Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch: Frau Rosa Maria Thelen, Ruppichteroth, Broscheid, Zum Tusculum 11, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 17. April 2018. Frau Katharina Kremp, Ruppichteroth, Kammerich, Steinacker 5, zur Vollendung des 95. Lebensjahres am 18. April 2018. Frau Rita Ottersbach, Ruppichteroth, Schönenberg, Bergstraße 24, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 19. April 2018. Herrn Heinz Wernicke, Ruppichteroth, Bröleck, Bernauel 1, zur Vollendung des 99. Lebensjahres am 20. April 2018.

 

 

- Straßenreinigung
- Bürgermeistersprechstunde am 19. April 2018
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bröltal-Bad
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Montag, dem 16. April 2018,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 19. April 2018
 Ich bin für Sie da!

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 17. Mai 2018,                    14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 21. Juni 2018,                   14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für
die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl


Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht Siegburg für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 Vorschläge von Personen zu
unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von
mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
-spätestens bis zum 31.05.2018- beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasse zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 -  Familienname,
 -  Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
 -  Vorname,
 -  Geburtsort,
 -  bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises,
    bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
 -  Geburtstag,
 -  Beruf und
 -  Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Ein Bewerbungsformular kann unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der z.Zt. gültigen Fassung
können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

a)
Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

2.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)
Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr
noch nicht vollendet haben würden,

2.
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,

 

 

3.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen,

4.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

5.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für
das Amt nicht geeignet sind,

6.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)
Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

3.
Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand
versetzt werden können,

4.
Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

5.
gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-
und Gerichtshelferinnen und -helfer,

6.
Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Ver-einigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

d)
Personen, die gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich diejenigen, die

1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben oder

2.
wegen einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheits-
dienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6
Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das
Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad und IRC (Wärmekabine)
Öffnungszeiten

montags
06 00 – 08 00 Uhr
Frühschwimmen

dienstags
14 00 – 15 00 Uhr
Wassergewöhnung
Kinderschwimmkurs
ab 3 Jahren
ab 6 Jahren

15 00 – 16 00 Uhr
Aqua Sport + Spaß
Einsteiger
(Nichtschwimmer / Ungeübte / Senioren)

16 00 – 17 00 Uhr
Aqua Fitness XXL
gewichtige Menschen
mittwochs
06 00 – 08 00 Uhr
Frühschwimmen


16 00 – 17 00 Uhr
Kinder-Bronze 1**)
nach Seepferdchen

17 00 – 18 00 Uhr*)
Kinder-Bronze 2**)
nach Seepferdchen

19 00 – 20 00 Uhr
Aquarobic
Einsteiger und Fortgeschrittene
(Schwimmer mit etwas Kondition)
donnerstags
08 00 – 13 00 Uhr
Allgemeinheit
Wassertemperatur: 30° C
Wassertiefe ab 19.00 Uhr:
1,30 – 2,00 m

15 00 – 21 00 Uhr
Allgemeinheit

freitags
14 00 – 15 00 Uhr
Wassergewöhnung
Kinderschwimmkurs
ab 3 Jahren
ab 6 Jahren

15 00 – 18 30 Uhr
Allgemeinheit
Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von
16 00 Uhr - 18 30 Uhr gesperrt.

19 00 – 20 00 Uhr
Aqua Power
Fortgeschrittene
(Schwimmer mit Kondition u. Vorkenntnissen)
samstags
08 00 – 12 00 Uhr
Allgemeinheit
8 00 – 09 00 Uhr
Bahnenschwimmen
sonntags
09 00 – 12 00 Uhr
Allgemeinheit

*) Das Damenbad wird ausgesetzt.
**) auch Silber und Gold

InfraRotCenter (Wärmekabine)
Zusätzlich zu den angegebenen Öffnungszeiten kann das IRC während der Schulzeiten dienstags bis freitags zwischen 8 00 und 13 00 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist in jedem Fall sinnvoll.


Preise und Gebühren

Einzelkarte
Zehnerkarte (und 15er-Karte, siehe Info über Treue-Karte*)
Schwimmen allgemein


Erwachsene
3,50 €
31,00 €
vergünstigt
1,80 €
15,00 €
Vergünstigen Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis.

Familienkarte
(max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern)

9,50 €

Eintritt frei
    • Kinder bis einschl. 3 Jahre
    • Berechtigte Personen der Ruppichterother Tafel mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth. Gutscheine werden bei der Tafel ausgegeben.
    • Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth.
Warmbadetag
Zuschlag je Eintritt
0,70 €
InfraRotCenter
30 Minuten
Einzelkarte
5,20 €
11er-Karte
52,00 €

 

Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt)
Wassergewöhnung
Kinderschwimmkurs
Bronze-Kurse (auch Silber und Gold)
15 UStd.
60,00 €
Aqua Kurs
(Erw.-Schwimmkurs, Aqua Sport + Spaß, Aqua Fitness XXL, Aquarobic, Aqua Power u. a.)
10 UStd.
60,00 €

*) Sie besuchen das Bröltal-Bad regelmäßig? Dann holen Sie sich beim nächsten Mal die Treuekarte.
     Für jede gekaufte 10er-Karte bekommen Sie einen Stempel; nach fünf Stempeln bekommen Sie
      eine 15er-Karte zum Preis der 10er-Karte.
Telefon Bad:    0 22 95 – 56 01
Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 14.04.2018 bis 20.04.2018

Samstag, 14. April 2018
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Apotheke im City Center, Kölner Str. 69, 53840 Troisdorf, 02241/73100
Sonntag, 15. April 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230
Montag, 16. April 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950
Dienstag, 17. April 2018
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Mittwoch, 18. April 2018
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Donnerstag, 19. April 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Freitag, 20. April 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de herges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Ruppichteroth

 

1.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters


Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.12.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2016 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt."

"Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2016 in Höhe von 2.379.907,36 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen."

"Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2016 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2016 ist gemäß
§ 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2017 angezeigt und von diesem am 06.03.2018 zur Kenntnis genommen worden.

 

 

2.
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2016


Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag):
-  2.379.907,36 €

Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel):
95.928,28 €

Höhe der Ausgleichsrücklage:
0,00 €

Höhe der allgemeinen Rücklage:
7.416.274,13

 

 

 


Bilanzstruktur zum 31.12.2016:

 

 

Aktiva
T€uro
Passiva
T€uro


Anlagevermögen

71.283

Eigenkapital

7.416

 

Umlaufvermögen

1.953

Sonderposten

28.032

 

 

Rückstellungen

5.825

 

 

Verbindlichkeiten

32.135

 

Rechnungsabgrenzungsposten

176

Rechnungsabgrenzungsposten

4

 

Bilanzsumme:

73.412

Bilanzsumme:

73.412

3.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2016 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 17.11.2017 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.12.2017 beraten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 04.12.2017 zu Eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2016 erteilt.

4.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.12.2017 festgestellte Jahresabschluss 2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie die Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die öffentliche Jahresrechnung 2016 ist auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Am Dienstag, den 17. April 2018, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

   
Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“;
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
        28. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
        (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
        öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


 3.  
1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage;
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs  
        gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der
        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
        BauGB


 4.  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke "Hauptstraße" und der Straße "In der Dellenwiese";
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans
        gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der
        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
        BauGB


 5.
1. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hatterscheid;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
            § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
            Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
        b) Satzungsbeschluss


 6.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Am Dienstag, den 17. April 2018, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

   
Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“;
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
        28. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
        (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
        öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


 3.  
1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage;
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs  
        gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der
        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
        BauGB


 4.  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke "Hauptstraße" und der Straße "In der Dellenwiese";
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans
        gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der
        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
        BauGB


 5.
1. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hatterscheid;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
            § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
            Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
        b) Satzungsbeschluss


 6.  
Mitteilungen und Anfragen