Nachrichten

 

 

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Montag, dem 4. März 2019 (Rosenmontag), ganztägig geschlossen. Das Bröltal-Bad ist an Weiberfastnacht, 28.02.2019,    8.00 – 12.00 Uhr (kein Warmbadetag) und am Rosenmontag, 04.03.2019,    6.00 – 8.00 Uhr (kein Vereinsschwimmen) zu den genannten Zeiten geöffnet. An allen anderen Tagen ist lt. Plan geöffnet.

 

 

- Bürgersprechstunde Ordnungsamt und Polizeibezirksdienst
- Fundsachen
- Warnsirenen Probealarm
- Bereitschaftsdienste
- Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes


Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im März finden jeweils dienstags am
12. und 26. März 2019, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der
Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

Schlüsselbund, Fußhollen, 6. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesweiter Probealarm für Warnsirenen und Warn-App „NINA“
hier: Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall

 

Während die samstäglichen Tests der Warnsirenen nichts Ungewöhnliches mehr sind, wird
der landesweite Probealarm am Donnerstag, den 07. März 2019, schon eher auffallen.
Diese halbjährliche Prüfung der Sirenen findet im ganzen Land Nordrhein-Westfalen immer am 1. Donnerstag im März und im September statt.

Durch die Übung soll die volle Funktionsfähigkeit der Systeme zur Warnung der Bevölkerung
überprüft werden. Auch die Warn-App „NINA“ wird getestet.
Zudem möchte die Kreisleitstelle die Bürgerinnen und Bürger an die Bedeutung der Sirenen-  signale erinnern.

Um etwa 10:00 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet mehr als 300 Sirenen im Abstand von
fünf Minuten die folgenden Signale abgeben:

Die einzelnen Sirenen-Signale klingen wie folgt:

 

 

So sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:

 -  geschlossene Räume aufsuchen
 -  Fenster und Türen schließen
 -  Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
     -  Radio Bonn/Rhein-Sieg (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2;
        107,9 MHz)
 -  auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
 -  die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen.

Da es sich am 07. März 2019 nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichts-
maßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.

An den Warnton schließt sich deshalb der Entwarnton in Form eines einminütigen, durch-
gängigen Heultons an:

Technisch bedingt wird dieses Signal in Teilen von Hennef, Eitorf und Siegburg jedoch noch nicht zu hören sein.

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Durchsage getestet.
Das bedeutet, die Feuerwehr schaltet sich bei Radio Bonn/Rhein-Sieg direkt live in das
laufende Programm, um wichtige Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Zudem wird die kostenlose Warn-App „NINA“ (Notfall-, Informations- und Nachrichten-App) in diesem Zusammenhang getestet.
Hierüber können Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahr- stoffen oder ähnlichen Unglücksfällen die Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones direkt
warnen. Wer diese Warn-App auf seinem Gerät installiert hat, bekommt die Probewarn-
meldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf seinem Smartphone
angezeigt.

PC-Nutzerinnen und -Nutzer können ebenfalls Warnmeldungen empfangen.

 

 

 


Unabhängig vom großflächigen Probealarm werden in Windeck, Wachtberg, Swisttal,
Troisdorf und Siegburg auch weiterhin an Samstagen zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr
turnusmäßig die Feuerwehrsirenen getestet. In Siegburg läuft der Probealarm der Feuerwehr
aufgrund einer besonderen Regelung um 12:30 Uhr.

Dabei ist dann folgendes Signal zu hören:

Nähere Informationen zum Probealarm der Warnsysteme und zum landesweiten Warntag
im September gibt es auf der Internetseite des Innenministeriums für das Land Nordrhein-
Westfalen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 02.03.2019 bis 08.03.2019

Samstag, 2. März 2019
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Falken-Apotheke, Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustin (Hangelar), 02241/203216
Sonntag, 3. März 2019
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Montag, 4. März 2019
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620
Dienstag, 5. März 2019
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Glocken Apotheke, Hermann-Ehlers-Str. 61, 53840 Troisdorf (Friedrich-Wilhelm-H.), 02241/804689
Mittwoch, 6. März 2019
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
Schloss-Apotheke, Birlinghovener Str. 8, 53757 Sankt Augustin (Birlinghoven), 02241/333300
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Donnerstag, 7. März 2019
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Freitag, 8. März 2019
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landsknecht-Straße 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ und
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“;
    a) Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
    b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Zu a)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 beschlossen, ein Verfahren zur 30. Änderung des Flächen-nutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ sowie ein Verfahren zur Einleitung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ durchzuführen.

Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.

Zu b)
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die
bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes sicherzustellen. Die Gemeinde Ruppichteroth ist ein strategisch
bedeutender Standort für die Rettungswachenversorgungsbereiche (RWVB). Um die
Versorgung des nördlichen und östlichen Kreisgebietes zu optimieren, wird daher die
Verlegung der derzeit im Hauptort Ruppichteroth bestehenden Rettungswache in einen
Neubau in der Ortslage Schönenberg geplant. Ziel der 30. Änderung des Flächen-nutzungsplanes und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost
ist es, auf dem Vorhabengrundstück die Errichtung einer Rettungswache zu ermöglichen.

Für die Verfahren zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ und zur Einleitung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit soll frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Der von den Verfahren betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom

11. März 2019 bis zum 11. April 2019

gegeben.

Die Stellungnahme kann schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg – Rathaus, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, gesandt oder während der Publikumszeiten

    montags bis freitags         von     08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    dienstags             von     14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
    donnerstags             von     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

in Zimmer 106 des Rathauses zur Niederschrift erklärt werden. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Verfahren unberücksichtigt bleiben können. Die Entwürfe der beiden Verfahren können während der Publikumszeiten innerhalb der v.g. Frist in Zimmer 106 des Rathauses sowie auf der gemeindlichen Homepage unter www.ruppichteroth.de (Rubrik „Aktuell“ – „Amtliche Bekanntmachungen“ – „Beteiligung der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch“) eingesehen werden.

Nachstehend sind die Geltungsbereiche der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ abgedruckt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.