Nachrichten
- Nachruf Herr Kurt Brähmer
- Ausbau der B 478 in der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth im 2. Bauabschnitt
- B 478 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bröleck und Schönenberg
- Bürgermeistersprechstunde am 21. Oktober 2010
- Hundehalterpflichten
- Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2011
- Rentensprechtag
- Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste

  
  
  
  

Nachruf Herr Kurt Brähmer
Broscheid

im Alter von 90 Jahren.

Der Verstorbene war vom 17.10.1984 bis 04.11.1991 Mitglied des Rates der Gemeinde
Ruppichteroth. Daneben arbeitete Herr Brähmer in zahlreichen Ausschüssen und vertrat
die Gemeinde in verschiedenen Verbänden und Vereinigungen.
In Zusammenhang mit seiner Ausschusstätigkeit benannte ihn der Gemeinderat zu einem
der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im seinerzeitigen Werksausschuss bzw. Aus-schuss für Jugend, Familie und Soziales.

Herr Brähmer hat seine umfassenden Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen kompetent
und in sachlicher Art in die Rats- und Ausschussarbeit eingebracht.

Die Gemeinde Ruppichteroth trauert um einen geachteten und engagierten Bürger, dessen verdienstvoller Einsatz für die Gemeinde mit großer Dankbarkeit anerkannt wird.

Wir werden sein Andenken in hohen Ehren halten.

 

 

 

Ausbau der B 478 in der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth im 2. Bauabschnitt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau der B 478 in der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth war das Bauende auf den 29.10.2010 festgelegt. Der Winter 2009/2010 denke ich ist noch allen in bester Erinnerung. Dieser starke und lang anhaltende Winter, der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar war, blieb natürlich für den Baufortschritt auf unserer Baustelle auch nicht ohne Folgen. Durch die sehr widrigen Witterungsverhältnisse konnte die Baustelle nicht besetzt werden, was schließlich zu einer Verlängerung der Bauzeit führte. Des Weiteren ergab sich im Zuge der Bauausführung die Notwendigkeit zur Durchführung nicht vorhersehbarer zusätzlicher Arbeiten. Auch diese Erforderlichkeit bedingte eine Verschiebung der Bauzeit.
Das aus diesen Umständen resultierende „offizielle“ Ende der Bauzeit ist nach den Vorgaben der Verdingungsordnung für Bauleistungen auf den 25.02.2011 festgelegt.

Seien Sie versichert, dass bereits bei dem im Frühjahr stattgefundenen Gespräch mit der Baufirma die Gemeinde darauf gedrängt hat, die Straßenbauarbeiten noch im Jahre 2010 abzuschließen. In diesem Sinne wird ein Abschluss der Straßenbauarbeiten aller Voraussicht nach - sofern nicht noch unvorhersehbare Umstände auftreten - für Ende November diesen Jahres angestrebt. Ich hatte diesen Termin bisher nicht öffentlich über die Medien publiziert, weil es sich bei diesem Termin um keinen offiziell festgelegten Zeitpunkt handelt, sondern vielmehr um ein von der Gemeinde und der Baufirma angestrebtes Ziel. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Aufgrund des Bauablaufes spricht bisher auch alles dafür, dass dieser Zeitpunkt eingehalten wird. Dies ist dadurch möglich, dass die Baustelle ständig mit 6 Mitarbeitern der Firma Eurovia, zeitweise auch mit 10 Mitarbeitern, besetzt ist. Zeitweise ist auf der Baustelle auch samstags eine Kolonne tätig.

Das Ende der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt in Ruppichteroth ist nunmehr absehbar. Ich möchte an dieser Stelle nochmals an alle Betroffenen die herzliche Bitte richten, die mit der Baustelle verbundenen Behinderungen für diesen Zeitraum noch hinzunehmen. Uns allen ist bewusst, dass mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth, beginnend mit dem 1. Bauabschnitt, Behinderungen und Belastungen für Verkehrsteilnehmer und Anlieger sowie Gewerbetreibende verbunden sind. Bei allen Belastungen sollte man jedoch nicht aus dem Blick verlieren, dass die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth nach Abschluss aller Arbeiten eine Bereicherung für den Ort und letztlich auch für die gesamte Gemeinde Ruppichteroth darstellt - dies ist bereits jetzt schon sichtbar.

Der Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Rhein-Berg, führt in der Zeit vom 08.10.2010 bis voraussichtlich 23.10.2010 die „Fahrbahndeckenerneuerung B 478“ in dem Bereich ab „Bröleck“ in Höhe der Einmündung der Straße „Felderhoferbrücke“ bis Ortseingang „Schönenberg“ (Einmündungsbereich L 86 - aus Richtung „Hänscheid“ kommend) durch. Lesen Sie bitte hierzu auch meine separate Presseveröffentlichung.

Die Umleitung in Richtung Ruppichteroth bzw. Waldbröl erfolgt während der gesamten Bauzeit ab Bröleck über die L 350 und die L 312 (Retscheroth / Hambuchen) bis zum Kreisverkehr in Ruppichteroth (L 312 / B 478) zurück auf die B 478. Aufgrund dieser Einbahnstraßenregelung ist eine Änderung der Verkehrsbelastung im Kreisverkehr zu erwarten. Die Ampelschaltung am Kreisverkehr wird an diese zu erwartende neue Verkehrssituation angepasst.

 

 


B 478 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen
Bröleck und Schönenberg

Der Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Rhein-Berg, hat die Baumaßnahme „Fahrbahndeckenerneuerung B 478“ in dem Bereich ab „Bröleck“ in Höhe der Einmündung der Straße „Felderhoferbrücke“ bis Ortseingang „Schönenberg“ (Einmündungsbereich L 86 – aus Richtung „Hänscheid“ kommend) beauftragt.
Die Arbeiten beginnen am Freitag, den 08.10.2010 ab 09.00 Uhr und werden voraussichtlich bis Samstag, den 23.10.2010 (= somit voraussichtlich ca. 2 Wochen) andauern.
Während der gesamten Bauzeit wird der vorgenannte Bereich der B 478 von Schönenberg bis Bröleck zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hennef und somit in diesem Bereich ausschließlich in Fahrtrichtung Hennef passierbar sein.
Die Umleitung in Richtung Ruppichteroth bzw. Waldbröl erfolgt während der gesamten Bauzeit ab Bröleck über die L 350 und die L 312 (Retscheroth / Hambuchen) bis zum Kreisverkehr in Ruppichteroth (L 312 / B 478) zurück auf die B 478.
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert.
Die Zufahrt zur Firma Eymold GmbH in Schönenberg, Rathausstraße 3, wird während der gesamten Bauzeit aus Richtung Ruppichteroth kommend möglich sein. Die Abfahrt vom Firmengelände bzw. vom Kundenparkplatz ist sowohl in Richtung Ruppichteroth, als auch in Richtung Bröleck gewährleistet.
Für weitere Verkehrsbeeinträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme bitte ich um Ihr Verständnis.

 

 


Bürgermeistersprechstunde am 21. Oktober 2010 – Ich bin für Sie da!

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 18. November 2010,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 16. Dezember 2010,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

Hundehalterpflichten

Sehr geehrte Hundhalterinnen und Hundehalter,

ich möchte hier noch mal die Hundehalterpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW, (LHundG NRW) welches am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Ge-meinde Ruppichteroth, aufzeigen.

Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.

Für alle Hunde gelten:

- Anzeigepflicht bei Steuer- und Ordnungsamt
- Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang
- ALLE Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigne-ten Leine zu führen!!!
- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikums-verkehr (z.B. Volksfesten)
- Verbot der Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung

Das LHundG NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedene Hundegruppen,

1.) „gefährliche Hunde“ §3 LHundG,
2.) „Hunde bestimmter Rassen“ §10 LHundG,
3.) „große Hunde“ §11 LHundG und
4.) die anderen („kleinen“) Hunde.

1.)  Zu den „gefährlichen Hunden“ zählen Hunde der Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier.
Zudem Kreuzungen der Rassen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen.
Zusätzlich gehören zu den „gefährlichen Hunden“ noch Hunde bei denen die Gefähr-lichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist.

2.) Die „Hunde bestimmter Rassen“ gehören Hunde der Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

3.) „Große Hunde“ sind die Mehrzahl aller Hunde und werden über die folgenden kör-perlichen Merkmale zugeordnet:
Sie müssen ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Zu den „großen Hunden“ gehören z.B. Hunde der Rassen Schäferhund, Labrador, Do-bermann, Golden Retriever usw.

4.) Unter die Gruppe der anderen („kleinen“) Hunde fallen alle Hunde, die nicht einer der zuvor genannten Gruppe zuzuordnen sind.


Hundehalterpflichten:

Hunde der Gruppen 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ord-nungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden.
Die Erlaubnis muss von den Hundehaltern beantragt werden. Sie kann im Einzelfall versagt werden.
Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbe-dingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen überhaupt halten bzw. anschaffen dürfen.

Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.
Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt!!!

Zudem dürfen die Hunde der Gruppen 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb ( Maul-korb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!!!
Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.

Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen 1.) - 3.) sind:
• Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehö-rigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheini-gung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztin-nen/Tierärzte
• Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppe 1.)+2.) und bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit)
• Haftpflichtversicherung für den Hund
• Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder unangeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, diese können gemäß §20 Abs.3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

 

Entsorgung von Hundekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen , Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

 


Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2011

 

Die Gemeinde Ruppichteroth möchte den Ehepaaren, die das Fest der goldenen, diamantenen

oder eisernen Hochzeit feiern, gerne besonders gratulieren.

Außerdem übermittelt zu diesen Festen auch die Regierungspräsidentin die Glückwünsche

des Landes Nordrhein-Westfalen.


Ich bitte deshalb alle Ehepaare, die ein solches Jubiläum im Jahre 2011 feiern, sich bei meiner Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Behrens, persönlich im Zimmer 209 oder telefonisch unter 02295/4910 zu melden. Die Meldung sollte möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Monate vor dem Fest, erfolgen.

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

20. Oktober 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, dem 09.10.2010 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 14.10.2010, AB 3,
am Freitag, dem 15.10.2010, AB 4.

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 14.10.2010, AB 1,
am Freitag, dem 15.10.2010, AB 2.

Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:             02241 / 306-272


Abfuhr der gelben Säcke

am Montag, dem 11.10.2010, AB 1,
am Dienstag, dem 12.10.2010, AB 3,
am Donnerstag, dem 14.10.2010, AB 2 und 4.

Bei allen Fragen oder Beschwerden zum gelben Sack, z. B. Verteilung, Abholung oder Abfuhrreklamationen, wenden Sie sich bitte an die Entsorgungsfirma unter der kostenfreien Telefonnummer  0 800 / 1 88 99 66.

 

 


Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, 09.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Sonntag, den 10.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Montag, den 11.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Dienstag, den 12.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Mittwoch, den 13.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Donnerstag, den 14.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033

Freitag, den 15.10.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/ 6033


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 09.10.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234


Sonntag, 10.10.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900


Montag, 11.10.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

 

Dienstag, 12.10.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714


Mittwoch, 13.10.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380


Donnerstag, 14.10.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954


Freitag, 15.10.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke:  Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!