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Geflügelpest: Hygienemaßnahmen einhalten und Tiere melden

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Um ein weiteres Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises alle Geflügelhalterinnen und -halter daran, besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Dies betrifft vor allem die Auslauf- und Freilandhaltungen. So können Infektionen verhindert und einer möglichen Stallhaltungspflicht vorgebeugt werden.

Zudem müssen Geflügelhalterinnen und –halter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. „Das betrifft auch Privatleute, die sich ein paar Hühner oder anderes Geflügel halten“, sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes Westarp. Gemeldet werden sollen, neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen oder Wachteln.

 

 

 

 

 


 

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehr als 600 Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und 59 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks, festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle beziehungsweise Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln. Expertinnen und Experten stufen das Risiko, dass sich die Geflügelpest auf Wasservogelpopulationen oder auf Tiere in Wildparks oder Zoos ausbreiten könnte, als hoch ein. Im Rhein-Sieg-Kreis ist bisher noch kein Fall aufgetreten.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

Rückfragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises telefonisch unter 02241/13-2335 oder per E-Mail an veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de.

15.3.2021/123