Nachrichten

 

 

- Fundsachen
- 10.-12. Bürgerbüro geschlossen
- Ferienpass 2019
- Auf jüdischen  Spuren  in Ruppichteroth
- Bröltal-Bad
- Rückschnitt  Hecken, Sträucher und Bäume
- Kaffeeklatsch
- Kinobesuch für jedermann
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

Schlüsselbund, (Fundort unbekannt; abgegeben Rathaus Schönenberg) 26.06.2019
Schlüsselband mit 2 Schlüsseln, Bushaltestelle Hänscheid, 25.06.2019

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

Schließung des Bürgerbüros/Meldeamtes der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth in
der Zeit vom 10. Juli bis einschließlich 12. Juli 2019 aufgrund einer System-/Software-umstellung


Das Bürgerbüro/Meldeamt der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth bleibt in der Zeit von Mittwoch, den 10. Juli 2019, bis einschließlich Freitag, den 12. Juli 2019, aufgrund einer System-/Softwareumstellung geschlossen.

Ich bitte um Verständnis, dass in dieser Zeit keine Anträge in Bezug auf das Einwohner-melde-, Pass- und Ausweiswesen bearbeitet werden können.
Die Bearbeitung von Kraftfahrzeugangelegenheiten ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht möglich. Es wird darum gebeten, Anträge bereits vorab zu stellen bzw. mit Ihrem Anliegen
bis nach der System-/Softwareumstellung zu warten.

Alle anderen Sachgebiete sind wie gewohnt besetzt und zu den üblichen Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Ab Montag, den 15. Juli 2019, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger-büros/Meldeamtes wieder gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferienpass 2019

der Gemeinde Ruppichteroth für Kinder und Jugendliche


Unter dem Motto: „Viel Freude und viel Spaß… bereitet Euch euer Ferienpass“ konnte mit Unterstützung zahlreicher Vereine und Einrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth auch
in diesem Jahr wieder ein umfangreiches Ferienangebot zusammengestellt werden.
Bei den nachstehenden Veranstaltungen ist sicherlich für jeden etwas dabei.
 
„Fahrt in den Zoo nach Köln“
„Spaßtag im Bröltal-Bad“ (2 Veranstaltungen)
„Fahrt ins Phantasialand“
„Perlenschmuck gestalten“ (3 Veranstaltungen)
„Fahrt ins Kino“ (2 Veranstaltungen)
„Kreativ-Tag“ (2 Veranstaltungen)
„Fahrt in den Kletterwald“
„Voltigieren“ (2 Veranstaltungen)
„Mut macht Spaß“ (3 Veranstaltungen)
„Indianerwochenende“
„Ballett“
„Fahrt zur Indoorhalle Mc-Play“
„Lesewanderung“
„Fahrt ins Waldschwimmbad“
„ZOOM Erlebniswelt“
„Fahrt in die Lasertag-Arena“
„Kegeln in Kammerich“
„Abenteuer bei der Feuerwehr“
„Gemeinsames Kochen“ (4 Veranstaltungen)
„Zumba Kids“
„Boule-Turnier“
„Kleinfeldturnier“
„Modellieren mit Ton“
„Fahrt zum Fort Fun“
„Kreativ-Workshop“
„Hip-Hop“
„Fahrt zum Bowlen“
„Waldtag“
„Fahrt zur Freilichtbühne Freudenberg“
„Nachtwanderung mit Grillen“
„Spiel-Sport-Spaß“ (4 Veranstaltungen)
„Modellbau Taschenlampe“
„Geländespiele“
„Fahrt zum Alpaka-Hof“
„Schmuckdose basteln“
„Fahrt in den Affen- und Vogelpark“
„Märchen-Vorlesestunde“

 

 

„Disneytag“ (2 Veranstaltungen)
„Gemeinsames Backen“ (2 Veranstaltungen)
„Schnupperkurs Reiten“ (2 Veranstaltungen)
„Paddeling“
„Yoga“ (2 Veranstaltungen)
„Lagerfeuerabend mit Übernachtung“
„Billard- und Kickerturnier“
„Magic-Day (Kartenspielenachmittag)“
„Fahrradtour“
„Sommerfarbenfest“

Seit dem 24. Juni 2019 steht der Ferienpass zur Verfügung. Er kann in allen Schulen und
Kindergärten der Gemeinde, im Jugendzentrum, im Bröltal-Bad und an der Infothek im
Rathaus in Schönenberg erworben werden.
Der Verkaufspreis beträgt für den Einzelpass 4,00 €.
Verkaufspreis mit Familienrabatt für Geschwisterkinder:
1. Geschwisterkind: 3,00 €,  
jedes weitere Geschwisterkind: 2,00 €.

Ich mache darauf aufmerksam, dass der Ferienpass ebenfalls
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4 Gutscheine für den Besuch des Bröltal-Bades in Ruppichteroth,
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1 Gutschein zum Besuch des Adventure-Golfplatzes in Neunkirchen-Seelscheid,
    Eischeid,
1 Gutschein zum Besuch der Tropfsteinhöhle in Wiehl und
1 Gutschein zum Besuch des Schloss Homburg in Nümbrecht
enthält.

Hinweise:
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass an diesen Aktionen und Ausflügen nur die Kinder teilnehmen können, die in dem Besitz eines aktuellen Ferienpasses sind und zur jeweiligen Veranstaltung diesen oder den entsprechenden Abschnitt des Passes mitbringen.

Die Ausgabe von kostenlosen Ferienpässen an Kinder von Berechtigten zur „Ruppichterother Tafel“ erfolgt nur im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth. Interessenten können sich an das Rathaus in Schönenberg, Infothek, wenden.

Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen eine schöne Ferienzeit und viel Spaß an den Veranstaltungen des Ferienpasses 2019.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Rundgang  „ Auf jüdischen  Spuren  in Ruppichteroth“ in Zusammenarbeit mit dem Förderverein          
                                                        „Gedenkstätte Landjuden an der Sieg“


Termin: Donnerstag, 11.Juli 2019, 16:30 Uhr
Dauer: ca. 90 Minuten                      
Treffpunkt: An der ehemaligen Synagoge, Wilhelmstraße 2

 

Nach einem ca. 20-minütigen Vortrag von Dr. Claudia Maria Arndt (Kreisarchivdirektorin und Geschäftsführerin des Fördervereins Landjuden an der Sieg e. V.) zum Thema „Landjuden - Stadtjuden“ wird Herr Eilmes die Führung zu den 7 noch erhaltenen Wohnhäusern der jüdischen Familien übernehmen, über die Familienschicksale und über neue Rechercheergebnisse zum Synagogenbrand 1938 berichten sowie über sein Treffen im Oktober letzten Jahres mit Walter Hess in New York, der mit seinen Geschwistern und seiner Mutter am 10.11.1938 vor die Ruppichterother Synagoge gestellt, mit Dreck beworfen, beschimpft und bedroht wurde und anschließend mit seinen Eltern und Geschwistern über Ecuador in die USA flüchtete. Es war geplant, die Großeltern (Moses und Henriette Hess) später nachzuholen, was aber nicht mehr gelang. Moses und Henriette Hess aus der Wilhelmstraße wurden  im KZ Theresienstadt ermordet.

Eine Anmeldung für den Rundgang ist nicht erforderlich.

Am Dienstag, den 9. Juli 2019 wird Herr Eilmes eine englischsprachige Führung für eine Gruppe asiatischer Besucher durchführen unter dem Thema „Jewish life in a rural community: Ruppichteroth“.  Bei Interesse können sich einige zusätzliche Teilnehmer dieser  Gruppe anschließen. Hierfür ist eine Voranmeldung bei Herrn Eilmes erforderlich (Tel. 02295-6315).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad    AKTUELL        Plätze frei

Aqua Sport + Spaß  auch für Einsteiger und Nichtschwimmer
Im Wasser ist jeder Mensch viel beweglicher als an Land. Außerdem schont es die Gelenke, trainiert das Herz-Kreislauf-System, die Muskulatur und die Ausdauer.
Wie der Name schon sagt, soll natürlich der Spaß auch nicht zu kurz kommen. So wird nach Lust der Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer nach dem Training auch gespielt.
Kommen Sie zum Probetraining doch einfach mal vorbei (auch vor dem u. a. Start möglich).
Start:     Dienstag, 23. Juli 2019, 15.00 – 16.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)

Ein Kurs umfasst jeweils 10 Unterrichtstunden und kostet 60,00 €.
Weitere Infos und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de oder im Bröltal-Bad unter 0 22 95 – 56 01.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Sträucher
und Bäume

 

Im Sommer grünt und gedeiht es allerorten, Pflanzen wuchern, Bäume breiten sich aus.
Dabei kommt es immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Geh-
und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken entstehen.

Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen.
Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird
dadurch beeinträchtigt.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind die „Sichtdreiecke“ von jeder Bepflanzung frei-
zuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt das Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur
Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen
möchte. Ist dieses Sichtdreieck, z.B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird
das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich.

In all diesen Fällen müssen Hecken, Sträucher und Bäume von den Grundstückseigen-
tümern so weit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden.
Auch abgestorbene Äste müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand
verletzt werden kann.

Gemäß § 30 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) sind die Eigentümer zum Beschneiden bzw. zur Beseitigung Ihrer Anpflanzungen
verpflichtet. Tun Sie dies nicht, kann das im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 59 Abs. 1 Nr. 10 StrWG NRW geahndet werden.
Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde Ruppichteroth die Anpflanzungen sofort zurück-
schneiden bzw. beseitigen lassen und Ihnen die entstandenen Kosten auferlegen.
Ist keine Gefahr in Verzug, werden Sie schriftlich aufgefordert die Anpflanzungen innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.

Anmerkung:
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es gemäß § 39 des Gesetzes über Natur-
schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder
zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von der Bestimmung unberührt.

 

 

 

 


Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und
Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Anpflanzungen entstehen können.
Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bitte folgende Hin- weise beachten:

-

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen so weit
zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert
und ohne Gefahr nutzen können.

-
Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Ver-kehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Geh- und Radwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von
4,50 Meter.

-
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen.
Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst
entstehen.

-
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und
Verkehrszeichen so weit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

-
Straßennamens- und Hausnummernschilder sind ebenfalls von Hecken, Sträuchern und Bäumen freizuschneiden, so dass eine Zeitverzögerung bei der Zielsuche, insbesondere für Notarzt und Rettungsfahrzeuge, vermieden werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„KAFFEEKLATSCH“ für JUNG bis ALT
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir ab Juli weiterhin den KAFFEEKLATSCH anbieten werden. Die katholische Kirchengemeinde hat uns weiterhin den Pfarrsaal vermietet. Allerdings gibt es eine kleine Planungsänderung in der Form, dass wir jetzt den Termin auf jeden zweiten Dienstag im Monat gesetzt haben. Das nächste Treffen findet also am Dienstag den 09.07.2019 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Pfarrsaal  Schönenberg, Am Kirchberg 3, 53809 Ruppichteroth-Schönenberg statt.
Unser Motto lautet „Kunterbuntes“. Lassen Sie sich überraschen.
Weitere Termine sind:
13.08.2019, 10.09.2019, 08.10.2019, 12.11.2019, 10.12.2019 jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr
Der Bürgerverein Schönenberg e.V.  unterstützt ebenfalls das Projekt des Teams MiL- Schönenberg (Mitten im Leben)
Das Team Kaffeeklatsch bestehend aus freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Schönenberg und Umgebung, das Team MiL- Schönenberg und der Bürgerverein Schönenberg e.V. freuen sich auf Ihren Besuch.
Bei Fragen wenden Sie sich an: info@buergerverein-schoenenberg.de.
Ruppichteroth, den 1. Juli 2019

Petra Kraffczyk
für den Bürgerverein Schönenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinobesuch für jedermann in Asbach:
„Für Träume ist es nie zu spät“ – am 11. Juli 2019

Liebe Seniorinnen und Senioren,
liebe Freunde des Besuchs- und Begleitdienstes,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
der nächste Ausflug ins Kino findet am 11. Juli 2019 statt. Seien Sie wieder dabei und verbringen Sie einen schönen Nachmittag mit lieben Menschen.
Wir möchten alle Interessierten, egal ob Jung ob Alt, dazu einladen mit uns nach Asbach ins „Seniorenkino“ zu fahren. Das Kino bietet einen Film um 15.00 Uhr an. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, trinken wir ab 14.00 Uhr gemeinsam Kaffee. Der Eintritt beinhaltet Kaffee so viel Sie möchten und 1 Stück Kuchen. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 10,00 €. Das Kino ist ebenerdig, sodass Sie keine Treppen steigen müssen!
                                    Treffpunkt: 13.15 Uhr an der „Alten Post“ in Ruppichteroth.
Sofern Sie also Lust darauf haben, einen schönen Nachmittag mit netten Menschen zu verbringen, dann melden Sie sich bitte bis zum 8. Juli 2019 bei mir, Hans-Peter Weiß, unter der Telefonnummer 02295-6892 an.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 06.07.2019 bis 12.07.2019

Samstag, 6. Juli 2019
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/909120
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Sonntag, 7. Juli 2019
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Montag, 8. Juli 2019
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Engelbert Humperdinck-Apotheke, Humperdinckstr. 14, 53721 Siegburg, 02241/592040
Dienstag, 9. Juli 2019
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landsknecht-Straße 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Mittwoch, 10. Juli 2019
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Alfred-Nobel-Apotheke, Pfarrer-Kenntemich-Platz 3-5, 53840 Troisdorf, 02241/77234
Donnerstag, 11. Juli 2019
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040
Freitag, 12. Juli 2019
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 beschlossen, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 mit vier Beisitzern zu besetzen.

Folgende Beisitzer und persönliche Stellvertreter wurden in dieser Sitzung für den Wahlausschuss bestellt:


Beisitzer

 

Stellvertreter

Simone Hamacher


CDU

(Gemeinde-vertreterin)


Hartmut Höffgen

CDU

(sachkundiger Bürger)

Björn Franken


CDU

(Gemeinde-
vertreter)


Ludwig Neuber

CDU

(sachkundiger Bürger)

Friedhelm Kaiser

SPD

(Gemeinde-
vertreter)


Dirk Düster


SPD

(Gemeinde-
vertreter)

Ellen Sieber


Bündnis 90/Die Grünen

(Gemeinde-
vertreterin)


Werner Hainke

Bündnis 90/Die Grünen

(Gemeinde-
vertreter)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung


1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV.NRW S. 738) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth mit Beschluss vom 09.04.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit
                                    2019                              2020
    dem Gesamtbetrag der Erträge auf            19.694.723 €        20.498.997 €                                
    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf        21.477.135 €        21.550.528 €                                    

im Finanzplan mit
    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
    der laufenden Verwaltungstätigkeit auf        18.444.480 €        19.386.670 €                             
    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
    der laufenden Verwaltungstätigkeit auf        19.910.935 €        19.773.555 €                                         

    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
    der Investitionstätigkeit auf                  6.682.160 €          4.801.630 €
                    
    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
    der Investitionstätigkeit auf                  6.282.940 €          3.873.655 €
    
    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
    der Finanzierungstätigkeit auf                   1.643.200 €             186.000 €

    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
    der Finanzierungstätigkeit auf                   1.530.100 €             801.200 €            

festgesetzt.

§ 2


Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,  wird auf
                                       2019             2020
                                     875.300 €           186.000 €
festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
                                    2019                2020
                                       0 €                3.420.600 €
festgesetzt.


§ 4

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

                                   2019                2020
                                      1.782.412 €              1.051.531 €
festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf        
                                    2019            2020
                                     27.000.000 €            28.000.000 €
festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festgesetzt:
                                    2019            2020
1.     Grundsteuer
1.1    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    (Grundsteuer A) auf                       275 v.H.          300 v.H.                                      
1.2    für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          525 v.H.          540 v.H.                                                
2.    Gewerbesteuer auf                      450 v.H.           500 v.H.                                            
Für das Jahr 2019 wurden die Realsteuerhebesätze mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 05.12.2018) festgesetzt.

 


§ 7


Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

 


§ 8


Gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Ermächtigungsübertragungen können durch den Hauptverwaltungsbeamten unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:
    a) Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen sind zulässig, wenn
       1.    der Aufwand oder die Zahlungsverpflichtung im laufenden Haushaltsjahr entstanden,
    aber noch nicht abgerechnet ist,

       2.    ein geplanter Aufwand im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnte, aber
    aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden muss, und der Haushaltsplan des Folgejahres zum Zeitpunkt der Beauftragung keine neue Ermächtigung gewährt oder

 3.    der Aufwand zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Erträge erforderlich ist.
    
    Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe des bereits entstandenen bzw. des voraussichtlichen Aufwandes begrenzt.
    Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgende Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. können maximal für zwei Jahre vorgenommen werden. Ermächtigungsübertragungen zu 3. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

    b) Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen sind zulässig, wenn
1.   Maßnahmen am Ende des Haushaltsjahres noch nicht abgerechnet sind,

2.    Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und im Folgejahr fortgesetzt werden müssen,

3.    Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnten, aber aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden müssen, bevor der Haushaltsplan des Folgejahres dazu eine neue Ermächtigung gewährt,

4.    die geplante Auszahlung zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Einzahlungen erforderlich ist.

    Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe der bereits entstandenen Ausgabeverpflichtung bzw. der voraussichtlichen Ausgabe/des voraussichtlichen Ausgabebedarfs begrenzt.
    Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgende Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. und 3. können solange erfolgen, bis die Investitionsmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. Ermächtigungsübertragungen zu 4. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.    

 

§ 9

Defizitüberschreitungen von mehr als 500.000 € gelten als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2
Ziff. 1 b) GO NRW.


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß
§ 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 16.04.2019 angezeigt worden.

Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 27.06.2019 erteilt worden.

Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 08.07.2019 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2020 während der öffentlichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich aus und sind auf der gemeindlichen Homepage "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.


Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden

    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

Am Donnerstag, den 11. Juli 2019, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


   
Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
Kindergarten Elterninitiative Winterscheider Wirbelwinde e.V.;
hier: Trägerwechsel


 3.  
Klimanotstand
 - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2019 -


 4.  
Straßenbenennung für die neue Straße im Erschließungsgebiet
in Winterscheid-Nord


 5.  
Unterhaltung von Gemeindestraßen;
hier: Deckensanierungsmaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020


 6.  
REGIONALE 2025;
hier: Vorstellung der Projektvorschläge für die REGIONALE 2025


 7.  
Mitteilungen und Anfragen


   
Nichtöffentlicher Teil


 8.  
Grundstücksangelegenheiten;
hier: Grundstücksveräußerung in der Ortslage Ruppichteroth


 9.  
Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid
Durchführung des Erweiterungsbaus;
Auftragsvergabe für das Gewerk Elektroarbeiten (inkl. Beleuchtungssanierung Altbau)
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung
        gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
        das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)


 10.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

Am Dienstag, den 9. Juli 2019, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


   
Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers
für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus


 3.  
REGIONALE 2025;
hier: Vorstellung der Projektvorschläge für die REGIONALE 2025


 4.  
Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord - Internet-backbone nutzen
- Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2018 -


 5.  
Gewerbegebiet Ruppichteroth Oeleroth - Coworking Spaces
- Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2018 -


 6.  
Umsetzung des Pilotprojektes "Autonomes Fahren"
in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Autonome Busstrecke an den Bahnhof Dattenfeld, Windeck
        - Antrag der CDU-Fraktion vom 07.04.2019 -


 7.  
Mitteilungen und Anfragen