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- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Bröltal-Bad
- Straßenreinigung in der Gemeinde
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.
In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 30. November 2018.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen oder Ihre Anmeldung über das Internetportal „Little Bird“ (https://portal.little-bird.de)
vorzunehmen. Dort können Sie Ihr Kind auch für mehrere Einrichtungen anmelden und Ihre Prioritäten vermerken.


Elterninitiative Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde

Winterscheid
Zum Ortsiefen 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247-5990
E-Mail-Adresse: leitung@wirbelwinde.de
Ansprechpartnerin: Frau Claudia Klein

Wir sind ein dreigruppiger Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 0 und 6 Jahren. Unser modernes Haus ist auf zwei Ebenen gebaut und die Kinder sind in altershomogenen
Gruppen untergebracht.
Da wir ein zertifizierter Bewegungskindergarten sind, bieten wir den Kindern täglich
zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an.
Diese Angebote nutzen die Kinder in den Spielbereichen im gesamten Haus.
An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.
Jede Woche (donnerstags) besuchen die „Großen“ die große Schulturnhalle, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen. Die „Kleineren“ gehen donnerstags in unsere Turnhalle.
Für die Kinder setzen wir an diesen Tagen spezielle Impulse zur weiteren Erprobung der
Grobmotorik.
Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.
Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.
Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.
Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf www.wirbelwinde.de
oder auch gern persönlich bei unserer Kindergartenleiterin Claudia Klein unter 02247-5990.

Katholischer Kindergarten St. Servatius

Winterscheid
Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth                        
Telefon: 02247-2200
E-Mail-Adresse: KigaStServatius@web.de
Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglich-keit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an.
Unser pädagogisches Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und der
Reggio-Pädagogik. Seit September 2017 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten
KITA Vital.

Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung ist eine zentrale Aufgabe in unserem Kindergarten. Gesundheitsförderung heißt für uns, die Entwicklung eines jeden durch gesunde Ernährung, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, regelmäßige Entspannungsangebote und die Stärkung des kindlichen Selbstvertrauens zu fördern.

Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.
Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die    Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Weitere Informationen finden auf: www.katholische-kita-winterscheid.de.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind unsere
Einrichtung zeigen können.

 

Katholischer Kindergarten St. Severin

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-5115
E-Mail-Adresse: kath_kiga_st_severin@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Rebecca Lucaci

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Wir bieten 60 Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren an.
Die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 16.00 Uhr.

Unser Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und in Anlehnung an die Reggio-Pädagogik. Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige, kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.

Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken
und es wachsen zu lassen.

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und
Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen
Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander
und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.
Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur,
Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.
Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen
selbständiges Handeln zu.

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr
über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Seit Oktober 2016 haben wir  in unserer Einrichtung eine Köchin, die täglich das Mittagessen frisch zubereitet.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.
Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

 

Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel

Büchel
Alte Schule 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-1274
E-Mail-Adresse: kgbuechel@gmx.de
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs

Wir sind eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe für
20 Kinder von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 bis 14.00 Uhr an.
Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule.

 

Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel Auf-
forderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche Räum-
lichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital
(www.kivi-ev.de) Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesund-
heit und Bildung als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeits-
alltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende
Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und
Koordination.

Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe zu kommen.
So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben stellen.
Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Entwicklung und
das Wohlbefinden eines jeden Kindes.
„Alles braucht Z e i t:
erkennen, begreifen, verstehen ….
Kinder sind n e u in dieser Welt, sind n e u g i e r i g.
Sie wollen verstehen: genau betrachten, immer wieder sehen,
Vertraut werden - zuhören - Unterschiede wahrnehmen …
Sie wollen begreifen: anfassen -  fühlen - schmecken - riechen“  
(Anne Kettner-Grosbüsch)

Neugierig geworden? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein!

 

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth
                    
Am Kindergarten 4
53809 Ruppichteroth
Telefon-Nr.: 02295-1230
E-Mail-Adresse: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de
Leitung: Frau Birgit Kerstgens
Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 110 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll    betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit      vorbereitet. Zusätzlich zu unseren U3 und Ü3 Gruppen betreuen wir in jeder Gruppe Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einzelintegration). In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene            Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine           Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien                  verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können.     

Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen              Förderbedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unterstützen.
Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein. Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigenverantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und und ihrer Selbstständigkeit.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich. Bitte vereinbaren      Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind in aller Ruhe die Einrichtung       zeigen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

 

Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg

Schönenberg
Auf der Burghardt 7
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-2137
E-Mail: oekumenischekita-schoenenberg@t-online.de
Homepage: www.oekumenische-kita-spatzennest.de
Leitung: Doris Heimann, Anja Hensel

Die  „Ökumenische Kita Spatzennest“ ist eine viergruppige Einrichtung am Ortsrand von Schönenberg gelegen.
Derzeit betreuen wir mit 15 pädagogischen Fachkräften 71 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

Unser pädagogisches Konzept beruht in erster Linie auf den Schwerpunkten Bewegung,    religiöse Erziehung und Förderung der Kommunikationsfähigkeit.
Unser Ziel ist es, die Kinder dabei zu unterstützen zu selbstbewussten und selbständigen Menschen heranzuwachsen, die ihre Talente erkennen und entfalten können.
Dabei spielt Beteiligung der Kinder eine große Rolle. Wir arbeiten nach dem sog. „Offenen Konzept“, d.h. die individuellen Bedürfnisse der Kinder stehen im Mittelpunkt unserer
Planung. Die Räume sind als Funktionsräume eingerichtet und geben den Kindern Raum
zur Entfaltung ihrer Kreativität und ermöglichen Selbstbildungsprozesse.
So gibt es eine „Baustelle“ in der die Kinder großflächig mit verschiedenen Materialien
bauen können und u.a. wichtige Erfahrungen zu physikalischen Grundsätzen, aber auch zur
Teamarbeit machen können. In der „Kunstwerkstatt“ stehen den Kindern mannigfaltige
Produkte zur Entfaltung ihrer Kreativität zur Verfügung, aber auch gezielte Angebote im
Bereich Werken und Kunst werden gerne genutzt.

 


Des Weiteren gibt es bei uns einen großen Rollenspielbereich, genannt „Nimmerland“, einen Bewegungsraum, einen Forscherraum und das sog. „Restaurant“, in dem die Kinder früh-
stücken und zum Teil Mittag essen.
Unsere jüngsten Kinder (1 bis 3 Jahre) werden in einer separaten U3-Gruppe, dem „Mäuse-
nest“, ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend betreut.
Unser naturnahes, großzügig gestaltetes Außengelände bietet Raum für die körperliche,          geistige und seelische Entwicklung unserer Kinder.
Eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die individuell genutzt werden können und viele Gelegenheiten zum Klettern, Springen, Balancieren, Kriechen, Laufen, Rutschen sowie Schaukeln geben, steht unseren Kindern zur Verfügung. Es gibt viele Bäume und Sträucher, die zum Klettern und Verstecken anregen.
Erweitert werden die Spielmöglichkeiten durch den unmittelbar an das Kita-Gelände an-    grenzenden Wald, der zu Ausflügen und Naturerfahrungen einlädt. Begleitet von einer
Sozialpädagogin und einem Erlebnispädagogen erkunden unsere Kinder in Kleingruppen
mindestens einmal wöchentlich das Waldgebiet.

Wir arbeiten mit dem Frühförderzentrum Much zusammen, sodass Kinder mit besonderem Förderbedarf in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden können (z.B. Ergotherapie und Logopädie).

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Wochenstunden.

Gerne können Sie uns besuchen, um sich persönlich ein detailliertes Bild von unserer Ein-
richtung zu machen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad AKTUELL
Wellness-Nacht
Am Freitag, dem 30. November 2018, startet die Wellness-Nacht um 19.00 Uhr.
Baden im Kerzenschein bei angenehmen 32° C Wassertemperatur,
   entspannende Musik inkl. Beleuchtung,
   Bar mit leckeren Cocktails.

Eintritt:     19,50 € / Person
inklusive:     Begrüßungstrunk und Buffet (Wellness-Massage zubuchbar)
ACHTUNG:    Die Veranstaltung ist auf 50 Personen begrenzt.

Das Bröltal-Bad-Team freut sich auf Sie!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung
in der Gemeinde
Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Mittwoch, dem 24. Oktober 2018,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 20.10.2018 bis 26.10.2018

Samstag, 20. Oktober 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Sonntag, 21. Oktober 2018
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (St. Augustin - Buisdorf), 02241/50280
Montag, 22. Oktober 2018
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Kaiser-Apotheke, Kaiserstr. 71, 53721 Siegburg, 02241/50528
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155
Dienstag, 23. Oktober 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Mittwoch, 24. Oktober 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
Donnerstag, 25. Oktober 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Freitag, 26. Oktober 2018
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz


Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des               Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der                       Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle
Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten
Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2019 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2020      volljährig werden (Geburtsjahrgang 2002).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In-                    formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn            die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erst-                maligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der                          Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten-              übermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, eingelegt
werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk


Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft


Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:

    1. Vor- und Familienname,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort,
    3. Geschlecht,
    4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
    7. Sterbedatum.

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

 

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Lohmar und
Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth und Windeck über die Wahrnehmung eines gemeinsamen
Ordnungsaußendienstes


Zwischen den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck ist aufgrund der
§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW),
in der zur Zeit geltenden Fassung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes abgeschlossen worden.

Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreis mit Datum vom
10.10.2018 gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW aufsichtsrechtlich genehmigt und am 13.10.2018 gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau und Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.
Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW
i.V.m. § 11 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft
getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des
Rhein-Sieg-Kreis durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren


Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Oktober 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Verpflichtung von zwei sachkundigen Bürgern

Ausschussvorsitzender Martin Groeger verpflichtet die sachkundige Bürgerin der
FDP-Fraktion, Carmen Gummersbach, und den sachkundigen Bürger der CDU-Fraktion,
Jörg Bosbach, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen a.F. (GO NRW) vorgeschriebenen feierlichen Form.


Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“

Frau Alex informiert in ihrer Funktion als 1. stellvertretende Sprecherin des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ die Ausschussmitglieder über die aktuellen Projekte des Arbeitskreises. Sie berichtet über die letzte Sitzung des Arbeitskreises, bei der das Konzept eines ZWAR-Netzwerkes vorgestellt wurde. In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises soll entschieden werden, ob in der Gemeinde Ruppichteroth ebenfalls ein solches Netzwerk gebildet werden soll.

Des Weiteren bittet Frau Alex nochmals im Namen des Arbeitskreises für eine schnelle Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen im Gemeindegebiet.

Ebenfalls gibt sie den Ausschussmitgliedern einen Überblick über die laufenden und geplanten Projekte des Cafés Alte Schule.

Ein weiteres Projekt, welches dem Arbeitskreis besonders am Herzen liegt, ist die
Verwirklichung eines Mittagstisches für Senioren in der Mensa der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth am Standort Ruppichteroth. BM Loskill erläutert in diesem Zusammenhang, dass er einen Gesprächstermin mit der Schulleitung vereinbaren wird, um das Vorhaben nochmals zu besprechen. Es liegen ihm neue Erkenntnisse vor, die die Umsetzung des Projektes vereinfachen würden.

Abschließend berichtet Frau Alex den Ausschussmitgliedern über die Aktivitäten des
Begleit- und Besuchsdienstes. Leider sind momentan nur ein paar wenige Ehrenamtliche aktiv, wodurch es schwierig ist, die vielen Aufgaben des Begleit- und Besuchsdienstes zu erfüllen.
 
Anschließend beantwortet Frau Alex die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

BM Loskill erläutert den Ausschussmitgliedern die aktuellen Zahlen im Bereich „Unterbringung von Flüchtlingen“.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth

BM Loskill verweist auf die der Einladung beigefügten Anlage des Kreisjugendamtes zur aktuellen Kindergartenbedarfsplanung und erläutert die dort aufgeführte Tabelle.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

    • Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Vergabe von Architektenleistungen

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 02. Oktober 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner

Zu der unter Tagesordnungspunkt 14 (Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße
„Sonnenhang“ in der Ortslage Ruppichteroth) vorgesehenen Beratung und Beschlussfassung legt ein Einwohner seine Eindrücke von der Verkehrssituation in der Straße „Sonnenhang“ dar und bittet darum, geeignete Maßnahmen zeitnah umzusetzen.
    

Tagesordnungspunkt:
Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes im Rhein-Sieg-Kreis

Der Rat der Gemeinde beschließt, Gemeindevertreterin Karin Fischer von der CDU-Fraktion als Stellvertreterin von Gemeindevertreterin Rita Winkler, ebenfalls von der CDU-Fraktion, in die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes im Rhein-Sieg-Kreis zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Sie endet vorzeitig, wenn die Gemeindevertreterin Karin Fischer vor Ablauf der Legislaturperiode als Mandatsträgerin im Rat der Gemeinde Ruppichteroth ausscheidet. Sondergesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Projekt "Stolpersteine" zur Erinnerung an die im Nationalsozialismus ermordeten jüdischen Bürgerinnen und Bürger;
hier: Antrag der Schulgemeinschaft der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth

Frau Beate Salz vom Schulleitungsteam der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth und Herr Wolfgang Eilmes als Bürger der Gemeinde erläutern, wie es zur Entwicklung des Projektes „Stolpersteine“ gekommen ist. Das Projekt mündet in dem vorliegenden Antrag der Sekundarschule, dessen Inhalt sich im nachstehenden Beschluss wiederfindet.

Der Rat der Gemeinde stimmt dem Antrag der Schulgemeinschaft der Sekundarschule
Nümbrecht Ruppichteroth vom September 2018 zu, zur Erinnerung an die im National-sozialismus ermordeten jüdischen Bürgerinnen und Bürger sogenannte „Stolpersteine“ legen zu dürfen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verlegung von „Stolpersteinen“ auf den Gehwegen oder Straßen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth zu schaffen und hierüber dem Rat der Gemeinde zu berichten bzw. eventuelle ergänzende Beschlüsse durch den Rat oder seiner Ausschüsse einzuholen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Kreishaushalt 2019/2020
- Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, den Bürgermeister zu beauftragen, zum Entwurf des Kreishaushalts 2019/2020 und der darin vorgesehenen Festsetzung der Kreisumlagesätze die Zustimmung der Gemeinde Ruppichteroth zu erteilen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Erlass eines 1. Nachtrages


Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, den 1. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig

Hinweis:
Der 1. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Oktober 2018, Kalenderwoche 41, öffentlich bekannt gemacht

Tagesordnungspunkt:
Ausbau der Hauptstraße in Winterscheid
a) Bericht über die Informationsveranstaltung
    vom 10.9.2018
b) Durchführung eines Workshops
c) Durchführung einer Einwohnerversammlung

Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde
    a) den Bericht über die am 10.09.2018 stattgefundene Informationsveranstaltung zur Kenntnis zu nehmen,
    b) die Durchführung des Workshops für Ende November 2018 anzuberaumen,
    c) eine Einwohnerversammlung im Februar 2019 durchzuführen.

einstimmig

Für die zuvor unter Buchstabe c) beschlossene Einwohnerversammlung, benennen die Frak-tionen des Rates der Gemeinde folgende Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen:

Fraktion
Vertreter/in
Stellvertreter/in
CDU-Fraktion
Gemeindevertreter
Jochen Breuer
Gemeindevertreter
Martin Groeger

SPD-Fraktion
Gemeindevertreter
Dirk Düster
Gemeindevertreter
Richard Rohs

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gemeindevertreter
Werner Hainke
Gemeindevertreterin
Ellen Sieber

FDP-Fraktion
Gemeindevertreter
Klaus-Peter Smielick
Gemeindevertreter
Harald Jarkulisch

Fraktion DIE LINKE
Gemeindevertreter
Frank Kemper
Gemeindevertreter
Dirk Wichmann

 

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 24.520.725,49 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 126.845,03 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:


Zuführung in die allgemeine Rücklage
126.845,03 €

einstimmig

Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2017 des Abwasserbetriebes Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.

 

 

 

 


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 312.069,21 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 4.510,40 € fest und beschließt, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.

einstimmig

Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2017 des Energiebetriebes Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.


Tagesordnungspunkt:
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung- der Gemeinde Ruppichteroth

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde
den Erlass einer neuen Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – und damit die Satzung vom 8.12.1986 zu ersetzen.

einstimmig

Hinweis:
Die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Oktober 2018, Kalenderwoche 41, öffentlich bekannt gemacht.


Tagesordnungspunkt:
Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Erlass einer neuer Satzung über die     Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) und damit die vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth am 15.12.1986 beschlossene Satzung zu ersetzen.

einstimmig

Hinweis:
Die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Oktober 2018, Kalenderwoche 41, öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnungspunkt:
Neufassung der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth

Aufgrund des Vertagungsbeschlusses in der Sitzung des Betriebsausschusses am 25.09.2018 entfällt eine weitergehende Behandlung dieses Tagesordnungspunktes durch den Rat der
Gemeinde.


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde entscheidet aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0280 vom 20.08.2018 als Anhänge 2 bis 7 beigefügten Stellungnahmen aus der Beteiligung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, sowie der angehörten Ausrichter der Veranstaltungen -wie aus der dieser Niederschrift beigefügten Anlage 4 ersichtlich-.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 15 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aufgrund von öffentlichem Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 15 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE

Hinweis:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Oktober 2018, Kalenderwoche 41, öffentlich bekannt gemacht.

 


Tagesordnungspunkt:
Charta für die gemeinsame Zukunftsstrategie

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus:

    a) Der Rat der Gemeinde unterstützt die „Charta für die gemeinsame Zukunftsstrategie“.

    b) Der Rat der Gemeinde stimmt der Einreichung eines gemeinsamen Projektbogens „Mobilität in einer neuen Ebene“ bei der Regionale 2025-Agentur zu.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Verkehrsberuhigungsmaßnahme in der Straße "Sonnenhang" in der Ortslage Ruppichteroth

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 27.09.2018
beschlossen, vor einer weiteren Beratung dieses Tagesordnungspunktes in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses eine öffentliche Ortsbegehung in der Straße „Sonnenhang“ in der Ortslage Ruppichteroth durchzuführen.

Daran anknüpfend beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, nach der vorgenannten Ortsbegehung mit an-schließender weiterer Beratung im Ausschuss für Planung und Umweltschutz, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, bis zu der Ortsbegehung weitere Stellungnahmen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, des Rettungsdienstes und des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises einzuholen.

einstimmig

Für die zuvor beschlossene Einwohnerversammlung benennen die Fraktionen des Rates der Gemeinde folgende Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen:

Fraktion
Vertreter/in
Stellvertreter/in
CDU-Fraktion
Gemeindevertreter
Thomas Schmidt
Gemeindevertreter
Christoph Schmidt

SPD-Fraktion
Gemeindevertreter
Senthan Shanmugarajah
Gemeindevertreter
Richard Rohs

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gemeindevertreterin
Sarah Zordel
Gemeindevertreterin
Ellen Sieber

FDP-Fraktion
Gemeindevertreter
Klaus-Peter Smielick
Gemeindevertreter
Harald Jarkulisch

Fraktion DIE LINKE
Gemeindevertreter
Dirk Wichmann
Gemeindevertreter
Frank Kemper

 

 

Tagesordnungspunkt:
Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den 19 Kommunen und dem Rhein-Sieg-Kreis zur Übertragung von Aufgaben

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Rhein-Sieg-Kreis in der dieser Niederschrift als
Anlage 6 beigefügten Fassung zuzustimmen. Die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises wird ermächtigt, im Rahmen des kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eventuell erforderliche redaktionelle Änderungen an der Vereinbarung auf Wunsch der Kommunalaufsicht vorzunehmen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Aufnahme von in Not geratenen Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.08.2018 –

Gemeindevertreter Kemper von der Fraktion DIE LINKE erläutert den vorliegenden Antrag vom 20.08.2018, wonach sich die Gemeinde Ruppichteroth den Städten Bonn, Köln und
Düsseldorf anschließt und erklärt, in Not geratene Flüchtlinge aufnehmen zu wollen.

Bürgermeister Loskill stellt die derzeitige Aufnahmesituation von Flüchtlingen in der Gemeinde dar.
Daran anschließend entwickelt sich eine ausführliche Diskussion. Im Ergebnis wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.08.2018 unter Berücksichtigung des ergänzenden Antrages von Gemeindevertreter Rohs von der SPD-Fraktion und dem ergänzenden Vorschlag von Bürgermeister Loskill wie folgt zur Abstimmung gestellt.

Der Rat der Gemeinde schließt sich dem offenen Brief der Städte Bonn, Köln und Düsseldorf vom 26.07.2018 an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Weise an, dass die Seenot-rettung von Flüchtlingen wieder aufgenommen werden soll. Darüber hinaus erklärt sich der Rat der Gemeinde bereit, auf der Grundlage des im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Verteilungsschlüssels für die Zuweisung von Flüchtlingen, damit verbundene, in Not geratene Flüchtlinge, in der Gemeinde aufnehmen zu wollen.

Nach einer vom Bürgermeister angeregten Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20:22 Uhr bis 20:27 Uhr stimmt der Rat der Gemeinde über die vorgenannte Beschlussformulierung ab:

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
15 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

 

 

 

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen

Mit Ausnahme der nachstehend unter den Punkten 17.1 und 17.2 aufgeführten Anfragen
liegen keine weiteren Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor.


Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen;
Breitbandausbau in der Gemeinde Ruppichteroth
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.09.2018 –

Bürgermeister Loskill informiert gemäß der Anfrage der CDU-Fraktion über den Breitbandausbau in einzelnen Ortschaften der Gemeinde und damit verbunden, über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Erschließung von unmittelbar an der Gemeindegrenze liegenden Ortslagen.

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen;
B 478 - Bröltalstraße;
Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung "Tempo 70" und des generellen Überholverbots
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.09.2018 –

Bürgermeister Loskill berichtet zur Anfrage der CDU-Fraktion zur Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 70“ und des generellen Überholverbots auf der B 478
- Bröltalstraße - über den aktuellen Schriftverkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu diesem Thema.

Im Ergebnis wird der Bürgermeister beauftragt, in dieser Angelegenheit gegenüber dem
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergehend auszuführen.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten
bzw. abgeschlossen

-
Ersatzbeschaffung eines neuen Radladers für den gemeindlichen Bauhof;
hier: Auftragsvergabe

-
Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Vergabe von Architektenleistungen

-
Energetische Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden unter Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);
hier: Auftragsvergabe für die Neueindeckung und energetische Ertüchtigung des Daches der Schulturnhalle Ruppichteroth sowie des angrenzenden Flachdachanbaus

-
Bau eines Parkplatzes am katholischen Friedhof, Sankt-Florian-Straße in Ruppichteroth;
Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

-
Mitteilungen und Anfragen


Hinweis zu den zuvor genannten Anlagen 4 und 6:

Die Unterlagen zu den Anlagen können während der Publikumszeiten und zwar

    montags bis freitags        von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    dienstags            von     14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    donnerstags            von     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 208, eingesehen werden.

Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort
veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen diese Unterlagen auch gerne in Papierform aus. Sie können diese an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diese Unterlagen gerne zu. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-4910 (Herr Schmitt).