Nachrichten

 

 

- Stellenausschreibung
- Jahresbericht 2018 der Freiwilligen Feuerwehr
- Notarsprechtag
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d)
für die Eigenbetriebe – Geschäftsbereich Abwasser

Im Rahmen der Betriebsführung durch die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH erfolgt die Beschäftigung in 53809 Ruppichteroth, Brölstraße 5 (Arbeitsort).

Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

    • Abrechnung von Gebühren einschließlich Widerspruchs- u. Klageverfahren
    • Erstellung von Beitragsbescheiden
    • Mitarbeit bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen
    • Mitarbeit bei Auftragsvergaben (Angebotsbeiziehung, wirtschaftliche Auswertungen,
Auftragserteilung, Überwachung)
    • Verbuchung von Geschäftsvorfällen und Mitarbeit bei der Erstellung von Quartals-
berichten und Jahresabschlüssen

Eine spätere Änderung oder Erweiterung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r und/oder Verwaltungswirtin/-wirt bzw. eine vergleichbare Ausbildung, ggfls. alternativ eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
    • Praktische Berufserfahrung in dem Aufgabenbereich und Kenntnisse im Rechnungswesen, vorzugsweise mit SAP und dem CRM System Wilken-Energy
    • Fundierte Kenntnisse in Standardanwendungen von MS-Office
    • Kenntnisse in den erforderlichen Rechtsvorschriften (Kommunalabgabengesetz, Eigenbetriebsverordnung und kommunales Satzungsrecht) sind von Vorteil
    • Selbständige, flexible und ergebnisorientierte Arbeitsweise
    • Ausgeprägte Service- und Kundenorientierung
    • Teamfähigkeit
    • Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei entsprechender Qualifikation in die Entgeltgruppe 9a TVöD.

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Geschäftsführer der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Herrn Rolf Hänscheid, entweder telefonisch unter 02295/9070010 oder per E-Mail unter
Rolf.Haenscheid@gemeindewerke-ruppichteroth.de in Verbindung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 17.05.2019 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorüber-gehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresbericht 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Der Jahresbericht 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth ist auf der Internetseite
der Gemeinde Ruppichteroth (www.ruppichteroth.de) für alle Bürgerinnen und Bürger ab
sofort veröffentlicht.

Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen den Jahresbericht auch gerne in Papierform aus.
Sie können diesen an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die Gemeinde-
verwaltung sendet Ihnen diesen gerne zu. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der
Telefonnummer 02295-490.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 3. Mai 2019, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 27.04.2019 bis 03.05.2019

Samstag, 27. April 2019
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Berta-Apotheke, Olper Str. 111, 51491 Overath (Steinenbrück), 02204/73588
Sonntag, 28. April 2019
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Siebengebirgs-Apotheke, Dollendorfer Str. 7, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2010
Montag, 29. April 2019
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht (51581 Nümbrecht), 02293/6723
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Dienstag, 30. April 2019
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Neunkirchen), 02247/91790
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Herz-Apotheke, Hauptstr. 253, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/1323
Mittwoch, 1. Mai 2019
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/909120
Rathaus-Apotheke, Rathausallee 16, 53757 Sankt Augustin, 02241/203940
Donnerstag, 2. Mai 2019
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Freitag, 3. Mai 2019
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/383897
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl (51674 Wiehl), 02262/9567

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

Bekanntmachung

der Gemeinde Ruppichteroth
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019


Das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom

06.05.2019 bis 10.05.2019

während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags – freitags        08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags            14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags            14.00 Uhr – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


 2.  Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der vorgenannten Einsichtsfrist, spätestens

am 10.05.2019, bis 12.00 Uhr,

    beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 206 (Frau Winkler), Zimmer 208 (Herr Schmitt) oder Zimmer 221 (Herr Müller), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
    

 


In Zusammenhang mit Ihrem Antrags- bzw. Einspruchsrecht weise ich auf das Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2019 – 2 BvQ 22/19 hin. Demnach wurde entschieden, dass
    • bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17 a Europawahl-ordnung), sowie
    • bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
(§ 21 Europawahlordnung),
die Wahlrechtsausschlussgründe nach § 6a Absatz 1 Nr. 2 und 3 und § 6a Absatz 2 Nr. 1 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 6a Absatz 1 Nr. 2 und 3 Europawahlgesetz nicht anzuwenden sind.
Diese Regelungen enthalten Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten
Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unter-gebrachten Straftäter.

 3.  Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

spätestens zum 05.05.2019

eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-benachrichtigung.


 4.  Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises
oder
durch Briefwahl

teilnehmen.


 5.  Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in   
   das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei
   Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 05.05.2019
   oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europa-
   wahlordnung bis zum 10.05.2019 versäumt hat,


    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei
Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach
§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1
der Europawahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde
gelangt ist.

Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

24.05.2019, 18.00 Uhr,

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Eine telefonische Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig und kann daher nicht entgegengenommen werden.

Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth, www.ruppichteroth.de
besuchen, gelangen Sie ausgehend von der Startseite zum digitalen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.

Alternativ kann ein Wahlscheinantrag per E-Mail formlos an die Gemeinde Ruppichteroth übersandt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

claudia.winkler@ruppichteroth.de

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein-antrag noch bis zum

Wahltag (26.05.2019), 15.00 Uhr,

gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm

bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12.00 Uhr,

ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
noch bis zum

Wahltag (26.05.2019), 15.00 Uhr,

stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen

am Freitag,   den 24.05.2019 von 08.30 Uhr -  18.00 Uhr,
am Samstag, den 25.05.2019 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr, und
am Sonntag, den 26.05.2019 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,

geöffnet.

 6.  Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

    • einen amtlichen Stimmzettel,
    • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wer durch Briefwahl wählt,
    • kennzeichnet persönlich den Stimmzettel (bitte beachten: Sie haben eine
Stimme!),
    • legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,
    • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums,
    • steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
    • verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
    • übersendet diesen durch die Deutsche Post AG an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.


Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen ist.
In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel im Rahmen der Briefwahl ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ dahingehend zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am

Wahltag (26.05.2019), 18.00 Uhr,

eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 9. April 2019 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Umbenennung des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“

Der Rat der Gemeinde beschließt, den Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ mit sofortiger Wirkung in den Arbeitskreis „Senioren und Menschen mit Behinderung“ umzubenennen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Haushaltssatzung für die Jahre 2019/2020
    1. Ergebnisplan und Finanzplan 2019/2020 sowie Haushaltssatzung 2019/2020
    2. Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2021 bis 2023
    3. Investitionsliste für die Jahre 2019 bis 2023
    4. Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2019/2020

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, informiert über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat der Gemeinde, in der Zeit vom 18.03.2019 bis 09.04.2019 während der Dienstzeiten des Rathauses. Die Auslegung ist entsprechend den Vorschriften der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.03.2019 öffentlich bekannt gemacht worden.
Einsichtnahmen in dem ausgelegten Entwurf sind nicht erfolgt. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf sind in der Zeit vom 18.03.2019 bis 04.04.2019 nicht erhoben worden.

Die Vorsitzenden der Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen (= Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2019/2020 vor.

Nach weitergehender Diskussion wird über folgende in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019 gestellte und aufgrund notwendiger weitergehender Beratung in den Fraktionen vertagte Anträge zum Haushalt 2019/2020 abgestimmt:

SPD-Fraktion:

- Deckensanierung Gemeindestraßen
Die SPD-Fraktion des Rates der Gemeinde beantragt, den Haushaltsansatz für die Deckensanierung der Gemeindestraßen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in Höhe von 180.000,-- € um jeweils 100.000,-- € auf 280.000,-- € zu erhöhen.

einstimmig

 

- Zusammenschluss Bauhöfe
Die SPD-Fraktion des Rates der Gemeinde beantragt, den bereits vor Jahren diskutierten Zusammenschluss der Bauhöfe von Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much erneut zu prüfen bzw. entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, wie damals geplant, die Bauhöfe zusammenzulegen.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE

FDP-Fraktion:

- Neubau Rad-/Gehweg in Ruppichteroth Brölaue
Die FDP-Fraktion des Rates der Gemeinde beantragt, dass das Projekt „Neubau Rad-/Gehweg“ in Ruppichteroth Brölaue nicht weiterverfolgt und der Abschnitt kombinierter Rad-/Gehweg vom Huwil-Center bis Eitorfer Straße vorerst zurückgestellt und abweichend von der ursprünglichen Antragstellung der FDP-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019, im Jahre 2021 wieder aufgegriffen wird.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Frak-tion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion,
3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

- Verkleinerung des Gemeinderates
Die FDP-Fraktion des Rates der Gemeinde beantragt unter Bezug auf das Kommunalwahlgesetz NRW die Zahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde von 30 auf 28 zu reduzieren.

Bürgermeister Loskill schlägt vor, diesen Antrag in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Gemeinde zu vertagen, bis die derzeit auf Landesebene in der Beratung befindliche Reform des Kommunalwahlgesetzes NRW in Kraft getreten ist.

Über den Vorschlag des Bürgermeisters wird abgestimmt.

einstimmig

- Wohnbauflächenkonzept
Die FDP-Fraktion des Rates der Gemeinde beantragt, im Doppelhaushalt 2019/2020 einen Betrag zur Erstellung bzw. Fortschreibung eines Wohnbauflächenkonzeptes aufzunehmen.

Bürgermeister Loskill führt zu diesem Tagesordnungspunkt detailliert aus und schlägt dem Rat der Gemeinde folgenden Beschlussvorschlag vor:

Der Rat der Gemeinde beschließt die Anberaumung eines Workshops zur Erarbeitung von Suchräumen für die perspektivische Ausweisung von Wohnbauflächen. Neben dem Bürgermeister und Vertreter-/innen der Verwaltung werden je zwei Mitglieder der Fraktionen des Rates der Gemeinde dem Workshop angehören. Der vorgenannte Antrag der FDP-Fraktion soll in diesem Workshop erörtert werden. In den Haushalt 2019/2020 werden keine Mittel zur Erstellung bzw. Fortschreibung eines Wohnbauflächenkonzeptes, wie zuvor von der FDP-Fraktion beantragt, aufgenommen.

einstimmig

Daran anschließend erfolgt die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten Haushaltssatzung für die Jahre 2019/2020 1 - 4:

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses,

1
Ergebnisplan und Finanzplan 2019/2020 sowie Haushaltssatzung 2019/2020


1.1
den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019 dargestellten Veränderungen bzw. der zuvor aufgeführten Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2019/2020.
                                                                          2019                          2020
Hiernach wird im Ergebnisplan der

        Gesamtbetrag der Erträge auf               19.694.723 EUR  20.498.997 EUR
        Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  21.477.135 EUR  21.550.528 EUR

festgesetzt.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 3 Enthaltungen der Frak-tion Bündnis 90/Die Grünen

 

1.2
den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019 dargestellten Veränderungen bzw. der zuvor aufgeführten Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2019/2020.

Hiernach werden im Finanzplan der
              
                                                                           2019                          2020
      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
      laufender Verwaltungstätigkeit auf   18.444.480 EUR   19.386.670 EUR
                                      

                                                                           2019                          2020
      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
      laufender Verwaltungstätigkeit auf   19.910.935 EUR   19.773.555 EUR

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
       der Investitionstätigkeit auf                 6.682.160 EUR     4.801.630 EUR

       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
       der Investitionstätigkeit auf                 6.282.940 EUR    3.873.655 EUR   

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
       der Finanzierungstätigkeit auf            1.643.200 EUR        186.000 EUR

 


       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
       der Finanzierungstätigkeit auf             1.530.100 EUR       801.200 EUR

festgesetzt.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

1.3
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019 dargestellten Veränderungen bzw. der zuvor auf-geführten Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2019/2020.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion
DIE LINKE, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

1.4
Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020

 

die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020.Fassung.

In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:

 


a)
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
                                                            2019                     2020
                                                        875.300 EUR         186.000 EUR   
festgesetzt.

 


b)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
                                                            2019                     2020
                                                                   0 EUR       3.420.600 EUR
festgesetzt.

 


c)
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
                                                            2019                     2020
                                                      1.782.412 EUR      1.051.531 EUR
festgesetzt.

 

 

 


d)
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
                                                             2019                    2020
                                                     27.000.000 EUR     28.000.000 EUR
festgesetzt.

 


e)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festgesetzt:
                                                                                    2019        2020

 


1.
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

275 v.H.

300 v.H.

 


2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
525 v.H.
540 v.H.

 

 

3.
für die Gewerbesteuer auf
450 v.H.
500 v.H.


Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE,
7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen


2
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2021 bis 2023


das im Entwurf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2021 bis 2023 unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2019 dargestellten Veränderungen bzw. der zuvor aufgeführten Beratungsergebnisse.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE,
7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen

3
Investitionsliste für die Jahre 2019 bis 2023

die Investitionsliste für die Jahre 2019 bis 2023.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE,
7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen

 

4
Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2019/2020

den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE,
7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen

 


Tagesordnungspunkt:
Gebührenermittlung für die Abnahme und Verplombung eines Zwischenzählers zur Abrechnung von Abwassergebühren;
hier: Erlass eines 1. Nachtrages zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses und des Betriebsausschusses,

    1. für die „Abnahme und Verplombung von Zwischenzählern bzw. Abwassermesseinrichtungen“ eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,- € festzusetzen,

    2. den Erlass eines 1. Nachtrages zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde
Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Hierdurch wird gemäß vorgenannter Ziffer 1 die neue Tarif-Nr. 13 c) in die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 11.12.2001 mit der Bezeichnung „Abnahme und Verplombung von Zwischenzählern bzw. Abwassermesseinrichtungen“ in Höhe einer Gebühr von 45,-- € aufgenommen.

einstimmig    

Hinweis:
Der 1. Nachtrag zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth vom 19. April 2019, Kalenderwoche 16, öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnungspunkt:
Grundschulverbund Winterscheid Schönenberg;
hier: Umwandlung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote „Schule von 8-1“
         und „13plus“ in eine Offene Ganztagsschule (OGS) zu Beginn des Schuljahres
         2019/2020

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport:

a)
Die Einführung einer Offenen Ganztagsschule einschließlich der darin integrierten weiteren Betreuungsform „Übermittagsbetreuung“ im Rahmen des Grundschulverbundes Winterscheid Schönenberg mit einer Betreuung jeweils an den Grundschulstandorten Winterscheid und Schönenberg mit Beginn des Schuljahres 2019/2020.

Die Einführung erfolgt vorbehaltlich einer Förderung aufgrund des bei der Bezirks-regierung Köln eingereichten Antrages auf „Gewährung einer Zuwendung und einer Zuweisung von Lehrerstellenanteilen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (inkl. Betreuungspauschale) zum Schuljahr 2019/2020“ (= Landesmittel).

b)
Der einstimmige Beschluss der Schulkonferenz des Grundschulverbundes Winterscheid Schönenberg auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption wird verbunden mit dem Einführungsbeschluss zur Kenntnis genommen.

 

c)
Der Übernahme der Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule im Rahmen des Grundschulverbundes Winterscheid Schönenberg an die Fördervereine „Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Winterscheid e.V.“ und „Verein der Freunde und Förderer der GGS Schönenberg e.V.“ wird zugestimmt.

d)
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der zuvor unter den Buchstaben a) – c) aufgeführten Beschlussfassung

-
die bestehende „Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich einschließlich der darin integrierten weiteren Betreuungsform Übermittags-betreuung vom 18.06.2007“ anzupassen und dem Rat der Gemeinde zwecks Beschlussfassung zum Erlass vorzulegen,

-
eine Kooperationsvereinbarung mit den zuvor unter Buchstabe c) auf-geführten Fördervereinen der beiden Grundschulstandorte als Träger der
Offenen Ganztagsschule im Rahmen des Grundschulverbundes Winterscheid Schönenberg abzuschließen.


einstimmig

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

- Strombelieferung für gemeindliche Gebäude einschließlich Straßenbeleuchtung ab dem 01.01.2020.