Nachrichten

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Irmgard Lehmann, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Südhang 25, zur Vollendung des 96. Lebensjahres am 23. Juli 2018.

 

 

- Fundsachen
- Fotowqettbewerb "Mein Ruppichteroth 2018"
- Bröltalbad Öffnungszeiten Sommerferien
- Überprüfung der Sirenen
- Bebauungsplan Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd
- Schöffenwahl
- Besuchs- und Begleitdienst
- Schnelle Hilfe für Notfälle im Rhein-Sieg-Kreis
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:


Sportbeutel, Ruppichteroth-Oeleroth, 25. KW
Schlüsselbund, Sportplatz Ruppichteroth, 27. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung

Thema des Wettbewerbs: MEIN Ruppichteroth (anstelle von Ruppichteroth kann hier jeder der 74 Ortsteile eingesetzt werden)

Veranstalter: bilderbuch-ruppichteroth.de und Gemeinde Ruppichteroth

Worum geht es?
Dieser Wettbewerb soll die Möglichkeit bieten, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher schönen und schönsten Aspekte des Lebens in unserer Gemeinde fotografisch zu dokumentieren und einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren.
Dies können z. B sein: Fotos von Gebäuden oder Landschafts- und Naturaufnahmen, Fotos von Personen, von Personengruppen, von Vereinen, von Festen, Feiern etc.

Eingereicht werden können aktuelle Fotos oder Fotos aus früheren Zeiten.  Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht vorgegeben. Es ist lediglich wichtig, dass der Einsender die Rechte am Foto hat, d.h. dass er dieses selber gemacht hat oder die Rechte vom Fotografen erworben hat (s. u.: Copyright-Erklärung).
Teilnehmen können alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Ruppichteroth, ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner oder auch Besucherinnen und Besucher der Gemeinde. Pro teilnehmende Person können bis zu 3 Fotos eingereicht werden.

Preise:
    1. Preis: € 250 plus Veröffentlichung des Siegerfotos auf 1 Doppelseite im Band 2 von Bilderbuch Ruppichteroth (geplante Veröffentlichung November 2018)
    2. Preis: € 150 plus Veröffentlichung des Fotos auf 1 Seite im Buch
    3. Preis:  € 100 plus Veröffentlichung des Fotos auf 1/2 Seite im Buch
4. - 10. Preis: Veröffentlichung der Fotos im Buch (in kleinerem Format)

Einreichen der Fotos:  Die Fotos müssen bis spätestens 30.08.2018  digital und als Ausdruck eingereicht werden beim Herausgeber des Bilderbuches Ruppichteroth:
Wolfgang Eilmes
Am Wasserberg 12
53809 Ruppichteroth
email: eilmes@contours.de
Tel. 02295-6315

Die Auflösung der digitalen Fotos muss mindestens 300 dpi betragen.
Die Fotos können per email, Stick oder CD eingereicht werden.

 

Das Besondere: jedes Foto muss mit einem Kurztext (maximal 50 Wörter) versehen werden (per email oder auf separatem Blatt) mit der Begründung, warum dies „Mein xy“ ist, d.h., Sie erklären, was  aus Ihrer Sicht Besondere an diesem Foto, am dargestellten Motiv ist.
Bsp.:
„Dies ist MEIN Ruppichteroth, weil …………..“ oder  
„Dies ist MEIN Schönenberg, weil …………..“ oder
„Dies ist MEIN Winterscheid, weil …………..“ oder
„Dies ist MEIN Velken, weil …………..“ etc.

Bei der Auswahl der Siegerfotos werden diese Ausdrucke und die Kurztexte der Jury zur Bewertung vorgelegt.
Fotos, die nicht in beiden Varianten (digital UND als Ausdruck) vorgelegt werden,  können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
Das Foto muss sich nicht auf den Wohnort oder den Heimatort der einreichenden Person beziehen.

Copyright-Erklärung: bei Einreichung der Fotos ist von der einreichenden Person eine Copyright-Erklärung vorzulegen. Die Erklärung können Sie unter
http://www.bilderbuch-ruppichteroth.de/fotowettbewerb2018 (s. dort: Zur Copyright-Erklärung)  
aufrufen oder bei Herrn Eilmes anfordern.
Fotos ohne Copyright-Erklärung können nicht berücksichtigt werden

Die Auswahl der Siegerfotos erfolgt durch eine Jury, bestehend aus Bürgermeister und weiteren vom Bürgermeister zu benennenden Vertretern.

Weitere Details zur Ausschreibung können Sie unter
http://www.bilderbuch-ruppichteroth.de/fotowettbewerb2018.html
 aufrufen und herunterladen oder bei Herrn Eilmes anfordern.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltalbad Öffnungszeiten Sommerferien

16. Juli bis 27. August 2018

montags
06.00 – 12.00 Uhr
Allgemeinheit
dienstags
15.00 – 16.00 Uhr
16.00 – 17.00 Uhr
Aqua Sport + Spaß
Aqua Fitness XXL
mittwochs
06.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 19.00 Uhr
Allgemeinheit
Allgemeinheit

19.00 – 20.00 Uhr
20.00 – 21.00 Uhr
Aquarobic
Handwerker - men only
donnerstags
Warmbadetag
08.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 21.00 Uhr
Allgemeinheit
freitags*)
15.00 – 19.00 Uhr
Allgemeinheit

19.00 – 20.00 Uhr
Aqua Power
samstags
08.00 – 12.00 Uhr
Allgemeinheit
sonntags
09.00 – 12.00 Uhr
Allgemeinheit

            *) am 03.08.2018, 15.00 – 19.00 Uhr geschlossen für Ferienpassaktion        


Handwerker-Kurs nur für Männer    mittwochs, 6 Mal                       36,00 €
    Anmeldung im Bad!

ACHTUNG:     Aus personellen Gründen muss das Bad
am Donnerstagvormittag, dem 02.08.2018,  und
am Mittwochnachmittag, dem 08.08.2018, geschlossen bleiben.
Am 02.08.2018 wird nachmittags der Warmbadetag angeboten und
am 08.08.2018 ist der Vormittag normal geöffnet; die Kurse finden ebenfalls statt.

Während der Sommerferien findet das Vereinsschwimmen nicht statt.

Ab Dienstag, dem 28. August 2018, gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 14. Juli 2018 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“


Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.07.2018 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Die Unterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

montags bis freitags            von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                 von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bauleitplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2  BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
    d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schöffenwahl

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amts-
gerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl
hier: öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Beschluss
über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bonn
und das Amtsgericht Siegburg gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der
Zeit vom

20. Juli bis 27. Juli 2018

im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18,
53809 Ruppichteroth, Zimmer 102,
 
zur Einsicht während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungs-
frist, schriftlich oder zu Protokoll bei mir Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der „Besuchs- und Begleitdienst“ informiert!

Planwagenfahrt am 25. Juli 2018


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 25. Juli 2018 ist es wieder soweit. Um 15.00 Uhr startet unsere diesjährige Planwagenfahrt ins Blaue. Unterwegs legen wir eine kleine Rast ein. Danach geht es voller
Schwung und guter Laune weiter zum „Café Alte Schule“. Dort werden wir den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ausklingen lassen.

Treffpunkt: Evangelische Kirche, 15.00 Uhr
Burgstraße 8, Ruppichteroth
                                                     

Der Kostenbeitrag beträgt, wie im vergangenen Jahr 15,00 € pro Person. Interessenten melden sich bitte bei mir, Hans Peter Weiß, unter der Telefonnummer 02295-6892 an.

Ruppichteroth, den 13. Juli 2018


Hans-Peter Weiß
für den „Besuchs- und Begleitdienst“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


116 117: Schnelle Hilfe für Notfälle im Rhein-Sieg-Kreis – eine Initiative von kivi e.V.

Überfüllte Notfallambulanzen und lange Wartezeiten, bis der Rettungsdienst eintrifft – so sieht der Alltag im Rettungswesen aus. Häufig sind die Beschwerden jedoch nicht so gefährlich, dass sie sofort notärztlich behandelt werden müssen. Um die Notaufnahmen der Krankenhäuser im Rhein-Sieg-Kreis zu entlasten, soll die Rufnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bekannter werden.

Im Rahmen der Initiative "Mitten im Leben" des Vereins kivi e.V. hat sich ein Arbeitskreis gebildet, um gemeinschaftlich konkrete Problemfelder und medizinische und pflegerische Versorgungslücken des ländlichen Raums anzugehen. Sei es der Ärztemangel im ländlichen Raum, die Nachbesetzung von Praxen oder die weiten und teilweise beschwerlichen Anfahrtswege für (ältere) Patienten - all das führt in bestimmten Regionen des Rhein-Sieg-Kreises zu einer von der Bevölkerung subjektiv wahrgenommenen, medizinischen und pflegerischen Unterversorgung.
Ziel des Arbeitskreises ist vorrangig die intersektionale Vernetzung und Zusammenarbeit zur Förderung und Sicherung der landärztlichen Versorgung. Im Auftrag der beteiligten Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid, Eitorf, Hennef, Much und Windeck stieß kivi e.V. die Bildung des arbeitsfähigen Gremiums an und gewährleistet seither die fachliche Begleitung des Arbeitskreises.
Insbesondere im ländlichen Raum stellt die notärztliche Versorgung ein stetig wachsendes Problemfeld dar: Die Arztpraxis ist bereits geschlossen, in medizinischen Notfällen wird die 112 angerufen – als Resultat ergeben sich daraus steigende Einsatzzahlen für Rettungskräfte sowie überfüllte Notfallambulanzen, weil immer öfter wegen „medizinischen Bagatellen“ der Notarzt gerufen wird, so Christian Diepenseifen, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes im Rhein-Sieg-Kreis. Abhilfe schaffen soll da die kostenfreie Rufnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung. Unter dieser bundesweiten Nummer erreichen Patienten außerhalb der gewöhnlichen Sprechstundenzeiten einen Arzt des Bereitschaftsdienstes, welcher zumeist nach 30 bis 50 Minuten Anfahrtszeit vor Ort erscheint. K. Pipke, Bürgermeister der Stadt Hennef und Vorstandsvorsitzender des DRK-Ortsvereins Hennef betont bei der Vorstellung der Rufnummer, dass (Not-) Ärzte und Krankenhäuser gleichermaßen durch diese entlastet werden sollen. Wer aufgrund seiner Beschwerden ins Krankenhaus muss, soll dort auch möglichst schnell versorgt werden. Wem eine ambulante Behandlung ausreicht, wird an den zuständigen Arzt verwiesen. Auch Dr. H. Eickhoff, Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein und Oberarzt im Josef-Hospital Troisdorf führt aus, dass durch die Konzentration auf die 116 117 dem bundesweiten Ansatz gefolgt werden soll, die Bereitschaftsdienste aller Kassenärztlichen Vereinigungen unter einer gemeinsamen Nummer zu erreichen, egal wo in Deutschland der Anruf ausgelöst wird.
Der Arbeitskreis, bestehend aus den sechs Bürgermeistern sowie einem ausgewählten Personenkreis aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, der Ärztekammer Nordrhein, der Rettungsdienste, der Kreisverwaltung sowie Ärzten und Apothekern des östlichen Rhein-Sieg-Kreises möchte durch seine Kampagne den Bekanntheitsgrad dieser Notrufnummer erhöhen. Durch Transparente, die bei der Vorstellung im Historischen Ratssaal im Rathaus Hennef präsentiert wurden, soll in den beteiligten Kommunen auf die Rufnummer hingewiesen werden. Dies ist auch dringend notwendig, wie Dr. Jacqueline Hiepler, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rhein-Sieg und Hausärztin in Hennef, betont: Lediglich rund ein Drittel der Bundesbevölkerung kenne die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Wichtig, so W. Müller, 2. Vorsitzender von kivi e.V., sei jedoch die Unterscheidung der notärztlichen Rufnummer 112 und der Rufnummer 116 117 als ärztlicher Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Während die 116 117 dann zu wählen ist, wenn eine Erkrankung vorliegt, deren Behandlung nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde eines niedergelassenen Arztes warten kann, ist bei akuten Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerwiegenden Unfällen der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 anzurufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 21.07.2018 bis 27.07.2018

Samstag, 21. Juli 2018
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Sonntag, 22. Juli 2018
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110
Montag, 23. Juli 2018
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Dienstag, 24. Juli 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Mittwoch, 25. Juli 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230
Donnerstag, 26. Juli 2018
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Freitag, 27. Juli 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 28. Juni 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IsEK) für die Ortslage Ruppichteroth;
hier: Errichtung eines kombinierten Rad-/Gehweges entlang des Waldbrölbachs im
         Bereich der Bebauungspläne „Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center“ und
         „Nr. 1.02/2 Einkaufszentrum Huwil-Center“

Zu diesem TOP fand im Vorfeld zur Sitzung um 17.00 Uhr eine Ortsbegehung des betreffenden Bereichs statt. Im Anschluss an die Ortsbegehung folgte zu Beginn der Sitzung eine angeregte Diskussion. Bürgermeister Loskill beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt, auf die Anlegung eines kombinierten Rad-/Gehweges im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center“ und „Nr. 1.02/2 Einkaufszentrum Huwil-Center“
zu verzichten. Die Entscheidung über die Alternativstrecke wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vertagt.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“;
hier: a) Entscheidung über die nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses eingegangenen
              Stellungnahmen
         b) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
              Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
              öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
      c)    Satzungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 als Anhang 5 beigefügte Stellungnahme, welche nach Fassung und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses eingereicht wurde - wie aus Anlage 1 (siehe Hinweis am Ende dieser Bekanntmachung) ersichtlich - zu entscheiden.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

    b) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 als Anhang 6 - 15 beigefügten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - wie aus der Anlage 2 (siehe Hinweis am Ende dieser Bekanntmachung) ersichtlich - zu entscheiden.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

    c) die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 übersandten Form als Satzung zu beschließen.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

Die Planunterlagen zur vorgenannten 3. Änderung des Bebauungsplanes 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
              Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
              öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
              Stellungnahmen sowie zu den anlässlich der erneuten Offenlage gem. § 3 Abs.
              2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
            b) Feststellungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0268 als Anhänge 42, 43 und 44 beigefügten Anregungen und Bedenken, die gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus der Anlage 3 (siehe Hinweis am Ende dieser Bekanntmachung) ersichtlich – zu entscheiden.

einstimmig

    b) die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0268 versandten Form zu beschließen.

einstimmig

Die Planunterlagen zur vorgenannten 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

 


Tagesordnungspunkt:
1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
             Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
             öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
             Stellungnahmen sowie zu den anlässlich der erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
        b) Satzungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

a)     über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0269 als Anhänge 1, 2 und 3  Anregungen und Bedenken, die gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage - wie aus der Anlage 4 (siehe Hinweis am Ende dieser Bekanntmachung) ersichtlich - zu entscheiden.
    
    einstimmig

b)     die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 „Winterscheid-Ortslage“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0269 versandten Form zu beschließen.

    einstimmig

Die Planunterlagen zur vorgenannten 1. Erweiterung des Bebauungsplanes 3.01/1
Winterscheid-Ortslage haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
Änderungen des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu beschließen, dass zu den vorgesehenen Änderungen zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP) keine Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth abgegeben wird.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion


Tagesordnungspunkt:
Radwegekonzept des Rhein-Sieg-Kreises;
hier: Beteiligung der Kommune

Bürgermeister Loskill beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth folgende Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, an den Rhein-Sieg-Kreis, Fachbereich Verkehr und Mobilität, folgende Stellungnahme abzugeben:


zu a)   Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen

Die Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth stellt sich wie folgt dar:
    1. K 55 von Abzweig L 312 bis zur Gemeindegrenze und weiterführend anschließend an die L 333 (auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck)
    2. K 50 von Abzweig B 478 durch die Ortslage Büchel bis zur Gemeindegrenze und weiterführend bei Umsetzung der Maßnahme auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

zu b)    Anlegung von Schutzstreifen an Kreisstraßen im innerörtlichen Bereich

Die Frage hinsichtlich der etwaigen Anlegung eines Schutzstreifens entlang einer Kreisstraße im innerörtlichen Bereich beschränkt sich auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth ausschließlich auf die Ortslage Büchel (hier: K 50).
In diesem Bereich wird eine gesicherte Führung des Radverkehrs ausschließlich durch einen von der Fahrbahn getrennt verlaufenden Radweg als sinnvoll erachtet.

zu c)    Mitteilung von dringend notwendigen Lückenschlüssen für Radwege an Bundes- und Landesstraßen

Dem Rhein-Sieg-Kreis sind im Zuge der zu erstellenden Stellungnahme an das
Verkehrsministerium des Landes NRW folgende dringende notwendige Lückenschlüsse für Radwege entlang der folgenden Bundes- und Landstraßen mitzuteilen:
    • L 86 zwischen Anschlussstellen B 478 und K 17
    • L 312 zwischen den Anschlussstellen B 478 und K 55 (in Richtung Siegtal)
    • L 312 zwischen der Ortslage Hambuchen und L 350

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Bezahlbarer Wohnraum für alle Einkommensgruppen;
- Antrag der FDP-Fraktion vom 5. Juni 2018 -

Herr Smielick von der FDP-Fraktion erläutert den Antrag. Es folgt eine angeregte Diskussion.

Im Anschluss daran zieht Herr Smielick den Antrag für die FDP-Fraktion zurück.

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

    • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IsEK) für die Ortslage Ruppichteroth;
hier: Vorstellung der „Stellungnahme Seniorenwohnanlage Ruppichteroth“ der
        „Terranus Consulting GmbH“ aus Köln


Hinweis zu den Anlagen 1, 2, 3 und 4:

Die Unterlagen zu den Anlagen können während der Publikumszeiten und zwar

montags bis freitags        von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags            von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags             von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter http://ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort veröffentlicht.

Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen diese Unterlagen auch gerne in Papierform aus.
Sie können diese an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diese Unterlagen gerne zu.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-4976.