- Fundsachen
- Messarbeiten im Trinkwassernetz
- Überprüfung der Sirenen
- Straßenreinigung
- Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene
- Bereitschaftsdienste
- Aus Amt und Rat
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
Schlüssel, Sportplatz Ruppichteroth, 18. Kalenderwoche
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Messarbeiten im Trinkwassernetz
Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH (GWR GmbH) führt im Auftrag der Gemeinde Ruppichteroth in der 20. und 21. Kalenderwoche (15.05. bis einschl. 26.05.2017) mehrere hydraulische Messungen an verschiedenen Punkten des Trinkwasserrohrnetzes im Ver-
sorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth durch.
Die GWR GmbH weist darauf hin, dass es im Rahmen dieser Messungen sporadisch zu Verfärbungen (weißlich oder braune Verfärbungen), Druckschwankungen und auch Druckmangel kommen kann. Sollte sich eine der vorgenannten Störungen einstellen, so melden Sie diese bitte unter einer der nachstehenden Rufnummern:
02295-907000 (GWR GmbH)
0800-7766655 (Störfallnummer GWR GmbH über Leitstelle Aggerverband).
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 13. Mai 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Montag, dem 15. Mai 2017,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.
Sicher statt wehrlos: kostenfreier Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene
Nach dem erfolgreichen Schnupperkurs in Selbstverteidigung im vergangenen Jahr geht es nun ans Eingemachte. Im Rahmen der kivi-Initiative "Mitten im Leben (MiL)" zur Förderung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises wird auf Wunsch der vielen Interessierten ein an zwei Abendterminen stattfindender Kurs in Selbstverteidigung realisiert:
Do. 18.05. + Do. 22.05.2017 von 17:00 – 20:00 Uhr
im Tanz- und Kulturcafé Berghof (Bergstraße 1, Ruppichteroth).
Die Teilnahme an beiden Veranstaltungsterminen wird empfohlen, da diese aufeinander aufbauen. Referent und Trainer Peter Bahn des Kampfsportvereins Budokan Black Eagle e.V. wird den Teilnehmenden die Grundlagen der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung vermitteln. Nach einem dem Alter der Teilnehmenden entsprechenden kleinen Aufwärmtraining werden altersspezifische Selbstverteidigungstechniken geübt und die Aufmerksamkeit geschult. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Bequeme Kleidung wird empfohlen. Dieses Angebot wird durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Bewegt ÄLTER werden in NRW“ und dem Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. gefördert. Zur besseren Organisation und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird bis 16.05.2017 um Anmeldung unter mitten-im-leben@kivi-ev.de oder der Rufnummer 02241/14 85 308 gebeten. Seien Sie mittendrin, statt nur dabei!
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 13.05.2017 bis 19.05.2017
Samstag, 13. Mai 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Sonntag, 14. Mai 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Montag, 15. Mai 2017
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Dienstag, 16. Mai 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110
Mittwoch, 17. Mai 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160
Donnerstag, 18. Mai 2017
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Siebengebirgs-Apotheke, Dollendorfer Str. 7, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2010
Freitag, 19. Mai 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus Amt und Rat
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Ruppichteroth
1. |
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters
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Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.11.2016 folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2015 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt."
"Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von 2.592.955,74 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen."
"Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2015 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."
Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2015 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2016 angezeigt und von diesem am 26.04.2017 zur Kenntnis genommen worden.
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2. |
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
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Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag): |
- 2.592.955,74 € |
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Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel): |
125.245,27 € |
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Höhe der Ausgleichsrücklage: |
0,00 € |
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Höhe der allgemeinen Rücklage: |
9.925.838,48 € |
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Bilanzstruktur zum 31.12.2015: |
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Aktiva |
T€uro |
Passiva |
T€uro |
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Anlagevermögen |
70.631 |
Eigenkapital |
9.926 |
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Umlaufvermögen |
1.546 |
Sonderposten |
26.591 |
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Rückstellungen |
5.790 |
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Verbindlichkeiten |
30.003 |
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Rechnungsabgrenzungsposten |
139 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
6 |
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Bilanzsumme: |
72.316 |
Bilanzsumme: |
72.316 |
3. |
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses |
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Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 24.10.2016 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 22.11.2016 beraten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 22.11.2016 zu Eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
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4. |
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 |
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Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.12.2016 festgestellte Jahresabschluss 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie die Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die öffentliche Jahresrechnung 2015 ist auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar. |
Wahlbekanntmachung
1. |
Am 14. Mai 2017
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Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalenstatt. |
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Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
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2. |
Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.04.2017 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110. Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (14.05.2017) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 225 Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.
Der Zugang zu allen aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte gekennzeichnet.
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3. |
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.
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4. |
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
Kennzeichnung der Stimmzettel: Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab, |
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dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
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und seine Zweitstimme in der Weise, |
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dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.
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Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).
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5. |
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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6. |
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (14.05.2017) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
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7. |
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Strafbestimmungen: Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird. |
Präsentation der Ergebnisse
zur Landtagswahl
Die Präsentation der Ergebnisse zur
Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen
erfolgt
am Sonntag, den 14. Mai 2017, ab 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,
1. Obergeschoss, Zimmer 202.
Ich lade Sie herzlich ein, mit mir gemeinsam im Rathaus unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen zu erfahren, wie sich die Wahlergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth und im Rhein-Sieg-Kreis darstellen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Ergebnisse im Internet unter www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.
Ich freue mich, Sie im Rathaus begrüßen zu dürfen.