Nachrichten

 

 

- Stellenausschreibung
- Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben
- Überprüfung der Sirenen
- Fundsachen
- Bürgermeistersprechstunde am 21. November
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Kaffeeklatsch
- De Jrenzpöker van der Brölbaach
- Besuchs- und Begleitdienst
- Bereitschaftsdienste
- Änderung des Flächennutzungsplan

 

 

 

Stellenausschreibung


Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter
für den Aufgabenbereich Überwachung des ruhenden Verkehrs
und allgemeine Kontrollen im Bereich des Ordnungswesens

Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen mit ca. 10 Wochenstunden.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Erteilung von gebührenpflichtigen Verwarnungen
    • Durchführung von Verkehrszählungen
    • Kontrolle der Einhaltung der örtlichen Satzungen bzw. Verordnungen
    • Ermittlungsdienste (Fahrerermittlung etc.)

Wir erwarten
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von Vorteil wäre eine Verwaltungsausbildung oder vergleichbare Qualifikation.
    • sicheres Auftreten, sachbezogene Kommunikation
    • kompetente Darstellung der gemeindlichen Anliegen
    • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
    • Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
    • flexible Arbeitszeitgestaltung, Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch abends und am Wochenende
    • Führerschein der Klasse B
    • Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen (Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz für Dienstfahrten mit dem privaten PKW)

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, einen sicheren Arbeitsplatz sowie ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Fachbereiches 2, Herrn Sascha Seuthe, entweder telefonisch unter 02295/4925 oder per E-Mail unter sascha.seuthe@ruppichteroth.de in Verbindung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

 

 


Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
02.12.2019 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben

Zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck ist aufgrund der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG NRW) vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621) in der jeweils gültigen Fassung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben abgeschlossen worden.
Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 24 Abs. 2 und § 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW mit Datum vom 16.10.2019 genehmigt und am 26.10.2019 gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau und Rhein-Sieg-Rundschau) öffentlich bekannt gemacht.
Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben  gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW in Verbindung mit § 10 des Vereinbarungstextes am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des
Rhein-Sieg-Kreises durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Am Samstag, den 9. November 2019, zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

1 Schlüsselbund, Fundort: Grundschule Ruppichteroth – Winterscheid, in der 39. KW
1 Rucksack, Fundort: Bushaltestelle Rathausstraße, am 04.11.2019
1 Schlüssel, Fundort: Schulhof Grundschule Schönenberg, am 05.11.2019
1 Brille, Fundort: Turnhalle Grundschule Schönenberg, am 05.11.2019
1 Kinderuhr, Fundort: Turnhalle Grundschule Schönenberg, am 05.11.2019

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 21. November 2019 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 16. Januar 2020, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 20. Februar 2020, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem Gedanken- und Informationsaustausch
am 19.11.2019 um 19.00 Uhr ins Pfarrheim Ruppichteroth eingeladen.
Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilderausstellung
von
Josef Hawle
im Rathaus Schönenberg
in der Zeit vom 14. November 2019 – 4. Januar 2020

Wir laden Sie recht herzlich zur Bilderausstellung in das Rathaus in Schönenberg ein. Der Künstler beschäftigt sich seit mehr als 40 Jahren mit der Malerei. Er ist ein deutscher Künstler, Maler und Grafiker, der zu den profiliertesten Vertretern der zeitgenössischen naiv-realistischen Malerei in Deutschland zählt.

Das Motto der Ausstellung lautet: „Naiver Realismus“.

 

Die Bilder von Herrn Josef Hawle vermitteln liebevolle Betrachtungen und Details eines farbenfrohen positiven Alltagslebens, ohne diese zu beschönigen. Die Lebensfreude, die sich in den Werken wiederfindet, fordert den Betrachter auf, mit seiner Umwelt in Dialog zu treten.

Die Eröffnung der Ausstellung, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen sind, findet statt am
                            Donnerstag, den 14. November 2019, um 16.00 Uhr.
Herr Josef Hawle wird den ganzen Nachmittag im Rathaus sein und Ihnen gerne Einzelheiten über die Bilder erzählen.
Sie können die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Rathauses besuchen:
                          Montag-Freitag:                                     8.30 Uhr - 12.00 Uhr
                          Dienstag zusätzlich:                             14.00 Uhr - 17.00 Uhr
                          Donnerstag zusätzlich:                        14.00 Uhr - 18.00 Uhr
         Der Künstler Herr Josef Hawle und die Gemeinde freuen sich auf Ihren Besuch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„KAFFEEKLATSCH“ für JUNG bis ALT
Das nächste Treffen des KAFFEEKLATSCHES findet am Dienstag den 12.11.2019 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Pfarrsaal Schönenberg, Am Kirchberg 3, 53809 Ruppichteroth-Schönenberg statt.
Unser Motto: Herr Horst Stolzenburg, Naturfotograf, kommentiert seine Fotos „Heimische Vogelwelt um Ruppichteroth“.
Das Team Kaffeeklatsch bestehend aus freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Schönenberg und Umgebung, das Kivi e.V. MiL-Team-Schönenberg und der Bürgerverein Schönenberg e.V. freuen sich auf Ihren Besuch.
Das nächste Treffen findet dann wieder am 10.12.2019 statt.
Bei Fragen wenden Sie sich an: info@buergerverein-schoenenberg.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Café Alte Schule
            
De Jrenzpöker van der Brölbaach spillen widder im Doorp !

Das Café Alte Schule in Ruppichteroth lädt am Freitag den 15. November um 19:00 Uhr zu einen Mundartabend 2019 in das Evangelische Gemeindehaus ein.  
Auf dem Programm stehen Anekdoten aus dem Doorp, vorgetragen von den
,, Döörper Strungsbüggeln“ und von den Jrenzpökern van der Brölbaach ein lehrreich-heiteres Ratespiel und das Theaterstück ,, Der Ühm ös duut, un nu?“

 Ühm Hännes ( Onkel Johannes ) war schon zu Lebzeiten ein Original, und es gibt so manche Anekdote über ihn zu erzählen. Doch auch nach seinem Tod sorgt er im beschaulichen Lüchsiefen noch für Aufregung. Eine ominöse Todesanzeige und der Hinweis auf ein geheimnisvolles Kästchen lassen die Gerüchteküche brodeln. Schließlich hat der Ühm posthum noch die ein oder andere Überraschung für die Hinterbliebenen auf Lager.

Auch in diesem Jahr haben die Jrenzpöker ein Programm zusammengestellt dass auf liebevolle Art zum Erhalt der hiesigen Mundart beitragen soll.
Die Gruppe hat dabei neben dem Bröltaler Platt auch das ,,hommersche“ und das „Döörper“ Platt im Visier, bildet der Brölbach im Bereich Bruchhausen- Röttgen doch die Grenze zwischen den Gemeinden Much, Nümbrecht und Ruppichteroth.
Die Organisatoren des Café Alte Schule und die ,,Jrenzpöker“ freuen sich auf zahlreiche Besucher im:
                              Evangelischen Gemeindehaus „ Arche“
                              in der Burgstraße 8,
                              Einlass ist um 18:00 Uhr.

Eintrittskarten zum Preis von 6€ erhalten Sie in Ruppichteroth in Angelikas Büchergarten, bei der VR Bank Rhein-Sieg und im Gemeindebüro der evangelischen Kirche.

Für Ihr leibliches Wohl ist an diesem Abend gesorgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinobesuch für jedermann in Asbach:
„Fisherman’s Friends“ – am 28. November 2019

Liebe Seniorinnen und Senioren,
liebe Freunde des Besuchs- und Begleitdienstes,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
der nächste Ausflug ins Kino findet am 28. November 2019 statt. Seien Sie wieder dabei und verbringen Sie einen schönen Nachmittag mit lieben Menschen.
Wir möchten alle Interessierten, egal ob Jung ob Alt, dazu einladen mit uns nach Asbach ins „Seniorenkino“ zu fahren. Das Kino bietet einen Film um 15.00 Uhr an. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, trinken wir ab 14.00 Uhr gemeinsam Kaffee. Der Eintritt beinhaltet Kaffee so viel Sie möchten und 1 Stück Kuchen. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 10,00 €. Das Kino ist ebenerdig, sodass Sie keine Treppen steigen müssen!
                                    Treffpunkt: 13.15 Uhr an der „Alten Post“ in Ruppichteroth.
Sofern Sie also Lust darauf haben, einen schönen Nachmittag mit netten Menschen zu verbringen, dann melden Sie sich bitte bis zum 22. November 2019 bei Dagmar Papenfuß-Sauerwein, Sekretariat des Bürgermeister, unter 02295-4921 an. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungs-wache Schönenberg “ und

 

2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“ für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“

 

Amtliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage mit Beteiligung der

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der derzeit

geltenden Fassung.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“ für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und der im Parallelverfahren erfolgenden Änderung des Bebauungsplanes zur Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“ werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Neubau einer

Rettungswache geschaffen.

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

 

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“ nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden

umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

 

18. November 2019 bis einschließlich 18. Dezember 2019

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), 53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden.

Zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“ für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

 

  1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“, „Rettungswache Schönenberg“, Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, den 30. Januar 2019, ergänzt am 11. September 2019

  2. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“, „Rettungswache Schönenberg“, Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, den 6. November 2018

  3. Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung – Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH-Gebiet Nr. DE-5110-301 „Brölbach“ zum Projekt: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost“, „Rettungswache Schönenberg“, Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, den 30. Januar 2019, ergänzt am 11. September 2019

  4. Baugrundgutachten zum Bauvorhaben „Neubau einer Rettungswache“, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 13, Flurstück 262 (mittlerweile Flurstück 264), 53809 Ruppichteroth, Bergstraße, Ingenieurgeologisches Büro Bohné, Bonn, den 22. September 2016

  5. Schallschutztechnisches Gutachten – Untersuchung der zu erwartenden Ge-räuschimmissionen im Zusammenhang mit der geplanten Rettungswache in Ruppichteroth-Schönenberg im Bebauungsplan „Nr. 2.01/3 Schönenberg Ost“, Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, den 28. Januar 2019

  6. Stellungnahme des Aggerverbandes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes.

  7. Stellungnahme der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.03.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  8. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.03.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  9. Stellungnahme des BUND im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 19.03.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  10. Stellungnahme der Eigenbetriebe Ruppichteroth (Abwasserbeseitigung) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  11. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.03.2019 zur 30. Änderung des Flächen-nutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  12. Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes

  13. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises Fachbereich 01.3 – Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  14. Stellungnahme des Einwenders / der Einwenderin (T1) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 06.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  15. Stellungnahme des Einwenders / der Einwenderin (T2) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 09.04.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

  16. Stellungnahme des Einwenders / der Einwenderin (T3) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 27.03.2019 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Umweltbelange/ Schutzgüter

Inhalt der Information

Quelle neben Umweltbericht

Mensch und seine Gesundheit

Lärm- und Schallschutzmaßnahmen, Erholung

 

Schalltechnisches Gutachten; Lageplan Außenanlagen; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T2 und T3)

 

Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild

 

Kulturlandschaften, Begrünung, Dachform

 

 

Einwender / Einwenderin (T1 und T3)

Schutzgebiete

FFH-Verträglichkeit; Niederschlagswasser

 

 

FFH-Vorprüfung; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes; BUND

Pflanzen, biologische Vielfalt

FFH-Verträglichkeit, Biotop, Ausgleich

 

 

FFH-Vorprüfung; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes; BUND; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T1 und T3)

Fläche

 

Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Wiesenfläche

Baugrundgutachten; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes; Begründung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes; Landwirtschaftskammer NRW; LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland; Einwender / Einwenderin (T3)

Tiere

FFH-Verträglichkeit, Artenschutz

 

 

FFH-Vorprüfung; Artenschutzprüfung Stufe 1; BUND

Boden

Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Bergbau, Ausgleichsmaßnahmen

 

 

Baugrundgutachten;

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes; BARBARA Rohstoffe GmbH; Bezirksregierung Arnsberg; Landwirtschaftskammer NRW; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T3)

Wasser

Abwasserbehandlung und Gewässerunterhaltung; FFH-Verträglichkeit; Grundwasserschutz; Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers

 

Baugrundgutachten; FFH-Vorprüfung; Aggerverband; BUND; Eigenbetriebe Ruppichteroth; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T3)

Luft und Klima

Erneuerbaren Energien; Begrünungsmaßnahmen

 

 

Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T3)

Kultur- und Sachgüter

Bodendenkmäler; Kulturlandschaften; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

 

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ; BARBARA Rohstoffe GmbH; LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

Vermeidung Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser

 

 

 

Lärm- und Schallschutzmaßnahmen; Nutzung Martinshorn; Abwasserbehandlung und Gewässerunterhaltung; FFH-Verträglichkeit; Grundwasserschutz; Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers; Abfallwirtschaft

 

Schalltechnisches Gutachten; Baugrundgutachten; FFH-Vorprüfung; Lageplan Außenanlagen; Aggerverband; BUND; Eigenbetriebe Ruppichteroth; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T2 und T3)

Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung

Einsatz erneuerbarer Energien; Energieeffizienz; dezentrale Erzeugung von Wärme und Strom

Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3; Einwender / Einwenderin (T3)

Wechselwirkung zwischen Umweltbelange

Versiegelung der Böden; Bodenfunktion; Bodenbeschaffenheit; Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers

Baugrundgutachten;

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes; Einwender / Einwenderin (T3)

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen

Gefährdungsbetrachtung

-

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingesehen werden. Darüber hinaus können sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Weiterhin können Sie Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an stephen.lang@ruppichteroth.de abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß

§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.