Nachrichten

 

 

- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Straßenreinigung
- Überprüfung der Sirenen
- Weihnachtsmarkt “Döörper Weihnacht“ - Verkehrsregelung und Parksituation
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Sprechstunden der Schuldnerberatung
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“


Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ unterstützen momentan 150 Flüchtlinge aus 23 Ländern. Mit ihrem tatkräftigen Einsatz helfen sie den Menschen in der Gemeinde Fuß zu fassen. Sei es u.a. durch die Begleitung zu Behörden oder Ärzten, den Abbau von Sprachbarrieren durch Sprachförderung oder die Vermittlung zu sportlichen Aktivitäten.
Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bilden eine Brücke zwischen unserer und der oftmals fremden Kultur. Sie fungieren als Ansprechpartner und Vermittler und setzen sich auf diese Weise aktiv für die Integration der Flüchtlinge ein.

Haben Sie noch Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei der „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ oder möchten Sie aktiv mitarbeiten? Dann können Sie diese gerne an Herrn Schramm, Tel.: 02295/5848, Mail: fluechtlingshilfe@ruppichteroth.de, richten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Mittwoch, dem 13. Dezember 2017,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 09. Dezember 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weihnachtsmarkt “Döörper Weihnacht“ in Ruppichteroth am
09. und 10.12.2017; Verkehrsregelung und Parksituation

Am 09. und 10. Dezember 2017 findet der Weihnachtsmarkt im historischen Ortskern Ruppichteroth statt.

Aus diesem Anlass werden die Burgstraße zwischen der Straße „Am Kinder-  garten“ und der Einmündung in die „Mucher Straße“, die „Marktstraße“ sowie der Burgplatz vollständig gesperrt.

Für die Besucher des Weihnachtsmarktes stehen folgende gekennzeichneten Parkplatzflächen zur Verfügung:

 - Parkplatz an der Bröltalhalle
 - Parkplätze am Kindergarten „Unter´m Regenbogen“
 - Schulhof und Parkplatz an der Sekundarschule (Ausweisung als   
   Behindertenparkplätze)
 - Schulhof und Parkplatz der Gemeinschaftsgrundschule
 - Parkplätze der örtlichen Discounter-Filialen (siehe entspr. Beschilderung)
 - Parkflächen an der Brölstraße in Ruppichteroth.

Die Zufahrten zum Weihnachtsmarkt über die Straßen „Burgstraße“, „Marktstraße“ und „Mucher Straße“ erfolgen im Rahmen ein- bzw. beidseitigen Haltverboten, so dass für Aussteller und für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge eine ausreichende Fahrbahnbreite verbleibt.
Entsprechende Beschilderungen der Verkehrswege sind zu beachten.

Grundstückseinfahrten sind grundsätzlich freizuhalten.

Das Parken auf Gehwegen ist verboten.

Aufgrund der Vielzahl günstig gelegener und gebührenfreier Parkplatzflächen
bitte ich um Verständnis, dass Parkverstöße nicht hingenommen werden können und im Einzelfall mit einem Verwarnungs-/Bußgeld geahndet werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!
                               „Ausflug des Besuch- und Begleitdienstes“

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser nächster Ausflug findet am 14. Dezember 2017 statt. Wir fahren mit dem Bus der Gemeinde (gegebenenfalls zusätzlich PKW) nach Bröl und besuchen dort eine nicht alltägliche Krippenausstellung. Lassen Sie sich überraschen.
                        
                                   Termin:       14. Dezember 2017, Abfahrt: 13.00 Uhr
                                      an der Bushaltestelle „Alte Post“ Ruppichteroth
                                        
Im Anschluss lassen wir uns in der Ausstellung den mitgebrachten Kaffee und Kuchen schmecken.
Der Unkostenbeitrag beträgt 12,00 € pro Person. Wir bitten um telefonische Anmeldung bis zum
11. Dezember 2017 bei Herrn Hans-Peter Weiß unter der Telefonnummer: 02295-6892.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 19. Dezember 2017  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Bolz oder Frau Willmeroth) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER  Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 09.12.2017 bis 15.12.2017

 

Samstag, 9. Dezember 2017

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340

Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132

Sonntag, 10. Dezember 2017

Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Kaiser-Apotheke, Kaiserstr. 71, 53721 Siegburg, 02241/50528

Montag, 11. Dezember 2017

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Dienstag, 12. Dezember 2017

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937

Alfred-Nobel-Apotheke, Pfarrer-Kenntemich-Pl. 3-5, 53840 Troisdorf, 02241/77234

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Freitag, 15. Dezember 2017

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111

Glückauf-Apotheke, Olper Str. 31, 51491 Overath, 02204/71010

 

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth

die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Eitorf/Siebengebirge

Tagesstätte und Kontaktstelle

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,

Tel.-Nr.: 02243-82670

E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

 

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der
1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 28. November 2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Ziel des Verfahrens ist es, mit der Einbeziehung eines ca. 4.500 qm großen Teilstücks in die Satzung die Bebauung mit weiteren Einfamilien- und Doppelwohnhäusern zu ermöglichen.

Für die Aufstellung der Entwicklungssatzung können die Verfahrenserleichterungen des
§ 13 BauGB in Anspruch genommen werden. In dem vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung). Ferner ist die Umweltprüfung
inklusive der Erstellung des Umweltberichtes nicht erforderlich (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung nebst Begründung sowie der „Landschaftspflegerische Fachbeitrag“ und die „Artenschutzprüfung Stufe 1“ liegen in der Zeit vom

18. Dezember 2017 bis einschließlich 26. Januar 2018

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg),
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    • Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP-Stufe 1), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.
    • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der die Schutzgüter und das Ergebnis der Artenschutzvorprüfung zusammenfasst und die Art und den Umfang der zu erwartenden Eingriffe ermittelt und die Auswirkungen der Planung auf die Landschaftspotenziale / Schutzgüter benennt sowie darüber hinaus mittels Bilanzierung den notwendigen Umfang landschaftspflegerischer Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ermittelt und konkret benennt.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung der

28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord“ und über die

- Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die

- öffentliche Auslegung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 beschlossen, den Geltungsbereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage nördlich der Herrnsteinstraße in Winterscheid geringfügig zu erweitern und die Planung auf der Grundlage des neu gefassten Geltungsbereiches weiterzuführen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht.

 

Nachstehend ist der neue Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung abgedruckt. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist schraffiert dargestellt.

 

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth in gleicher Sitzung beschlossen, die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid-Nord“ und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Mit der Erweiterung werden in der vorhandenen Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes kleinere Wohngruppen mit Einfamilien- und Doppelhäusern ermöglicht, die den Ortsrand individuell abrunden. Die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers ist in einer nördlich angrenzenden Versickerungsmulde geplant. Um diese Versickerungsanlage auch in dem Flächennutzungsplan darstellen zu können, wird dieser in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten, weiteren umweltbezogenen Informationen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen in der Zeit vom

 

18. Dezember 2017 bis einschließlich 26. Januar 2018

 

 

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

  • Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

  • Artenschutzfachliche Vorprüfung (ASP-Stufe I), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.

  • Umweltbericht zu der Flächennutzungsplanänderung und zu der Bebauungsplanerweiterung, die sich u.a. mit folgenden Themen/Schutzgütern befassen:

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Mensch und seine Gesundheit/ Bevölkerung

Umweltbericht

 

Allgemeine Erfahrungswerte zur Verkehrsbelastung

gering - mittel

  • Geringe Wohnumfeldfunktion aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung

  • Mittlere Erholungsfunktion. Feldwege können der Wochenend- und Feierabenderholung dienen.

nicht erheblich

  • Baubedingte Belastung durch Baustellenverkehr (Lärm, Staubimmissionen, Abgase) können durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden

  • Verkehrsbelastung durch spätere Nutzung führt nach Erfahrungswerten zu keiner erheblichen zusätzlichen Belastung

Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Umweltbericht

 

Fachbeitrag Artenschutz

 

FFH-Vorprüfung

gering

  • Inanspruchnahme von artenarmer Intensiv-Fettwiese und Feldwegen mit geringer ökologsicher Bedeutung

  • Keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten

  • Keine essentiellen Nahrungshabitate von besonders geschützten Arten

  • FFH-Gebiet in 90 m Entfernung

nicht erheblich

  • Verlust von Biotoptypen sehr geringer bis geringer Bedeutung

  • Eingriff ist nicht erheblich jedoch nachhaltig

  • Anlage einer Landschaftshecke im Übergang zum natürlichen Landschaftsraum

  • Herstellung von Gartenfläche und Pflanzung von Laubbäumen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen

  • Entwicklung der Versickerungsmulde zu einer extensiven Gras- und Krautflur

  • Kompensation des verbleibenden Eingriffs über das Ökokonto Reich

  • Artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ergeben sich nicht

  • Keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „DE-5110-301 Brölbach“

Boden

Umweltbericht

 

mittel – hoch

  • natürliche, z. T. schutzwürdigen Böden

  • Vorbelastung durch intensive Landwirtschaft

teilweise erheblich

  • Verlust von Bodenfunktionen von natürlichen, z. T schutzwürdigen Böden durch Bodenumlagerung und Überbauung/Versiegelung.

  • Sichern des Oberbodens und fachgerechte Lagerung zur Wiederverwendung

  • Komplementärer Ausgleich mit Biotopfunktionen über das Ökokonto Reich

Wasser

Umweltbericht

 

Ingenieurgeologische Untersuchungen Büro Bohné

gering

  • Keine Oberflächengewässer innerhalb des Vorhabensbereiches

  • Grundwasserflurabstand von mind. 1,50 m

nicht erheblich

  • Das Niederschlagswasser wird in eine Versickerungsmulde nördlich der Bebauung eingeleitet

  • Die Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswasser ist nachgewiesen

  • Überschüssiges Niederschlagswasser kann gedrosselt in die vorhandene Vorflut abgeleitet werden

 

 

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Klima/ Luft

Umweltbericht

gering

  • Keine bedeutenden klimatisch bedingten Schutzfunktionen erkennbar

nicht erheblich

  • Die Überbauung/Versiegelung führt nicht zu einer erheblichen Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse

  • Keine Erhöhung der Lufttemperatur und Verminderung der Frischluftproduktion

  • Baubedingte Staubentwicklung kann minimiert werden

  • KFZ-bedingte Schadstoffausstöße werden nicht erheblich erhöht

Landschaft

Umweltbericht

mittel

  • Vorhabensbereich grenzt im Süden an Landschaftsschutzgebiet

  • Gebiet gut einsehbar

  • Vorbelastung durch 10kV Freileitung

nicht erheblich

  • Das Landschaftsbild wird verändert

  • Anpassung der Bauweise an vorhandene Wohnbebauung

  • Eingrünung der Bebauung mit Landschaftshecke und Gartenflächen mit Laubbäumen

Fläche

Umweltbericht

mittel

  • Neuversiegelung

  • Beanspruchung von Landwirtschaftlicher Fläche

teilweise erheblich

  • Keine Zerschneidung/Fragmentierung von Flächen

  • Neuversiegelung

  • Erweiterung der Wohnbaufläche ohne Beanspruchung von landwirtschaftlicher Fläche in Winterscheid nicht möglich

  • Wegfall von 11.520 m² landwirtschaftlicher Fläche wird nicht als existenzbedrohlich angesehen

  • Betroffene Fläche ist zum Großteil in FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

keine

  • Keine Kultur- und Sachgüter im Vorhabensbereich

nicht erheblich

  • Keine Betroffenheit

Wechsel-wirkungen

Umweltbericht

keine

nicht erheblich

  • Keine Wechselwirkungen über die beschriebenen Vorbelastungen hinaus

 

  • Hydrogeologisches Gutachten vom 03.03.2017 des Ingenieurgeologischen Büros Bohné.

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB liegen mit öffentlich aus:
 

  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB bspw.:

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu schädlicher Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder durch die Mittelspannungsfreileitung.
      Hinweis: Die Mittelspannungsfreileitung wird zu Baubeginn erdverkabelt.

    • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum Natur-, Landschafts-, Arten-, Bodenschutz und Nutzung erneuerbarer Energien.

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu Kampfmitteln.

    • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Eingriffsregelungen.

    • Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagswasserentwässerung.

    • Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises zur verkehrlichen Erschließung.

 

Soweit in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – DIN-Vorschriften, RAL-Farben sowie Richtlinien anderer Art-, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 14. November 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IsEK) für die Ortslage Ruppichteroth;
hier: Sachstandsbericht und Beschluss über die weitere Verfahrensweise

Bürgermeister Loskill erläutert die Zwischenergebnisse der im Rahmen der Erarbeitung des IsEK erfolgten vertiefenden Betrachtung. Insbesondere geht er auf das Planungsprojekt zur Anlegung eines barrierefreien Rad-/Gehweges entlang des Waldbrölbaches ein. In diesem Zusammenhang nimmt Herr Kursawe ergänzend zu den naturschutzrechtlichen Belangen Stellung. Es folgt eine angeregte Diskussion.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth nimmt die mündlichen Vorträge zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zu den Projekten der Phase 1
    • Anlegung eines barrierefreien Rad-/Gehweges entlang des Waldbrölbaches mit Aufwertung der umliegenden Grundstücke ab der westlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ bis zur Eitorfer Straße sowie
    • Umnutzung des Gemeindegrundstücks zwischen Brölstraße und Burgstraße

einen Förderantrag auszuarbeiten und die Finanzierung zu prüfen, mit dem Ziel, diesen bis Ende 2018 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen sowie die erforderlichen Aufträge zur Erarbeitung des Förderantrages zu erteilen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss
bei 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

    • Grundstücksangelegenheiten;
hier: Verkauf eines gemeindlichen Grundstücks in der Ortslage Ruppichteroth

 


    • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (IsEK) für die Ortslage Ruppichteroth;
hier: Sachstandsbericht