Weiberfastnacht – auch Weiberfasching, Wieverfastelovend (Kölsch) oder Fettdonnerstag (Aachen) genannt – markiert den Übergang vom Sitzungs- zum Straßenkarneval am Donnerstag vor Aschermittwoch. Wird oft auch als Altweiberfasching, Altweiberfastnacht oder einfach Altweiber (Krieewelsch: Aalwiewer) bezeichnet.

    „Die Vorfeier des Carnevals begann mit dem sogenannten Weiberfastnacht am Donnerstag vor demselben. Dann herrschte die ganz eigentümliche Sitte, dass Frauen und Mädchen sich untereinander die Hauben abrissen, was man Mötzenbestohl nannte. Nachmittags bewegte sich der Bellegeck, eine echt kölnische Maske, mit vielen Schellen behängt, in den Straßen herum“

    – Abschnitt „Der Carneval in Köln vor 1823“ aus Köln Walters Werk

Im Bonner Stadtteil Beuel feiern traditionell die Frauen die Beueler Weiberfastnacht. Einen Tag im Jahr ruhte die Arbeit in den Beueler Wäschereien, und zwar am Donnerstag vor Karneval. 1824 schlossen sich die Beueler Wäscherinnen zum Alten Damenkomitee von 1824 e. V. zusammen, um eine Teilnahme am bislang rein männlichen Karneval zu erfechten. Während anderswo die Weiberfastnacht nur eine Vorfeier ist, wurde und blieb sie in Beuel die Hauptsache. Auch heute noch stürmt nach einem großen Weiberfastnachtsumzug die Beueler Wäscheprinzessin mit ihrem Damenkomitee das Beueler Rathaus und übernimmt symbolisch die Macht. Der Sturm auf das Rathaus wird vom WDR-Fernsehen live übertragen. Die Erstürmung der Rathäuser durch die Frauen ist in vielen Städten und Gemeinden im Rheinland und in Westfalen Tradition geworden.

Im gesamten Rheinland gilt Weiberfastnacht als inoffizieller Feiertag, an den meisten Arbeitsplätzen wird ab mittags nicht mehr gearbeitet. Die Feiern beginnen meist um 11:11 Uhr. Im Unterschied zum Rosenmontag und den anderen Tagen gibt es in der Regel an Weiberfastnacht keine Umzüge, es wird kostümiert in den Kneipen und auf den Straßen gefeiert. Es ist an diesem Tag Brauch, dass Frauen den Männern die Krawatte als Symbol der männlichen Macht abschneiden. So laufen die Männer nur noch mit einem Krawattenstumpf herum, wofür sie mit einem Bützchen (Küsschen) entschädigt werden.

Sofern der Träger der Krawatte dem Abschneiden nicht zuvor eingewilligt hat, kann eine Eigentumsverletzung vorliegen, wie das Amtsgericht Essen zugunsten eines Klägers entschied, dem als Kunde eines Reisebüros in Essen die Krawatte abgeschnitten wurde. Das Einverständnis könne allerdings unterstellt werden, wenn er sich im Karnevalstreiben befände und mitfeiere – und wissen müsste, dass dieser Brauch an Weiberfastnacht verbreitet ist.

 

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