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Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung ab Herbst 2011
Bußgeld bei Behinderung der Fahrradspur

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – In der für Herbst 2011 angekündigten überarbeiteten Fassung der Straßenverkehrsordnung wird es einige Änderungen geben, über die das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren wird. Eine Regelung ist aus Sicht des Straßenverkehrsamtes  jedoch von so großer Bedeutung, dass bereits jetzt schon darauf aufmerksam gemacht wird.   




„Mit dieser neuen Regelung wird die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im Straßenverkehr deutlich erhöht, denn sie müssen dann nicht mehr wegen parkender Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen. Das Fahrradfahren wird dadurch sicherer und attraktiver“, freut sich Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Straßenverkehrsordnung wird nämlich sein, dass ein generelles Parkverbot für Kraftfahrzeuge auf den am Fahrbahnrad markierten Fahrradschutzstreifen besteht!

Sollte dennoch die Fahrradspur auf der Straße zum Parken von Kraftfahrzeugen genutzt werden, kann das für die Autofahrerinnen und Autofahrer teuer werden. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 15 €, mit Behinderung sogar in Höhe von 25 € (was grundsätzlich bei Parken auf den Fahrradstreifen unterstellt werden kann) geahndet. Dauert das Parken länger als 1 Stunde, erhöht sich das Verwarngeld auf 35 €.

„Die neue Straßenverkehrsordnung setzt den Schwerpunkt auf ein eigenverantwortliches Verhalten im Straßenverkehr und appelliert an das „Wir-Gefühl“ der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, Vorbild zu sein und die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten, damit gerade Kinder und Jugendliche nicht dazu verleitet werden, Fehlverhalten im Straßenverkehr zu kopieren“ , resümiert Dieter Siegberg.