Die Büros der Gemeindeverwaltung und das Bröltal-Bad sind am Montag, dem 30. Oktober 2017 (Brückentag), ganztägig geschlossen.
Herzlichen Glückwunsch Herrn Johannes Tölkes, Ruppichteroth, Schönenberg, Sankt-Vinzenz-Straße 19, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 25. Oktober 2017. Den Eheleuten Wilhelm und Elisabeth Schröder geb. Schrewe, Ruppichteroth, Schönenberg, Im Gierenfeld 4, zum Fest der Diamantenen Hochzeit am 25. Oktober 2017.
- Nachruf
- Fundsachen
- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- Bröltal-Bad
- Veröffentlichung zur Ehrenordnung
- Straßeninstandsetzungsarbeiten in Hatterscheid
- Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Neubau einer kreiseigenen Rettungswache
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung
Nachruf
Am 25. September 2017 verstarb im Alter von 89 Jahren
Herr Gemeindeoberamtsrat a.D.
Karl-Heinz Zilch
Der Verstorbene begann am 15. April 1967 als Amtsamtmann seinen Dienst im damaligen Amt Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg und trat am
30. Juni 1990 als Gemeindeoberamtsrat der Gemeinde Ruppichteroth in den Ruhestand. Herr Zilch war 48 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon über 23 Jahre bei der Gemeinde Ruppichteroth.
Seit seinem Eintritt in den Dienst der Gemeinde Ruppichteroth bis zum Jahr 1977 war der Verstorbene Leiter der Bauverwaltung und des Ordnungsamtes. Ab 1977 bis zu seinem Ausscheiden war er Amtsleiter der Bauverwaltung und der Sachgebiete Schulen, Kultur und Sport. Herr Zilch hat als Amtsleiter, Werkleiter des
Gemeindewasserwerkes Ruppichteroth und später als Leiter der Gemeindewerke Ruppichteroth sowie ab Dezember 1985 als allgemeiner Vertreter des Gemeindedirektors eine besonders verantwortungsvolle Position in der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth bekleidet.
Mit seiner jahrzehntelangen Verwaltungserfahrung und seinem umfangreichen Wissen hat er die Verwaltungsführung in hohem Maße unterstützt und persönlich geprägt. Sein Handeln zeichnete sich stets durch besonderes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein aus. Er hat sich mit seiner korrekten, freundlichen und hilfsbereiten Art sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Ansehen erworben.
Unsere Gedanken sind bei seiner Frau, seinen Kindern und Angehörigen, mit
denen wir um einen geschätzten und lieben Menschen trauern.
Für sein Wirken und seine Verdienste um das Wohl der Gemeinde sind wir dankbar und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
Autoschlüssel, Marktstraße / Ecke Burgstraße, 15.10.2017
Schlüsselbund, Kirmesgelände Ruppichteroth, 16.10.2017
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:
-
Vor- und Familienname,
-
Geburtsdatum und Geburtsort,
-
Geschlecht,
-
Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
-
derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
-
Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
-
Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle
Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten
Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2018 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2019 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2001).
Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In- formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erst- maligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten- übermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, eingelegt
werden.
Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.
Bröltal-Bad AKTUELL
Im nachstehenden Kurs sind noch Plätze frei:
Wassergewöhnung für Kinder ab 3 Jahren
Start: Dienstag, 14. November 2017, 14.00 – 15.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtstunden und kostet 60,00 €.
Weitere Infos und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de oder im Bad unter 0 22 95 – 56 01.
Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth
- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -
Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 haben die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. In dieser Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.
Gemäß § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth umfasst die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und des Bürgermeisters gegenüber der Aufsichtsbehörde unter anderem folgende, in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichende Angaben:
-
den ausgeübten Beruf,
-
Beraterverträge,
-
die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
-
die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
-
die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
-
die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.
Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 16 des obengenannten Gesetzes der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese zusammen mit den Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208, in der Zeit vom 23.10. - 17.11.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de unter „Verwaltung und Politik / Gemeinderat/Ausschüsse“ hinterlegt.
Straßeninstandsetzungsarbeiten in Hatterscheid
Im Zuge der Baumaßnahme „Niederschlagsentwässerung Hatterscheid“ werden Instandsetzungsarbeiten im Zeitraum vom 23.10. bis 03.11.2017 (Herbstferien) auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken durchgeführt:
-
Am Hofgarten 11, 23 und 25.
Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrung des Straßenabschnittes, zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) fährt Hatterscheid in der Zeit der Vollsperrung nicht an. Die Haltestellen „Hatterscheid Abzw.“ und „Hatterscheid Ort“ werden nicht bedient.
Die Haltestelle „Haus Tanneck“ an der Kreisstraße 17 wird angefahren und ist nur fußläufig erreichbar.
Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.
Einladung
zu einer gemeinsamen Bürgerinformationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises und der Gemeinde Ruppichteroth zum geplanten Neubau einer kreiseigenen Rettungswache für die Gemeinde Ruppichteroth im Ortsteil Schönenberg
Am Mittwoch, den 15. November 2017 findet im Forum der Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1, 53809 Ruppichteroth um 19.00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Neubau einer kreiseigenen Rettungswache in Schönenberg statt.
In dieser Veranstaltung sollen an diesem Abend alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über den vom Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde geplanten Neubau einer kreiseigenen Rettungswache informiert werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis als Träger des Rettungsdienstes berichtet gemeinsam mit der Gemeinde Ruppichteroth als Träger der Planungshoheit sowie weiteren Fachplanern über die Notwendigkeit und die bestehenden Planungen zum Neubau der Rettungswache.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Informationsveranstaltung herzlich eingeladen.
Im Anschluss der Vorträge besteht die Möglichkeit zur Erörterung Ihrer Fragen und Anregungen.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 21.10.2017 bis 27.10.2017
Samstag, 21. Oktober 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Sonntag, 22. Oktober 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Montag, 23. Oktober 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Apotheke im Generationenhaus, Humperdinckstraße 22-26, 53773 Hennef, 02242/9177000
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Dienstag, 24. Oktober 2017
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Adler-Apotheke, Hauptstr. 231, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/2357
Mittwoch, 25. Oktober 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Donnerstag, 26. Oktober 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Freitag, 27. Oktober 2017
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth
Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).
Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de
SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus Rat und Verwaltung:
Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 10. Oktober 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde beschließt, die in seiner Eigenschaft als Mitglied des Deutschen Bundestages vorgelegte Anregung des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu vom 18.07.2017 „Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ entsprechend den Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes als unzulässige Eingabe zurückzuweisen.
Herr Dr. Alexander Soranto Neu ist entsprechend zu informieren.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
-
Grundstücksangelegenheiten;
hier: Verkauf eines Grundstücks in der Ortslage Winterscheid
-
Oberflächenentwässerung Hatterscheid;
Nachtragsauftrag für die Straßenentwässerungsarbeiten;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)