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- 4. Historische Rheinische Christophorus- Fahrt in Schönenberg
- Fahrt nach Asbach ins Seniorenkino
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

4. Historische Rheinische Christophorus- Fahrt in Schönenberg

Am Samstag, 26. Mai 2018 ab 10.00 Uhr starten erneut die automobilen Schätze unserer Oldtimerfreunde zur 4. Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt. Das bestgehütete Geheimnis bis zum Start bleibt natürlich die Strecke! Was wir heute schon verraten dürfen ist, dass sie von  Schönenberg aus über 125 Kilometer durch unsere rheinisch-bergische Region führt und unseren Fahrtteilnehmern die verstecktesten Schönheiten unserer Heimat zeigt.

Im Rahmen der Christophorus-Fahrt werden ab 12.00 Uhr auf der Festbühne vor dem Rathaus "Unser Besten" geehrt – erfolgreiche Sportler unserer Gemeinde, die in 2017 national und international Preise abgeräumt haben.
Ab 14.00 Uhr laden wir zu einem US-Car-Treffen auf dem Gelände der Grundschule "Am Brölbach" ein.
Am Nachmittag erwarten wir die Oldtimer von der Tour in Schönenberg zurück, begrüßen sie mit der traditionellen Christophorus-Segnung gegen 16.30 Uhr, die unsere beiden Pastöre mit Assistenz von Bürgermeister Mario durchführen werden. Der Tag endet mit einem Kulturprogramm im Ort und Open Air Konzerten auf der Festbühne.

Am Sonntag, 27. Mai 2018 ab 10.00 Uhr geht es weiter: Historisches Treckertreffen, Oldtimer Motorrad Treffen, Oldtimer Treffen,  Historische Feuerwehrfahrzeuge, Slot-Car Rennen um die Bröltal Trophy mit den Freunden vom Raceway Park Troisdorf, der Concours d´Elegance um den Ehrenpreis des Landrats Sebastian Schuster, Siegerehrung der touristischen Ausfahrt, Historische Bilderausstellung im Rathaus, technische Motorradausstellung und ein großes Rahmenprogramm warten auf die Gäste. An beiden Tagen gibt es neben Oldtimern, Musik, Tombola und anderen Highlights Speisen und Getränke, damit es unseren Gästen an nichts fehlen wird.

Die Auflage 2018 unserer Christophorus-Medaille wurde erstmalig in einer Farbe der "Neuzeit"  aufgelegt: gelb, wie die Sonne, die sicherlich an diesem Wochenende für uns scheinen wird.  Im Anschluss an die Heilige Messe am Pfingstsonntag (20. Mai 2018, 11.00 Uhr) wird sie traditionell in der Pfarrkirche Sankt Maria Magdalena gesegnet.

Noch wenige Plätze für die Ausfahrt sind frei: Nähere Infos unter: www.christophorusfahrt.de oder info@christophorusfahrt.de.

 

 

 

 

SPORTLEREHRUNG DER GEMEINDE RUPPICHTEROTH - UNSERE BESTEN 2017

Voller Stolz präsentiert die Gemeinde Ruppichteroth „Unsere Besten 2017":

Während der 4. Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt am Samstag, 26. Mai 2018 werden die besten Sportler der Gemeinde Ruppichteroth auf der großen Festbühne am Rathaus in Schönenberg ausgezeichnet.
Ab 12.00 Uhr wird Bürgermeister Mario Loskill die Urkunden und Medaillen in einer „Feierstunde" übergeben.
In diesem Jahr werden 90 Sportlerinnen und Sportler geehrt.
Ein herzliches Dankeschön gilt dem „Lenkungsteam Historische Rheinische Christophorus-Fahrt", welches diese Ehrung während der Christophorus-Fahrt ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Besuchs- und Begleitdienst informiert
Wir fahren nach Asbach ins „Seniorenkino – Das Leuchten der Erinnerung“

Am Donnerstag, den 26. April 2018, um 13.15 Uhr starten wir an der „Alten Post“ in Ruppichteroth. Um 14.00 Uhr beginnt im Seniorenkino im CINE-FIVE der Film „Das Leuchten der Erinnerung“. Wir trinken dort Kaffee und essen ein Stück Kuchen dazu. Das Kino ist ebenerdig, sodass Sie keine Treppen steigen müssen!
Bei dem Film handelt es sich um ein Rentnerehepaar, dass ein letztes Mal ein richtiges Abenteuer erleben möchte. Sie beschließen mit dem Wohnwagen eine Reise von Boston nach Florida zu unternehmen.
Termin 26. April 2018, Abfahrt: 13.15 Uhr „Alte Post“ Ruppichteroth                                    
Der Kostenbeitrag beträgt 10,00 € pro Person. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Aus diesem Grund bitten wir um telefonische Anmeldung bei
Dagmar Papenfuß-Sauerwein unter der Telefonnummer: 02295-4921.
Ruppichteroth, den 16. April 2018    

Hans-Peter Weiß
für den „Besuch- und Begleitdienst“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 21.04.2018 bis 27.04.2018

Samstag, 21. April 2018
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Sonntag, 22. April 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620

Montag, 23. April 2018
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830

Dienstag, 24. April 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Mittwoch, 25. April 2018
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Herz-Apotheke, Hauptstr. 253, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/1323

Donnerstag, 26. April 2018
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Freitag, 27. April 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Erneute öffentliche Auslegung der

28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord“ und der

1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid-Nord“ und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen. Die erneute Offenlage ist erforderlich, da sich nach der Offenlage aufgrund von Stellungnahmen der Behörden Änderungen an den Entwürfen ergeben haben.

 

Mit der Erweiterung werden in der vorhandenen Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes kleinere Wohngruppen mit Einfamilien- und Doppelhäusern ermöglicht, die den Ortsrand individuell abrunden. Die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers ist in einer nördlich angrenzenden Versickerungsmulde geplant. Um diese Versickerungsanlage auch in dem Flächennutzungsplan darstellen zu können, wird dieser in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten, weiteren umweltbezogenen Informationen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und der öffentlichen Auslegung, die bereits im Januar diesen Jahres stattfand, liegen in der Zeit vom

 

30. April 2018 bis einschließlich 30. Mai 2018

 

erneut öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse
http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die

o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können die Stellungnahmen nur zu den nach der Offenlage geänderten und ergänzten Teilen der Entwürfe abgegeben werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

  • Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

  • Artenschutzfachliche Vorprüfung (ASP-Stufe I), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu der Bebauungsplanerweiterung

  • FFH-Vorprüfung zu der Flächennutzungsplanänderung

  • Umweltbericht zu der Flächennutzungsplanänderung und zu der Bebauungsplanerweiterung, die sich u.a. mit folgenden Themen/Schutzgütern befassen:

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Mensch und seine Gesundheit/ Bevölkerung

Umweltbericht

 

Allgemeine Erfahrungswerte zur Verkehrsbelastung

gering - mittel

  • Geringe Wohnumfeldfunktion aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung

  • Mittlere Erholungsfunktion. Feldwege können der Wochenend- und Feierabenderholung dienen.

nicht erheblich

  • Baubedingte Belastung durch Baustellenverkehr (Lärm, Staubimmissionen, Abgase) können durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden

  • Verkehrsbelastung durch spätere Nutzung führt nach Erfahrungswerten zu keiner erheblichen zusätzlichen Belastung

 

Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Umweltbericht

 

Fachbeitrag Artenschutz

 

FFH-Vorprüfung

gering

  • Inanspruchnahme von artenarmer Intensiv-Fettwiese und Feldwegen mit geringer ökologsicher Bedeutung

  • Keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten

  • Keine essentiellen Nahrungshabitate von besonders geschützten Arten

  • FFH-Gebiet in 90 m Entfernung

nicht erheblich

  • Verlust von Biotoptypen sehr geringer bis geringer Bedeutung

  • Eingriff ist nicht erheblich jedoch nachhaltig

  • Anlage einer Landschaftshecke im Übergang zum natürlichen Landschaftsraum

  • Herstellung von Gartenfläche und Pflanzung von Laubbäumen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen

  • Entwicklung der Versickerungsmulde zu einer extensiven Gras- und Krautflur

  • Kompensation des verbleibenden Eingriffs über das Ökokonto Reich

  • Artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ergeben sich nicht

  • Keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „DE-5110-301 Brölbach

 

Boden

Umweltbericht

 

mittel – hoch

  • natürliche, z. T. schutzwürdigen Böden

  • Vorbelastung durch intensive Landwirtschaft

teilweise erheblich

  • Verlust von Bodenfunktionen von natürlichen, z.T. schutzwürdigen Böden durch Bodenumlagerung und Überbauung/Versiegelung.

  • Sichern des Oberbodens und fachgerechte Lagerung zur Wiederverwendung

  • Additiver Ausgleich gemäß Bodenbewertungsverfahren des Oberbergischen Kreises mit Biotopfunktionen über das Ökokonto Reich

 

Wasser

Umweltbericht

 

Ingenieurgeologische Untersuchungen Büro Bohné

gering

  • Keine Oberflächengewässer innerhalb des Vorhabensbereiches

  • Grundwasserflurabstand von mind. 1,50 m

nicht erheblich

  • Das Niederschlagswasser wird in eine Versickerungsmulde nördlich der Bebauung eingeleitet

  • Die Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswasser ist nachgewiesen

  • Einleitung von überschüssigem Niederschlagswasser aus der Versickerungsmulde wird naturverträglich ohne weitere Beeinträchtigungen geregelt.

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Klima/ Luft

Umweltbericht

gering

  • Keine bedeutenden klimatisch bedingten Schutzfunktionen erkennbar

nicht erheblich

  • Die Überbauung/Versiegelung führt nicht zu einer erheblichen Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse

  • Keine Erhöhung der Lufttemperatur und Verminderung der Frischluftproduktion

  • Baubedingte Staubentwicklung kann minimiert werden

  • KFZ-bedingte Schadstoffausstöße werden nicht erheblich erhöht

 

Landschaft

Umweltbericht

mittel

  • Vorhabensbereich grenzt im Süden an Landschaftsschutzgebiet

  • Gebiet gut einsehbar

  • Vorbelastung durch 10kV Freileitung

nicht erheblich

  • Das Landschaftsbild wird verändert

  • Anpassung der Bauweise an vorhandene Wohnbebauung

  • Eingrünung der Bebauung mit Landschaftshecke und Gartenflächen mit Laubbäumen

Fläche

Umweltbericht

mittel

  • Neuversiegelung

  • Beanspruchung von Landwirtschaftlicher Fläche

teilweise erheblich

  • Keine Zerschneidung/Fragmentierung von Flächen

  • Neuversiegelung

  • Erweiterung der Wohnbaufläche ohne Beanspruchung von landwirtschaftlicher Fläche in Winterscheid nicht möglich

  • Wegfall von 13.840 m² landwirtschaftlicher Fläche wird nicht als existenzbedrohlich angesehen

  • Betroffene Fläche ist zum Großteil im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

keine

  • Keine Kultur- und Sachgüter im Vorhabensbereich

nicht erheblich

  • Keine Betroffenheit

Wechsel-wirkungen

Umweltbericht

keine

nicht erheblich

  • Keine Wechselwirkungen über die beschriebenen Vorbelastungen hinaus

 

 

  • Hydrogeologisches Gutachten vom 03.03.2017 des Ingenieurgeologischen Büros Bohné.

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB liegen mit öffentlich aus:

  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB bspw.:

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder durch die Mittelspannungsfreileitung.
      Hinweis: Die Mittelspannungsfreileitung wird zu Baubeginn erdverkabelt.

    • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum Natur-, Landschafts-, Arten-, Bodenschutz und Nutzung erneuerbarer Energien.

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu Kampfmitteln.

    • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Eingriffsregelungen.

    • Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagswasserentwässerung.

    • Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises zur verkehrlichen Erschließung.

  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs.2 und
    § 4 Abs. 2 BauGB bsplw.:

    • Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagsentwässerung

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu der FFH-Vorprüfung, der Entwässerung und der Grünflächendarstellung des Flächennutzungsplanes

    • Stellungnahme des Rhein-Sieg Kreises zum Natur-, Landschafts-, Arten- und Bodenschutz und zur Entwässerung sowie Verkehrsplanung

 

Soweit in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – DIN-Vorschriften, RAL-Farben sowie Richtlinien anderer Art-, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

 

Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung der

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, die Unterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich der Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ in Winterscheid gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd wird mit der 3. Änderung

geändert, um innerhalb des Geltungsbereiches zwei Baukörper mit gemischter Wohn- /

Geschäftsnutzung (jeweils ein Baukörper in Teilbereich Nord und Süd) mit einer zum derzeitig

bestehenden Bebauungsplan, abweichenden Höhe und Dachform errichten zu können.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd nebst der Begründung liegt in der Zeit vom

 

30. April 2018 bis einschließlich 30. Mai 2018

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg),

Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan

unberücksichtigt bleiben.

 

Soweit in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – DIN-Vorschriften, RAL-Farben sowie Richtlinien anderer Art-, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

 

 

Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gelten gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. In dem

beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (frühzeitige Bürger- und Trägerbe-teiligung).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausfall der Sitzung des Hauptausschusses

Die für Mittwoch, den 25. April 2018, vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth entfällt.

 

 

 

 

Sitzung des Betriebsausschusses


Am Dienstag, den 24. April 2018, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

   
Nichtöffentlicher Teil


 1.  
Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe  Ruppichteroth (Abwasserbeseitigung und Energie)


 2.  
Mitteilungen und Anfragen