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- Wilde Müllablagerungen
- Bürgersprechstunde Ordnungsamt und Polizeibezirksdienst
- Bereitschaftsdienste
- Kommunalwahlen 2020

 

 

 

Wilde Müllablagerungen


Auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth kommt es immer wieder zu illegalen
Müllablagerungen.

Aktuell wurde in folgenden Bereichen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
illegal Müll (Hausmüll, Elektrogeräte, Gartenstühle etc.) entsorgt:

-
im Bereich der Ortslage Hambuchen (in unmittelbarer Nähe der Glas- bzw.
Altkleidercontainer Ortsausgang in Richtung Retscheroth),
-
im Bereich der Ortslage Ruppichteroth (in unmittelbarer Nähe der Glas- bzw.
Altkleidercontainer im Bereich Kreisverkehr) und
-
im Bereich der Ortslage Bröleck (in unmittelbarer Nähe der Glas- bzw.
Altkleidercontainer in der Straße „Felderhoferbrücke“).

Ich bitte um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Gauchel (Tel.-Nr.: 02295-4923) oder auch gerne
an mich (Tel.-Nr.: 02295-4925).

Sollte/n der/die Verursacher nicht ermittelt werden können, trägt die Gemeinde
Ruppichteroth die Kosten für die Beseitigung bzw. Entsorgung des Mülls.
Diese Kosten gehen letztlich zu Lasten der Allgemeinheit bzw. des Steuerzahlers.

Ich weise darauf hin, dass die illegale Ablagerung von Müll, Möbel, Bauschutt etc. eine
Ordnungswidrigkeit darstellt und zur Anzeige gebracht wird.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes

Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im September finden jeweils dienstags am
8. und 22. September 2020, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der
Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Wahlausschusses


Am Donnerstag, den 17. September 2020, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


   
Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
Kommunalwahlen 2020;
hier: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters
        sowie des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 13.09.2020


 3.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

1.

Am Sonntag, den 13. September 2020,

finden in Nordrhein-Westfalen

die allgemeinen Kommunalwahlen statt.

Gewählt werden

  • der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

  • die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag)

  • der Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

  • die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat).

 

Die Wahlen dauern von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke aufgeteilt:


 

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I

Wahllokal:

Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bölkum

Oeleroth

Ruppichteroth mit der Straße:

Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt „In der Schleeharth“

Schmitzhöfgen

Stranzenbach

Straße

 

 

Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Hove

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

 

 

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Brölstraße 44, 46 und 29

Stein

Steiner Weg

Waldfrieden

Velken

Wingenbach

Wingenbacherhof

 

 

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bacherhof

Köttingen

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Bacherbusch

Am Heiligenberg

Amselweg

Falkenweg

Glöcknersgarten

Grubenwall

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Köttinger Hecke

Köttinger Weg

Nordhang

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Severinusstraße

 

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth V

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Herchenstück

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Marktstraße

Mucher Straße

Pfarrgasse

Schulstraße

Schustergasse

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth VI

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Denkmal

Am Juliusstollen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Heide

Herchener Straße

Im Bruch

Im Höllchen

In der Schleeharth

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Untere Hirschbitze

Waldstraße

 

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth VII

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Harth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Eschenweg

Friedensstraße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Tannenweg

Ulmenweg

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

Scheid

 

Wahlbezirk 080 - Schönenberg I

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Berg

Bornscheid

Hänscheid

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Schneppe

 


 

Wahlbezirk 090 - Schönenberg II

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Fußberg

Herrenbröl

Kammerich

Rose

Schönenberg mit den Straßen:

Am Hang

Auf der Burghardt

Auf der Winkelhard

Brückenstraße

Hänscheider Straße

Im Gierenfeld

Rathausstraße

Wingenbacher Straße

Zur Bröltal Arena

Thal

 

 

Wahlbezirk 100 - Schönenberg III

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck nur mit der Straße:

Bernauel

Damm

Jünkersfeld

Schönenberg mit den Straßen:

Am Kirchberg

Am Lindenstock

An den Brüchen

Auf dem Gleichen

Auf dem Strauch

Auf den Acht Morgen

Auf der Hohen Fuhr

Bergstraße

Brunnenweg

Etzenbach

Etzenbacher Weg

Im Saurental

Klosterstraße

Rosenweg

Scheider Weg

Sankt-Vinzenz-Straße

 

 

Wahlbezirk 110 - Schönenberg IV

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck ohne die Straße "Bernauel"

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Reiferscheid

Thilhove

 

 

Wahlbezirk 120 - Winterscheid I

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Altenhof

Am Landgraben

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus


 


 


 


 


 


 

Wahlbezirk 130 - Winterscheid II

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

Wahlbezirk 140 - Winterscheid III

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Beiert

Herrnstein

Ingersauelermühle

Litterscheid

Schreckenberg

Stockum

Winterscheid mit der Straße:

Im Johannesgarten

Winterscheiderbröl

Winterscheidermühle


 


 


 

Wahlbezirk 150 - Winterscheid IV

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Tanneck


 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. August 2020 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dementsprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

 

Für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 wurden zwei Briefwahlvorstände gebildet, welche am Wahltag (13. September 2020) um 10:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg zusammentreffen. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. Die damit verbundenen Räumlichkeiten sowie die organisatorische Aufteilung der Briefwahlvorstände sind am Wahltag im Rathaus ausgeschildert.

Den Briefwahlvorständen obliegt lediglich

  • die Öffnung der Wahlbriefe

  • die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe

  • und der Einwurf des verschlossenen blauen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks.

Diese Wahlurnen werden durch die Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18:00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.

 

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sind bei der Stimmabgabe mitzubringen – der Wähler hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu denen er wahlberechtigt ist.

 

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils nur eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

  1. für das Amt des Landrats

  2. für den Kreistag

  3. für das Amt des Bürgermeisters

  4. für den Gemeinderat

gekennzeichnet werden.

In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen der Stimmabgabe kann für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ gestimmt werden.

 

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a)

für die Landratswahl:

in der Farbe „altweiß“ mit schwarzem Aufdruck

b)

für die Kreistagswahl:

in der Farbe „hellblau“ mit schwarzem Aufdruck

c)

für die Bürgermeisterwahl:

in der Farbe „hellrot/rosa“ mit schwarzem Aufdruck

d)

für die Gemeinderatswahl:

in der Farbe „hellgrün“ mit schwarzem Aufdruck.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

  1. dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

  2. Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber, wie zuvor bereits erwähnt, entweder „ja“ oder „nein“ an.

 

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der jeweiligen Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

 

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder

  • durch Briefwahl (= Regelfall) teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde folgende Unterlagen beschaffen:

  • einen Wahlschein

  • amtliche Stimmzettel (siehe hierzu auch vorgenannte Ziffer 3)

  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag

  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an den dieser zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

Der rote Wahlbriefumschlag hat den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag zum Inhalt, in welchem sich die Stimmzettel befinden. Diese Unterlagen sind so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag (13. September 2020) bis 16:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (= Rathaus) abgegeben werden.

 

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Strafbestimmungen:

Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

 

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

 

7.

Hinweise zur Wahlhandlung aufgrund der Corona-Pandemie:

Die Gemeinde hat für die Kommunalwahlen ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet, welches auch dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises vorgelegt wurde.

 

 

 

 

Dieses Hygienekonzept wird zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer in den Wahllokalen umgesetzt; hierzu bitten wir insbesondere wie folgt um Ihre Unterstützung:

  • Bevorzugt nutzen die Wähler eigene Stifte bei der Stimmabgabe. Falls diese nicht mitgebracht werden, können die Wähler vorhandene Stifte benutzen, die mit den Stimmzetteln von dem jeweiligen Wahlvorstand ausgegeben und bei Einwurf der Stimmzettel in die Urne wieder abgegeben werden. Die vom Wahlvorstand ausgehändigten Stifte werden gesammelt und für den weiteren Gebrauch desinfiziert.

  • Beachten Sie die Wegweiser auf dem Boden und an den Wänden (Rundgang für Wähler) sowie einen ausreichenden Sicherheitsabstand.

  • Gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung um. Falls Sie ohne Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung das Wahllokal aufsuchen, bekommen Sie vor Betreten des Wahlraums einen entsprechenden Schutz angeboten.

  • Beachten Sie bitte die Hinweise der Wahlvorstände und der weiteren mit der Organisation vor Ort befassten Personen.

 

8.

Eine abschließende Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.


 

Ruppichteroth, den 24. August 2020
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Klaus Müller