Nachrichten

 

In der Neufassung der Coronaschutzverordnung, die seit diesem Montag (11. Mai 2020) in Kraft getreten ist, hat das Land NRW im § 9 den Sport- und Trainingsbetrieb neu geregelt.

Die ebenfalls beigefügte Anlage soll Ihnen verdeutlichen, welche Hygiene- und Infektionsschutzstandards für andere Lebensbereiche ab sofort gelten.

Leider hat das Land keine konkrete Vorgaben für den Vereinssport geschaffen, weder für die Nutzung der Kunstrasenplätze noch für die Nutzungen unserer Turn- und Sporthallen und weiterer Sportanlagen.

 

Im Umkehrschluss aus § 9 Abs. 1 der Verordnung ergibt sich, dass ab dem 11.05.2020 der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder möglich ist.

Nach dieser gewählten Formulierung ist aber auch bei kontaktfreien Sportarten der Wettkampfbetrieb weiterhin untersagt.

Zuschauern bleibt das Betreten der Sportanlagen ebenfalls untersagt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

 

 

 

 

 

 

Wegen den Lockerungen müssen aber gemäß § 9 Abs. 4 der Verordnung beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und

zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen)“ geschaffen werden.

Darüber hinaus ist die „Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen“ verboten.

 

Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass § 9 Abs. 6 der Coronaschutzverordnung weiterhin Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

 

 

Konkrete Auswirkungen auf den Vereinssport in der Gemeinde Ruppichteroth:

 

1.      Ab sofort dürfen die gemeindlichen Kunstrasenplätze und die Tennisanlagen wieder für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport genutzt werden.

2.      Die Bolzplätze und Kleinfeldspielanlagen, wo der „nicht-kontaktfreie“ Sport möglich ist, bleiben weiterhin geschlossen.

3.      Die Bröltalhalle und die gemeindlichen Turnhallen werden diese Woche für die Vorbereitung der angesprochenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen leider noch geschlossen bleiben.

Bei der Bröltalhalle kommt hinzu, dass hier morgen der Betriebsausschuss und der Gemeinderat tagt.

4.      Sobald die Vorkehrungen wie die Installierung von Spendern für die Desinfektionsmittel jeweils im Eingangsbereich der Hallen, die Bereitstellung von Sprühdesinfektionsmittel für die Sportgeräte etc.

und die konkreten Absprachen mit den Reinigungsfirmen zur Erhöhung der Reinigungsintervalle und der vorzunehmenden, regelmäßigen Desinfektionen abgeschlossen sind, werde

ich Ihnen voraussichtlich in der kommenden Woche einen genauen Freigabetermin für die öffentlichen Sporthallen in der Gemeinde mitteilen können.

5.      Wie bereits dargestellt, müssen die Dusch- und Umkleideräume in den Hallen und in den Sportlerheimen geschlossen bleiben. Selbstverständlich werden die Toiletten in den Hallen geöffnet und täglich gereinigt.

6.      Ich bitte die Vereine, die die Kunstrasenplätze nutzen, die Toiletten der Sportlerheime beim Sport- und Trainingsbetrieb zu öffnen bzw. bereitzustellen; dies unter anderem, da die Toilettenanlagen

in den Hallen noch nicht genutzt werden können. Danke!

7.      Für alle Reit- und Pferdefreunde: Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und in Hallen ab sofort zulässig.

8.      In der gestrigen Konferenz mit den Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen im Rhein-Sieg-Kreis haben wir uns darauf verständigt, dass wir leider die Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards

in die Verantwortung der Vereine und Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Sportanlagen legen müssen. Eine Kontrolle des Sport- und Trainingsbetriebs durch die Gemeinde ist, dies können Sie sicherlich

nachvollziehen, aus personellen Gründen nicht möglich. Dabei hoffe ich wie die anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis auf entsprechende Vorgaben bzw. Hygienepläne Ihrer jeweiligen Sport-/Fachverbände.

Wir wissen, dass bereits einige Sport-/Fachverbände entsprechende Hygienekonzepte erstellt haben. Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen sind leider solche Standards nicht zu erwarten.

9.      Zur Einhaltung der Hygienestandards sind wir als Gemeinde leider gezwungen, die Hallennutzzeiten täglich auf die Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu begrenzen.

 

 

Ich bitte Sie um Verständnis für diese außergewöhnlichen Maßnahmen in einer besonderen Zeit. Vielen Dank dafür!

Sobald der genaue Freigabetermin für die gemeindlichen Sport- und Turnhallen feststeht, melde ich mich mit weiteren Informationen per E-Mail bei Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie bitte gesund!

 

Mario Loskill