Nachrichten

 

 

- Ennenbach: Ortsdurchfahrt gesperrt
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Anmeldung 5. Schuljahr
- Besuch- und Begleitdienst
- Fundsachen
- Notarsprechtag
- Reiten im Wald und in der freien Landschaft
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Ruppichteroth-Ennenbach: Ortsdurchfahrt gesperrt – Mobilkran auf L312 sorgt für Umwege

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Voraussichtlich zwei Tage lang, von Dienstag, 29. Januar, bis Mittwoch, 30. Januar 2019 ist in Ruppichteroth-Ennenbach die Ortsdurchfahrt gesperrt. Auf der Landesstraße (L) 312 muss für Bauarbeiten ein Mobilkran aufgestellt werden.
 
Es gibt eine großräumige Umleitung über die Kreisstraße (K) 55, die L333 und die L312.
 
Die von der Vollsperrung betroffenen Verkehrsunternehmen sind informiert, die Schulbusse fahren eine geänderte Route. Auch Feuerwehr und Rettungsdienste sind informiert. Die Fahrzeuge werden bei einem Einsatz aus der jeweils günstigsten Route anfahren.
 
Der Rhein-Sieg-Kreis bittet für diese Beeinträchtigungen um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem Gedanken- und Informationsaustausch
am 08.02.2019 um 18.30 Uhr ins Pfarrheim Ruppichteroth eingeladen.
Ich freue mich auf Ihr/Euer Erscheinen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung 5. Schuljahr
an der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet für die Eingangsklassen (5. Schuljahr) der weiterführenden Schule (Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth) für das Schuljahr 2019/2020 folgende Anmeldetermine an:

Schule
Anmeldeort
Anmeldezeitraum

 

 

Sekundarschule
Nümbrecht
Ruppichteroth

 

Sekretariat
Standort Nümbrecht
Mateh-Yehuda-Straße 5
51588 Nümbrecht

an beiden Standorten:

Anmeldeberatung:
Fr. 08.02.2019: 13.00 – 15.30 Uhr,
Sa. 09.02.2019: 9.00 – 13.00 Uhr,
Mo. 11.02. bis Fr. 15.02.2019: 8.30 – 13.30 Uhr

Anmeldung:
Mo. 25.02. bis Mi. 27.02.2019: 8.30 - 13.30 Uhr
Mo., Mi. und Do. auch nachmittags und
nur nach telefonischer Vereinbarung!

Sekretariat
Standort Ruppichteroth
St.-Florian-Straße 2
53809 Ruppichteroth


Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung unter

    • 02293-913060 Sekretariat Sekundarschule/Standort Nümbrecht
und
    • 02295-902301 Sekretariat/Standort Ruppichteroth

möglich.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzulegen:

    • den Anmeldeschein für weiterführende Schulen (Anmeldeformular der Grundschulen) in 4-facher Ausfertigung,
    • letztes Zeugnis (Original + Kopie), Schulempfehlung der Grundschule (Original + Kopie),
    • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch,
    • aktuelles Passfoto Ihres Kindes.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Sekretariate der Sekundarschule an den Standorten Nümbrecht und Ruppichteroth unter den zuvor erwähnten Telefonnummern gerne zur Verfügung. Darüber hinaus enthält die Homepage der Sekundarschule unter www.sek-nr.de weitere Infos.


Anknüpfend an die bisherigen vielfältigen Informationen der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth in Form von Besuchen in den Grundschulen, einem Schnuppertag, persönlichen Gesprächen etc., stellt sich die Schule nochmals kurz vor:

 

Sekundarschule
Nümbrecht Ruppichteroth

Ganzheitliche Entwicklung durch längeres, gemeinsames Lernen

 

 


Unsere Schule ist eine eigenständige inklusive Schulform, die unabhängig von der Schulformempfehlung für alle Kinder nach den Grundschuljahren offensteht. Gelernt wird grundsätzlich gemeinsam im Ganztagsunterricht nach den Lehrplänen der Gesamtschule.
Ab der Stufe 6 wird neben Englisch die zweite Fremdsprache eingeführt, ab Klasse 8 gibt es die Möglichkeit zu einer dritten Fremdsprache. Als Wahlpflichtfächer bieten wir ab Klasse 6 ein weiteres Hauptfach an, z.B. Französisch, Sozial- oder Naturwissenschaften oder das Fach Darstellen und Gestalten.
Wir bieten hier Ihrem Kind ideale Möglichkeiten zur Differenzierung und geben Zeit und Raum zur individuellen Entwicklung. Die Durchlässigkeit zum kooperierenden Gymnasium in Nümbrecht ist gewährleistet und konzeptionell verankert. Für die berufliche Entscheidung bleiben alle Wege offen.

Es freut sich auf Ihre Anmeldung
Schulleiter Jürgen Horn und sein Team

 


Ich empfehle Ihnen zusätzlich noch den „Schnuppertag“

am Samstag, den 26.01.2019,
um 9.00 Uhr am Standort in Nümbrecht
und um 11.15 Uhr am Standort in Ruppichteroth.

Für den Standort Ruppichteroth möchte ich nochmals die im Jahr 2016 abgeschlossene Erweiterung des Schulgebäudes herausheben. Mit der damit verbundenen Mensa wurde ein Ort des Lernens geschaffen, welcher über die Gemeindegrenzen hinaus großen Anklang gefunden hat und an dem sich die Kinder, sowie die Lehrerinnen und Lehrer wohlfühlen.
Auch ich würde mich freuen, wenn Sie der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth, wie bereits viele Eltern vor Ihnen, Ihr Vertrauen schenken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinobesuch für jedermann in Asbach:
„Der Junge muss an die frische Luft“

Liebe Seniorinnen und Senioren,
liebe Freunde des Besuchs- und Begleitdienstes,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir wünschen Ihnen ein frohes Neues Jahr. Vor allen Dingen viel Gesundheit und viel Schwung, damit Sie in diesem Jahr wieder ein paar schöne Stunden mit uns verbringen können.
Wir möchten alle Interessierten, egal ob Jung ob Alt, dazu einladen mit uns nach Asbach ins „Seniorenkino“ zu fahren. Das Kino bietet jeweils am letzten Donnerstag im Monat einen Film um 15.00 Uhr an. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, trinken wir ab 14.00 Uhr gemeinsam Kaffee. Der Eintritt beinhaltet Kaffee so viel Sie möchten und 1 Stück Kuchen. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 10,00 €. Das Kino ist ebenerdig, sodass Sie keine Treppen steigen müssen!
                                    Treffpunkt: 13.15 Uhr an der „Alten Post“ in Ruppichteroth.
Sofern Sie also Lust darauf haben, einen schönen Nachmittag mit netten Menschen zu verbringen, dann melden Sie sich bitte bis zum 28. Januar 2019 bei mir, Hans-Peter Weiß, unter der Telefonnummer 02295-6892 an.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

Armband, Turnhalle Schönenberg, 51. KW
Uhr, Turnhalle Schönenberg, 51. KW
Brille, Turnhalle Schönenberg, 51. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 1. Februar 2019, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hinweise/Informationen der Gemeinde Ruppichteroth zum Reiten im Wald und in
der freien Landschaft, der Entsorgung von Pferdekot und der Kennzeichnung von Reitpferden


Reiten im Wald und in der freien Landschaft

Im Land Nordrhein-Westfalen, und somit auch in der Gemeinde Ruppichteroth, bestehen
seit dem 01.01.2018 folgende Reitregelungen:

Das Reiten ist danach erlaubt:

1.
in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern) zum Zweck der Erholung und auf
eigene Gefahr

-
auf allen öffentlichen Verkehrsflächen

-
auf allen privaten Straßen und Wegen (auch auf Wanderwegen)

 

2.
im Wald zum Zweck der Erholung und auf eigene Gefahr

-
auf öffentlichen Verkehrsflächen

-
i.d.R. auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen

Ausnahmeregelung für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth:
Gemäß Ziffer 1 der auf Grundlage des § 58 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) er- lassenen Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises zur Reitregelung im Wald ab dem 01.01.2018 wird u.a. in den Waldgebieten der Gemeinde Ruppichteroth
auf die Kennzeichnung der Reitwege verzichtet.

 

3.
in Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises
(so auch in der Gemeinde Ruppichteroth)

-
auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Wegen (auch auf
Wanderwegen) sowie Fahrwegen zum Zweck der Erholung und auf eigene Gefahr

Erläuterung:
Nach Ziffer 3 der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises zur Reitregelung
im Wald ab dem 01.01.2018 nach § 58 Abs. 3 LNatSchG NRW ist u.a. in den Waldgebieten der Gemeinde Ruppichteroth über die Befugnis nach § 58 Abs. 2 LNatSchG NRW hinaus das Reiten auf allen privaten Wegen im Wald zum Zweck der Erholung zulässig und auf eigene Gefahr gestattet.

 

 

 

 

 


Das Reiten ist nicht erlaubt:

1.
auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Schilder nach der Straßen-
verkehrsordung das Reiten verbieten
2.
in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf
Flächen, die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen
3.
in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschafts-bestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten (§ 59 Abs. 3
Satz 1 LNatSchG NRW).

Es handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 59 Abs. 3 in Natur-
schutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten,
geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen außerhalb
von Straßen und Wegen reitet oder ein Pferd führt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Kennzeichnung von Reitpferden

Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein.
Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis
Gültigkeit. Die Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden. Das Kennzeichen bezieht sich auf die Halterin/den Halter des Pferdes.
Diese/r muss dafür Sorge tragen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

Kreisverwaltung
des Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Naturschutzbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Ansprechpartner:
Herr Thomas (Tel.-Nr.: 02241-133502)
Herr Maschke (Tel.-Nr.: 02241-133470)
E-Mail: reiten@rhein-sieg-kreis.de.

Die Jahresaufkleber -gültig für ein Kalenderjahr- werden für Privatpersonen gegen eine
Gebühr in Höhe von 30,14 Euro, neue Kennzeichen für 9,00 Euro (Neuanträge komplett =
39,14 Euro), abgegeben.
Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 80,14 Euro
für den Jahresaufkleber und 9,00 Euro für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 89,14 Euro
für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber).

 

 


Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen
(sog. Wanderkennzeichen). Diese gelten z.B. für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige
Tage umfassen.

Ordnungswidrig handelt, wer kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Entsorgung von Pferdekot

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrs-
flächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung von
öffentlichen Flächen entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen
ist. Ferner können durch die Kothaufen für Fahrrad- und Rollstuhlfahrer Hindernisse ent-
stehen, welche zu Stürzen oder zur Verunreinigung der Bekleidung führt.

Wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt, handelt ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Weitere Hinweise/Informationen können unter folgendem Link aufgerufen werden:
www.rhein-sieg-kreis.de/reiten.


Diese allgemeine Presseinformation ersetzt die am 27.07.2018 veröffentlichte Amtliche Bekanntmachung „Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von
Pferdekot“. Die Amtliche Bekanntmachung vom 27.07.2018 ist folglich als gegenstandslos
zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 26.01.2019 bis 01.02.2019

Samstag, 26. Januar 2019
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht (51581 Nümbrecht), 02293/6723
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620
Sonntag, 27. Januar 2019
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Montag, 28. Januar 2019
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Dienstag, 29. Januar 2019
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Neunkirchen), 02247/91790
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Pleis-Apotheke, Niederpleiser Str. 87, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/336655
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Mittwoch, 30. Januar 2019
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Donnerstag, 31. Januar 2019
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Kaiser-Apotheke, Kaiserstr. 71, 53721 Siegburg, 02241/50528
Freitag, 1. Februar 2019
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung:

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Die für Donnerstag, den 31.01.2019, vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz wird auf Donnerstag, den 14.02.2019, verlegt.