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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vereinsarbeit und auf den Sport in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereins- und Vorstandsmitglieder,

sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP,

sehr geehrter Gemeindevertreter der Partei Die LINKE,

 

 

in der beigefügten Neufassung der Coronaschutzverordnung, die seit dem 28. Mai 2021 in Kraft getreten ist, hat das Land NRW im § 14 weitere Erleichterungen im Freizeit- und Amateursportbetrieb geregelt.

 

Diese wirken sich insbesondere für die Nutzung der gemeindlichen Sport- und Turnhallen der Gemeinde Ruppichteroth wie folgt positiv aus:

 

 

1.      Die Nutzung aller gemeindlichen Sport- und Turnhallen wird mit sofortiger Wirkung „freigegeben“. Lediglich die Bröltalhalle in Ruppichteroth steht wegen den Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung.

 

2.      Frau Karkalis wird Ihnen die entsprechenden Belegungspläne der nutzbaren Turn- und Sporthallen zusenden, die insbesondere den Ausfall der Bröltalhalle berücksichtigen.

 

3.      Ich bitte Sie ab dem morgigen Mittwoch, den 2. Juni 2021, aus der beigefügten aktuellen Coronaschutzverordnung den § 14 Abs. 3 zu beachten. Dieser regelt in Kreisen mit der Inzidenzstufe 2, die ab

   dem morgigen Tag bei uns im Rhein-Sieg-Kreis ab sofort Geltung findet, die Zulässigkeit von kontaktfreiem Sport und Kontaktsport „im Freien“ und in „geschlossenen Räumen“ (u.a. in Hallen).

 

4.      Sofern der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin in den nächsten zwei Tagen unter dem Inzidenzwert von 35 verbleibt, gelten ab diesem Freitag, den 4. Juni 2021, bereits die Vorgaben des § 14 Abs. 4 der beigefügten

   Coronaschutzverordnung, die noch weitreichendere Erleichterungen für den Freizeitsport vorsehen. Dann würden wir uns im Rhein-Sieg-Kreis in der Inzidenzstufe 1 befinden.

   Bitte verfolgen Sie die Presseinformationen des Kreises, ob wir im Rhein-Sieg-Kreis ab diesem Freitag die Inzidenzstufe 1 erreicht haben.

 

5.      Darüber hinaus bitte ich § 14 Abs. 4 Nr. 6 der beigefügten Verordnung zu beachten, der regelt, dass „wenn auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, bei der Sportausübung auf Negativtestnachweise

verzichtet wird“. Aktuell weist das Land einen 7-Tages-Inzidenzwert von 39,9 aus und somit noch über 35 und somit besteht noch nicht die konkrete Chance in die Inzidenzstufe 1 zu kommen (= dauerhafte Werte unter 35).

Hierzu bitte ich Sie ebenfalls die Medien zu verfolgen, wann das Land NRW bestätigt, dass sich unser Bundesland offiziell in der Inzidenzstufe 1 befindet.

 

6.      Die Dusch- und Umkleideräume in den gemeindlichen Hallen bleiben aufgrund der weiterhin gültigen Vorgaben zur Hygiene und Infektionsschutz bis auf weiteres geschlossen.

   Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Toiletten in den Hallen.

 

7.      Zwischen dem Samstagvormittag und Montagvormittag finden keine Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch die Reinigungsunternehmen in den Sport- und Turnhallen statt. Es wird daher um Einhaltung folgender

   Hygiene- und Infektionsstandards gebeten, die wir wie in der Vergangenheit bereits praktiziert in die Verantwortung der Vereine und der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Sportanlagen legen müssen:

 

-        Die Nutzerinnen und Nutzer müssen vor und nach dem Betreten der Hallen gründlich die Hände waschen oder wirksam desinfizieren.

-        Die Spiel- und Sportgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.

-        Eine gute Be- und Durchlüftung der gemeindlichen Hallen ist sicherzustellen.

 

8.      Im § 15 der beigefügten Coronaschutzverordnung ist die Zulässigkeit des Betriebs des Bröltal-Bades neu geregelt worden; auch geordnet nach den Inzidenzstufen 1 bis 3.

Hierzu bitte ich die nutzenden Vereine sich direkt an Frau Karkalis oder an den Badleiter Herrn Monjean zu wenden.

 

Ich freue mich für die nutzenden Vereine und ihren Mitgliedern, dass wir die gemeindlichen Hallen, Sportanlagen und das Bröltal-Bad für die Nutzung wieder freigeben können

und der Freizeitsport „innen wie außen“ mehr Erleichterungen erhält.

 

Bitte beachten Sie die Hygiene- und Infektionsstandards. Vielen Dank dafür!

 

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass das Land mit den neuen §§ 14 und 15 der Coronaschutzverordnung und der Einführung von drei Inzidenzstufen das Verstehen der Regelungen zur

Corona-Pandemie nicht gerade Ihnen/Euch und uns als Verwaltung erleichtert hat – auch wenn es gut gemeint ist und vor allem Lockerungen enthält.

 

Aber auch hier kommen wir wie gewohnt und geübt „gemeinsam“ durch diese Zeit und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie meine Person stehen gerne für Rückfragen und für

Erklärungen/Erläuterungen zum Verstehen der Regelungen zur Verfügung.

 

 

Viele Grüße aus dem Rathaus!

Mario Loskill