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Achtsam mit Hunden in der Natur unterwegs!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Frühlingszeit beginnt, die Natur erwacht, neues Leben regt sich! Locken die ersten Sonnenstrahlen macht es besonders Freude, mit dem Hund in Wald und Wiese spazieren zu gehen.
 
"Doch gerade jetzt ist mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen. Und es beginnt die Zeit, in der sich die in der freien Natur lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten", darauf macht Dr. Klaus Mann, Leiter der Abteilung Tiergesundheit des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam.
 
Grundsätzlich gilt, dass der Hundehalter beziehungsweise die Hundehalterin, den Hund unter Kontrolle haben muss. Eine Anleinpflicht besteht allerdings "nur" abseits befestigter Waldwege und grundsätzlich in einem Naturschutzgebiet, wie zum Beispiel dem Siebengebirge. Hier dürfen Menschen und Hunde aber auch generell nicht die Wege verlassen. Wenn die Vierbeiner auf Wegen außerhalb der Naturschutzgebiete frei laufen dürfen, ist "ein besonders achtsames Verhalten an den Tag zu legen", so Dr. Klaus Mann.
 

 

 



Denn freilaufende Hunde stellen im Frühling für Wildtiere eine besonders große Gefahr dar: trächtige Tiere können schon bei ihrem Anblick in panikartige Flucht versetzt werden. Schwere Verletzungen oder Totgeburt aufgrund Überanstrengung können die Folge sein. Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet: sie sind in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig und stellen auch für die Hunde leichte Beute dar, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.
 
Ebenso werden auch immer wieder landwirtschaftliche Nutztiere, wie Schaf- und Rinderherden Opfer jagender Hunde. Dies kann für die Besitzer der Herden – infolge von Fehlgeburten oder tierärztlichen Behandlungskosten –ein hoher wirtschaftlicher Schaden bedeuten.
 
Wie kann ich mit dem eigenen Hund kontrolliert und achtsam durch die Natur gehen? Der Schlüssel dafür ist eine gute, dem Hund angemessene Erziehung. "Wer sich dies nicht alleine zutraut, kann sich an zertifizierte Hundeschulen wenden", rät Dr. Klaus Mann.
 
 
 
Information:
Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen gelten nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.
 
Hundehalter, die sich als "unbelehrbar" erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen.