Nachrichten
- Richtiges Verhalten an Bushaltestellen: Rücksicht auf Fahrgäste bei haltenden Bussen!
- Kommunale Spitzen legen das Deutsche Sportabzeichen ab Einweihung der Sportanlage „Am Wasserberg“ in Ruppichteroth
- Illegale Müllkippen gefährden Natur, Tiere und Menschen
- Erprobungsphase zur Einführung der leistungsorientierte Bezahlung bei der Kreisverwaltung

  

 

 

Richtiges Verhalten an Bushaltestellen: Rücksicht auf Fahrgäste bei haltenden Bussen!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Mit Beginn der dunkler werdenden Jahreszeit werden Rücksicht und Vorsicht an Bushaltestellen wichtig.

„Mit dem richtigen Verhalten an Bushaltestellen, einhergehend mit Rücksicht, Geduld und Achtsamkeit, können die Fahrgäste, besonders Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, geschützt und die Unfallgefahr gemindert werden“, appelliert Kreisdirektorin Annerose Heinze an alle Verkehrsteilnehmer.

Andererseits sind sich Autofahrer und Radfahrer oftmals über das richtige Verhalten an Bushaltestellen im Unklaren: Wie verhalte ich mich als Autofahrer, wenn der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Bushaltestelle zufährt?

 „Fährt  ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Bushaltestelle zu, gilt für alle hinter dem Bus herfahrende Verkehrsteilnehmer absolutes Überholverbot“, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Ganz wichtig, und bei vielen nicht bekannt, sind die Verhaltensregeln, wenn der Bus mit weiterhin eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle zum Stehen gekommen ist. Dann dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Autofahrer und Radfahrer, nur mit Schrittgeschwindigkeit (höchstens 7 km / h) daran vorbeifahren. In gefährlichen Situationen müssen sie sogar, falls nichts anderes nötig, anhalten. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

So können die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, besonders Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen, geschützt werden. Dabei gelten die Verhaltensregeln übrigens nicht nur für Autofahrer, sondern für alle anderen Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Radfahrer. 

„Verstöße gegen diese Verhaltensregeln stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden“, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Die Regeln zum richtigen Verhalten an Bushaltestellen finden sich auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter http://www.rhein-sieg-kreis.de/, dann die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Verkehr, Straßenverkehrsamt, Wissenswertes rund um den Straßenverkehr, Verkehrssicherheit an Haltestellen für Schul- und / oder Linienbusse anklicken.             

 

 


Kommunale Spitzen legen das Deutsche Sportabzeichen ab
Einweihung der Sportanlage „Am Wasserberg“ in Ruppichteroth

Rhein-Sieg-Kreis (al) – Reichlich Lokalprominenz war vertreten, als es am vergangenen Samstag darum ging, in Ruppichteroth das Deutsche Sportabzeichen abzulegen. Mit dieser Veranstaltung wurde gleichzeitig die neue Sportanlage „Am Wasserberg“ eingeweiht.

Rhein-Sieg-Landrat Frithjof Kühn, Muchs Bürgermeister Alfred Haas sowie weitere Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft waren angetreten, um ihre sportliche Fitness unter Beweis zu stellen und so auch für sportliche Betätigung zu werben. Das Deutsche Sportabzeichen wird für überdurchschnittliche sportliche Leistungen verliehen und stellt Anforderungen aus verschiedenen Sportdisziplinen.

Landrat Kühn erreichte die Sandgrube nach 3,25 gesprungenen Metern und stieß die Kugel 6,62 Meter weit. Die einhundert Meter Sprint schaffte er in 18,5 Sekunden. Kühn absolvierte damit seine leichtathletischen Disziplinen für das Sportabzeichen bereits zum 14. Mal. Auch der Sportdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, Thomas Wagner, zierte sich nicht und machte seinem Amt gleich alle Ehre: Von Ehrgeiz gepackt lief er die einhundert Meter mit 13,9 Sekunden viel schneller, sprang mit 4,63 Meter viel weiter und stieß die Kugel mit 7,78 Meter ebenfalls viel weiter, als von den Richtlinien vorgesehen. Die 3.000 Meter lief er unter 13 Minuten. Zudem hatte er seine Frau motiviert, auch an der Aktion teilzunehmen. Auch sie legte das Sportabzeichen erfolgreich ab.

Traditionsgemäß findet das Sportabzeichen der „kommunalen Spitzen“ jedes Jahr in einer anderen Kommune des Rhein-Sieg-Kreises statt. Landrat Kühn und alle Mitstreiter, die sich in diesem Jahr in Ruppichteroth versammelt hatten, sind nur einige  von über 900.000 deutschen Sportbegeisterten, die jedes Jahr ihr Sportabzeichen machen. Viele von ihnen sind weit über 50 Jahre alt und tun damit ihrer Gesundheit einen großen Gefallen.

Viel wertvoller als die eigentliche Auszeichnung ist nämlich der rein körperliche Gewinn durch die Vorbereitung darauf. Um sich die notwendige Fitness zu erhalten (oder sie zu erlangen), ist es nämlich gut und wichtig, zwei bis drei Mal in der Woche Sport zu treiben. Hierbei werden Herz und Kreislauf trainiert, der Stoffwechsel aktiviert und das Immunsystem gestärkt. Auch Gewichtsproblemen kann man durch gezielten Sport buchstäblich zu Leibe rücken. Denn durch die Bewegung verbraucht der Körper auf Dauer mehr Energie und verbrennt Fettpolster. All dies zusammen ist der beste Weg, um auch in späteren Jahren körperlich, seelisch und geistig gesund und aktiv zu bleiben.

An diesem sportlichen Eifer sollte sich auch und vor allem die Jugend ein Beispiel nehmen. Studien zufolge gibt es einen zunehmenden Trend zu Adipositas auch schon bei sehr jungen Menschen, das heißt zunehmend leiden Jugendliche unter extremem Übergewicht. Auslöser hierfür ist in erster Linie mangelnde Bewegung.

Regelmäßiger Sport trägt also zur Gesundheit aller bei. Daher sollte es ein flächendeckender Anreiz für Groß und Klein sein, das Sportabzeichen zu erwerben.

 

 

 


Illegale Müllkippen gefährden Natur, Tiere und Menschen
Beseitigung verursacht hohe Kosten für die Allgemeinheit

Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Eine saubere und gesunde Umwelt sollte für alle ein erstrebenswertes Ziel sein. Doch immer wieder muss festgestellt werden, dass es in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises Umweltsünder gibt, die ihren Müll unerlaubt in der freien Natur abladen. Diese Abfälle verunstalten nicht nur das Landschaftsbild, je nach Abfallart gefährden sie damit erheblich die Natur, die Tiere und die Menschen.

Seit einiger Zeit wird zum Beispiel in der Gemeinde Wachtberg immer wieder „wilder Müll“ in der Arzdorfer Heide, im Fritzdorfer Wald und am Sinziger Weg in beträchtlicher Menge aufgefunden. Handelt es sich auf der Heide und im Wald überwiegend um Grünabfälle, sind bei anderen illegalen Müllkippen auch Sperrmüll, Bauschutt und sogar Asbestabfälle vorzufinden.

Auch im Stadtgebiet Bornheim entlang der Bahntrasse werden immer wieder größere Ansammlungen unterschiedlichster Abfallarten  einfach in der freien Natur “entsorgt“. Neben Säcken mit Restmüll, Renovierungsabfällen, Sperrmüll und Grünschnitt  werden verstärkt auch Sonderabfälle wie zum Beispiel Asbest, Altöle, Lacke und Farben, Leuchtstoffröhren oder sogar Kühlschränke hinterlassen.

Die Beseitigung der zum Teil gefährlichen Abfälle muss durch die jeweilige Kommune in Absprache mit dem Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises erfolgen. Im Jahr 2009 wurden im Rhein-Sieg-Kreis dafür 6.200 Arbeitsstunden aufgewendet, die Kosten in Höhe von etwa 200.000 Euro verursacht haben. Dabei sind die Kosten für Hilfsmittel und den Einsatz von Fahrzeugen noch nicht eingerechnet. Solange der Verursacher nicht festgestellt werden kann, zahlen diese Kosten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der jährlichen Abfallentsorgungsgebühren.

Wird der Verursacher ermittelt, kann ihn die illegale Entsorgung seiner Abfälle teuer zu stehen kommen. Neben den Kosten für das Einsammeln und Entsorgen der Abfälle, die je nach Menge und Abfallart schnell in die Tausende gehen können, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Der hierbei zugrunde liegende Bußgeldrahmen beträgt bis zu 50.000 Euro.

Das Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Herkunft der wilden Müllansammlungen. Wer Informationen dazu geben kann, wird gebeten, sich an das an das jeweilige Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde zu wenden.

Es liegt im Interesse aller, dass die Beseitigung von Abfällen in den hierfür zugelassenen Anlagen stattfindet. Ein Großteil der Abfälle kann sogar kostenlos beziehungsweise für einen kleinen Betrag über die RSAG entsorgt werden, zum Beispiel Sperrmüll/Weiße und Braune Ware/Grünschnitt per telefonischer Anmeldung, Sonderabfälle in kleinen Mengen über das Schadstoffmobil oder defekte Elektrogeräte sowie Anlieferungen nahezu aller Abfallarten auf den Anlagen der RSAG. Nähere Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten bei der RSAG können unter der Rufnummer  02241/306-0 oder unter http://www.rsag.de/ erfragt werden.

 

 


Erprobungsphase zur Einführung der leistungsorientierte Bezahlung bei der Kreisverwaltung
Vorsorglicher Austritt aus dem KAV wird zurückgenommen

Rhein-Sieg-Kreis (kl) – In der heutigen Sitzung des Personalausschusses des Kreistages stellten der für das Personal der Rhein-Sieg Kreisverwaltung zuständige Dezernent, Bernd Carl, und der Leiter des Personalamtes, Thomas Nitschke, die Ergebnisse der Bemühungen um eine Regelung zur so genannten Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für die tariflich Beschäftigten vor. Ab dem 1. Januar 2011 soll in noch auszuwählenden Bereichen der Kreisverwaltung die Einführung der LOB zunächst erprobt werden. Erst wenn diese Erprobungsphase nach Ansicht aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen ist, soll die entsprechende Dienstvereinbarung auf alle  tariflich Beschäftigten ausgedehnt werden. Die im Dezember 2009 vorsorglich ausgesprochene Kündigung im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV) zum Ende des Jahres 2010 wird zurückgenommen.

Hintergrund für die Kündigung war die seit 2007 bestehende Regelung, zunächst ein Prozent und in den kommenden vier Jahren jeweils weitere 0,25 Prozent der Gehälter der Verwaltungsangestellten der Kommunen leistungsorientiert auszuzahlen, um somit einen Anreiz für mehr Leistungen zu schaffen.

Der mit der Umsetzung dieser Regelung verbundene erhebliche Arbeitsaufwand sowie die damit einhergehenden hohen Kosten hatten Landrat Frithjof Kühn Ende des vergangen Jahres dazu veranlasst, die Mitgliedschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) vorsorglich aufzusagen. „Dies ist nicht die Kündigung des Tarifvertrages“, betonte Landrat Frithjof Kühn seinerzeit, „Die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind nach unserer Ansicht bereits leistungsgerecht und es ist nicht daran gedacht, die Arbeitsverträge infrage zu stellen. Die tariflichen Leistungen haben Bestand und werden nicht tangiert.“ Der Vorschlag, die LOB im Tarifvertrag fakultativ zu regeln, also den Kommunen die Entscheidung zu überlassen, wurde seitens des KAV in den jährlichen Tarifverhandlungen nicht aufgegriffen.

Die im Laufe dieses Jahres durchgeführte Befragung unterschiedlichster Verbände, Institutionen und Kommunen – darunter das Innenministerium des Landes NRW und der ver.di Landesbezirk -  über die von ihnen praktizierte Vorgehensweise im Bezug auf die LOB sowie ihre Erfahrungen bei der Umsetzung hat kein einheitliches Ergebnis erbracht. Zahlreiche Fragen, wie die finanzielle Mehrbelastung - für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet dies bis 2013 Mehrausgaben von insgesamt fast 300.000 Euro – oder die unterschiedliche Behandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten sind nicht beantwortet.

Der Entwurf der Dienstvereinbarung der Kreisverwaltung für das betriebliche System zur LOB sieht nun zunächst eine Erprobungsphase in noch auszuwählenden Bereichen vor. Während dieser Erprobungsphase wird das für die LOB zur Verfügung stehende Budget an alle tariflich Beschäftigten gleichmäßig ausgezahlt. Die Dienstvereinbarung wird erst, wenn Landrat und Personalvertretung die Erprobungsphase für beendet erklären, für alle tariflich Beschäftigten gültig. „Ziel der Erprobungsphase ist unter anderem, Wege zu finden, den völlig unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auf ein erträgliches Maß zu reduzieren“, erläutert Personaldezernent Bernd Carl.