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Ehrenamtliches Richteramt – Bewerbung jetzt einreichen

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Interessierte, die vom 1. April 2020 bis 31. März 2025 als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Köln tätig sein wollen, können sich bis 9. November 2018 beim Rhein-Sieg-Kreis bewerben.
 
Die ehrenamtlich Tätigen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Streitfälle des öffentlichen Rechts. Voraussetzung sind die Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis seit mindestens einem Jahr. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung mitbringen, ein allgemeines Urteilsvermögen besitzen und an einer verantwortungsbewussten Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen interessiert sein. Weitere besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ausgenommen von der Bewerbung sind jedoch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Soldatinnen und Soldaten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
 
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung sowie Fahrtkostenerstattung.

 



 
Fragen zu diesem Ehrenamt beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreistagsbüros des Rhein-Sieg-Kreises telefonisch unter 02241/13-2964, 13-2965 und 13-3007. Die formlose Bewerbung ist bis zum 9. November 2018 an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, 05 - Kreistagsbüro, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, zu richten und sollte den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie Anschrift, Telefonnummer und die genaue Berufsbezeichnung enthalten.