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- Stellenausschreibungen
- Aktion „Pflück mich!“
- ADFC-Fahrradklima-Test
- Brandschutzbedarfsplan
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses
- Niederschrift zur Sitzung des Rates

 

 

 

Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine attraktive Stelle mit Sachgebiets-Leitungsfunktion
eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter als Verantwortliche/n für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Es handelt sich um eine unbefristete
- Vollzeitstelle mit 39 bzw. 41 Wochenstunden
Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis der öffentlichen Verwaltung und zeichnet sich verantwortlich für die notwendige finanzielle Sicherung zur Aufgabenerfüllung der Gesamtverwaltung.
Das vielfältige hochinteressante Aufgabengebiet umfasst im Rahmen einer stark team-orientierten Arbeit insbesondere folgende Bereiche:
 Leitung der Stelle Finanzen und Controlling
 Koordinierung und Erstellung der Haushaltsplanungen für den Investitions- und Ergebnishaushalt der Gemeinde Ruppichteroth
 Erstellung der strategischen Ziel- und Maßnahmenplanungen sowie deren Umsetzung
 Finanz- und Anlagenbuchhaltung
 kontinuierliche Haushaltsüberwachung
 Ausbau des Controlling-Bereichs
 Analyse zu Investitionsvorhaben sowie die Mitwirkung an Investitions-steuerungsverfahren
 Erstellung von Gebührenkalkulationen im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst
 Erarbeitung entsprechender Beschlussvorlagen für die politischen Gremien
 Begleitung bei der Erstellung von kommunalen Abschlüssen
 Beratung und Unterstützung der Fachbereichsleitungen
 Allgemeine Kämmereiaufgaben.

Ihr Profil:
 Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung; alternativ ein erfolgreicher Abschluss als geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in bzw. Bachelor Professional Bilanzbuchhaltung
 praktische Berufserfahrung im Finanzbereich und gutes betriebswirtschaftliches Verständnis, sowie gute Kenntnisse im Finanzverfahren SAP
 buchhalterische Kenntnisse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
 sicherer Umgang in Standardanwendungen von MS-Office
 Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie zur engagierten Einarbeitung in den entsprechenden Aufgabengebieten
 freundliches sicheres Verhalten/Auftreten
 Übernahme von Führungsverantwortung
 Fähigkeit zum analytischen Denken
 hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft mit einhergehender Belastbarkeit
 selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
 gute kommunikative Fähigkeiten und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
 Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
 eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation perspektivisch bis Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. vergleichbarer beamtenrechtlicher Besoldungsgruppe
 ein interessantes, verantwortungsvolles Aufgabenfeld
 ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist
 einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
 alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitsschutz)
 Betriebliches Gesundheitsmanagement
 Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing.
Kostenlose Parkplätze am Rathaus sind vorhanden.
Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich. Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Fachbereiches 1, Herrn Klaus Müller, entweder telefonisch unter 02295/4916 oder per E-Mail unter klaus.mueller@ruppichteroth.de in Verbindung.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis einschließlich
4. Oktober 2022 an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen-det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbe-zogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 


Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine attraktive Stelle mit Sachgebiets-Leitungsfunktion
eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter als Verantwortliche/n für den Bereich „Zentrale Dienste“ (m/w/d)
Es handelt sich um eine unbefristete
- Vollzeitstelle mit 39 bzw. 41 Wochenstunden
Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Der Bereich „Zentrale Dienste“ ist die Basis der öffentlichen Verwaltung sowie deren zukünftiger Ausrichtung und stellt das Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung dar.
Das vielfältige von Ihnen in Leitungsfunktion hauptverantwortlich abzuwickelnde hochinteressante Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:
 Organisatorische und vergaberechtliche Aufgabenstellungen
 Strukturierung der IT in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum regio iT
 Einführung des Onlinezugangsgesetzes und Abwicklung damit verbundener e-Government-Lösungen sowie Einführung des Dokumentenmanagementsystems
 Begleitung in Fragen des Datenschutzes als stellvertretender Datenschutzbeauftragter bzw. nach Einarbeitung als hauptverantwortlicher Datenschutzbeauftragter
 Begleitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 Abwicklung aller Aufgabenstellungen im Rahmen des Ratsbüros einschl. Schriftführung im Rat der Gemeinde sowie im Hauptausschuss
 federführende Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen
 Vorbereitung von politischen Entscheidungen aus Ihrem Bereich
 Finanzplanung und –abwicklung für Ihren Bereich.
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Ihr Profil:
 Sie haben ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erfolgreich absolviert, sich zu Verwaltungsfachwirtin oder –fachwirt qualifiziert; alternativ haben sie eine betriebswirtschaftliche Ausbildung absolviert, die der Niveaustufe 6 der Kultusminister*innen Konferenz entspricht.
 sicherer Umgang in Standardanwendungen von MS-Office
 Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie zur engagierten Einarbeitung in den entsprechenden Aufgabengebieten und Einsatz in einzelnen politischen Gremien nach offiziellem Dienstschluss
 freundliches sicheres Verhalten/Auftreten
 Übernahme von Führungsverantwortung
 Fähigkeit zum analytischen Denken
 hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft mit einhergehender Belastbarkeit
 selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
 gute kommunikative Fähigkeiten und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
 Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
 eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation perspektivisch bis Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. später evtl. durch ein erweitertes Aufgabengebiet ausbaubar bis Entgeltgruppe 12 TVöD oder vergleichbarer beamtenrechtlicher Besoldungsgruppe
 ein interessantes, verantwortungsvolles Aufgabenfeld
 ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist
 einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
 alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögens-wirksame Leistungen, Arbeitsschutz)
 Betriebliches Gesundheitsmanagement
 Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing.
Kostenlose Parkplätze am Rathaus sind vorhanden.
Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.
Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Fachbereiches 1, Herrn Klaus Müller, entweder telefonisch unter 02295/4916 oder per E-Mail unter klaus.mueller@ruppichteroth.de in Verbindung.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis einschließlich
10. Oktober 2022 an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
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Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen-det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbe-zogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 


Aushilfskräfte für das Bröltal-Bad gesucht
Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht für das Bröltal-Bad im Rahmen von geringfügigen (kurzfristigen) Beschäftigungen
Aushilfskräfte (m/w/d)
1. im Garderoben-, Kassen- und Reinigungsdienst
2. als Rettungsschwimmer/in für die Wasseraufsicht
Suchen Sie eine Tätigkeit in einer modernen kommunalen Einrichtung, in der Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Aufgaben im Bereich des Bröltal-Bades dienen der Aufrechterhaltung und Sicherung eines attraktiven Sport- und Freizeitangebotes für Schulen, Vereine sowie die Allgemeinheit.
Voraussetzungen sind:
für den Garderoben-, Kassen- und Reinigungsdienst:
 Mindestalter von 18 Jahren
 ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
als Rettungsschwimmer/in für die Wasseraufsicht:
 Mindestalter von 18 Jahren
 ein aktuell gültiger Rettungsschein in Silber
 ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis
 ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Es erwartet Sie ein interessanter und abwechslungsreicher Tätigkeitsbereich und ein Arbeitsplatz in einem engagierten und motivierten Team.
Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen des Personalamtes entweder telefonisch unter 02295/4941 oder per E-Mail unter personalamt@ruppichteroth.de in Verbindung.
Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungs-unterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.
 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

 Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Leiterin/einen Leiter für den gemeindlichen Bauhof (m/w/d)

 

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.


Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Aufgaben im Bereich des Bauhofes tragen grundlegend zur Aufrechterhaltung und Sicherung eines funktionierenden Gemeinwesens bei.
 

Der Aufgabenbereich des Bauhofes umfasst schwerpunktmäßig die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und der Spielplätze, die Straßenunterhaltung und Straßenreinigung sowie
den Winterdienst. 

 

Im Rahmen der Führung des Bauhofes obliegt Ihnen die verantwortliche Leitung des laufenden Bauhofbetriebes einschl. der Mitarbeiterführung sowie des zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatzes von Personal, Fahrzeugen und Geräten. Aktuell besteht das motivierte Bauhofteam aus 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern. Hinzukommen beschäftigte Aushilfskräfte.

 

Weiterhin umfasst Ihr Aufgabengebiet insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Planung und Koordination der Arbeitseinsätze des Bauhofpersonals sowie Überwachung der Arbeiten 

  • Planung, Organisation und Überwachung von Einsatz, Pflege, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sowie Disposition von Betriebsmitteln, Materialbewirtschaftung

  • Erstellung von Arbeits-, Dienst- und Urlaubsplänen 

  • Organisation der Rufbereitschaft und Abwicklung des gesamten Winterdienstes (einschl. Betreuung und Leistungsabrechnung der zum Einsatz kommenden Fremdfirmen)

  • Sicherstellung und Koordination des betrieblichen Arbeits- und Sicherheitsschutzes

  • Mitwirkung bei der Personalgewinnung für den eigenen Verantwortungsbereich  

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen

  • Kalkulation und Mitwirkung bei der Ausschreibung und Beschaffung von Baumaterial, Bewirtschaftungs- und Betriebsmitteln für den Bauhof

  • Mitwirkung bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Maschinen für den Bauhof

  • Haushalts- und Investitionsplanung für den eigenen Bereich einschl. Budgetverantwortung

  • Mitwirkung bei der Einführung und dem Aufbau einer digitalen Organisationsstruktur und eines Kostencontrollings für den Bereich des Bauhofes

  • Koordination und Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen

  • Kontrolle der Aufgrabungen in der Gemeinde durch Fremdfirmen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend; Änderungen des Aufgabengebietes und der Struktur sind möglich.

Ihr Profil:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Meisterin/zum Meister im Straßenbau und/oder Garten- und Landschaftsbau

  • nachweisbare mehrjährige Berufserfahrung der im Tätigkeitsprofil formulierten Aufgaben, insbesondere auch in der Mitarbeiterführung

  • einschlägige Kenntnisse im Verkehrs- und Straßenrecht sowie den Vorschriften und Normen des Arbeitsschutzes

  • PC-Kenntnisse in den MS Office Programmen (Word, Excel, Outlook)

  • vorteilhaft wären Erfahrungen im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich

  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen BE, C und CE

  • Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. beim Winterdienst, bei Veranstaltungen, im Rahmen der Rufbereitschaft). 

Wir erwarten darüber hinaus:

  • ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise

  • Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft

  • Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit mit sicherem und freundlichem Auftreten

  • eine hohe soziale Kompetenz, vor allem Integrations- und Kommunikationsfähigkeit

  • Bereitschaft zur Weiterbildung sowie Einarbeitung in verschiedene Softwareprodukte.

Wir bieten:

 

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis

  • eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation bis Entgeltgruppe 9b TVöD

  • ein interessantes, verantwortungsvolles Aufgabenfeld

  • ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist

  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz

  • alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement).

Eine Teilnahme an der Tagesalarmbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird gewünscht.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie nähere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit der Leiterin des Fachbereichs 3, Frau Wörner, entweder telefonisch unter 02295/4928 oder per E-Mail unter gabriele.woerner@ruppichteroth.de in Verbindung.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher in Papierform bis einschließlich 4. Oktober 2022 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

 

 

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.

 


Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktion „Pflück mich!“ der Gemeinde Ruppichteroth
In Kürze werden Obstbäume, die auf gemeindlichen Grundstücken stehen, mit einem gelben Band versehen. Das "Gelbe Band" erlaubt das Ernten von Obstbäumen für den Eigenbedarf und ohne Rückfrage. Dennoch sollten Selbstpflücker sich bitte an einige Verhaltensregeln halten:
    1. Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die das gelbe Band tragen. Nur deren Früchte wurden von der Gemeinde bzw. von den Besitzerinnen und Besitzern für die Ernte freigegeben.
 
    2. Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren Sie das Eigentum anderer. Gehen Sie beim Pflücken behutsam mit den Obstbäumen um.
 
    3. Ernten Sie nur, was in Reichweite Ihrer Hände bzw. Ihres Apfelpflückers hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf. Das Anlegen von Leitern ist nicht erwünscht; ebenso nicht das Schütteln von Bäumen!
 
    4. Seien Sie sich bewusst: Sie ernten auf eigenem Risiko. Achten Sie deshalb beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen.
 
    5. Ernten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können. Oder geben Sie Überschuss an Familie und Freunde weiter.
 
    6. Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist, aber lassen Sie sich von kleinen Makeln nicht abschrecken. Braune Stellen können Sie einfach wegschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich ab.


Privatpersonen, die sich mit ihren eigenen Obstbäumen an der Aktion beteiligen möchten, können sich Hinweisschilder und gelbe Bänder an der Infothek des Rathauses abholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADFC-Fahrradklima-Test – bitte mitabstimmen
Ist die Gemeinde Ruppichteroth bereits ein Fahrradparadies? Jetzt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2022 abstimmen!
Ab sofort können Radfahrerinnen und Radfahrer wieder das Fahrradklima vor ihrer Haustür bewerten. Dabei wird dieses Mal ein besonderer Fokus auf den ländlichen Raum gelegt, denn dort gibt es viel Potential für den Radverkehr und einen hohen Nachholbedarf beim Infrastrukturausbau. Bürgermeister Mario Loskill ruft daher die Bürger:innen auf, bis Ende November zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen.
Bürgermeister Loskill sagt: „Wir wollen einen nachhaltigen und klimafreundlichen Straßenverkehr, von dem alle Einwohner:innen der Gemeinde Ruppichteroth bzw. der Region profitieren. Dabei setzen wir ebenfalls auf das Fahrrad. Um weitere Maßnahmen anzustoßen, brauchen wir die Rückmeldung der Bürger:innen, denn sie wissen am besten, was sie brauchen, um im Alltag mehr mit dem Rad unterwegs zu sein. Wir bitten daher alle Einwohner:innen der Gemeinde Ruppichteroth sich ein paar Minuten für die Befragung auf www.fahrradklima-test.de zu nehmen.“
Zufriedenheits-Index der Radfahrenden
2020 bewerteten knapp 230.000 Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrradfreundlichkeit in über 1.000 Städten und Gemeinden. Der ADFC-Fahrradklima-Test fragt in 27 gleichbleibenden Fragen, die Fahrradfreundlichkeit vor Ort ab. Dazu kommen dieses Jahr fünf Zusatzfragen, die besonders auf die Bedürfnisse von kleineren Orten im ländlichen Raum abzielen. Dabei geht es darum, ob zentrale Ziele wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Arbeitsstätten mit dem Fahrrad gut erreichbar sind, wie sicher sich die Wege in die Nachbarorte anfühlen, ob für Pendler:innen Fahrradparkplätze an Bahnhöfen und Bushaltestellen vorhanden sind und um die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen.
Förderung durch Bundesverkehrsministerium
Der ADFC-Fahrradklima-Test findet bereits zum zehnten Mal statt und ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Information der Bevölkerung über Eintreffzeiten
         (Schutzzielerreichung im Gemeindegebiet)


Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Bevölkerung
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.
Aufgabe der Gemeinde ist es, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Schadenfeuer,
Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen sicherzustellen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird von der Gemeinde Ruppichteroth eine Freiwillige
Feuerwehr aufgestellt und ausgerüstet, die auf das ehrenamtliche Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern angewiesen ist.

Mit dem Ziel die Struktur sowie die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth zu verbessern, wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungs-
unternehmen erstmalig ein Brandschutzbedarfsplan erstellt.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat diesen Plan in seiner Sitzung am 01.07.2021
einstimmig beschlossen.
Zentrales Element dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Festlegung eines Schutz-
niveaus für das Gemeindegebiet.

Demnach soll eine erste Einheit der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth innerhalb
von zehn Minuten nach der Alarmierung durch die Kreisleitstelle am Einsatz eintreffen.
Ausgehend von den bestehenden zwei Feuerwehrstandorten wird diese Vorgabe nicht
im gesamten Gemeindegebiet erfüllt. Um diese Situation zu verbessern, ist ein dritter
Feuerwehrstandort im Gemeindegebiet geplant. Trotzdem kann es auch weiterhin
bei dem ein oder anderen Einsatz zu einer Überschreitung der Hilfsfrist um wenige
Minuten kommen. Toleriert wird ein Schutzzielerreichungsgrad von achtzig Prozent.

Zum Vergleich: Für den Rettungsdienst bestehen ähnliche Vorgaben. So soll dieser
in zwölf Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen.
Für das rettungsdienstfreie Intervall steht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
eine Helfer-Vor-Ort-Gruppe im westlichen Gemeindegebiet bereit, die in der Gemeinde
Ruppichteroth von speziell ausgebildeten Angehörigen des Löschzuges Winterscheid
gestellt wird.

Weitere Informationen zum Schutzziel können dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Ruppichteroth entnommen werden
(https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/brandschutzbedarfsplan).
Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne Herr Seuthe (Tel.-Nr.: 02295-4925,
E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ruppichteroth vom 13. September 2022 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Entwurf des Haushalts 2023/2024 durch den Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage

Kämmerer Müller gibt einen Ausblick auf die Aufstellung des Haushaltes 2023 für die Gemeinde Ruppichteroth und stellt damit verbunden die Auswirkungen der vom Rhein-Sieg-Kreis geplanten Umlageerhöhungen, sowie der Entwicklung der Energiekosten auf den gemeindlichen Haushalt dar. Ferner wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung durch den Kämmerer im Einzelnen erläutert.

Anschließend kommt es zu einer angeregten Diskussion, die Fragestellungen der Fraktionen und Parteien werden von Kämmerer Müller und Bürgermeister Loskill beantwortet. Unter Berücksichtigung der Wortbeiträge erfolgt im kleineren Rahmen eine einvernehmliche Anpassung des Beschlussvorschlages. Daraus mündend empfiehlt der Hauptausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Gemeinde

a)    bedankt sich für die frühzeitige Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der Haushaltsaufstellung des Rhein-Sieg-Kreises und erkennt die im Eckdaten-papier dargestellten Notwendigkeiten des Kreises trotz einhergehender weiterer großer Belastungen für die Gemeinde Ruppichteroth und die weiteren Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises an,

b)    betrachtet die Aufwandsentwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie in der Gebäudeunterhaltung mit
großer Sorge, und appelliert in Zusammenhang mit den erheblichen Mehrbelastungen im ÖPNV an alle Beteiligten, bei der Planung und Umsetzung neuer Projekte bzw. Maßnahmen das Augenmerk verstärkt auf die (volks-)wirtschaftliche Betrachtungsweise zu legen,

c)    appelliert zur Entwicklung der „Landschaftsumlage“ an den Rhein-Sieg-Kreis, intensiv auf den Landschaftsverband Rheinland im Hinblick auf notwendige Konsolidierungsmaßnahmen einzuwirken,

d)    erwartet vom Rhein-Sieg-Kreis, dass insbesondere für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft werden und damit verbunden konkrete Konsolidierungsmaßnahmen aufzuzeigen,


e)    begrüßt den Einsatz der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich der Fehlbedarfe in den Ergebnisplänen zu den Haushaltsjahren 2023 bis 2025, appelliert jedoch, diese abweichend vom aktualisierten Eckdatenpapier für das Haushaltsjahr 2023 weiterhin in Höhe des ursprünglichen RSK-Eckdatenpapiers mit 25,6 Mio. € (= neu geplant 18 Mio. €) einzusetzen. Die Ausgleichsrücklage für das Haushaltsjahr 2024 sollte gemäß dem
aktualisierten Eckdatenpapier in Höhe von 19,6 Mio. € (= ursprünglich geplant 17,6 Mio. €) eingesetzt werden.

f)    erwartet - sofern sich die Annahme des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der Haushaltsplanungen bestätigt, dass bis Ende des Jahres 2024 noch Corona-bedingte Belastungen isoliert werden können -, die in den Jahren 2020 – 2024 Corona-bedingten Verschlechterungen einmalig durch Eigenkapitaleinsatz zu decken und dadurch den Kreishaushalt ab 2025 zu entlasten,

g)    stellt fest, dass ungeachtet der Korrekturen im neuen Eckdatenpapier aufgrund der
Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG), der gemäß Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2023 verpflichtende Haushaltsausgleich durch die Umlagefestsetzung des Rhein-Sieg-
Kreises erheblich erschwert wird,

h)    ermächtigt den Bürgermeister bzw. den Kämmerer, evtl. weitergehende gemeinsame Stellungnahmen/Positionspapiere der Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises etc. zur  
Situation der öffentlichen Haushalte mitzutragen; diese erhält der Rat der Gemeinde anschließend zur Kenntnis.

Im Ergebnis erteilt die Gemeinde Ruppichteroth trotz erheblicher Bedenken aufgrund der Ausführungen zu v.g. Buchstaben g) gemäß § 55 Kreisordnung NRW ihr Benehmen zu der vom Rhein-Sieg-Kreis im begleitenden Eckdatenpapier dargestellten Entwicklung der „Allgemeinen Kreisumlage, der „Kreisumlage Jugendamt“ und der „ÖPNV-Umlage“.

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29. August 2022 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zum textlichen Teil des Planentwurfes im
         Rahmen der öffentlichen Auslegung
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt unter Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses für Planung-, Klima- und Umweltschutz, die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zu den textlichen Festsetzungen des Regionalplanentwurfes im Regierungsbezirk Köln im Rahmen der öffentlichen Auslegung abzugeben.

einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Resolution der Gemeinde Ruppichteroth zum Erhalt der Akut-Abteilungen im Kreiskrankenhaus Waldbröl

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt die „Resolution der Gemeinde Ruppichteroth zum Erhalt der Akut-Abteilungen im Kreiskrankenhaus Waldbröl“ in der inhaltlichen Form, die diese durch Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 29.08.2022 erhalten hat.

einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
REGIONALE 2025;
hier: Aktueller Sachstandsbericht zum Projekt "ehemalige Synagoge Ruppichteroth"
Bürgermeister Loskill berichtet über den aktuellen Sachstand zum Projekt „ehemalige Syna-goge Ruppichteroth“. Um dieses Projekt weiter voranzutreiben, wurde eine Projektgruppe gegründet. Der Projektgruppe „ehemalige Synagoge Ruppichteroth“ gehören Bürgermeister Loskill, Mitarbeiter der Verwaltung, Bürger der Gemeinde sowie Mitglieder des Freundes-kreises Nümbrecht - Mateh Yehuda an.

Ziel ist es, die ehemalige Synagoge in ein jüdisches Lehrhaus als Schulungs-, Begegnungs- und Konferenz-Zentrum umzuwandeln. Dieses Projekt wurde in das Förderprogramm des Landes „REGIONALE 2025“ aufgenommen. Es ist Bestandteil des Gesamtprojektes „Ge-samtperspektive Bröl-Korridor“, welches bereits den B-Status erhalten hat.
Aktuell wird daran gearbeitet, dass der A-Status erlangt wird. Hierzu wurden weitergehende Schritte (u.a. Vergabe von Architektenleistungen zur Erörterung baulicher Veränderungen) in die Wege geleitet, die durch den Rhein-Sieg-Kreis finanziell getragen werden.


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum EFRE-0500122; Auftragsvergabe für das Gewerk "Dachdeckerarbeiten"
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung  gemäß § 60 Abs. 1 der
         Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
    • Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum EFRE-0500122
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk "Außenputzarbeiten / Wärmedämmverbundsystem"