- Kommunalwahlen am 30.08.2009 - Präsentation der Ergebnisse
- Ferienpassaktion; Spiel und Spaß mit dem Dino im Hallenbad
- Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
- Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen am 30.08.2009
Präsentation der Ergebnisse
Die Präsentation der Ergebnisse der Wahl
des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises
der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag)
des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth
der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat)
erfolgt im
Forum der Grundschule in Schönenberg, Auf der Burghardt 1,
am 30.08.2009, ab 18.00 Uhr,
Hierzu sind alle interessierten Bürger(innen) herzlich eingeladen.
Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.
Ferienpassaktion;
Spiel und Spaß mit dem Dino im Hallenbad
Viel Freude hatten insgesamt über 100 Kinder am Mittwoch, dem 12.08.09, im Hallenbad.
Der Dino war da und das Hallenbadpersonal hatte sich einige Spiele einfallen lassen wie z. B.
„Wer klettert am schnellsten auf den Dino?“ Auf die Gewinner warteten süße Belohnungen.
Großen Spaß brachte auch das Startblock-Spiel. Der Betriebsleiter, Herr Monjean, warf Süßigkeiten in die Luft, die die Kinder im Sprung fangen mussten.
Rundum ein lustiger Nachmittag!
Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
hier: 4. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.08.2009
Alle Anschlußnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des 4. Abschlages
erinnert.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
mit der Endabrechnung 2008 vom 03.02.2009 für das Rechnungsjahr 2009
aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
Ruppichteroth zu überweisen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
einzugsermächtigung hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
chenden Informationen gerne bereit.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
16. September 2009 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 27.08.2009, AB 1,
am Freitag , dem 28.08.2009, AB 2.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 1 + 2
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)
am Donnerstag, dem 27.08.2009, AB 3,
am Freitag , dem 28.08.2009, AB 4.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Firmen und Informationen finden Sie unter http://www.cd-collect.com/ und
http://www.bundesumweltamt.de/
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen/ Fundtiere übergeben/gemeldet:
Art/Gegenstand/Tier
Fundort,-zeit
1 Damenbrille
Ruppichteroth, Wilhelmstraße/ Am Steinberg, 13.08.2009
1 Schlüsselmäppchen mit 1 Schlüssel
Ruppichteroth-Winterscheid, auf dem Feldweg vom Feuerwehrhaus nach der Wendelinusstraße, 15.08.2009
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 22.08.2009
Bergische-Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Sonntag, 23.08.2009
Bergische-Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Montag, 24.08.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Dienstag, 25.08.2009
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Mittwoch, 26.08.2009
Bergische-Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Donnerstag, 27.08.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Freitag, 28.08.2009
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 22.08.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216
Sonntag, 23.08.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21,
Tel.: 02241/334510
Montag, 24.08.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48,
Tel.: 02241/342040
Dienstag, 25.08.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940
Mittwoch, 26.08.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Donnerstag, 27.08.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Freitag, 28.08.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
CARITAS
Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582
Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel : 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Wahlbekanntmachung
1. Am 30. August 2009 finden die
Kommunalwahlen
statt.
Gewählt werden
*
der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises,
*
die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag),
*
der Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth,
*
die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat).
Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 010 - Oeleroth
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Bacherhof
Bölkum
Köttingen
Oeleroth mit den Straßen:
Amboßweg
Auf dem Alten Garten
Bachweg
Birkenweg
Dörgener Straße
Holunderweg
Kapellenweg
Lindenweg
Mühlenharth
Oelerother Straße
Sonnenhang ab Einfahrt "In der Schleeharth"
Ruppichteroth mit den Straßen:
Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt "In der Schleeharth"
Schmitzhöfgen
Stranzenbach
Straße
Wahlbezirk 020 - Hambuchen
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Gießelbach
Hambuchen
Hodgeroth
Hove
Junkersaurenbach
Millerscheid
Mittelsaurenbach
Niedersaurenbach
Obersaurenbach
Retscheroth
Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth I
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Dörgen
Ennenbach
Ifang
Kämerscheid
Kesselscheid
Krahwinkel
Neuenhof (bei Ruppichteroth)
Niederprobach
Paulinenthal
Pulvermühle
Rotscheroth
Ruppichteroth mit den Straßen:
Brölstraße 44, 46 und 29
Caluna
Heide
Stein
Steiner Weg
Waldfrieden
Velken
Wingenbach
Wingenbacherhof
Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth II
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Bacherbusch
Am Heiligenberg
Amselweg
Falkenweg
Glöcknersgarten
Grubenwall
Höhenweg
Im Weiandsgarten
Köttinger Hecke
Köttinger Weg
Nordhang
Nümbrechter Straße
Obersaurenbacher Straße
Sankt-Florian-Straße
Schönblick
Severinusstraße
Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth III
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Herchenstück
Am Kindergarten
Am Wasserberg
Burgplatz
Burgstraße
Dr.-Herzfeld-Straße
Eichweiher
Feldwiese
Marktstraße
Mucher Straße
Pfarrgasse
Schulstraße
Schustergasse
Wilhelmstraße
Zum Sperber
Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth IV
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Denkmal
Am Juliusstollen
Auf dem Großen Feld
Bitzenweg
Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42
Buchenweg
Eitorfer Straße
Herchener Straße
Im Bruch
Im Höllchen
In der Schleeharth
Obere Hirschbitze
Otto-Willach-Straße
Rosenharth
Untere Hirschbitze
Waldstraße
Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth V
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Ahe
Harth
Ruppichteroth mit den Straßen:
Eschenweg
Friedensstraße
Huppach
Im Auelsfeld
Im Rosengarten
Im Steinberg
Kiefernweg
Lärchenweg
Tannenweg
Ulmenweg
Weidenweg
Wilhelm-Schmitz-Straße
Scheid
Wahlbezirk 080 - Schönenberg-Außenorte
Wahllokal: Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Berg
Bornscheid
Hänscheid
Kuchem
Niederlückerath
Oberlückerath
Schneppe
Wahlbezirk 090 - Schönenberg I
Wahllokal: Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Fußberg
Herrenbröl
Kammerich
Rose
Schönenberg mit den Straßen:
Am Hang
Auf der Burghardt
Auf der Winkelhard
Brückenstraße
Hänscheider Straße
Im Gierenfeld
Wingenbacher Straße
Thal
Wahlbezirk 100 - Schönenberg II
Wahllokal: Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Damm
Jünkersfeld
Schönenberg mit den Straßen:
Am Kirchberg
Am Lindenstock
An den Brüchen
Auf dem Gleichen
Auf dem Strauch
Auf den Acht Morgen
Auf der Hohen Fuhr
Bergstraße
Brunnenweg
Etzenbach
Etzenbacher Weg
Im Saurental
Klosterstraße
Rathausstraße
Rosenweg
Scheider Weg
Sankt-Vinzenz-Straße
Wahlbezirk 110 - Büchel
Wahllokal: Kindergarten Büchel, Alte Schule 4
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Bröleck
Brölerhof
Broscheid
Büchel
Reiferscheid
Thilhove
Wahlbezirk 120 - Winterscheid I
Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Winterscheid mit den Straßen:
Am Altenhof
Am Sportplatz
Beierter Weg
Gartenstraße
Hauptstraße
Herrnsteinstraße
Nordstraße
Pastoratsstraße
Ringstraße
Wendelinusstraße
Zum Feuerwehrhaus
Wahlbezirk 130 - Winterscheid II
Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Winterscheid mit den Straßen:
Am Südhang
Auf dem Hohen Stein
Finkenweg
Hardtstraße
Im Johannesgarten
Im Orth
Im Wingert
In der Dellenwiese
Kirchstraße
Mittelstraße
Mühlengasse
Schwalbenweg
Siefenweg
Silberberg
Talstraße
Turmstraße
Wiesenstraße
Zum Irrgarten
Zum Ortsiefen
Wahlbezirk 140 - Winterscheiderbröl
Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Beiert
Herrnstein
Ingersauelermühle
Litterscheid
Schreckenberg
Stockum
Winterscheiderbröl
Winterscheidermühle
Wahlbezirk 150 - Fußhollen
Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 22
Ort/Straße
Bechlingen
Derenbach
Fußhollen
Hatterscheid
Holenfeld
Honscheid
Neuenhof (bei Winterscheid)
Schmitzdörfgen
Tanneck
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 09.08.2009 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 wurde ein Briefwahlvorstand gebildet.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Vornahme der Briefwahlhandlung um 11.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 202 (Sitzungssaal), zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum des Briefwahlvorstandes.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie die Bürgermeister- und die
Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
1.
für das Amt des Landrats
2.
für den Kreistag
3.
für das Amt des Bürgermeisters
4.
für den Gemeindrat
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
1.
für die Landratswahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
2.
für die Kreistagswahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
3.
für die Bürgermeisterwahl: hellrosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4.
für die Gemeinderatswahl: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
1.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen
(amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-
umschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossen Wahlumschlag – und dem unter-
schriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle zu übersenden, dass er dort
spätestens am Wahltag (30. August), bis 16.00 Uhr,
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).