Nachrichten

 

 

 

- Fundsachen
- Messarbeiten im Trinkwassernetz
- Überprüfung der Sirenen
- Straßenreinigung
- Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene
- Bereitschaftsdienste
- Aus Amt und Rat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

Schlüssel, Sportplatz Ruppichteroth, 18. Kalenderwoche

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Messarbeiten im Trinkwassernetz

 

 

Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH (GWR GmbH) führt im Auftrag der Gemeinde Ruppichteroth in der 20. und 21. Kalenderwoche (15.05. bis einschl. 26.05.2017) mehrere hydraulische Messungen an verschiedenen Punkten des Trinkwasserrohrnetzes im Ver-

sorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth durch.

Die GWR GmbH weist darauf hin, dass es im Rahmen dieser Messungen sporadisch zu Verfärbungen (weißlich oder braune Verfärbungen), Druckschwankungen und auch Druckmangel kommen kann. Sollte sich eine der vorgenannten Störungen einstellen, so melden Sie diese bitte unter einer der nachstehenden Rufnummern:

 

02295-907000 (GWR GmbH)

            0800-7766655 (Störfallnummer GWR GmbH über Leitstelle Aggerverband).

 

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 13. Mai 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth


 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Montag, dem 15. Mai 2017,

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicher statt wehrlos: kostenfreier Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene

Nach dem erfolgreichen Schnupperkurs in Selbstverteidigung im vergangenen Jahr geht es nun ans Eingemachte. Im Rahmen der kivi-Initiative "Mitten im Leben (MiL)" zur Förderung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises wird auf Wunsch der vielen Interessierten ein an zwei Abendterminen stattfindender Kurs in Selbstverteidigung realisiert:

Do. 18.05. + Do. 22.05.2017 von 17:00 – 20:00 Uhr

im Tanz- und Kulturcafé Berghof (Bergstraße 1, Ruppichteroth).

Die Teilnahme an beiden Veranstaltungsterminen wird empfohlen, da diese aufeinander aufbauen. Referent und Trainer Peter Bahn des Kampfsportvereins Budokan Black Eagle e.V. wird den Teilnehmenden die Grundlagen der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung vermitteln. Nach einem dem Alter der Teilnehmenden entsprechenden kleinen Aufwärmtraining werden altersspezifische Selbstverteidigungstechniken geübt und die Aufmerksamkeit geschult. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Bequeme Kleidung wird empfohlen. Dieses Angebot wird durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Bewegt ÄLTER werden in NRW“ und dem Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. gefördert. Zur besseren Organisation und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird bis 16.05.2017 um Anmeldung unter mitten-im-leben@kivi-ev.de oder der Rufnummer 02241/14 85 308 gebeten. Seien Sie mittendrin, statt nur dabei!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 13.05.2017 bis 19.05.2017

Samstag, 13. Mai 2017

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Sonntag, 14. Mai 2017

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Montag, 15. Mai 2017
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510

Dienstag, 16. Mai 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

Mittwoch, 17. Mai 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160

Donnerstag, 18. Mai 2017
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Siebengebirgs-Apotheke, Dollendorfer Str. 7, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2010

Freitag, 19. Mai 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de


 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Amt und Rat

 

 

 

Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

1.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.11.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

 

"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2015 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt."

 

"Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von 2.592.955,74 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen."

 

"Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2015 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2015 ist gemäß

§ 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2016 angezeigt und von diesem am 26.04.2017 zur Kenntnis genommen worden.

 

 

 

 

 

2.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

 

 

Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag):

- 2.592.955,74 €

 

Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel):

125.245,27 €

 

Höhe der Ausgleichsrücklage:

0,00 €

 

Höhe der allgemeinen Rücklage:

9.925.838,48 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzstruktur zum 31.12.2015:

 

 

 

 

 

Aktiva

T€uro

Passiva

T€uro

 

 

Anlagevermögen

 

70.631

 

Eigenkapital

 

9.926

 

 

 

Umlaufvermögen

 

1.546

 

Sonderposten

 

26.591

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

5.790

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

30.003

 

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

139

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

6

 

 

 

Bilanzsumme:

 

72.316

 

Bilanzsumme:

 

72.316

 

3.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 24.10.2016 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 22.11.2016 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 22.11.2016 zu Eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2015 erteilt.

 

4.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.12.2016 festgestellte Jahresabschluss 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie die Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Jahresrechnung 2015 ist auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 14. Mai 2017
findet die

 

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

statt.

 

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:

 

Stimmbezirk 010 - Hambuchen

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Bacherhof

Bölkum

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

Stranzenbach

Straße

 

 

Stimmbezirk 020 - Ruppichteroth I (Nord)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Denkmal

Am Heiligenberg

Am Herchenstück

Am Juliusstollen

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Amselweg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Glöcknersgarten

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!

 

Fortsetzung:

Stimmbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)

Köttinger Weg

Marktstraße

Mucher Straße

Nordhang

Pfarrgasse

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Schulstraße

Schustergasse

Severinusstraße

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Stimmbezirk 030 -

Ruppichteroth II (Süd-West)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Eschenweg

Friedensstraße

Heide

Herchener Straße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Höllchen

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Stein

Steiner Weg

Tannenweg

Ulmenweg

Untere Hirschbitze

Waldfrieden

Waldstraße

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

 

 

 

Stimmbezirk 040 - Ruppichteroth III (Ost)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Bacherbusch

Falkenweg

Grubenwall

In der Schleeharth

Im Bruch

Köttinger Hecke

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sonnenhang

 

 

 

Stimmbezirk 050 - Ruppichteroth IV (Außenorte)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Harth

Hove

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Schmitzhöfgen

Velken

Wingenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 060

Schönenberg I

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

Auf der Burghardt 1

 

Hänscheid

Schönenberg

 

 

 

Stimmbezirk 070 - Schönenberg II

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

Auf der Burghardt 1

 

Berg

Bornscheid

Damm

Fußberg

Herrenbröl

Jünkersfeld

Kammerich

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Rose

Scheid

Schneppe

Thal

Wingenbacherhof

 

 

 

Stimmbezirk 080 - Büchel

Wahllokal: Kindergarten Büchel

Alte Schule 4

 

Beiert

Bröleck

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Herrnstein

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 090 - Winterscheid I (Nord)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Schreckenberg

Winterscheid mit den Straßen

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

Winterscheiderbröl

 

 

 

Stimmbezirk 100 - Winterscheid II (Süd)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Winterscheid mit den Straßen

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 110 - Winterscheid III (Außenorte)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Ingersauelermühle

Litterscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Stockum

Tanneck

Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.04.2017 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

 

Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110.

Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (14.05.2017) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr.

Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 225
(1. Obergeschoss); der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss).

Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.

 

Der Zugang zu allen aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte gekennzeichnet.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.

 

 

4.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der

zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
 

  1. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der
    Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
    von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt

 

seine Erststimme in der Weise ab,

 

 

dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll,

 

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

 

 

dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.

 

 

Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

 

Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).

 

5.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck, zugeordnet sind,
 

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises
    oder

  2. durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (14.05.2017) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.

 

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Strafbestimmungen:

Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse
zur Landtagswahl

 

 

Die Präsentation der Ergebnisse zur

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

 

erfolgt

 

am Sonntag, den 14. Mai 2017, ab 18.00 Uhr,
 

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,

1. Obergeschoss, Zimmer 202.

 

 

Ich lade Sie herzlich ein, mit mir gemeinsam im Rathaus unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen zu erfahren, wie sich die Wahlergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth und im Rhein-Sieg-Kreis darstellen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Ergebnisse im Internet unter www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

Ich freue mich, Sie im Rathaus begrüßen zu dürfen.