
- Nachruf
- Bereitschaftsdienste
- Einsicht in Wählerverzeichnis
Frau Ingrid Dorn
aus Ruppichteroth
im Alter von 73 Jahren.
Frau Dorn setzte sich bis zu ihrem Tode seit 2013 als sachkundige Einwohnerin für die Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde im Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren des Rates sowie seit 2012 als Mitglied im Arbeitskreis für Senioren und Menschen mit Behinderung des Rates ein.
Diesem Arbeitskreis stand sie jahrelang mit großem Engagement zunächst als 1. stellvertretende Sprecherin und später als Sprecherin vor.
Darüber hinaus wirkte Frau Dorn ehrenamtlich in weiteren gesellschaftlichen Bereichen unserer Gemeinde mit großem Einsatz, wodurch sie sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Anerkennung erwarb. Insbesondere dem Bereich der Seniorenarbeit widmete sich Frau Dorn, die jahrelang im „Café Alte Schule“ der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppichteroth mit vielen guten Ideen und Aktionen agierte.
Die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und die des Arbeitskreises für Senioren und Menschen mit Behinderung sowie die Verwaltung trauern um eine beliebte Bürgerin, die große Wertschätzung erfahren hat.
Mit Dankbarkeit bewahren wir ihr Andenken in hohen Ehren.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241-19222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH
-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-
Störfall-Telefon-Nummer
0800-7766655
Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.
Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de
Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Diese Angebote halten wir vor:
• Krisendienst und Beratungsstelle
• Angebote für ältere Menschen
• Angebote für Kinder und Jugendliche
• Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
• Eingliederungshilfe.
Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
• Eitorf
• Windeck
• Ruppichteroth
• Neunkirchen-Seelscheid
• Much
• Königswinter
• Bad Honnef.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:
SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:
KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.: 08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .
Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann, 0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.
Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom
03.02.2025 bis 07.02.2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der vor-
genannten Einsichtsfrist, spätestens
am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18,
Zimmer 208, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 02.02.2025
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 96 – Rhein-Sieg-Kreis I –
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach
§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl,
21.02.2025, 15.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.
Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth, www.ruppichteroth.de besuchen, gelangen Sie ausgehend von der Startseite zum Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.
Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:
claudia.winkler@ruppichteroth.de
Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag (23.02.2025), 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum Tag vor der Wahl (22.02.2025), 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den in Ziffer 5.2, Buchstabe a) bis c), angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
Wahltag (23.02.2025), bis 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen
am Freitag, den 21.02.2025, von 08.30 Uhr – 15.00 Uhr,
am Samstag, den 22.02.2025, von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Sonntag, den 23.02.2025, von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
geöffnet.
7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehenen roten Wahlbriefumschlag
und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt,
• kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
Sie haben zwei Stimmen:
1.) Erststimme für die Wahl des Wahlkreisbewerbers,
2.) Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei,
• legt den Stimmzettel in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,
• unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums,
• steckt den verschlossenen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
• verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
• übersendet diesen durch die Post an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen ist.
In Krankenhäusern, Seniorenheimen, Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Bürgermeister absenden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag (23.02.2025), bis 18.00 Uhr,
eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.