- Stellenausschreibung
- Aushilfskräfte für den Bauhof der Gemeinde gesucht
- Bürgermeistersprechstunde am 18. Januar 2018
- „Mach Mit!“ - Projektworkshop VITAL.NRW
- Bröltalbad Info
- Überprüfung der Sirenen
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter
für das Sachgebiet 2.2 „Soziale Hilfen“
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
die vollumfängliche Sachbearbeitung aller im Bereich des Sozialamts anfallenden Arbeiten (SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket, Pflegeberatung).
Eine spätere Änderung oder Erweiterung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt)
oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
• Grundlegende Kenntnisse des Sozialrechts
• Praktische Berufserfahrung in dem Aufgabenbereich
• Fundierte Kenntnisse in Standardanwendungen von MS-Office
• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in den entsprechenden Aufgabengebieten
• Freundliches, sicheres und kundenorientiertes Verhalten, sachbezogene Kommunikation
• Hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
• Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
• Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
• Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
• Teamfähigkeit
• Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld.
Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW). Die unbefristete Stelle ist in Vollzeit zu besetzen.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches 2, Herr Sascha Seuthe, entweder unter
Telefonnummer 02295-4925 oder per E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de zur Verfügung.
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
19. Januar 2018 an den
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.
Aushilfskräfte für den Bauhof der Gemeinde gesucht
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht für den gemeindlichen Bauhof im Rahmen von geringfügigen (kurzfristigen) Beschäftigungen
Aushilfskräfte (m/w)
für Winterdienstarbeiten in der Fußkolonne.
Die Arbeitseinsätze zum manuellen Räumen und Abstreuen von öffentlichen Gehwegen, Treppenanlagen und sonstigen Engstellen im Gemeindegebiet erfolgen nach Bedarf. Dies erfordert eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz frühmorgens, abends, an Wochenenden und ggfls. auch an Feiertagen.
Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit Frau Wörner, Telefon-Nr. 02295/4928 in Verbindung.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich.
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.
Bürgermeistersprechstunde am 18. Januar 2018 –
Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 15. Februar 2018, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 15. März 2018, 14.00 – 17.00 Uhr.
„Mach Mit!“ - Projektworkshop VITAL.NRW
Ihre Ideen sind gefragt!
Wie bereits mehrfach berichtet, ist die Region „Vom Bergischen zur Sieg“ als förderfähige „VITAL.NRW-Region“ ausgezeichnet worden. Die Förderkulisse umschließt den östlichen Rhein-Sieg-Kreis mit den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck.
Bis 2023 können innovative Projekte aus den Bereichen Nahversorgung und Mobilität, Soziales und Bildung, kulturelles Erbe und regionale Identität oder der Förderung der Wirtschaft im ländlichen Raum auf den Weg gebracht werden.
Zur Vorstellung des Förderprogramms und des geplanten Vorgehens lädt der Verein „Region Bergisch-Sieg“ die Bürgerinnen und Bürger der Region zum Mitmachen ein:
Auftaktveranstaltung VITAL.NRW und Projektworkshop
am Dienstag, 16.01.2018 von 17:00 bis ca. 20:00h
in der Meys Fabrik in 53773 Hennef, Beethovenstr. 21
Im Förderprogramm VITAL.NRW wird der „Bottom-Up-Ansatz“ groß geschrieben. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger der Region einen großen Anteil an der Einbringung und Entwicklung von Projektideen haben sollen. Hierzu wird die Veranstaltung ein Forum bieten, bei dem sich jeder Teilnehmer mit seinen Wünschen und Vorstellungen einbringen kann. Dabei werden Themen diskutiert und alle Akteure miteinander in Kontakt gebracht, um erste Projektideen anzustoßen.
Bröltal-Bad und IRC (Wärmekabine)
Öffnungszeiten
montags |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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dienstags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Wassergewöhnung Kinderschwimmkurs |
ab 3 Jahren ab 6 Jahren |
15 00 – 16 00 Uhr |
Aqua Sport + Spaß |
Einsteiger (Nichtschwimmer / Ungeübte / Senioren) |
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16 00 – 17 00 Uhr |
Aqua Fitness XXL |
gewichtige Menschen |
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mittwochs |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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16 00 – 17 00 Uhr |
Kinder-Bronze 1**) |
nach Seepferdchen |
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17 00 – 18 00 Uhr*) |
Kinder-Bronze 2**) |
nach Seepferdchen |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aquarobic |
Einsteiger und Fortgeschrittene (Schwimmer mit etwas Kondition) |
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donnerstags |
08 00 – 13 00 Uhr |
Allgemeinheit |
Wassertemperatur: 30° C Wassertiefe ab 19.00 Uhr: 1,30 – 2,00 m |
15 00 – 21 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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freitags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Wassergewöhnung Kinderschwimmkurs |
ab 3 Jahren ab 6 Jahren |
15 00 – 18 30 Uhr |
Allgemeinheit |
Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 00 Uhr - 18 30 Uhr gesperrt. |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aqua Power |
Fortgeschrittene (Schwimmer mit Kondition u. Vorkenntnissen) |
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samstags |
08 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
8 00 – 09 00 Uhr Bahnenschwimmen |
sonntags |
09 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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*) Das Damenbad wird ausgesetzt.
**) auch Silber und Gold
InfraRotCenter (Wärmekabine) |
Zusätzlich zu den angegebenen Öffnungszeiten kann das IRC während der Schulzeiten dienstags bis freitags zwischen 8 00 und 13 00 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist in jedem Fall sinnvoll. |
Preise und Gebühren |
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Einzelkarte |
Zehnerkarte (und 15er-Karte, siehe Info über Treue-Karte*) |
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Schwimmen allgemein |
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Erwachsene |
3,50 € |
31,00 € |
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vergünstigt |
1,80 € |
15,00 € |
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Vergünstigen Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis. |
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Familienkarte |
9,50 € |
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Eintritt frei
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Warmbadetag Zuschlag je Eintritt |
0,70 € |
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InfraRotCenter 30 Minuten |
Einzelkarte 5,20 € |
11er-Karte 52,00 € |
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Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt) |
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Wassergewöhnung Kinderschwimmkurs Bronze-Kurse (auch Silber und Gold) |
15 UStd. |
60,00 € |
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Aqua Kurs (Erw.-Schwimmkurs, Aqua Sport + Spaß, Aqua Fitness XXL, Aquarobic, Aqua Power u. a.) |
10 UStd. |
60,00 € |
*) Sie besuchen das Bröltal-Bad regelmäßig? Dann holen Sie sich beim nächsten Mal die Treuekarte.
Für jede gekaufte 10er-Karte bekommen Sie einen Stempel; nach fünf Stempeln bekommen Sie
eine 15er-Karte zum Preis der 10er-Karte.
Telefon Bad: 0 22 95 – 56 01
Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 13. Januar 2018 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 13.01.2018 bis 19.01.2018
Samstag, 13. Januar 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040
Sonntag, 14. Januar 2018
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Montag, 15. Januar 2018
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Dienstag, 16. Januar 2018
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Mittwoch, 17. Januar 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Donnerstag, 18. Januar 2018
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Freitag, 19. Januar 2018
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth
Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).
Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de
SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus Rat und Verwaltung
Inkrafttreten 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 11.07.2017 die 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Erweiterung der Satzung rechtsverbindlich.
Die Unterlagen zur 1. Erweiterung der Satzung mit Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bauleitplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.