Nachrichten

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Johann Holz, Ruppichteroth, Winterscheid, Ringstraße 6a, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 2. Mai 2018. Frau Barbara Grossmann, Ruppichteroth, Bröleck, Bernauel 1, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 3. Mai 2018.

 

 

- Fundsachen
- Fotowettbewerb
- STADTRADELN 2018
- Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth
- US-Car Treffen
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

   
Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:


Fahrrad, Ruppichteroth-Caluna, 19.04.2018


Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fotowettbewerb

Thema des Wettbewerbs: MEIN Ruppichteroth (anstelle von Ruppichteroth kann hier jeder der 74 Ortsteile eingesetzt werden)

Dieser Wettbewerb soll die Möglichkeit bieten, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher schönen und schönsten Aspekte des Lebens in unserer Gemeinde fotografisch zu dokumentieren und einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren.
Dies können z. B sein: Fotos von Gebäuden, Landschafts- oder Naturaufnahmen, Fotos von Personen, von Personengruppen, von Vereinen, von Festen, Feiern etc. etc.

Eingereicht werden können aktuelle Fotos oder Fotos aus früheren Zeiten.  Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht vorgegeben. Es ist lediglich wichtig, dass der Einsender die Rechte am Foto hat, d.h. dass er dieses selber gemacht hat oder die Rechte vom Fotografen erworben hat.
Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth, ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner oder auch Besucherinnen und Besucher der Gemeinde. Pro teilnehmende Person können bis zu 3 Fotos eingereicht werden.

Preise:
    1. Preis: € 250 plus Veröffentlichung des Siegerfotos auf 1 Doppelseite im Band 2 von Bilderbuch Ruppichteroth (geplante Veröffentlichung November 2018)
    2. Preis: € 150 plus Veröffentlichung des Fotos auf 1 Seite im Buch
    3. Preis: € 100 plus Veröffentlichung des Fotos auf 1/2 Seite im Buch
4. - 10. Preis: Veröffentlichung der Fotos im Buch (in kleinerem Format)

Einreichen der Fotos:  Die Fotos müssen bis spätestens 30. August 2018  digital und als Ausdruck eingereicht werden.
Die ausführliche Ausschreibung können Sie unter
 www.bilderbuch-ruppichteroth.de/fotowettbewerb2018  aufrufen oder beim Herausgeber des Bilderbuches Ruppichteroth anfordern:
Wolfgang Eilmes  - Am Wasserberg 12 - 53809 Ruppichteroth - email: eilmes@contours.de
Tel. 02295-6315

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTRADELN 2018: Radeln für den Klimaschutz vom 1. – 21. Mai 2018
Ruppichteroth, 18. April 2018: Die Gemeinde Ruppichteroth ruft auch in diesem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Aktion STADTRADELN teilzunehmen. Vom 1. bis 21. Mai 2018 wird für mehr Klimaschutz in die Pedale getreten. Alle, die in Ruppichteroth wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder hier zur Schule gehen, können mitmachen.

Unter dem Motto „Radeln für ein gutes Klima“ sollen innerhalb der dreiwöchigen Aktionsphase von möglichst vielen Teilnehmern möglichst viele Kilometer auf dem Fahrrad oder Pedelec zurückgelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies beruflich oder privat, am Wohnort oder am Urlaubsort geschieht. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin notiert selbst die innerhalb des Aktionszeitraums gefahrenen Kilometer online oder per Stadtradeln-App im Radkalender.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.stadtradeln.de/ruppichteroth.

Neben Ruppichteroth nehmen auch die Klimakompaktkommunen Lohmar und Much sowie viele Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises teil, um ein Zeichen für den Klimaschutz und nachhaltige Verkehrspolitik zu setzen. Die Kampagne stellt den Spaß am Radfahren in den Vordergrund, möchte aber auch darauf aufmerksam machen wie wichtig Ausbau und Pflege des Radwegenetzes ist.

Auftaktveranstaltung
In diesem Jahr findet ein gemeinsamer Auftakt aller STADTRADELN-Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von „Alfter bewegt“ statt. Auf dem Platz vor der Bücherei am Hertersplatz 14 in Alfter gibt es einen bunten Markt rund um das Thema Rad, Natur, Umwelt und Freizeit. Dort gibt um 11:00 Uhr Landrat Sebastian Schuster den Startschuss zum STADTRADELN. Außerdem wird eine rund 25 km lange geführte Radtour von der ADFC-Ortsgruppe Alfter angeboten.
Weitere ausführliche Informationen unter https://www.stadtradeln.de/faq-radelnde/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth – Unsere Besten 2017

Voller Stolz präsentiert die Gemeinde Ruppichteroth  „Unsere Besten 2017“:

Während der 4. Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt am Samstag, 26. Mai 2018 werden die besten Sportlerinnen und Sportler der Gemeinde Ruppichteroth auf der großen Festbühne am Rathaus in Schönenberg ausgezeichnet.

Ab 12.00 Uhr wird Bürgermeister Mario Loskill die Urkunden und Medaillen in einer „Feierstunde“ übergeben.

In diesem Jahr werden 90 Sportlerinnen und Sportler geehrt. Sie alle haben im Jahr 2017 besondere Leistungen auf nationaler und internationaler Ebene erbracht und wurden durch ihre Vereine und  Institutionen für diese Ehrung benannt.

Ein herzliches Dankeschön gilt dem „Lenkungsteam Historische Rheinische Christophorus-Fahrt“, welches diese Ehrung während der Christophorus-Fahrt ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


US-Car Treffen während der Christophorus-Fahrt
 
Am Samstag, 26. Mai 2018, ab 14.00 Uhr treffen sich die Liebhaber alter US-Cars auf dem Gelände der Grundschule am Brölbach in Schönenberg zu lockeren "Benzingesprächen". Möchten Sie auch Ihr Schätzchen präsentieren? Sie sind herzlich eingeladen, wir freuen uns auf Sie! Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
 
Die Ausstellung ist kostenfrei. Infos unter: info@christophorusfahrt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für
die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl


Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht Siegburg für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 Vorschläge von Personen zu
unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von
mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
-spätestens bis zum 31.05.2018- beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasse zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 -  Familienname,
 -  Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
 -  Vorname,
 -  Geburtsort,
 -  bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises,
    bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
 -  Geburtstag,
 -  Beruf und
 -  Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Ein Bewerbungsformular kann unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der z.Zt. gültigen Fassung
können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

a)
Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

2.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)
Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr
noch nicht vollendet haben würden,

2.
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,

 

 

3.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen,

4.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

5.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für
das Amt nicht geeignet sind,

6.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)
Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

3.
Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand
versetzt werden können,

4.
Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

5.
gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-
und Gerichtshelferinnen und -helfer,

6.
Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Ver-einigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

d)
Personen, die gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich diejenigen, die

1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben oder

2.
wegen einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheits-
dienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6
Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das
Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes


Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im Mai finden jeweils dienstags am
08. und 22. Mai 2018, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der
Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 4. Mai 2018, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 28.04.2018 bis 04.05.2018

Samstag, 28. April 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Sonntag, 29. April 2018
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Holtkamp Apotheke Bonner Straße, Bonner Str. 81, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/932130
Montag, 30. April 2018
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landsknecht-Straße 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Dienstag, 1. Mai 2018
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Mittwoch, 2. Mai 2018
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Apotheke im City Center, Kölner Str. 69, 53840 Troisdorf, 02241/73100
Donnerstag, 3. Mai 2018
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
Freitag, 4. Mai 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Lindlarer-Löwen-Apotheke, Hauptstr. 1, 51789 Lindlar, 02266/6606


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

Sitzung des Rates


Am Donnerstag, den 3. Mai 2018, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.
Bestellung der Delegierten der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Aggerverbandes


 3.
Nachwahl zu verschiedenen Ausschüssen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth


 4.
Erweiterung des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Untersuchung von Heizvarianten


 5.
1. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hatterscheid;
hier:
a)
Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)
Satzungsbeschluss

 

 6.
Sportlerehrung 2017


 7.
Zustimmung zur Umwandlung der Schule in der Geisbach (Förderschule Hennef) in eine Schule der Primarstufe und Sekundarstufe I


 8.
Öffentlicher Wohnungsbau in Ruppichteroth
- Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2018 -


 9.
Mitteilungen und Anfragen

 

Nichtöffentlicher Teil


10.
Strombelieferung für gemeindliche Gebäude einschl. Straßenbeleuchtung ab dem 01.01.2019


11.
Ankauf von Grundstücksflächen in Hatterscheid zum Betrieb von Bauwerken zur Niederschlagsentwässerung der Ortslage Hatterscheid


12.
Mitteilungen und Anfragen