Nachrichten

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vereinsarbeit und auf den Sport in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereins- und Vorstandsmitglieder,

sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP,

sehr geehrter Gemeindevertreter der Partei Die LINKE,

 

in der beigefügten Neufassung der Coronaschutzverordnung, die seit dem heutigen Tage gültig ist, hat das Land NRW wie bereits seit dem 20.08.2021 im Freizeit- und Amateursportbereich keine weitreichenden Einschränkungen geregelt.

 

Dies wirkt sich insbesondere für die Nutzung der gemeindlichen Sport- und Turnhallen der Gemeinde Ruppichteroth wie folgt positiv aus:

 

 


 

  1. Die Dusch- und Umkleideräume in den gemeindlichen Sport- und Turnhallen werden ab dem kommenden Montag, den 6. September 2021, wieder zur Nutzung freigegeben.

Ab der kommenden Woche finden daher in diesen Räumen durch die Reinigungsunternehmen wieder regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten (2,5 x wöchentlich) statt.

 

  1. Zwischen den Reinigungsintervallen bitte ich für die Desinfektion der Dusch- und Umkleideräume Sorge zu tragen. Es werden ausreichende Desinfektionsmittel (Sprühflaschen, Tücher, etc.) durch die Hausmeister

bereit gestellt. Sofern diese Mittel verbraucht sind, können Sie diese gerne bei den Hausmeistern nachordern. Wir haben als Verwaltung für einen ausreichenden Lagerbestand vorgesorgt.

 

  1. Ich bitte Sie wiederholt um Einhaltung folgender Hygiene- und Infektionsstandards, die wir wie in der Vergangenheit bereits praktiziert in die Verantwortung der Vereine und der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Sportanlagen legen müssen:

 

  • Die Nutzerinnen und Nutzer müssen vor und nach dem Betreten der Hallen gründlich die Hände waschen oder wirksam desinfizieren.
  • Die Spiel und Sportgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Eine gute Be und Durchlüftung der gemeindlichen Hallen ist sicherzustellen.
  • In Bezug auf Punkt 2 bitte ich die benutzten Duscharmaturen und Sitzgelegenheiten in den Umkleideräumen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • In den Dusch und Umkleideräumen bitte ich die Abstandsregeln zu beachten, beispielsweise bei mehreren Duschen eine Dusche auszulassen.

 

  1. Die in der beigefügten Coronaschutzverordnung aufgeführten Regelungen zur Maskenpflicht und die bei bestimmten Fallkonstellationen gültige 3-G-Regel bitte ich ebenfalls zu beachten.

 

Aufgrund der aktuell in unserer Gemeinde steigenden Infektionszahlen ist die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsstandards sehr wichtig. Vielen Dank dafür!

 

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie meine Person stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Viele Grüße aus dem Rathaus!

Mario Loskill

 



CoronaSchVOSept21.pdf