Nachrichten

 

 

 

- Handtaschen- und Bilderausstellung
- Bröltal-Bad
- Einladung Information Flächennutzungsplan Winterscheid-Nord, Winterscheid-Ortslage
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Beweglich bleiben - der künstliche Ersatz der großen Gelenke Fachvortrag
- Bereitschaftsdienste
- Einsicht in das Wählerverzeichnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handtaschen- und Bilderausstellung von

Henriette Sill und Birgit Ahr

im Rathaus Schönenberg

in der Zeit vom 5. September – 31. Oktober 2017


 

Wir laden Sie recht herzlich zur Eröffnung der Handtaschen- und Bilderausstellung von Henriette Sill und Birgit Ahr

 

am 5. September 2017, 15:00 Uhr, ins Rathaus in Schönenberg

 

ein. Frau Henriette Sill stellt ihr außergewöhnliches Hobby vor. Sie flechtet Handtaschen aus LKW-Planen. Ihr Herz schlägt für dieses Hobby und somit wird jede von ihr erstellte Handtasche, die sie auch gerne Shopper-Tasche nennt, ein wunderschönes Unikat. Gleichzeitig malt die Künstlerin u. a. Bilder in Acryltechnik.

 

Frau Birgit Ahr malt ebenso in Acryltechnik sowie in Seidenmalerei und Aquarellfarben. Sie hat seit vielen Jahren ihres Wirkens in dem Hobby ein großes Repertoire geschaffen.

 

Seien Sie unser Gast und lassen Sie sich verzaubern von der Vielfältigkeit der Künstlerinnen und ihren Arbeiten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


Frau Sill und Frau Ahr werden den ganzen Nachmittag im Rathaus sein und Ihnen gerne Einzelheiten über ihre Bilder und den Handtaschen erzählen.

Sie können die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Rathauses besuchen:

Montag - Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr


 

Der Künstlerinnen und die Gemeinde freuen sich auf Ihren Besuch.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad und IRC (Wärmekabine)

Öffnungszeiten
ab dem 29. August 2017

montags

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

dienstags

14 00 – 15 00 Uhr

Wassergewöhnung

ab 3 Jahren

15 00 – 16 00 Uhr

Aqua Sport + Spaß

Einsteiger

(Nichtschwimmer / Ungeübte / Senioren)

16 00 – 17 00 Uhr

Aqua Fitness XXL

gewichtige Menschen

mittwochs

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

16 30 – 17 30 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 6 Jahren

17 30 – 19 00 Uhr

Damenbad

 

19 00 – 20 00 Uhr

Aquarobic

Einsteiger und Fortgeschrittene

(Schwimmer mit etwas Kondition)

donnerstags

08 00 – 13 00 Uhr

Allgemeinheit

Wassertemperatur: 30° C

Wassertiefe ab 19.00 Uhr:

1,30 – 2,00 m

15 00 – 21 00 Uhr

Allgemeinheit

freitags

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 6 Jahren

15 00 – 18 30 Uhr

Allgemeinheit

Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von

16 00 Uhr - 18 30 Uhr gesperrt.

19 00 – 20 00 Uhr

Aqua Power

Fortgeschrittene

(Schwimmer mit Kondition u. Vorkenntnissen)

samstags

08 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

8 00 – 09 00 Uhr

Bahnenschwimmen

sonntags

09 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

 


 


 

InfraRotCenter (Wärmekabine)

Zusätzlich zu den angegebenen Öffnungszeiten kann das IRC während der Schulzeiten dienstags bis freitags zwischen 8 00 und 13 00 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist in jedem Fall sinnvoll.


 


 

Preise und Gebühren

 

Einzelkarte

Zehnerkarte (und 15er-Karte, siehe Info über Treue-Karte*)

Schwimmen allgemein

 

 

Erwachsene

3,50 €

31,00 €

vergünstigt

1,80 €

15,00 €

Vergünstigen Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis.

 

Familienkarte
(max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern)

 

9,50 €

 

Eintritt frei

  • Kinder bis einschl. 3 Jahre

  • Berechtigte Personen der Ruppichterother Tafel mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth. Gutscheine werden bei der Tafel ausgegeben.

  • Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth.

Warmbadetag

Zuschlag je Eintritt

0,70 €

InfraRotCenter

30 Minuten

Einzelkarte

5,20 €

11er-Karte

52,00 €

 

 

 

Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt)

Wassergewöhnung

Kinderschwimmkurs

15 UStd.

60,00 €

Aqua Kurs

(Erw.-Schwimmkurs, Aqua Sport + Spaß, Aqua Fitness XXL, Aquarobic, Aqua Power u. a.)

10 UStd.

60,00 €


 

*) Sie besuchen das Bröltal-Bad regelmäßig? Dann holen Sie sich beim nächsten Mal die Treuekarte.
Für jede gekaufte 10er-Karte bekommen Sie einen Stempel; nach fünf Stempeln bekommen Sie
eine 15er-Karte zum Preis der 10er-Karte.

Telefon Bad: 0 22 95 – 56 01

Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Einladung

 

Information der Einwohnerinnen und Einwohner über die

a) 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ und

b) 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage nördlich der

Herrnsteinstraße in Winterscheid

(Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch-BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 10.07.2017 vorgestellten Entwürfe die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner findet am

 

Montag, dem 11. September 2017, um 19.00 Uhr

im Forum der Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2, statt.

 

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner werden hiermit herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 1. September 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 121, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beweglich bleiben - der künstliche Ersatz der großen Gelenke
Fachvortrag am 31.08.2017 in Schönenberg, Ruppichteroth


Es schmerzt. Es schwillt an. Es versteift - Arthrose ist die weltweit häufigste Gelenkerkrankung des erwachsenen Menschens, bei der es zu einem Gelenkverschleiß verbunden mit Schmerzen & Funktionsbeeinträchtigungen kommt. Betroffen sind vor allem Gelenke wie Hüfte und Knie, aber auch Schulter, Hand und Finger. Mit zunehmenden Alter häufen sich die Arthrosebeschwerden. In der Medizin stellt der moderne Gelenkersatz eine Revolution dar. Der Austausch stark beschädigter Gelenke ermöglicht die Beseitigung von Schmerzen und Funktionsstörungen, wodurch die Lebensqualität der Betroffenen schlagartig verbessert wird.

 

Im Rahmen der Initiative „Mitten im Leben (MiL)“ des gemeinnützigen Vereins kivi e.V. und in Kooperation mit dem St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf sind alle Interessierten herzlich zum kostenfreien Fachvortrag der Veranstaltungsreihe „Beweglich bleiben – der künstliche Ersatz der großen Gelenke“ am Donnerstag, den 31.08.2017 um 17:30 Uhr im Forum Grundschule Schönenberg eingeladen (Auf der Burghardt 1, 53809 Ruppichteroth). Gleich drei Spezialisten werden den Teilnehmenden alles Wichtige rund ums Thema Arthrose und künstlicher Gelenkersatz erläutern und für Rückfragen zur Verfügung: Dr. Jörg-Uwe Schulz und Dr. Georg Stirner, Chefärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie des St. Franziskus Krankenhauses Eitorf und Leitung des EndoProthetikZentrums Siegtal, sowie Dr. Claus Eiermann, Facharzt für Orthopädie aus Wiehl mit seinem Beitrag „Gelenkerhaltende Hüftoperation – was kann die Hüftgelenksspiegelung leisten?“.

 

Die Teilnahme am Fachvortrag ist kostenfrei. Zur besseren Organisation wird um eine formlose Anmeldung zur Teilnahme bis 30.08.2017 um 12:00 Uhr gebeten, entweder bei kivi e.V. - Tel.: 02241 14 85 308 / E-Mail: mitten-im-leben@kivi-ev.de oder bei der Gemeinde Ruppichteroth, Anke Göber - Tel.: 02295 49 58 / E-Mail: anke.goeber@ruppichteroth.de. Weitere Informationen zu kivi e.V. und seine Initiative „Mitten im Leben (MiL)“ unter

www.kivi-ev.de oder www.facebook.com/MittenimLebenMiL.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 26.08.2017 bis 01.09.2017

Samstag, 26. August 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Severinus-Apotheke, Kölner Str. 3, 51789 Lindlar, 02266/459819

Sonntag, 27. August 2017
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Montag, 28. August 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937

Dienstag, 29. August 2017
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Apotheke im Generationenhaus, Humperdinckstraße 22-26, 53773 Hennef, 02242/9177000
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Mittwoch, 30. August 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Donnerstag, 31. August 2017
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944
Apotheke im City Center, Kölner Str. 69, 53840 Troisdorf, 02241/73100

Freitag, 1. September 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth

die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Eitorf/Siebengebirge

Tagesstätte und Kontaktstelle

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,

Tel.-Nr.: 02243-82670

E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

 

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017

 

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom

 

04.09.2017 bis 08.09.2017

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der vor-

genannten Einsichtsfrist, spätestens

 

am 08.09.2017 bis 12.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18,
Zimmer 208, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

 

spätestens zum 03.09.2017

 

eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis I –

 

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1 jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

 

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn

a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08.09.2017) versäumt hat,

b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach
§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl,

 

22.09.2017, 18.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt

werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.


 

 

Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth, www.ruppichteroth.de besuchen, gelangen Sie ausgehend von der Startseite zum Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.

 

Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

 

claudia.winkler@ruppichteroth.de

 

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum

 

Wahltag (24.09.2017), 15.00 Uhr,

 

gestellt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm

 

bis zum Tag vor der Wahl (23.09.2017), 12.00 Uhr,

 

ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den in Ziffer 5.2, Buchstabe a) bis c), angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum

 

Wahltag (24.09.2017), bis 15.00 Uhr,

 

stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.


 

Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen

 

am Freitag, den 22.09.2017, von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,

am Samstag, den 23.09.2017, von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und

am Sonntag, den 24.09.2017, von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

geöffnet.

 

7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

 

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehenen roten Wahlbriefumschlag
und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Wer durch Briefwahl wählt,

 

  • kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
    Sie haben zwei Stimmen:
    1.) Erststimme für die Wahl des Wahlkreisbewerbers,
    2.) Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei,

  • legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,

  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums,

  • steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,

  • verschließt den roten Wahlbriefumschlag und

  • übersendet diesen durch die Post an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
    Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.

 

Bitte beachten Sie, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen ist.

 

 

 

In Krankenhäusern, Seniorenheimen, Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

 

Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Bürgermeister absenden, dass der Wahlbrief dort

 

spätestens am Wahltag (24.09.2017), bis 18.00 Uhr,

 

eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.