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Endergebnisse der Kommunalwahlen 2020 findet ihr hier...

 

Wir gratulieren Frau Waltraud Heuser, Ruppichteroth, Obersaurenbach 3, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 9. September 2020.

 

- Neufassung der Coronaschutzverordnung
- Sperrung der K 19 zwischen Stein und Stadt Blankenberg
- Gehen Sie zur Kommunalwahl
- Überprüfung der Sirenen
- Stellenausschreibungen
- Schiedswesen
- Bürgermeistersprechstunde
- Fundsachen
- Bereitschaftsdienste
- Präsentation Ergebnisse Wahlen im Rathaus fällt aus
- Wahlbekanntmachung

 

 

 

 

 

Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit dem 1. September 2020 gültig ist, teilte uns

die Bezirksregierung Köln weitere Erleichterungen für die Nutzung der gemeindlichen Sport- und Turnhallen mit, die sich wie folgt positiv auf die Gemeinde Ruppichteroth auswirken:

 

1.      Die Hallennutzzeiten werden mit sofortiger Wirkung von montags bis freitags von bisher 16.00 Uhr auf nunmehr 15.00 Uhr vorgezogen. Es bleibt bei der Begrenzung bis 22.00 Uhr.

 

2.      Die Hallennutzung an den Wochenenden, sprich samstags und sonntags, wird mit sofortiger Wirkung „freigegeben“. An beiden Wochenendtagen gibt es keine zeitlichen Begrenzungen wie von montags bis freitags.

 

3.      Die Dusch- und Umkleideräume in den gemeindlichen Hallen bleiben aufgrund der weiterhin gültigen Vorgaben zur Hygiene und Infektionsschutz bis auf weiteres geschlossen.

Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Toiletten in den Hallen.

 

4.      Zwischen dem Samstagvormittag und Montagvormittag finden keine Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch die Reinigungsunternehmen statt. Es wird daher um Einhaltung folgender

Hygiene- und Infektionsstandards gebeten, die wir wie in der Vergangenheit bereits praktiziert in die Verantwortung der Vereine und der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Sportanlagen legen müssen:

-        Die Nutzerinnen und Nutzer müssen vor und nach dem Betreten der Hallen gründlich die Hände waschen oder wirksam desinfizieren.

-        Die Spiel- und Sportgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.

-        Eine gute Be- und Durchlüftung der gemeindlichen Hallen ist sicherzustellen.

 

Ich freue mich für die nutzenden Vereine und ihren Mitgliedern, dass wir die gemeindlichen Hallen für die Nutzung an den Wochenenden freigeben können.

Bitte beachten Sie die Hygiene- und Infektionsstandards. Vielen Dank dafür!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sperrung der K 19 zwischen Stein und Stadt Blankenberg

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Am Montag, 14. September 2020, beginnen auf der Kreisstraße 19 (K 19) zwischen Hennef-Stein und Stadt Blankenberg Sanierungsarbeiten. Wegen der beengten Straßenverhältnisse muss die K 19 östlich der Steiner Mühle bis zum Ortseingang von Blankenberg voll gesperrt werden.
 
Die Arbeiten inklusive der Erneuerung der Schutzplanken dauern voraussichtlich rund vier Monate. Für den Durchgangsverkehr ist eine Umleitung eingerichtet, der Linienweg des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist von den Arbeiten nicht betroffen.
 
Sofern an Wochenenden oder Feiertagen die Baustelle sicher passiert werden kann, wird diese für den Anliegerverkehr freigegeben. Die Fischteiche entlang des Baustellenbereichs sind in Abstimmung mit der Baufirma von Hennef-Stein kommend erreichbar.
 
Die Müllentsorgung, mit Ausnahme der Sperrmüllabfuhr, wird in Abstimmung mit der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) generell freitagmorgens bis 8:00 Uhr erfolgen. Nähere Informationen gibt die RSAG.
 
Über die aktuelle Sperrung sind Feuerwehr und Rettungsdienste informiert.
 
Dieser Bauabschnitt ist der zweite Teil zur Instandsetzung der K 19 in diesem Bereich. Bereits abgeschlossen ist die Erneuerung der historischen Natursteinmauer entlang der Straße. Der Rhein-Sieg-Kreis bittet wegen der Beeinträchtigungen im Zuge der notwendigen Bauarbeiten um Verständnis.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonntag ist Kommunalwahl: Wahlrecht nutzen und mitentscheiden

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Am Sonntag, 13. September 2020, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Auch im Rhein-Sieg-Kreis und in der Region werden die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, die Landrätinnen und Landräte, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister gewählt.
 
Eine Ausnahme gibt es in Windeck: Hier findet am Sonntag keine Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister statt, weil die amtierende Bürgermeisterin in 2018 gewählt wurde und ihre Amtszeit nach den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes erst in 2025 endet.
 
"Unsere Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an allgemeinen, gleichen und freien Wahlen", sagt Landrat Sebastian Schuster. "Nutzen Sie Ihr verfassungsrechtlich verbrieftes und demokratisches Recht der politischen Mitgestaltung. Denn auch wer seine Stimme nicht abgibt, ist von politischen Entscheidungen betroffen. Daher appelliere ich an Sie: Gehen Sie wählen und entscheiden Sie mit!"
 
Die Wahllokale sind am 13. September 2020 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal das für sie richtige ist, können die Wählerinnen und Wähler den Wahlbenachrichtigungen entnehmen, die für die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises verschickt wurden.
 
Wer am Wahltag seine Stimme nicht in einem Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann dies auch vorab per Briefwahl tun. Nähere Infos hierzu gibt es bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden, deren Kontaktdaten ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind. Damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief für die Kommunalwahl am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
 
Unter www.rhein-sieg-kreis-de/kommunalwahl2020 können Sie am Wahlabend nach 18 Uhr die Ergebnisse der Kommunalwahlen im Rhein-Sieg-Kreis einsehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Am Samstag, den 12. September 2020, zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr, erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet.
Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibungen:

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet zum 1. August 2021

einen Ausbildungsplatz als
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
an.

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Sie besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Blockunterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn und dienstbegleitenden Unterweisungen beim Rheinischen Studieninstitut in Köln. Weitere wichtige Informationen über die Ausbildung finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de.

Einstellungsvoraussetzungen:
    • mindestens Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsabschluss
    • mindestens befriedigende Leistungen in den Kernfächern Deutsch und
Mathematik
    • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
    • gesundheitliche Eignung

Unsere Anforderungen:
    • gute Allgemeinbildung und rasche Auffassungsgabe
    • Interesse an Kommunikation sowie an organisatorischen und verwaltungs-typischen Aufgaben
    • Teamfähigkeit, Engagement, Eigeninitiative, hohe Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und praxisorientierte Ausbildung in einem modernen Umfeld mit der Möglichkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Mitarbeit.

Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Personalamtes, entweder unter
der Tel.-Nr.: 02295/4941 oder per E-Mail: personalamt@ruppichteroth.de gerne zur
Verfügung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.


Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 28. September 2020 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams am gemeindlichen Bauhof

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d)
für die Straßenunterhaltung und Grünflächenpflege

 
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

    • Straßenunterhaltung (insbesondere Straßenreinigung, Wartungs- und Ausbesserungsarbeiten)
    • Grünflächenpflege (insbesondere Pflege von Gehölzen, Mähen von Grasflächen, Beetpflege)
    • Abfallbeseitigung (insbesondere Mülleimerentleerungen, Sammeln von wildem Müll)
    • Teilnahme an Rufbereitschaft und Winterdienst
    • Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen des gemeindlichen Bauhofes


Unsere Anforderungen:

    • mehrjährige Berufserfahrung in den genannten Aufgabengebieten
    • gültige Fahrerlaubnis der Klassen BE, C und CE
    • wünschenswert sind Kenntnisse im Umgang und Bedienen der bauhofüblichen Fahrzeuge, Maschinen und sonstigen technischen Geräte (ggfs. Nachweise der entsprechenden Berechtigungen)
 
Das bringen Sie mit:

    • Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und körperliche Belastbarkeit
    • Bereitschaft, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (z.B. nachts, an Wochenenden oder Feiertagen im Falle der Notwendigkeit von Winterdienst mit Rufbereitschaft, bei Einsätzen durch unvorhersehbare Ereignisse oder im Rahmen von Veranstaltungen) zu arbeiten

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei entsprechender Qualifikation bis nach Entgeltgruppe 4 TVöD.

Falls Sie Interesse haben und noch mehr über den Aufgabenbereich erfahren möchten, setzen Sie sich mit Frau Wörner unter der Telefon-Nr. 02295/4928 oder per E-Mail unter folgender Adresse: gabriele.woerner@ruppichteroth.de in Verbindung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind oder Interesse an einer Teilnahme am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth haben.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
28. September 2020 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Regelungen im Bereich des Schiedswesens


Aufgrund der anhaltenden Situation sind die Schiedsfrau, Frau Christina Ottersbach (Tel.-Nr.: 02295-1250), und der stellvertretende Schiedsmann, Herr Dieter Theuer (Tel.-Nr.:
02295-9098725), weiterhin nur für telefonische Anfragen erreichbar.

Antrags- und Ortstermine, die das Schiedswesen betreffen, werden weiterhin eingeschränkt
durchgeführt bzw. verhandelt. Es obliegt den Schiedsleuten Einzelfallentscheidungen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Vorgaben hierzu zu treffen.

Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2020.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 17. September 2020 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunde ist vorgesehen:

Donnerstag, den 19. November 2020, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

1 Schlüssel, Fundort: Spielplatz Grundschule Schönenberg in der 34. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse der Kommunalwahlen

     Liebe Ruppichterotherinnen, liebe Ruppichterother,
am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen in der Gemeinde Ruppichteroth statt.

Beteiligen Sie sich aktiv an der Wahl und nehmen Sie ihr Wahlrecht wahr.
Sie können ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder im Vorfeld an der Briefwahl teilnehmen.

Die Präsentation der Ergebnisse der Kommunalwahlen (Wahl des Landrates, Wahl des Kreistages, Wahl des Bürgermeisters, Wahl des Gemeinderates) erfolgt in diesem Jahr in der

Mensa der Sekundarschule in Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2,
am 13. September 2020 ab 18:00 Uhr.

Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung nur einer begrenzten Anzahl von interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Zutritt zur Mensa gewährt werden kann.
Außerdem weisen wir Sie hiermit auf die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden hin. Bitte bringen Sie einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz mit.

Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung
1.
Am Sonntag, den 13. September 2020,
finden in Nordrhein-Westfalen
die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden
    • der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
    • die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag)
    • der Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
    • die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat).

Die Wahlen dauern von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2.
Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke aufgeteilt:

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Bölkum
Oeleroth
Ruppichteroth mit der Straße:
Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt „In der Schleeharth“
Schmitzhöfgen
Stranzenbach
Straße


Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Gießelbach
Hambuchen
Hodgeroth
Hove
Junkersaurenbach
Millerscheid
Mittelsaurenbach
Niedersaurenbach
Obersaurenbach
Retscheroth


Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Ahe
Dörgen
Ennenbach
Ifang
Kämerscheid
Kesselscheid
Krahwinkel
Neuenhof (bei Ruppichteroth)
Niederprobach
Paulinenthal
Pulvermühle
Rotscheroth
Ruppichteroth mit den Straßen:
Brölstraße 44, 46 und 29
Stein
Steiner Weg
Waldfrieden
Velken
Wingenbach
Wingenbacherhof


Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Bacherhof
Köttingen
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Bacherbusch
Am Heiligenberg
Amselweg
Falkenweg
Glöcknersgarten
Grubenwall
Höhenweg
Im Weiandsgarten
Köttinger Hecke
Köttinger Weg
Nordhang
Nümbrechter Straße
Obersaurenbacher Straße
Sankt-Florian-Straße
Schönblick
Severinusstraße

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth V
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Herchenstück
Am Kindergarten
Am Wasserberg
Burgplatz
Burgstraße
Dr.-Herzfeld-Straße
Eichweiher
Feldwiese
Marktstraße
Mucher Straße
Pfarrgasse
Schulstraße
Schustergasse
Wilhelmstraße
Zum Sperber


Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth VI
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Ruppichteroth mit den Straßen:
Am Denkmal
Am Juliusstollen
Auf dem Großen Feld
Bitzenweg
Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42
Buchenweg
Caluna
Eitorfer Straße
Heide
Herchener Straße
Im Bruch
Im Höllchen
In der Schleeharth
Obere Hirschbitze
Otto-Willach-Straße
Rosenharth
Untere Hirschbitze
Waldstraße

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth VII
Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Harth
Ruppichteroth mit den Straßen:
Eschenweg
Friedensstraße
Huppach
Im Auelsfeld
Im Rosengarten
Im Steinberg
Kiefernweg
Lärchenweg
Tannenweg
Ulmenweg
Weidenweg
Wilhelm-Schmitz-Straße
Scheid

Wahlbezirk 080 - Schönenberg I
Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Berg
Bornscheid
Hänscheid
Kuchem
Niederlückerath
Oberlückerath
Schneppe


Wahlbezirk 090 - Schönenberg II
Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Fußberg
Herrenbröl
Kammerich                        
Rose
Schönenberg mit den Straßen:
Am Hang
Auf der Burghardt
Auf der Winkelhard
Brückenstraße
Hänscheider Straße
Im Gierenfeld
Rathausstraße
Wingenbacher Straße
Zur Bröltal Arena
Thal


Wahlbezirk 100 - Schönenberg III
Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Bröleck nur mit der Straße:
Bernauel
Damm
Jünkersfeld
Schönenberg mit den Straßen:
Am Kirchberg
Am Lindenstock
An den Brüchen
Auf dem Gleichen
Auf dem Strauch
Auf den Acht Morgen
Auf der Hohen Fuhr
Bergstraße
Brunnenweg
Etzenbach
Etzenbacher Weg
Im Saurental
Klosterstraße
Rosenweg
Scheider Weg
Sankt-Vinzenz-Straße


Wahlbezirk 110 - Schönenberg IV
Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Bröleck ohne die Straße "Bernauel"
Brölerhof
Broscheid
Büchel
Reiferscheid
Thilhove


Wahlbezirk 120 - Winterscheid I
Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Winterscheid mit den Straßen:
Am Altenhof
Am Landgraben
Am Sportplatz
Beierter Weg
Gartenstraße
Hauptstraße
Herrnsteinstraße
Nordstraße
Pastoratsstraße
Ringstraße
Wendelinusstraße
Zum Feuerwehrhaus

 

 


Wahlbezirk 130 - Winterscheid II
Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Winterscheid mit den Straßen:
Am Südhang
Auf dem Hohen Stein
Finkenweg
Hardtstraße
Im Orth
Im Wingert
In der Dellenwiese
Kirchstraße
Mittelstraße
Mühlengasse
Schwalbenweg
Siefenweg
Silberberg
Talstraße
Turmstraße
Wiesenstraße
Zum Irrgarten
Zum Ortsiefen


Wahlbezirk 140 - Winterscheid III
Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Beiert
Herrnstein
Ingersauelermühle
Litterscheid
Schreckenberg
Stockum
Winterscheid mit der Straße:
Im Johannesgarten
Winterscheiderbröl
Winterscheidermühle

 

Wahlbezirk 150 - Winterscheid IV
Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2
Kreiswahlbezirk: 21
Ort/Straße
Bechlingen
Derenbach
Fußhollen
Hatterscheid
Holenfeld
Honscheid
Neuenhof (bei Winterscheid)
Schmitzdörfgen
Tanneck


In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. August 2020 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dementsprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

Für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 wurden zwei Briefwahlvorstände gebildet, welche am Wahltag (13. September 2020) um 10:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg zusammentreffen. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. Die damit verbundenen Räumlichkeiten sowie die organisatorische Aufteilung der Briefwahlvorstände sind am Wahltag im Rathaus ausgeschildert.
Den Briefwahlvorständen obliegt lediglich
    • die Öffnung der Wahlbriefe
    • die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe
    • und der Einwurf des verschlossenen blauen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks.
Diese Wahlurnen werden durch die Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18:00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.


3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sind bei der Stimmabgabe mitzubringen – der Wähler hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu denen er wahlberechtigt ist.

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils nur eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
    a) für das Amt des Landrats
    b) für den Kreistag
    c) für das Amt des Bürgermeisters
    d) für den Gemeinderat
gekennzeichnet werden.
In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen der Stimmabgabe kann für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ gestimmt werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a)
für die Landratswahl:
in der Farbe „altweiß“ mit schwarzem Aufdruck
b)
für die Kreistagswahl:
in der Farbe „hellblau“ mit schwarzem Aufdruck
c)
für die Bürgermeisterwahl:
in der Farbe „hellrot/rosa“ mit schwarzem Aufdruck
d)
für die Gemeinderatswahl:
in der Farbe „hellgrün“ mit schwarzem Aufdruck.

Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
    a) dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
    b) Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber, wie zuvor bereits erwähnt, entweder „ja“ oder „nein“ an.
Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig.

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der jeweiligen Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

 


Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung  und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder
    • durch Briefwahl (= Regelfall) teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde folgende Unterlagen beschaffen:
    • einen Wahlschein
    • amtliche Stimmzettel (siehe hierzu auch vorgenannte Ziffer 3)
    • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
    • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an den dieser zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

Der rote Wahlbriefumschlag hat den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag zum Inhalt, in welchem sich die Stimmzettel befinden. Diese Unterlagen sind so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag (13. September 2020) bis 16:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (= Rathaus) abgegeben werden.

6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Strafbestimmungen:
Nach § 107a Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht und dass unbefugt auch wählt, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt und dass nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches auch der Versuch strafbar ist.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

7.
Hinweise zur Wahlhandlung aufgrund der Corona-Pandemie:
Die Gemeinde hat für die Kommunalwahlen ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet, welches auch dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises vorgelegt wurde.

Dieses Hygienekonzept wird zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer in den Wahllokalen umgesetzt; hierzu bitten wir insbesondere wie folgt um Ihre Unterstützung:
    • Bevorzugt nutzen die Wähler eigene Stifte bei der Stimmabgabe. Falls diese nicht mitgebracht werden, können die Wähler vorhandene Stifte benutzen, die mit den Stimmzetteln von dem jeweiligen Wahlvorstand ausgegeben und bei Einwurf der Stimmzettel in die Urne wieder abgegeben werden. Die vom Wahlvorstand ausgehändigten Stifte werden gesammelt und für den weiteren Gebrauch desinfiziert.
    • Beachten Sie die Wegweiser auf dem Boden und an den Wänden (Rundgang für Wähler) sowie einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
    • Gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung um. Falls Sie ohne Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung das Wahllokal aufsuchen, bekommen Sie vor Betreten des Wahlraums einen entsprechenden Schutz angeboten.
    • Beachten Sie bitte die Hinweise der Wahlvorstände und der weiteren mit der Organisation vor Ort befassten Personen.

8.
Eine abschließende Bitte an den Wähler:
Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.

9.

Diese Wahlbekanntmachung wurde in der zuvor dargestellten Fassung ab dem
4. September 2020 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, ausgehangen.

Ruppichteroth, den 4. September 2020
Der Bürgermeister
In Vertretung:


Klaus Müller