jahresverlust 2007  1.623,73 €
  ? Jahresverlust 2008    9.492,79 €

einstimmig 


Abführung einer Konzessionsabgabe des Versorgungsbetriebes an den gemeindlichen Haushalt
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, von der Einführung einer
Konzessionsabgabe abzusehen.

einstimmig 

 

Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz

In der Sitzung wurden die unterschiedlichen Prüfmethoden, die sich aus den gesetzlichen und technischen Vorgaben ergeben, diskutiert.

Aufgrund des bestehenden weiteren Beratungsbedarfs wird der Tagesordnungspunkt einvernehmlich in eine der nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses vertagt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorgehensweise der Nachbarkommunen abzufragen und das Ergebnis den Fraktionen im Rat der Gemeinde zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.

einstimmig 


Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren

Betriebsleiter Hänscheid informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Gebührenförderung des Landes für überdurchschnittlich hohe Abwassergebühren. Nach Aussage des Innenministeriums in Düsseldorf ist derzeit nicht absehbar, ob und in welcher Höhe im Jahr 2011 eine Gebührenförderung erfolgen wird.

Von einer Resolution für eine Modifizierung der Berechnungsgrundlagen zur Gebührenförderung wird abgesehen.


In nichtöffentlicher Sitzung wurde über

Auftragsvergabe zur Durchführung von Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise

beraten bzw. beschlossen.

 

 


Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rose gemäß
§ 34 Absatz 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vom 01.10.2004 (Bundesgesetzblatt I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 24.06.2010 folgende Satzung beschlossen:


§ 1
Für den in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan (Ausschnitt aus der Innenbereichssatzung; Maßstab 1:2.000) dargestellten Bereich der Ortslage Rose (mit schwarzer Balkenlinie umgrenzt) wird gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn Sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Innenkante der Umrandung ist für die Festlegung des Abgrenzungsbereiches maßgebend.


§ 2
Für den Satzungsbereich werden folgende Ausgleichsmaßnahmen getroffen:
Die Festsetzungen beziehen sich auf die Teilflächen A, B und C gemäß Darstellung und Abgrenzung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.

1. Im Bereich der nicht überbauten Grundstücksflächen sind je angefangene 250 m² ein lebensraumtypischer Laubbaum in der Qualität „Hochstamm“, mit einem Stammumfang von mindestens 10 – 12 cm, gemessen in 1 m Höhe über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 1 oder ein Obstbaum, Hochstamm, 8 - 10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 2 zu pflanzen.

2. Gestaltung der Gärten
Bei der Gestaltung der Außenanlagen sind für den ländlichen Raum typische Gehölze gemäß der „Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen im Wohnbereich für den Bereich der Gemeinde Ruppichteroth und angrenzende Gebiete“ zu verwenden.

3. Als Ausgleich für die mit der neuen Ortslagenabgrenzung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist entlang der Grundstücksgrenzen des Teilbereiches C zur offenen Landschaft, angrenzend an die Ortslage, eine frei wachsende Wildhecke zu pflanzen. Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung der Ortsrandlage. Der Pflanzstreifen beträgt mindestens 3m. Die Pflanzung erfolgt einreihig, der Pflanzabstand darf 1,50 m x 1,50 m nicht überschreiten. Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 3. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzung zu integrieren.

 

 

4. Die Gehölze entlang des Eidenbaches (Teilbereich B) sind gemäß Kennzeichnung der Karte 2 dauerhaft zu erhalten. Zum Schutz des Siefens und der Gehölze ist die Errichtung von Gebäuden oder befestigten Nebenanlagen entlang eines Streifens von   5 m zu den Bachufergehölzen nicht zulässig.

5. Zur Minimierung der potenziellen Gefährdung durch das an den Teilbereich A angrenzende Feldgehölz wird die Entnahme von drei randlich stehenden Bäumen vorgesehen.

6. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der neuen Ortslagenabgrenzung: Pflanzung einer frei wachsenden Wildhecke mit lebensraumtypischen Gehölzen: Als Ausgleich für die mit der neuen Ortslagenabgrenzung (Teilbereich A) verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wird entlang der Grundstücksgrenze gemäß Planeintrag eine frei wachsende Wildhecke gepflanzt. Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung der Ortsrandlage.
Die Pflanzung erfolgt zweireihig. Der Pflanzabstand darf 1,50 m x 1,50 m nicht überschreiten. Der Anteil der Bäume wird auf 10 % festgesetzt. Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 4. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzung zu integrieren.

7. Pflegemaßnahmen: Für die Gehölzpflanzungen werden für mindestens 3 Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gemäß der DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichendes Wässern und die Überprüfung der Verankerung.
In den ersten 5 Standjahren ist für die Obstbäume jährlich ein Erziehungsschnitt durchzuführen. Bis zum 15. Standjahr sind im Abstand von 2 - 3 Jahren weitere Schnitte zum Aufbau einer langlebigen Baumkrone notwendig. Die weitere Pflege der Obstbäume beschränkt sich auf gelegentliches Auslichten.
Sämtliche Anpflanzungen sind nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen.

 

 

§ 3
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft.

 

 

 


HINWEISE:

Abwasserbeseitigung:

Die Ortslage Rose wird über ein Schmutzwassersystem entwässert. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt entsprechend der Zielsetzung des § 51 a Landeswassergesetz (LWG). Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL) vom 23.06.1998 zur „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51 a des LWG“ wird dabei beachtet. Für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen in den Untergrund ist vor Baubeginn beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Bodendenkmalpflege:

1. Bei Erdarbeiten sind die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
2. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder -befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 51491 Overath, Tel.: 02206/90300, Fax: 02206/903022 unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.

Freiflächen

Die Auflagen von bestehenden Baugenehmigungen sind im Rahmen von zukünftigen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und weiterhin zu berücksichtigen.


Kampfmittel

Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmittel während der
Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.

Waldrand

Die Regelungen und Hinweise des § 47 Landesforstgesetzes sind zu berücksichtigen.
 

Anlage 2
Pflanzenauswahlliste 1: Laubbäume 1. und 2. Ordnung

Einzelbäume , Hochstamm, 2 x verpflanzt, mind. 10-12 cm Stammumfang
Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn
Acer platanoides  Spitz-Ahorn
Carpinus betulus Hainbuche
Castanea sativa Ess-Kastanie
Fagus sylvativa Rot-Buche
Fraxinus excelsior Esche
Juglans regia Walsnussbaum
Liquidambar styraciflua Amberbaum
Malus sylvestris Wild-Apfel
Prunus avium Vogel-Kirsche
Prunus padus Trauben-Kirsche
Quercus robur Stiel-Eiche
Quercus petraea Trauben-Eiche
Pyrus communis Wild-Birne
Sorbus aucuparia Eberesche
Tilia cordata/ platyphyllos Winter-/ Sommerlinde

Pflanzenauswahlliste 2: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm)
Mindestqualität: Hochstamm, 8 - 10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund,
Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden.

Äpfel:
Bäumchesapfel, Berlepsch, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Dülmener Rosenapfel, Goldparmäne, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Luxemburger bzw. Doppelter Luxemburger, Ontario, Prinz Albrecht, Rabaue (=Graue Französ. Renette), Rheinischer Krummstiel, Rheinischer Schafsnase, Rheinischer Winterrambour, Riesenboiken/Boikenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop (Grüner oder Roter Boskoop), Schöner aus Nordhausen, Winterglockenapfel, Zuccalmaglio Renette
Birnen:
General Tottleben, Gräfin von Paris, Köstliche aus Charneu, Petersbirne, Philippsbirne, Rote Bergamotte, Vereinsdechantsbirne
Kirschen:
Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche
Pflaumen/ Zwetschgen:
Bühler Frühzwetsche, Große Grüne Reneclaude, Hauszwetsche, Wangenheims Frühzwetsche

 

 

 

Pflanzenauswahlliste 3: Lebensraumtypische Sträucher

Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen
Wilde Berberitze Berberis vulgaris
Kornelkirsche Cornus mas
Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea
Haselnuss Corylus avellana
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna
Europ. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
Stechpalme, Ilex Ilex aquifolium
Gem. Liguster Ligustrum vulgare
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Schlehe = Schwarzdorn Prunus spinosa
Kreuzdorn Rhamnus cathartica
Faulbaum Rhamnus frangula
Berg-Johannisbeere Ribes alpinum
Acker-Rose Rosa arvensis
Hunds-Rose Rosa canina
Wein-Rose Rosa rubiginosa
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Wolliger Schneeball Viburnum lantana
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus

Pflanzenauswahlliste 4: Lebensraumtypische Sträucher

Bäume 1. + 2. Ordnung; Heister, 2 x verpflanzt, 150 – 200 cm ohne Ballen
Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn
Carpinus betulus Hainbuche
Fraxinus excelsior Esche
Prunus avium Vogel-Kirsche
Quercus robur Stiel-Eiche
Sorbus aucuparia Eberesche
Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen
Cornus sanguinea  Roter Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Malus communis Wild-Apfel
Prunus spinosa Schlehe
Pyrus communis  Wild-Birne
Rhamnus cathartica Kreuzdorn
Rhamnus frangula Faulbaum
Rosa canina Hunds-Rose
Rosa arvensis Acker-Rose
Rosa rubiginosa Wein-Rose
Viburnum opulus Schneeball


Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht.

Die Satzung und die Begründung können im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106,


montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.