Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Viktor Vorrath, Ruppichteroth, Ahe, Fichtenweg 1, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 6. Mai 2016.

 

- Abbrennen von Feuern im Brauchtum
- Programm Historische Rheinische Christophorus-Fahrt
- Entsorgung von Hundekot
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth
- Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Christophorus-Fahrt
- Bröltal-Bad
- Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Abbrennen von Feuern im Brauchtum

 

Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Feinstaub, z.B. an den Ostertagen in den vergangenen Jahren stark überschritten. Das Abbrennen von Oster-, Martins- u. ähnlichen Feuern erfreut sich steigender Beliebtheit. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

 

1.

Nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sind Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie z.B. zu Oster- oder Martinszeiten stattfinden.

 

2.

Besteht der Zweck des Feuers demgegenüber eindeutig und zweifelsfrei nicht in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, sondern soll das Feuer z.B. als öffentliches Oster- oder Martinsfeuer ausschließlich dem Brauchtum dienen, so richtet sich seine Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 7 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG NRW). Demnach ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zweck der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauchtumsfeuer) im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

 

3.

Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn z.B. ein Oster- oder Martinsfeuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Private Oster-, Martins- und ähnliche Feuer sind demnach vom Brauchtumsbegriff nicht erfasst.

 

Ein Verstoß gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer  101 o. 102, oder telefonisch unter den Telefonnummern 02295/4923 o. 02295/4925.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Programm Historische Rheinische Christophorus-Fahrt

Samstag, 21. Mai 2016

Moderation während des Tages: Christoph Schmidt

10.00 Uhr:
Start der touristischen Oldtimer-Ausfahrt: Schönenberg - Rathausstraße
Starter: Stephan Anton und Bürgermeister Mario Loskill

14.00 Uhr:
US-Car Oldtimertreffen an der Grundschule in Schönenberg Rückkehr der ersten Teilnehmer der Ausfahrt - Zieleinlauf Höhe Rathaus

ca. 16.15 Uhr:
Begrüßung durch Bürgermeister Mario Loskill
Ökumenische Christophorus-Segnung der Fahrzeuge nach Rückkehr von der Tour durch Pastor Heinzen und Pfarrer Neuhaus - Präsentation im Ortskern

16.30 Uhr:
Eröffnung der Historischen Bilderausstellung des Bürgervereins Schönenberg e. V. und der technischen Motorradausstellung (Moderator Thomas Sülzner) im Rathaus

ab 16.45 Uhr:
Open Air Konzerte auf der Bühne am Rathaus
•    Kölsch-Rock mit Herzblut der Band „Jet bliev" (Etwas bleibt)...Musikgenuss "us däm lääve" www.jet-bliev.de
•    Rock´n Roll Show mit den Bröltalpänz des TV 1888 Ruppichteroth
•    Die Westerwälder Band „Christine" entführt mit Musik und Show in die 50er Jahre: Rockabilly ist angesagt! www.christine-rockabilly.de
•    GI-Jive Swing-Company: Ob in GI-Uniformen der 40er-Jahre oder in schicken Roben...eine ganz besondere Mischung aus Swing, Boogie und hausgemachtem wilden Rock 'n' Roll www.gi-jive.com
•    In der Pause: Tanzshow der Blue Girls & Boys des TV 1888 Ruppichteroth
gegen 18.30 Uhr:
Start eines Heißluftballons der Nümbrechter Ballonfahrer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung von Hundekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende, Wanderer und die Landwirtschaft sind die Folge.

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Ver-
kehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der
öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen
sind.

Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorgen, dass viele Hundebesitzer sich nicht um
die „Hinterlassenschaften“ ihres Vierbeiners kümmern. Sicher sind auch Sie der Auffassung,
dass die Nachlässigkeit von Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum
wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf.
Es ist nachweisbar, dass Kühe erkrankt sind, nachdem sie kotverunreinigtes Gras gefressen
haben. Obwohl Kühe normalerweise dieses verunreinigte Gras ablehnen, kann es zur Auf-
nahme von Hundekot kommen, wenn dieser beim Mähen im Futter verteilt wurde.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer mit ihren Hunden ortsnah spazieren gehen.
Dies gilt auch insbesondere zur Sauberhaltung unserer Fußwege und Straßen.

Deshalb richtet die Gemeinde folgenden Appell an Sie:

1.    Lassen Sie Ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein „Geschäft“ außerhalb
von Wiesen erledigt hat. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Hund nur unter Kontrolle haben, solange er an der Leine ist.

2.    Besorgen Sie sich Hundebeutel, nehmen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Lieblings mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel ordnungsgemäß in Ihrer Mülltonne.

Außerdem sollte jedem/jeder verantwortlichen Hundehalter/in bewusst sein, dass das Stöbern
und Hetzen seines Hundes von Wildtieren in Feld und Flur ein Straftatbestand darstellt.
Auch das mutwillige Beunruhigen von Wildtieren ist untersagt (z.B. durch das Stöckchen- Holen-Spiel). Das gilt zu allen Jahreszeiten und für alle Wildtiere.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Hundekot als Abfall anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot


In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen und auf unbefestigten Wegen in der freien Landschaft erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

1. Das Reiten ist danach erlaubt
a) in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
b) im Wald
- auf den gekennzeichneten Reitwegen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
- in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (so auch in der
  Gemeinde Ruppichteroth), die durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten
  freigegeben sind.

2. Das Reiten ist nicht erlaubt
- auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
- auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
- in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet, muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein. Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

 

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

Kreisverwaltung des
Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Landschaftsbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241/132672 o. 132180.

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 39,24 €, für Reiterhöfe 89,24 €.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

Entsorgung von Pferdekot

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentlichen Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen sind.

Ordnungswidrig handelt, wer
- in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder
  ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
- kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt oder
- öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth

Einladung zu einem Workshop Methodik/ Didaktik für Zuwanderer und Zuwandererinnen, die ehrenamtlich anderen Zuwanderern/ Flüchtlingen Deutschunterricht geben möchten.

Ort: katholisches Pfarrheim Sankt Maria Magdalena, Schönenberg, Am Kirchberg 1
Termin: Samstag, 30. April 2016
Uhrzeit: 09:00 – 11:00 Uhr

Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe der Gemeinde Ruppichteroth bietet eine Ausbildungsreihe für Flüchtlinge/ Zuwanderer, die schon gut Deutsch sprechen und andere Zuwanderer/ Flüchtlinge beim Spracherwerb unterstützen möchten, an.

Die Reihe wird geleitet von Frau Anke Mengede, ausgebildete Sprachlehrerin für Deutsch als Fremdsprache und Dozentin der Volkshochschule Rhein-Sieg und des katholischen Bildungswerkes.

Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe begrüßt sehr, dass sich schon länger in Ruppichteroth aufhaltende Zuwanderer/ Flüchtlinge bereit erklärt haben, sich den ehrenamtlichen Sprachförderern anzuschließen. Einige haben auch schon am Erfahrungsaustausch der Sprachförderer am 16. April teilgenommen. Sie reihen sich damit in die große Schar der ehrenamtlichen Sprachfördererinnen und Sprachförderer in Ruppichteroth ein.

Da die ehrenamtlichen Zuwanderer/ Flüchtlinge aber keine Muttersprachler sind, benötigen sie eine besondere methodisch-didaktische Unterstützung. Die Reihe soll ca. alle 4-6 Wochen fortgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsbeschränkungen anlässlich der
„Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt 2016“


Am 21. und 22. Mai 2016 findet in Schönenberg die „Historische Rheinische Christophorus-Fahrt“ statt. Hierzu wird die Ortsdurchfahrt Schönenberg, „Rathausstraße“ und die Brölstraße (B478) in der Zeit vom 20. Mai 2016, 18:00 Uhr bis 22. Mai 2016, 24:00 Uhr, gesperrt. Die Sperrung besteht im Bereich vom Ortsausgang Ruppichteroth in Fahrtrichtung Hennef bis zum Abzweig L 86 „Hänscheider Straße“ in Schönenberg.
Der Verkehr wird ab Kreisverkehr Ruppichteroth über die L312 (Retscheroth) und die L350 (Homburger Bröltal) umgeleitet und umgekehrt von Hennef kommend.
Der Linienbusverkehr wird in dieser Zeit ebenfalls eingeschränkt. Ab Samstag, dem
21. Mai 2016, fährt die Linie 530 als letzte Haltestelle Bröleck an und folgt dann der Umleitung zu einer Bedarfshaltestelle am Kreisverkehr in Ruppichteroth Richtung Juliusstollen (ehemals Edeka-Markt). Aus Richtung Waldbröl kommend folgt der Linienbus ebenfalls der Umleitungsstrecke.
Die regulären Bushaltestellen entlang der B478, die zwischen dem Kreisverkehr in Ruppichteroth und Bröleck liegen, werden über einen kostenlosen Sonderfahrdienst bedient. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge an den einzelnen Haltestellen.
Die Linie 531 endet in dem Zeitraum der Sperrung an der Haltestelle „Hänscheider Straße“.
Eine Anmeldung zu dem Sonderfahrdienst kann unter der Telefonnummer 02295/4980 vorgenommen werden.
Ich bitte ein besonderes Augenmerk auf die örtliche Umleitungsbeschilderung zu legen.

Informationen zur Verkehrsbeschränkung, den damit verbundenen Sonderfahrdiensten sowie
zur Christophorus-Fahrt 2016 können ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer erfragt werden.
 
Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen während der Christophorus-Fahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad aktuell
Aqua Fitness XXL

In diesem Kurs sind noch Plätze frei.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Kurs der richtige für Sie ist, können Sie gerne ein Probetraining besuchen (6,00 €). Bitte stimmen Sie das mit dem Kursleiter ab, Telefon 02295-5601.
Der nächste Kurs startet
am Dienstag, dem 24. Mai 2016, um 16.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren;
hier: 2. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.04.2016

Hiermit wird an die Fälligkeit des 2. Abschlages der Abwassergebühren für 2016 erinnert.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den mit der Endabrechnung 2015 vom 29.01.2016  für das Rechnungsjahr 2016 aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke Ruppichteroth zu überweisen.

Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 30.04.2016 bis 06.05.2016

Samstag, 30. April 2016
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

Sonntag, 1. Mai 2016
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173

Montag, 2. Mai 2016
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944
Hubertus-Apotheke, Kaiserstr. 10, 51643 Gummersbach, 02261/66966

Dienstag, 3. Mai 2016
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Severinus-Apotheke, Kölner Str. 3, 51789 Lindlar, 02266/459819

Mittwoch, 4. Mai 2016
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211

Donnerstag, 5. Mai 2016
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111

Freitag, 6. Mai 2016
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center


Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 20.04.2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center (Stand: 30. März 2016) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

montags bis freitags            von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                 von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, zur Einsicht    öffentlich aus.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der Vorschriften über die dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
d)    der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center rechtsverbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses


      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. April 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Niederschlagsentwässerung der Ortslage Hatterscheid;
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung

Ausschussmitglied Breuer nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP wegen Befangenheit nicht teil.

Ausschussmitglied Kemper beantragt für die Fraktion DIE LINKE, die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Rates am 20.04.2016 zu vertagen.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 5 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion,
2 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, 1 Nein-Stimme der FDP-Fraktion

Anschließend stellt Herr Neumann vom Ing.-Büro Donner und Marenbach, Wiehl, die Entwurfsplanung für die Niederschlagsentwässerung des Ortes Hatterscheid dar.

Der Betriebsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Betriebsleitung, die weiteren Schritte zur Herstellung einer öffentlich-rechtlichen Niederschlagsentwässerung des Ortes Hatterscheid einzuleiten.

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für den Eigenbetrieb Energie der Gemeindewerke Ruppichteroth

Herr Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2014 des Energiebetriebes.

a)    Jahresabschluss 2014
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2014 des Energiebetriebes Entlastung.

einstimmig

 

 


Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 353.224,58 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 6.302,17 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.

einstimmig


b)    Widmung 2. Geschäftsanteil Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Beteiligung an der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit ihrem 2. Geschäftsanteil in Höhe von 26.000,-- € in den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Eigenbetrieb Energie einzulegen, so dass alle Beteiligungen an der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH (Geschäftsanteil 1 und 2) dem steuerlichen Betriebsvermögen des BgA Energie zuzurechnen sind.

einstimmig


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

-    Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Energie der Gemeindewerke Ruppichteroth