Nachrichten

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Freitag, dem 24. Dezember 2021 (Heiligabend), und am Freitag, dem 31. Dezember 2021 (Silvester), ganztägig geschlossen.

 

- Großer Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr bei Stromausfall
- Aushilfskräfte für den Bauhof der Gemeinde gesucht
- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Bürgermeister Mario Loskill sagt DANKE!


Großer Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
bei Stromausfall am vergangenen Wochenende


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Wochenende am 10. und 11. Dezember 2021 wird vielen Bürgerinnen und Bürgern noch lange im Gedächtnis bleiben. Es gab Ortschaften, die über 24 Stunden bei Kälte und Dunkelheit ohne Strom zurechtkommen mussten.

Viele Menschen, Firmen und Institutionen haben an diesem Wochenende erlebt, welchen großen Einsatz die Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth in beiden Löschzügen geleistet hat.

An dieser Stelle danke ich – auch im Namen des Gemeinderates und vieler Bürgerinnen und Bürger – recht herzlich den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden des Löschzuges Ruppichteroth und des Löschzuges Winterscheid mit ihren jeweiligen Führungskräften sowie der Wehrführung für den vorbildlichen, außergewöhnlichen Einsatz am 10. und 11. Dezember 2021.

Die Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth – ein tolles Team für die Sicherstellung des Brandschutzes und für das Sicherheitsgefühl der Menschen im Bröltal!

Darüber hinaus gilt mein großes Dankeschön ebenfalls meinen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung, der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, dem Netzbetreiber Westnetz, den Rettungsdiensten, der Kreispolizeibehörde, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Krisenstab des Rhein-Sieg-Kreises, die gemeinsam mit der Feuerwehr in einem hervorragenden Zusammenspiel die Krisensituation gut bewältigen konnten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aushilfskräfte für den Bauhof der Gemeinde gesucht


Die Gemeinde Ruppichteroth sucht für den gemeindlichen Bauhof im Rahmen von geringfügigen (kurzfristigen) Beschäftigungen

Aushilfskräfte (m/w/d)
für Winterdienstarbeiten in der Fußkolonne.

Die Arbeitseinsätze zum manuellen Räumen und Abstreuen von öffentlichen Gehwegen, Treppenanlagen und sonstigen Engstellen im Gemeindegebiet erfolgen nach Bedarf. Dies erfordert eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz frühmorgens, abends, an Wochenenden und ggfls. auch an Feiertagen.

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit Frau Wörner, Telefon-Nr. 02295/4928 in Verbindung.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit der Adventszeit beginnt vor allem die Vorbereitung auf das Fest der Geburt Christi – auf das Weihnachtsfest und somit auf die Zeit der Ruhe und Besinnlichkeit mit der Familie und mit Freunden.

Das Jahr 2021 war wie im Vorjahr von der Corona-Pandemie und seinem Virus geprägt.
Wer von uns hätte tatsächlich gedacht, dass uns dieses Thema erneut in der Weihnachtszeit und dem anstehenden Jahreswechsel intensiv begleiten würde.
Die täglichen Nachrichten in den Medien verdrängen leider die anstehende Zeit der Ruhe und der Stille. Ich wünsche uns allen von Herzen, dass das Jahr 2022 ein Jahr wird, in dem wir zu unseren lieb gewonnenen Gewohnheiten zurückkehren können.

Leider leben wir noch in einer Zeit, wo wir Zusammenhalt und persönlichen Verzicht, aber auch Zurückhaltung in den gemeinsamen Feierlichkeiten zeigen und leben müssen. Und wiederholt stelle ich fest: Unsere Gemeinde – das sind wir alle – gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit. Dabei ist es wichtig, dass wir jeden einzelnen Menschen nicht nach dem Impfstatus betrachten, sondern den Menschen so nehmen wie er ist, wertschätzen, akzeptieren und respektieren. Ansonsten wird die eingetretene Spaltung der Gesellschaft noch größer. Dies gilt es zu verhindern – denn wie besingt eine Kölner Band das Zusammenleben: Mir sind eins!

Wir verbinden Weihnachten mit Familienwärme, Besinnlichkeit und zur Ruhe kommen, in sich gehen und den Blick auf das zurückliegende und neue Jahr zu richten.
Dabei gehen wir ins Innere unserer Herzen und bitte zeigen wir, dass wir niemals den Zugang zu unseren Herzen für andere Menschen verloren haben – zeigen wir, dass wir für einander da sind, ob Familie, Freunde, Nachbarn oder Andersdenkende – zeigen wir Respekt und Menschenwürde – für jeden unter uns.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein besinnliches, frohes und schönes Weihnachtsfest sowie ein gesundes Jahr 2022.

Es grüßt Sie im Dezember 2021 herzlichst

Ihr Bürgermeister

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer Ruppichteroth, Mucher Straße 13, bleibt bis auf weiteres aufgrund der aktuellen Situation und der sich immer noch stark ausbreitenden Corona-Pandemie geschlossen.
Sollte jedoch ein dringender Bedarf bestehen, können Sie sich gerne bei Frau Rohs (02295/6406) oder Herrn Schramm (02295/5848) melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle! Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 7. Januar 2022, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 202, statt.

Termine bitte ich ausschließlich beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer
02242 / 92410 zu vereinbaren.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

3. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 09.12.2021

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S.202), und der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 23.1.2018 (GV. NRW. 2018, S. 90), in der jeweils geltenden Fassung, und des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.12.2021 folgenden 3. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 06.12.2018, zuletzt geändert durch 2. Nachtrag vom 14.12.2020 beschlossen:

§ 1

§ 12 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Gebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Sie beträgt

a)    für die Abfuhr und die Behandlung des Klärschlamms
und der Verbandslasten                            1,92€/m³,
b)    für die Deckung der Verbandslasten, wenn keine Abfuhr
und Behandlung des Klärschlamms erfolgt ist,                0,68€/m³.“

§ 2

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 3. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Nachtrag


zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
vom 09.12.2021


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), in seiner
Sitzung am 08.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in der Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth festgesetzten Tarife werden durch die in der Anlage zu diesem 5. Nachtrag
aufgeführten Tarife ersetzt.


§ 2

Dieser 5. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Anlage

Kosten-/Entgelttarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
(Anlage zu § 3 Abs. 3)

a) Kostenersatz/Entgelt für Personal

Personaleinsatz

je Stunde/je Viertelstunde
je Feuerwehrmitglied,
ohne Rücksicht auf Dienstgrad
je volle Stunde                                  18,96 €
je angefangene Viertelstunde             4,74 €

b) Kostenersatz/Entgelt für den Einsatz von Fahrzeugen

Fahrzeugart

je Stunde/je Viertelstunde
Kommandowagen (KdoW)
je volle Stunde                                    13,62 €
je angefangene Viertelstunde             3,41 €
Einsatzleitwagen (ELW)
je volle Stunde                                      7,93 €
je angefangene Viertelstunde             1,98 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZW
je volle Stunde                                    68,61 €
je angefangene Viertelstunde           17,15 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZR
je volle Stunde                                    34,95 €
je angefangene Viertelstunde             8,74 €
Rüstwagen
je volle Stunde                                    10,32 €
je angefangene Viertelstunde             2,58 €
Gerätewagen
je volle Stunde                                     8,03 €
je angefangene Viertelstunde             2,01 €
Gerätewagen Logistik
je volle Stunde                                    19,44 €
je angefangene Viertelstunde             4,86 €
Löschfahrzeug LF 10/6
je volle Stunde                                   25,21 €
je angefangene Viertelstunde             6,30 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
je volle Stunde                                   11,37 €
je angefangene Viertelstunde             2,84 €
Löschfahrzeug LF 8/6
je volle Stunde                                    26,80 €
je angefangene Viertelstunde             6,70 €
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16

je volle Stunde                                    17,41 €
je angefangene Viertelstunde             4,35 €
Schaumwasserwerferanhänger
je volle Stunde                                  33,49 €
je angefangene Viertelstunde             8,37 €
Pulverlöschanhänger
je volle Stunde                                  33,53 €
je angefangene Viertelstunde             8,38 €
 
Bekanntmachungsanordnung

Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30. Nachtrag


zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 09.12.2021


Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW.
S. 706, 1976 S. 12/SGV. NRW 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.12.2021 den 30. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:


§ 1

§ 6 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)
dem überörtlichen Verkehr dient
0,36 Euro
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient
0,46 Euro
c)
dem Anliegerverkehr dient
0,49 Euro.“

 

§ 2

Der § 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 30. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Betriebsausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ruppichteroth vom 30. November 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Herr Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erläutert den Jahresabschluss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser. Im Anschluss beantworten Betriebsleiter Hänscheid und Herr Degenhardt die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserbetrieb der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.

einstimmig

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 24.738.594,38 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 133.043,96 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

Zuführung in die allgemeine Rücklage
133.043,96 €

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Herr Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erläutert den Jahresabschluss für den Energiebetrieb der Eigenbetriebe Ruppichteroth. Im Anschluss beantworten Betriebsleiter Hänscheid und Herr Degenhardt die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2020 des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.

einstimmig

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 279.755,89 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 12.336,58 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.

einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 3. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth
Betriebsleiter Hänscheid erläutert den Ausschussmitgliedern die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2022 und beantwortet die hierzu aufkommenden Fragen.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 15.11.2021 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage V/WP15/0082 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen,

    • der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003

    • den Erlass eines 3. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
    
        

einstimmig    

 


Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2022
Betriebsleiter Hänscheid erläutert den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2022 anhand einer Beamerpräsentation und beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        2.832.100,-- €
    und Erträgen von                    2.945.600,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je             1.764.600,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt         1.374.500,-- €
    1. für Neuaufnahme      1.160.800,-- €
    2. für Umschuldung         213.700,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht 2022 wird beschlossen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2022

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        40.300,-- €
    und Erträgen von                    44.300,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je             21.700,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                  0,-- €
    1. für Neuaufnahme                  0,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

einstimmig    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Dezember 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Interkommunales Archiv;
hier: Vorstellung der Archivtätigkeit in der Gemeinde Ruppichteroth durch den
         hauptamtlichen Archivar

Der interkommunale Archivar, Herr Schröter-Karin, stellt sich persönlich und seine Aufgabe als interkommunaler Archivar vor. Dabei geht er vorrangig auf die Aufgaben ein, von denen die Gemeinde Ruppichteroth direkt betroffen ist. In seiner bisherigen Beschäftigungszeit stand vor allem Hintergrundarbeit an. So wurde an den rechtlichen Grundlagen und der Einführung eines DMS (Dokumentenmanagementsystem) gearbeitet, welches mittlerweile umgesetzt wird. Zuletzt geht er auf die aktuelle Ist-Situation der Archivarbeit in
Ruppichteroth ein und erwähnt hier auch die große Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer Herrn Eilmes und Herrn Höffgen, die sich vorrangig für das historische Archiv einsetzen.
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen des im Rahmen des interkommunalen Archivs für die Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck angestellten hauptamtlichen Archivars über seine Tätigkeit zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt:
5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den der maßgebenden Verwaltungsvorlage V/WP15/0075 beigefügten 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth zu beschließen.
Bei der Beratung und der Beschlussfassung hat die Kalkulation der Kostenersatz- und Entgelttarife vorgelegen.
einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 30. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 30. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der der maßgebenden Verwaltungsvorlage V/WP15/0086 beigefügten Fassung zu beschließen.

Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite für den Winterdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:

Winterdienst

für eine Straße, die überwiegend dem

-
überörtlichen Verkehr dient
0,36 Euro
-
innerörtlichen Verkehr dient
0,46 Euro
-
Anliegerverkehr dient
0,49 Euro

Gegenüber den Jahren 2020 und 2021 bleiben die Gebührensätze für die Straßenreinigung unverändert.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Ermittlung leerstehender Immobilien

Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde
Ruppichteroth überweist der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde die gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorliegende Anregung „Ermittlung leerstehender Immobilien“ der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Anregung durch den Bürgermeister geklärt sind.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Stellenpläne Doppelhaushalt 2021/2022;
hier: 1. Nachtrag zum Stellenplan 2021/2022 Teil B: Tariflich Beschäftigte

Bürgermeister Loskill stellt den Sachverhalt dar und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Aus dieser Diskussion ergibt sich ein neuer Beschlussvorschlag.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu beschließen,

a) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Leiterin/Leiter des Bauhofes für die
    Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen einer Ausschreibung neu zu besetzen,
   
b) der Ausschreibung vorausgesetzt sind die Stellenbeschreibungen des Tiefbautechnikers   
    und der Bauhofleitung sowie eine Aufstellung über künftige Einsparpotentiale, die sich
    durch die Übernahme von Aufgaben (= Ingenieurleistungen durch Planungsbüros) durch
    den Tiefbautechniker ergeben, als Anlage zur Niederschrift des Rates vom 08.12.2021
    beizufügen,

c) darüber hinaus ist mit der Einstellung der neuen Bauhofleitung die Einführung einer neuen
    digitalen Organisationsstruktur einschließlich Kostencontrolling für den Bauhof der
    Gemeinde Ruppichteroth verbunden,
    
d) dem 1. Nachtrag zum Stellenplan 2021/2022 Teil B: Tariflich Beschäftigte in der von der
     Verwaltung mit Datum vom 23.11.2021 vorgelegten Fassung zuzustimmen.

einstimmig

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Stellenpläne Doppelhaushalt 2021/2022;
hier: 1. Nachtrag zum Stellenplan 2021/2022 Teil B: Tariflich Beschäftigte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Ruppichteroth vom 11. November 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Kinder- und Jugendfragestunde
Herr Zacharias berichtet dem Ausschuss über ein Gespräch mit Herrn Patrik Hochstein, der dem Ausschuss als sachkundiger Einwohner für Jugendarbeit zur Verfügung steht.
In der Vergangenheit haben sich kaum Themen zum TOP „Kinder- und Jugendfragestunde“ ergeben. Daher soll es Veränderungen geben, wie man die Kinder und Jugendlichen mehr in die politische Arbeit einbeziehen kann. Bis zur nächsten Sitzung sollen Ideen und Vorschläge durch die Verwaltung und die Ratsfraktionen bzw. die Parteien erarbeitet werden.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt:
Bericht aus den Jugendzentren der Gemeinde
Herr Halberstadt berichtet über die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendzentren in der Gemeinde Ruppichteroth. Aktuell ist nur einer der drei Standorte geöffnet. Der Standort Ruppichteroth ist aufgrund der Sanierung der Bröltalhalle nicht nutzbar. Der Standort Winterscheid muss ebenfalls nach einem Wasserschaden renoviert werden. Hier fehlt noch ein abzuschließendes Gewerk, sodass die Jugendarbeit bald wiederaufgenommen werden kann.
Das Ferienprogramm in diesem Jahr wurde gut angenommen. Allerdings ist festzustellen, dass es schwer ist die Kinder und Jugendlichen nach der langen Corona-Zwangspause wieder für Aktionen in Präsenz zu begeistern. Über die sozialen Medien wurde der Kontakt aufrechterhalten.
In Bezug auf die Kinder- und Jugendfragestunde bietet Herr Halberstadt seine Mithilfe an. Über ein niederschwelliges Angebot, z.B. online über die Website, könnte er die Kinder und Jugendlichen zu diesem Thema ansprechen und vernetzen. Auch Exkursionen mit politischem Inhalt wie z.B. der Besuch des Landtages wären denkbar.
Hierzu erläutert BM Loskill, dass die neue Homepage der Gemeinde in den kommenden Wochen freigeschaltet werden soll. Hier soll es auch einen Bereich für die Jugendarbeit geben, an dem auch der Internationale Bund für Sozialarbeit (IB) als beauftragter Träger Möglichkeiten haben wird, Aktuelles bekannt zu geben.
Ebenso erläutert BM Loskill, dass die Bau- und Sanierungsarbeiten an der Bröltalhalle voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein werden.
Frau Nahs berichtet dem Ausschuss von einem neuen Projekt für Kinder und Jugendliche, welches sie initiieren möchte. Es sollen in den Räumlichkeiten der evangelischen Kirchengemeinde Discoveranstaltungen für Kinder und Jugendliche in drei Altersstufen geben. Herr Halberstadt bietet Frau Nahs Unterstützung bei der Umsetzung an.  
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht zur Kenntnis.
    
Tagesordnungspunkt:
Bericht der Sozialpädagogen über Ihre Tätigkeit in der pädagogischen Betreuung von Flüchtlingen und bedürftigen Menschen
Frau Sellge und Herr Hauck berichten dem Ausschuss aus ihrer Arbeit der pädagogischen Betreuung von Flüchtlingen und bedürftigen Menschen. Auch hier hat sich Betreuung coronabedingt schwierig gestaltet. Es wurden aber Mittel und Wege gefunden, damit die Unterstützung gewährleistet werden konnte. Die Aufgaben und Bedürfnisse der Menschen stehen im stetigen Wandel, worauf man sich in der pädagogischen Arbeit immer neu einstellen muss.
Die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Tätigen und der Verwaltung funktioniert zufriedenstellend und es herrscht ein ständiger Austausch.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis "Flüchtlingshilfe Ruppichteroth"
Herr Seuthe berichtet stellvertretend für Herrn Klaus Schramm, der nicht an der Sitzung teilnehmen kann, über die Arbeit des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“.
Es gibt aktuell vier Sprachkurse, die voll belegt sind und es besteht noch weiterer Bedarf.
Allerdings fehlt es zurzeit an Lehrkräften.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis "Senioren und Menschen mit Behinderung"
Frau Dorn als Sprecherin des Arbeitskreises für Senioren und Menschen mit Behinderung kann leider an der Sitzung nicht teilnehmen, sodass dieser TOP entfällt.

Tagesordnungspunkt:
Künftige Nutzung des Multifunktionsplatzes in Ruppichteroth

BM Loskill erläutert dem Ausschuss sein Anliegen. Der TOP solle dazu dienen, einen Gedankenaustausch anzuregen, wie der Multifunktionsplatz künftig genutzt werden soll.
Nach angeregter Diskussion wird sich darauf verständigt, dass es sinnvoll ist, die Kinder und Jugendlichen in diese Entscheidung mit einzubeziehen. Es könne eine Art Voting eingerichtet werden. Herr Halberstadt könnte dies über den IB initiieren.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth

Bürgermeister Loskill berichtet dem Ausschuss über die Planungen des zuständigen Kreis-
jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Hiernach werden künftig weitere Kindergartenplätze in den Sozialräumen Winterscheid und Ruppichteroth benötigt. Bei der Erweiterung des Katholischen Kindergartens St. Servatius in Winterscheid wurden bereits erste bauliche Vorkehrungen getroffen, um den Kindergarten um eine vierte Gruppe zu erweitern.
Es fehlen jedoch kurzfristig noch drei weitere Gruppen im Sozialraum Ruppichteroth. Daher muss eine Übergangslösung gefunden werden. Die Gemeinde ist hierzu im engen Austausch mit dem Rhein-Sieg-Kreis. Mittelfristig muss sodann eine Möglichkeit gefunden werden, wo ein neuer Kindergarten entstehen kann. Es haben bereits drei potentielle Träger ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft bekundet.   
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz der Gemeinde Ruppichteroth vom 1. Dezember 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Starkregenereignisse und Extremwetterlagen;
hier: Sachstandsbericht
Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine Fragen zu dem mit Verwaltungsvorlage dargestellten Sachstandsbericht.
Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Praxisleitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung der
Gemeinde Ruppichteroth
hier: Beschluss des Klimaleitfadens inkl. Checkliste
Bürgermeister Loskill stellt den Praxisleitfaden anhand der mit der Einladung versandten Unterlagen kurz vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den mit der Einladung versandten Praxisleitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung der Gemeinde Ruppichteroth nebst Checkliste zu beschließen. Er soll künftig als Informationsgrundlage und Arbeitshilfe für alle an der städtebaulichen Planung Beteiligten dienen. Bauleitplanverfahren sind künftig mittels der enthaltenen Checkliste auf ihre klimatischen Auswirkungen zu bewerten.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Winterscheid Nord/Ost und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost
hier: Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes

Herr Kunze stellt anhand einer Beamerpräsentation das erarbeitete städtebauliche Konzept vor.
Bürgermeister Loskill informiert ergänzend zu den bereits stattgefundenen Gesprächen mit dem Investor sowie mit weiteren Eigentümern angrenzender Grundstücke.

Im Anschluss beantwortet Herr Kunze die Fragen der Ausschussmitglieder.
Im Weiteren erläutert Graf Nesselrode detailliert die Planung ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Kunze und beantwortet weitere Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Erstellung eines Löschwasserversorgungskonzeptes (Teil 1 bis 3, Löschwasserkataster, Löschwasserbedarfsplan und Unterdeckungsplan) für das Gemeindegebiet Ruppichteroth;
hier: Anfrage der Partei DIE LINKE vom 05.10.2021

Ausschussmitglied Kemper erläutert die Anfrage der Partei DIE LINKE und bedankt sich für den ausführlichen Sachstandsbericht in Form der übersandten Verwaltungsvorlage.
Bürgermeister Loskill und Herr Becher vom Ingenieurbüro Osterhammel aus Nümbrecht erläutern ergänzend zum Sachstandsbericht in der Verwaltungsvorlage und beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus der Gemeinde Ruppichteroth vom
11. November 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Förderprogramm VITAL NRW;
hier: Sachstandsbericht
Herr Grünhäuser, Regionalmanager, berichtet in Form einer Powerpoint-Präsentation über den aktuellen Sachstand. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt:
LEADER-Bewerbung für die Förderperiode 2023-2027
Herr Grünhäuser berichtet in Form einer Powerpoint-Präsentation über den aktuellen Sach-stand.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth der Bewerbung für die Anerkennung als LEADER-Region – bestehend aus den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck ­– in der neuen Förderperiode 2023-2027 zuzustimmen.
einstimmig