Nachrichten
Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Friedrich und Elke Lauten geb. Schiller, Ruppichteroth, Schneppe 1, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 08. September 2011. Frau Franziska Böhmer, Ruppichteroth, Scheid 20, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 07. September 2011. Frau Ursula Riese, Ruppichteroth, Oeleroth, Sonnenhang 60, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 07. September 2011.

- Jahresabschluss 2008 der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bürgermeistersprechstunde
- Wanderfest in Neunkirchen-Seelscheid
- Was darf man im Kamin verbrennen
- Entsorgung von Hundekot
- Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläsern und Laubsaugern
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Rentensprechtag
- Bereitschaftsdienste   






Jahresabschluss 2008 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

1.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 23.05.2011 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Beschlüsse gefasst:

 

"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2008 in der Fassung, die dem vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.5.2011 bestätigten und an den Rat der Gemeinde über den Bürgermeister zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt."

 

"Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2008 in Höhe von 1.515.552,81 € ist durch eine Verringerung der Ausgleichsrücklage vorzunehmen."

 

"Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2008 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2008 ist gemäß

§ 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 30.05.2011 angezeigt und von diesem am 23.08.2011 zur Kenntnis genommen worden.

 

 

 

2.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2008

 

 

Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag):

-  1.515.552,81 €

 

Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel):

384.795,43 €

 

Höhe der Ausgleichsrücklage:

 

 

 

1.944.504,41 €

 

 

 

Bilanzstruktur zum 31.12.2008:

 

 

 

 

 

Aktiva

T€uro

Passiva

T€uro

 

 

Anlagevermögen

 

73.577

 

Eigenkapital

 

26.287

 

 

 

Umlaufvermögen

 

3.136

 

Sonderposten

 

25.325

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

5.873

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

19.275

 

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

55

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

8

 

 

 

Bilanzsumme:

 

76.768

 

Bilanzsumme:

 

76.768

 

 

3.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2008 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 16.03.2011 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 17.05.2011 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 17.05.2011 zu eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2008 erteilt.

 

4.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2008

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 23.05.2011 festgestellte Jahresabschluss 2008 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Jahresrechnung 2008 kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de/cms122/rathaus_politik/jahresabschluss/

eingesehen bzw. heruntergeladen werden.









Müllabfuhr in dieser Woche





 

Donnerstag

Freitag

 

08.09.2011

09.09.2011

Restmüll

14tägig      

AB 1

AB 2

Biotonne,

Grünabfall

AB 3

AB 4

Papiertonne

AB 3

AB 4

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

Reklamationen                               02241 / 306-240

Kompostierung/Bioabfall:            02241 / 306-272

 















Bürgermeistersprechstunde am 15. September 2011 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 20. Oktober 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 17. November 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.






"Bergisch aktiv"
Wanderfest in Neunkirchen-Seelscheid
am 11. September 2011

Zum dritten Mal richtet die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gemeinsam mit den Nachbarkommunen Lohmar, Much und Ruppichteroth das Bergische Wanderfest aus. Ausgangspunkt für die fünf unterschiedlichen Wanderrouten ist das Schulzentrum in Neunkirchen. Von dort sind Strecken zwischen 5 und 15 km ausgewiesen. Drei Strecken sind als Rundwanderungen vorgesehen, zwei als Streckenwanderungen. Dort stehen an den Zielpunkten Pendelbusse zur Rückfahrt bereit.

Wanderverpflegung muss nicht mitgenommen werden. Speisen und Getränke können an den Rast- und Kontrollstationen sowie in der Mensa am Schulzentrum erworben werden.

Gestartet werden kann ab 9 Uhr. Das Startgeld für Erwachsene beträgt
2,50 €, Kinder frei. Die Startkarte berechtigt zugleich zur Nutzung des Pendelbusses.

Zusätzlich wird ein Bustransfer geboten, der Wanderer an den Bahnhöfen in Köln und Siegburg abholt und nach Neunkirchen-Seelscheid und zurück bringt. Das Startgeld inklusive Bustransfer von/nach Köln oder Siegburg beträgt 5,00 €.

Auf einer separat ausgeschilderten Strecke können Besucher mit E-Bikes die Region erkunden.
Außerdem veranstaltet der Förderverein des Lions Club Neunkirchen-Seelscheid an diesem Tag die "Tour der Hilfe". Start ist um 11.00 Uhr am Schulzentrum in Neunkirchen.


Weitere Infos:
www.bergisch-hoch-vier.de
www.neunkirchen-seelscheid.de

 


Ansprechpartner:

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Stefanie Reinhold / Peter Kurtenbach
Tel.:  02247 303 125
Fax:: 02247 303 406

stefanie.reinhold@neunkirchen-seelscheid.de

peter.kurtenbach@neunkirchen-seelscheid.de








Was darf man im Kamin verbrennen ??


Das Beheizen von Räumlichkeiten mit Festbrennstoff ist aufgrund steigender Energiebeschaf-fungskosten in den letzten Jahren wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt.

Häufig ist es jedoch so, dass Feuerungsanlagen (Öfen und Kamine) entweder mit unfachmän-nisch angebrachten Abgasanlagen / Schornsteinanlagen betrieben oder nicht zu gelassene Brennstoffe benutzt werden.

Die Benutzung einer Abgasanlage / Schornsteinanlage ist vor Inbetriebnahme durch den zu-ständigen Bezirksschornsteinfegermeister/ in zu genehmigen. Entsprechend § 43 der Landes-bauordnung NRW ist die Errichtung im Voraus dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / in anzuzeigen.

Entsprechend der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf in Feuerungsanlagen aus-schließlich Naturholz, Kohle oder aus Reststoffen der zuvor genannten Materialien hergestell-te, zugelassene Brennstoffe verbrand werden.

Bei Naturholz ist darauf zu achten, dass es sich um unbehandeltes Holz handelt, dessen Restfeuchte nicht mehr als 20 % aufweist.

Sonstige Produkte, wie Kunststoffe, Papier, Farbe, Lacke, Öle und Sonstiges dürfen dem Verbrennungsprozess nicht zu geführt werden.

Zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der eigenen Sicherheit bitte ich entsprechende Vorschriften zu beachten und sich im eigenen Interesse vor Inbetriebnahme einer Feststoff-feuerungsanlage zu informieren.

Zuwiderhandlungen werden im Rahmen ordnungsbehördlichen Verfahren verfolgt und kön-nen im Einzelfall mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 € geahndet werden.







Entsorgung von Hundekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.






Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger

Aufgrund von wiederholten Nachfragen informiere ich hiermit über die geltenden Regelungen für den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger.

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Geräte ohne eigenen Antrieb, deren Schneidemechanismus durch die Räder angetrieben wird (sog. Handrasenmäher).

Entsprechend der vorgenannten Verordnung sind Geräte und Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreiben.

Eine Ausnahme von dieser zeitlichen Beschränkung bilden folgende Maschinen und Geräte:

-    gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 02 – Freischneider –
-    gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 24 – Grastrimmer –
-    gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubbläser –
-    gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubsauger –

Diese Geräte dürfen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Von einem Freischneider spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus Metall oder Kunststoffscheiben mit verschiedenen Zahnungen besteht.

Von einem Grastrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus rotierenden Fäden oder Schnüren aus Kunststoff besteht.

Von einem Rasentrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Elektromotor erfolgt und der Werkzeugbesatz ausschließlich aus einem Fadenkopf besteht. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

Rasenmäher außer solche im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz dürfen nicht

a.)    an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an
b.)    Sonn und Feiertagen betrieben

werden.






Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen, aber auch in der freien Landschaft auf unbefestigten Wegen erhebliche Beschädigungen durch  Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

a.    Das Reiten ist danach erlaubt
1.    in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
-    auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
-    auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
2.    im Wald
-    auf den gekennzeichneten Reitwegen
-    auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
-    in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-
      Sieg-Kreises ( so auch in der Gemeinde Ruppichteroth ), die 
                                   durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten freigegeben
                                   sind.

     b.   Das Reiten ist nicht erlaubt
-    auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
-    auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
-    in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

Kennzeichnung von Reitpferden
Wer reitet muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein.
Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

                   

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
                                      - Untere Landschaftsbehörde -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
                                         Tel: 02241/132999.

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 38,68 €, für Reiterhöfe 88,88 €.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

Entsorgung von Pferdekot

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

Ordnungswidrig handelt, wer

-    in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
-    kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt
-    öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet ( mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen ).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen ( Farbmarkierung auf den Bäumen etc. ) gekennzeichnet.






Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

21. September 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.













Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf                    110
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  -    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, -    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 03.09.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Sonntag, den 04.09.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Montag, den 05.09.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Dienstag, den 06.09.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Mittwoch, den 07.09.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Donnerstag, den 08.09.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Freitag, den 09.09.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.



Samstag, den 03.09.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211



Sonntag, den 04.09.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380




Montag, den 05.09.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954




Dienstag, den 06.09.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636



Mittwoch, den 07.09.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160



Donnerstag, den 08.09.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950




Freitag, den 09.09.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333





Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de





             Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.    Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!