Nachrichten

 

 

- Stellenausschreibungen
- Selbstgebastelte Verkehrsschilder
- Ehrenordnung
- Fundsachen
- Überprüfung der Sirenen
- Bereitschaftsdienste
- Bekanntmachungen

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine attraktive Stelle mit Sachgebiets-Leitungsfunktion

eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter als Verantwortliche/n
für den Bereich „Zentrale Dienste“ (m/w/d)

Es handelt sich um eine unbefristete
- Vollzeitstelle mit 39 bzw. 41 Wochenstunden

Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Der Bereich „Zentrale Dienste“ ist die Basis der öffentlichen Verwaltung sowie deren zukünftiger Ausrichtung und stellt das Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung dar.

Das vielfältige von Ihnen in Leitungsfunktion hauptverantwortlich abzuwickelnde hochinteressante Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:
    • Organisatorische und vergaberechtliche Aufgabenstellungen
    • Strukturierung der IT in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum regio iT
    • Einführung des Onlinezugangsgesetzes und Abwicklung damit verbundener
e-Government-Lösungen sowie Einführung des Dokumentenmanagementsystems
    • Begleitung in Fragen des Datenschutzes als stellvertretender Datenschutzbeauftragter bzw. nach Einarbeitung als hauptverantwortlicher Datenschutzbeauftragter
    • Begleitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Abwicklung aller Aufgabenstellungen im Rahmen des Ratsbüros einschl. Schriftführung im Rat der Gemeinde sowie im Hauptausschuss
    • federführende Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen
    • Vorbereitung von politischen Entscheidungen aus Ihrem Bereich
    • Finanzplanung und –abwicklung für Ihren Bereich.

 

 

 


Ihr Profil:
    • Sie haben ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erfolgreich absolviert, sich zu Verwaltungsfachwirtin oder –fachwirt qualifiziert; alternativ haben sie eine betriebswirtschaftliche Ausbildung absolviert, die der Niveaustufe 6 der Kultusminister*innen Konferenz entspricht.
    • sicherer Umgang in Standardanwendungen von MS-Office
    • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie zur engagierten Einarbeitung in den entsprechenden Aufgabengebieten und Einsatz in einzelnen politischen Gremien nach offiziellem Dienstschluss
    • freundliches sicheres Verhalten/Auftreten
    • Übernahme von Führungsverantwortung
    • Fähigkeit zum analytischen Denken
    • hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft mit einhergehender Belastbarkeit
    • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
    • gute kommunikative Fähigkeiten und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
    • Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit.


Wir bieten Ihnen:
    • eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation perspektivisch bis Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. später evtl. durch ein erweitertes Aufgabengebiet ausbaubar bis Entgeltgruppe 12 TVöD oder vergleichbarer beamtenrechtlicher Besoldungsgruppe
    • ein interessantes, verantwortungsvolles Aufgabenfeld
    • ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist
    • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
    • alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögens-wirksame Leistungen, Arbeitsschutz)
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing.

Kostenlose Parkplätze am Rathaus sind vorhanden.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.
Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Fachbereiches 1, Herrn Klaus Müller, entweder telefonisch unter 02295/4916 oder per E-Mail unter klaus.mueller@ruppichteroth.de in Verbindung.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis einschließlich
10. Oktober 2022 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth


Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen-det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbe-zogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 

Aushilfskräfte für das Bröltal-Bad gesucht

Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht für das Bröltal-Bad im Rahmen von geringfügigen (kurzfristigen) Beschäftigungen
Aushilfskräfte (m/w/d)
    1. im Garderoben-, Kassen- und Reinigungsdienst
    2. als Rettungsschwimmer/in für die Wasseraufsicht

Suchen Sie eine Tätigkeit in einer modernen kommunalen Einrichtung, in der Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Aufgaben im Bereich des Bröltal-Bades dienen der Aufrechterhaltung und Sicherung eines attraktiven Sport- und Freizeitangebotes für Schulen, Vereine sowie die Allgemeinheit.

Voraussetzungen sind:
für den Garderoben-, Kassen- und Reinigungsdienst:
    • Mindestalter von 18 Jahren
    • ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

als Rettungsschwimmer/in für die Wasseraufsicht:
    • Mindestalter von 18 Jahren
    • ein aktuell gültiger Rettungsschein in Silber
    • ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis
    • ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Es erwartet Sie ein interessanter und abwechslungsreicher Tätigkeitsbereich und ein Arbeitsplatz in einem engagierten und motivierten Team.

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen des Personalamtes entweder telefonisch unter 02295/4941 oder per E-Mail unter personalamt@ruppichteroth.de in Verbindung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungs-unterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss
des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.


Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.


Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufstellung von Schildern und ähnlichen Einrichtungen ohne Genehmigung


Auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wurde in der Vergangenheit, und auch
jetzt wieder aktuell, seitens des Straßenverkehrsamtes, der Kreispolizeibehörde und
der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt, dass eigenständig und folglich ungenehmigt
(Verkehrs-)Schilder oder ähnliche Einrichtungen (selbstgebastelt oder auch in
Anlehnung an Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung) am Straßenrand
aufgestellt worden sind.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Einrichtungen, die
Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können
oder deren Wirkung beeinträchtigen können, nicht dort angebracht oder sonst ver-
wendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift muss mit einem Bußgeld und weiteren
ordnungsrechtlichen Folgen gerechnet werden.
Verkehrs- bzw. Straßenschilder stellen einen sog. Verwaltungsakt (hier: Allgemein-
verfügung) dar und dürfen in Deutschland nur durch eine Behörde oder sogenannte
„beliehene Personen“ vollzogen werden.

Die Gemeindeverwaltung kann gut nachvollziehen, dass sich Eltern um ihre Kinder
sorgen, wenn sie draußen laufen, spielen und toben.
Die Kinder befinden sich dann oftmals in der Nähe einer Straße, und dort sind Autos
nicht fern. Die Anbringung von selbstgemalten oder auch professionell gefertigten
(Verkehrs-)Schildern oder ähnlichen Einrichtungen stellt jedoch ein (gefährlicher)
Eingriff in den Straßenverkehr dar und führt oftmals zur Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit, nämlich durch Ablenkung und Verwirrung des Kraftfahrzeug-
führers. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass öffentliche Straßen und
Wege kein Spielplatz bzw. keine Spielfläche für Kinder darstellen.
Vor diesem Hintergrund appelliere ich an alle Eltern -im Rahmen der Fürsorgepflicht-
ihre Kinder darauf deutlich hinzuweisen.

Die Gemeinde Ruppichteroth bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von ihnen eigen-
mächtig angebrachten (Verkehrs-)Schilder bzw. ähnliche Einrichtungen bis spätestens
Ende diesen Jahres abzunehmen bzw. zu entfernen.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen, gegen die Eigentümer/Besitzer solcher gesetzes-
widrig angebrachten bzw. aufgestellten Schilder ein ordnungsrechtliches Verfahren
einzuleiten. Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Ruppichteroth weitere rechtliche
Schritte vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth
- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -


Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 haben die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. In dieser Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.

Gemäß § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth umfasst die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und des Bürgermeisters gegenüber der Aufsichtsbehörde unter anderem folgende, in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichende Angaben:

    1. den ausgeübten Beruf,
    2. Beraterverträge,
    3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
    4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
    5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
    6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.

Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 16 des obengenannten Gesetzes der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese zusammen mit den Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208/209, in der Zeit vom 10.10. – 11.11.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag         08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich                    14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                14.00 Uhr – 18.00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de unter „Rathaus und Politik / Rat/Ausschüsse“ hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

1 Armband, Fundort: Ruppichteroth, in der 36. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw.
Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924, 4935 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Am Samstag, den 08. Oktober 2022, zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr, erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet.
Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz der Gemeinde Ruppichteroth vom 12. September 2022 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Neugestaltung des Penny-Marktes in Ruppichteroth, Herchener Straße;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.8.2022
Frau Bülow, Expansionsmanagerin Region West der Penny Markt GmbH, stellt die bereits begonnenen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen des Penny-Marktes in Ruppichteroth anhand einer Beamer-Präsentation vor und beantwortet im Anschluss die Fragen der Ausschussmitglieder. Unter anderem erläutert sie diesbezüglich, dass die Wiedereröffnung aktuell für den 8. Dezember 2022 vorgesehen ist, aufgrund von Materialmangel in verschiedenen Gewerken jedoch nicht zugesichert werden kann.
Auf Nachfrage, ob die Präsentation veröffentlicht werden darf, gibt Frau Bülow an, dass dies so nicht möglich ist. Im Nachgang zu der Sitzung wird sie der Gemeinde eine Zusammenfassung der Präsentation zwecks Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

Tagesordnungspunkt:
Bericht des Klimaschutzmanagers
Bürgermeister Loskill informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Klimaschutzmanager, Herr Simons, an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Weiterhin weist er darauf hin, dass ab dem 01.10.2022 ein zweiter Klimaschutzmanager, Herr Schulz, seine Arbeit aufnehmen wird. Auf Nachfrage erklärt er, dass der Gemeinde für die Einstellung eines weiteren Klimaschutzmanagers keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies ergibt sich daraus, dass mit der Gemeinde Windeck zu dem bestehenden Klimaschutzverbund der Kommunen Lohmar, Much und Ruppichteroth ein weiterer strategischer und finanzieller Partner hinzukommt.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
•    Erweiterung des Gewerbegebietes Ruppichteroth Nord - 2. Bauabschnitt;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.8.2022

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19. September 2022 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Künftige Nutzung des Multifunktionsplatzes in
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren nimmt der Rat der Gemeinde die Ausführungen der Verwaltung und der Internationalen Bund (IB) West gGmbH zur geplanten zukünftigen Nutzung des Multifunktionsplatzes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und die IB West gGmbH, sich nach geeigneten Fördermitteln zu erkundigen.
einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Entwurf des Haushalts 2023/2024 durch den Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage
Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses fasst der Rat der Gemeinde folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
a)
bedankt sich für die frühzeitige Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der Haushaltsaufstellung des Rhein-Sieg-Kreises und erkennt die im Eckdatenpapier dargestellten Notwendigkeiten des Kreises trotz einhergehender weiterer großer Belastungen für die Gemeinde Ruppichteroth und die weiteren Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises an,

b)
betrachtet die Aufwandsentwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie in der Gebäudeunterhaltung mit
großer Sorge, und appelliert in Zusammenhang mit den erheblichen Mehrbelastungen im ÖPNV an alle Beteiligten, bei der Planung und Umsetzung neuer Projekte bzw. Maßnahmen das Augenmerk verstärkt auf die (volks-)wirtschaftliche Betrachtungsweise zu legen,

c)
appelliert zur Entwicklung der „Landschaftsumlage“ an den Rhein-Sieg-Kreis, intensiv auf den Landschaftsverband Rheinland im Hinblick auf notwendige Konsolidierungsmaßnahmen einzuwirken,

d)
erwartet vom Rhein-Sieg-Kreis, dass insbesondere für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft werden und damit verbunden konkrete Konsolidierungsmaßnahmen aufzuzeigen,

e)
begrüßt den Einsatz der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich der Fehlbedarfe in den Ergebnisplänen zu den Haushaltsjahren 2023 bis 2025, appelliert jedoch, diese abweichend vom aktualisierten Eckdatenpapier für das Haushaltsjahr 2023 weiterhin in Höhe des ursprünglichen RSK-Eckdatenpapiers mit 25,6 Mio. € (= neu geplant 18 Mio. €) einzusetzen. Die Ausgleichsrücklage für das Haushaltsjahr 2024 sollte gemäß dem
aktualisierten Eckdatenpapier in Höhe von 19,6 Mio. € (= ursprünglich geplant 17,6 Mio. €) eingesetzt werden.

f)
erwartet - sofern sich die Annahme des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der Haushaltsplanungen bestätigt, dass bis Ende des Jahres 2024 noch Corona-bedingte Belastungen isoliert werden können -, die in den Jahren 2020 – 2024 Corona-bedingten Verschlechterungen einmalig durch Eigenkapitaleinsatz zu decken und dadurch den Kreishaushalt ab 2025 zu entlasten,

g)
stellt fest, dass ungeachtet der Korrekturen im neuen Eckdatenpapier aufgrund der
Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG), der gemäß Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2023 verpflichtende Haushaltsausgleich durch die Umlagefestsetzung des Rhein-Sieg-
Kreises erheblich erschwert wird,

h)
ermächtigt den Bürgermeister bzw. den Kämmerer, evtl. weitergehende gemeinsame Stellungnahmen/Positionspapiere der Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises etc. zur  
Situation der öffentlichen Haushalte mitzutragen; diese erhält der Rat der Gemeinde anschließend zur Kenntnis.

Im Ergebnis erteilt die Gemeinde Ruppichteroth trotz erheblicher Bedenken aufgrund der Ausführungen zu v.g. Buchstaben g) gemäß § 55 Kreisordnung NRW ihr Benehmen zu der vom Rhein-Sieg-Kreis im begleitenden Eckdatenpapier dargestellten Entwicklung der „Allgemeinen Kreisumlage“, der „Kreisumlage Jugendamt“ und der „ÖPNV-Umlage“.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Partei Die Linke


Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
- Ausbau der Kindertagesbetreuung aufgrund Rechtsanspruch in der Gemeinde Ruppichteroth;
   hier: Schaffung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Sozialraum Ruppichteroth
- Letter of Intent zu einer Zusammenarbeit von Aggerverband und Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis