Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Heribert Klein, Ruppichteroth-Hatterscheid, Am Hofgarten 12, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 27. März 2019. Frau Hedwig Happ, Ruppichteroth-Winterscheid, Herrnsteinstraße 17, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 29. März 2019.

 

- Sprechstunden der Schuldnerberatung
- „Wir räumen den Kreis auf“
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Sonnenhang“
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 26. März 2019 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Frau Bolz: Tel.-Nr. 02241-177836 oder Frau Willmeroth: Tel.-Nr. 02241-177816)
eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) müssen beim Jobcenter Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gemäß § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Wir räumen den Kreis auf“

Mit der gemeinsamen Aktion „wir-raeumen-den-kreis-auf.de“ wollen die 19 Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis und die Rhein-Sieg-Abfallbeseitigungsgesellschaft (RSAG) im März zum Abfallsammeln in allen Ortslagen einladen.
Die diesjährige kreisweite Aktion soll sich an dem europäischen Vorbild „Let´s clean up Europe“ orientieren und das
Verständnis der Bevölkerung zum Schutze der Umwelt fördern und den Umgang mit Müll sensibilisieren.

Die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth organisiert auch in diesem Jahr wieder die Aktion „Bröltaler Frühjahrsputz“, welche sich in die kreisweite Aktion einfügt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde können sich für ein sauberes Ortsbild engagieren.
Bitte machen Sie mit!
Investieren Sie einen halben Tag für ein sauberes und schönes Ortsbild.

Ganz besonders möchten wir die Ortsvereine, kirchlichen Institutionen und Parteien ansprechen, in ihren Abteilungen und Gruppen für diese Aktion zu werben. Wenden Sie sich bitte für eine Voranmeldung an die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, Ordnungsamt, Herrn Peter Gauchel. Hier erfahren Sie auch die Treffpunkte.
Jeder ist herzlich willkommen, Sie können sich gerne auch spontan zum Mitmachen entscheiden.

Termin: Samstag, 23. März 2019  

Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth:
Peter Gauchel, 02295/ 4923

Bitte denken Sie an stabiles Schuhwerk und an eine der Wetterlage angepasste Kleidung.
Schutz- und Arbeitshandschuhe sowie Abfallsäcke werden seitens der Gemeindeverwaltung bereitgestellt.
Wir hoffen, dass wir mit Ihnen rechnen können. Hierfür bereits im Voraus besten Dank.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Sonnenhang“ des Hauptortes
Ruppichteroth
hier: Einladung zu einer öffentlichen Ortsbegehung


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2018 beschlossen, vor einer weiteren Beratung der Angelegenheit „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Sonnenhang (Hauptort Ruppichteroth)“ im zuständigen Ausschuss für Planung und Umwelt-schutz, eine öffentliche Ortsbegehung in der Straße „Sonnenhang“ im Bereich des Haupt-
ortes Ruppichteroth durchzuführen.
Ich lade daher recht herzlich alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Ortsbegehung am

26. März 2019, um 18.00 Uhr, ein.

Treffpunkt ist im Bereich/auf der Höhe des Objektes „Sonnenhang 55“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 23.03.2019 bis 29.03.2019

Samstag, 23. März 2019
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Sonntag, 24. März 2019
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (St. Augustin - Buisdorf), 02241/50280
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Montag, 25. März 2019
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/383897
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl (51674 Wiehl), 02262/9567
Dienstag, 26. März 2019
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Mittwoch, 27. März 2019
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Donnerstag, 28. März 2019
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Linda Apotheke am oberen Stadttor, Kölner Str. 62a, 53840 Troisdorf, 02241/995290
Freitag, 29. März 2019
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/909120
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 14. Februar 2019 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rettungswache Schönenberg";
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
         Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
         sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

An der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt der sachkundige Einwohner, Herr Heinz Schumacher, wegen Befangenheit nicht teil.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt, auf Grundlage der Anhänge 1 – 3, die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0324 vom 31.01.2019 beigefügt waren, für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“

    a) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen

einstimmig

    b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

einstimmig

Die Planunterlagen haben in der Sitzung öffentlich ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich "Rettungswache Schönenberg";
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung derÖffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
         Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
         sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

An der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt der sachkundige Einwohner,
Herr Heinz Schumacher, wegen Befangenheit nicht teil.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt, auf Grundlage der Anhänge 1 – 10, die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0325 vom 31.01.2019 beigefügt waren, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“

    a) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen

einstimmig


    b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

einstimmig

Die Planunterlagen haben in der Sitzung öffentlich ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IsEK) für die Ortslage Ruppichteroth;
hier: Errichtung eines kombinierten Rad-/Gehweges südlich des Waldbrölbaches
         zwischen der Brücke „Waldfrieden“ und der Brücke „Heider Steg

Herr Hartmann vom Ingenieurbüro Holzem und Hartmann stellt die vorgesehene „alternative Streckenführung“ des kombinierten Rad-/Gehweges zwischen der Brücke „Waldfrieden“ und der Brücke „Heider Steg“ anhand einer Beamerpräsentation vor. Im Anschluss daran beantworten Herr Hartmann und Bürgermeister Loskill die Fragen der Ausschussmitglieder.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde, die Planung zur Anlegung eines kombinierten Rad-/Gehweges südlich des Waldbrölbaches zwischen der Brücke „Waldfrieden“ und der Brücke „Heider Steg“ mit dem Ziel der Förderantragstellung im Rahmen des IsEK weiterzuführen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der FDP-Fraktion und 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IsEK) für die Ortslage
  Ruppichteroth;
  hier: Errichtung eines kombinierten Rad-/Gehweges entlang des Waldbrölbaches
           von der Brücke „Heider Steg“ bis zu der „Eitorfer Straße“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage
(Neubaugebiet „Winterscheid-Nord“)

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 05.12.2018 die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

montags bis freitags            von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                 von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Für Fragen zu der Erweiterung des Bebauungsplanes stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.    

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage unter dem Ortsrecht der Gemeinde Ruppichteroth zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de/nw erreichbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2  BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
    d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Winterscheid-Nord"
- Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit -


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Winterscheid-Nord" beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth stellte den Änderungsbereich im nördlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft und im westlichen Teil neben der Wohnbaufläche als Grünfläche dar. Diese Nutzungen wurden für den Teilbereich der 28. Flächennutzungsplanänderung dahingehend verändert, dass nach Westen die Wohnbaufläche geringfügig erweitert und im Norden eine Fläche für eine Versickerungsanlage dargestellt wurde. In einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 „Winterscheid-Ortslage“ aufgestellt, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes die weiteren Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung konkretisiert.

Die Bezirksregierung in Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 10.01.2019 unter dem Aktenzeichen 35.2.11-92-02/19 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 28. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB kann während der Publikumszeiten und zwar

montags bis freitags            von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                 von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Für Fragen zu der Flächennutzungsplanänderung stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus ist die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage unter dem Ortsrecht der Gemeinde Ruppichteroth zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de/nw erreichbar.


Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

 

 

 

1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage
(Neubaugebiet Winterscheid-Nord)


 

Geltungsbereich der 1. Erweiterung Bplan Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage