- Sitzung des Wahlausschusses
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Sitzung des Wahlausschusses
Am Mittwoch, dem 02. September 2009, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal
des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
1. Fragestunde für Einwohner
2. Kommunalwahlen 2009;
Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters sowie des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 30.08.2009
3. Mitteilungen und Anfragen
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 4. September 2009, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
hier: 4. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.08.2009
Alle Anschlußnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des 4. Abschlages
erinnert.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
mit der Endabrechnung 2008 vom 03.02.2009 für das Rechnungsjahr 2009
aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
Ruppichteroth zu überweisen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
einzugsermächtigung hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
chenden Informationen gerne bereit.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 03.09.2009, AB 3,
am Freitag , dem 04.09.2009, AB 4.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 03.09.2009, AB 1,
am Freitag , dem 04.09.2009, AB 2.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen/ Fundtiere übergeben/gemeldet:
Art/Gegenstand/Tier
Fundort,-zeit
1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln
Ruppichteroth-Schönenberg, Brückenstraße 7-9, 20.08.2009
1 Schlüsselbundanhänger mit
4 Schlüsseln
Ruppichteroth-Schönenberg, Bergstraße 7, 19.08.2009
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 29.08.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Sonntag, 30.08.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Montag, 31.08.2009
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Dienstag, 01.09.2009
Bergische-Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Mittwoch, 02.09.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Donnerstag, 03.09.2009
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Freitag, 04.09.2009
Bergische-Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 29.08.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Sonntag, 30.08.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Montag, 31.08.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Dienstag, 01.09.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380
Mittwoch, 02.09.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Donnerstag, 03.09.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Freitag, 04.09.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
oder Hirsch-Apotheke, Wahlscheid, Wahlscheiderstr. 25, Tel.: 02206/7937
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
CARITAS
Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582
Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen: Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel : 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18 Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 27.09.2009
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom
07.09.2009 bis 11.09.2009
während der Dienststunden
montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2.Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
07.09.2009 bis 11.09.2009
spätestens am 11.09.2009 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 06.09.2009
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 98, Rhein-Sieg-Kreis I,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
5.Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a)wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme
in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11.09.2009) versäumt hat,
b)wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach
§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung entstanden ist,
c)wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung
erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
25.09.2009, 18.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 208, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Ãœbermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.
Eine Beantragung per E-Mail bei der Gemeinde Ruppichteroth muss ausschließlich an folgende E-Mail Adresse erfolgen:
claudia.winkler@ruppichteroth.de
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum
Wahltag (27.09.2009), 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum Tage vor der Wahl (26.09.2009), 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
noch bis zum
Wahltag (27.09.2009), 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen
am Freitag, den 25.09.2009 von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,
am Samstag, den 26.09.2009 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Sonntag, den 27.09.2009 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
geöffnet.
6.Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vorm Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt,
kennzeichnet persönlich den Stimmzettel.
Sie haben zwei Stimmen: Erststimme links, Zweitstimme rechts.
legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu ver-schließen ist,
unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums,
steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
übersendet diesen durch die Deutsche Post AG an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen ist.
Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Stimmzettel vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Wahlumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
Wahltag (27.09.2009), bis 18.00 Uhr,
eingeht.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgebeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Bürgermeister darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.